Testament: Kostenlose Vorlage von Afilio

von Afilio
10.09.2019 (aktualisiert: 16.06.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Testament regelt den persönlichen Nachlass. Mit seiner Hilfe bestimmen Sie wer welche Teile Ihres Vermögens nach Ihrem Tod erben soll.
  • Verschaffen Sie sich Überblick: Unsere kostenlose Vorlage zum Herunterladen zeigt Ihnen wie ein Testament aussehen kann und welche Informationen enthalten sein müssen.
  • Für Ihre persönliche Nachlass­regelung ist es allerdings notwendig, ein eigenes, individuelles Testament aufzusetzen, das Ihre persönlichen Wünsche widerspiegelt.

Um ein gültiges Testament zu verfassen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Sie nutzen unsere praktischen Muster als Vorlage für ein persönliches Einzeltestament oder ein Ehegattentestament (auch als Berliner Testament bekannt) - oder Sie lassen Afilio für sich arbeiten: Bei uns können Sie ganz einfach Ihre Erbfolge regeln. Unser Tipp: Einfach Testament erstellen und in allen Formfragen komfortabel auf Nummer sicher gehen.

Testament mit einem Muster als Vorlage verfassen - Darauf sollten Sie achten

  • Ein Testament ist eine Urkunde und damit an formale Voraussetzungen gebunden. Ein privates Testament muss von Hand verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Auch Ort und Datum dürfen nicht fehlen.
  • Um ein Testament gültig niederzulegen, müssen Sie zum Zeitpunkt des Verfassens testierfähig sein. Bei allen Fragen und Zweifeln können Sie auch ein öffentliches Testament errichten, das von einem Notar aufgenommen wird. Sie können unsere Testament-Vorlage nutzen, um Ihre wichtigsten Wünsche schon vorab zu ordnen.
  • Mit Afilio können Sie ganz einfach Ihr eigenes Testament erstellen, das sie lediglich noch händisch abschreiben und unterschreiben müssen.

Wann ist mein Testament gültig?

Wie zu Lebzeiten die Bedürfnisse der Menschen verschieden sind, so ist auch der letzte Wille eines Menschen individuell. Selbst in den harmonischsten Familien kann es zu Erbstreitigkeiten kommen, wenn der Verstorbene seinen letzten Willen nicht niedergelegt hat. Ein Testament bewahrt (genauso wie ein Erbvertrag) Ihre Angehörigen vor unerfreulichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Ist kein Testament vorhanden, dann entfällt auf alle Angehörigen jeweils der rechtlich vorgeschriebene Pflichtteil, individuelle Wünsche und Vorstellungen des Erblassers werden nicht berücksichtigt. Das Testament ist die richtige Wahl, die eigenen Absichten letztgültig festzuhalten, Erben einzusetzen oder Angehörige zu enterben.

Was muss in Ihrem Testament stehen?

Sie möchten wissen, was für Ihr persönliches Testament wichtig ist? Finden Sie es heraus, mit unserer Analyse. Oder schauen Sie sich in unserer kostenlosen Beispielvorlage an, wie ein Testament aussehen sollte.

Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Beispielvorlage zur Anschauung.

Vorlage herunterladen

Was kostet ein Testament?

Über die Kosten für ein Testament entscheidet vor allem der Nachlass­wert. Einzeltestamente werden mit 1,0-facher Gebühr berechnet, gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge mit 2,0-facher Gebühr. Je größer das Erbe, bzw. je höher dessen Wert, desto höher sind auch die Kosten für die notarielle Erstellung. Die folgende Tabelle stellt beispielhaft aktuelle Gebührensätze für das Jahr 2020 dar (Quelle: Gebührenrechner der Bundes­notarkammer).

Nachlass­wert

Notargebühren beim Einzeltestament

Notargebühren für Ehegattentestament und Erbvertrag

10.000€

75€

150€

20.000€

107€

214€

50.000€

165€

330€

100.000€

273€

546€

200.000€

435€

870€

500.000€

935€

1870€

1.000.000€

1735€

3470€

So können Sie sich die Notargebühren sparen

Einer der wesentlichen Vorteile, wenn Sie Ihr Testament selbst handschriftlich und ohne Notar aufsetzen ist die Kostenersparnis. Denn je nach Nachlass­wert gelten für die Aufnahme eines notariellen Testaments unterschiedliche Gebührensätze, die auch bei kleineren Vermögen mehrere Hundert Euro ausmachen. Ein handschriftliches Testament muss lediglich notariell beglaubigt werden - was deutlich günstiger ist als die Erstellung durch einen Notar.

Voraussetzungen für ein Testament

  • Volljährigkeit: Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs kann jede Person in Deutschland ihr Testament aufsetzen. Bereits ab 16 ist ein Testament gültig, wenn Sie es gegenüber einem Notar erklären.
  • Testierfähigkeit: Testierfähig ist der Verfasser eines Testaments, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Das gilt auch für Personen, die unter Betreuung stehen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt zu Rate.
  • Handschriftlich und eigenhändig: Ein Testament muss vollständig handschriftlich und eigenhändig vom Erblasser verfasst worden sein. Dabei gelten keine Ausnahmen.
  • Überschrift "Testament": Nicht vergessen - Ein Testament muss laut Erbrecht auch eindeutig als solches erkennbar sein. Die Überschrift "Testament" oder "Mein letzter Wille" genügt.
  • Eindeutigkeit: Formulieren Sie klar. Ob Sie einen Angehörigen enterben, eine Teilungs­anordnung treffen oder ein Vorausvermächtnis bestimmen - je eindeutiger Sie formulieren, desto sicherer ist Ihr letzter Wille unanfechtbar.
  • Ort, Datum, Unterschrift: Dürfen auch auf Verfügungen im Erbrecht nie fehlen; unterschreiben Sie Ihr Testament auf der letzten Seite mit Ort und Datum eigenhändig mit Ihrem Namen!

Ohne letzten Willen gilt die gesetzliche Erbfolge

Das deutsche Erbrecht sieht eine gesetzliche Erbfolge vor, wenn keine letztwillige Verfügung von Todes wegen vorliegt. Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben, dann ist es nur wirksam, wenn Sie es vollständig eigenhändig verfassen und unterschreiben. Es genügt nicht, ein Testament per Schreibmaschine oder am Computer zu verfassen, es auszudrucken und zu unterschreiben. Ganz sicher gehen Sie, indem Sie ein sog. öffentliches Testament von einem Notar aufsetzen lassen. Obwohl das eigenhändige Testament kostengünstiger ist, ist ein öffentliches Testament nicht nur rechtssicher, es wird auch amtlich verwahrt. Zwar ist jeder Finder eines eigenhändigen Testaments verpflichtet, es unverzüglich dem Nachlass­gericht zur Ermittlung der Erben zukommen zu lassen. Diese Notwendigkeit entfällt jedoch beim öffentlichen Testament, denn dann hinterlegt der Notar das aufgenommene Testament beim zuständigen Nachlass­gericht.

Die gesetzliche Erbfolge beruht auf dem traditionellen Familienbild, sie ist darum für moderne Partnerschafts- und Familienmodelle nicht die ideale Wahl, um sicherzustellen, dass jeder Erbe einfach und unbürokratisch seinen Anspruch geltend machen kann. So regelt die gesetzliche Erbfolge nicht explizit, was an wen vererbt wird. Lediglich der prozentuale Anteil am vererbten Vermögen ist auf gesetzlichem Wege geregelt. Mit testamentarischen Regelungen lässt sich darüber hinaus die Erbschaftssteuer oft deutlich reduzieren. Darüber informieren wir Sie in dem Artikel zur Erbschaftssteuer.

Arten und Formvorschriften des Testaments

Es gibt zwei Arten des Testaments: das Einzel- und das Ehegattentestament. Dabei können Ehepartner auch jeweils ein Einzeltestament aufsetzen. Eine Sonderkonstellation des Ehegattentestaments ist so beliebt, dass sie einen eigenen Namen erhalten hat: das Berliner Testament. Hier regeln Ehepartner, dass zunächst der länger lebende Partner Alleinerbe wird. Erst nach seinem Tod werden die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt. Die Besonderheit bei einem Ehegattentestament und ist, dass die gemeinsam getroffenen Regelungen bis zum Tod des länger Lebenden gelten - also über den Tod des zuerst versterbenden Ehepartners hinaus.

Handschriftliches Testament auch bei Ehepaaren gültig

Ein Testament ist uneingeschränkt in handschriftlicher Form gültig. Ein gemeinschaftliches Testament wie das Berliner Testament muss dabei nicht von beiden Ehepartnern einzeln angefertigt werden. Grundsätzlich genügt es, wenn ein Ehepartner den gemeinsamen letzten Willen eigenhändig verfasst und der andere Partner ergänzt: "Dies ist auch mein letzter Wille". Diesen Satz am Ende des Testaments muss der Partner ebenfalls mit Datum unterschreiben. Nur dann ist das Testament als Ehegattentestament für beide Verfasser gültig.

Sowohl das Einzeltestament als auch das Ehegattentestament unterliegen Formvorschriften. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein Testament handschriftlich oder öffentlich und notariell aufgesetzt worden ist. Bei größeren Vermögen, komplizierten Familienverhältnissen oder Streitigkeiten empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Notar zu Rate zu ziehen.

Testament schreiben: So gehen Sie vor

Ein handschriftliches Testament ist dann gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und vom Verfasser eigenhändig unterschrieben wurde. Der Verfasser des Testaments ist der sogenannte Erblasser, der mit seinem letzten Willen seinen Nachlass für den Fall seines Todes regelt, Erben einsetzt oder Angehörige enterbt. Ein Testament ist damit eine "Verfügung von Todes wegen" - das gilt auch für das Ehegattentestament sowie den Erbvertrag bei unverheirateten Paaren. Es ist dabei nicht notwendig, einen Notar mit der Aufnahme des eigenen Testaments zu beauftragen. Wer allerdings ganz sicher gehen will, dass der eigene Wille formgerecht und unanfechtbar niedergelegt ist, sollte sein Testament gemeinsam mit einem Notar errichten oder als fertiges Schriftstück bei einem Notar seines Vertrauens einreichen. Dabei genügt es nicht, einen vorgefertigten Vordruck zu unterschreiben. Für die einwandfreie Gültigkeit muss das Testament außerdem mit dem aktuellen Datum und der Überschrift "Testament" oder "Mein letzter Wille" versehen sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist ein handschriftliches Testament uneingeschränkt wirksam. Dies gilt unabhängig ob Sie nur für sich selbst ein Testament verfassen oder ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen.

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Je größer die Rolle wird, die das Internet einnimmt, insbesondere soziale Netzwerke und Onlinehändler, desto wichtiger wird auch die Regelung des digitalen Nachlass­es. Die bestmögliche Lösung für die Regelung des digitalen Nachlass­es ist eine tabellarische Aufstellung aller sozialer Netzwerke, Onlinehändler und andere Onlinedienste, bei denen ein Nutzerkonto vorhanden ist. Alle Informationen zur Regelung des digitalen Nachlass­es finden Sie in unserem Artikel Digitaler Nachlass - BGH Urteil.

Kann ich meine Beerdigung per Testament regeln?

In aller Kürze: Eher nicht. Bis heute ist die Annahme weit verbreitet, das Testament wäre das richtige Dokument um die eigene Bestattung zu regeln. Doch nicht immer ist gewährleistet, dass das Testament tatsächlich schon vor der Beisetzung des Verstorbenen eröffnet wird. Unter Umständen werden die Vorstellungen des Verstorbenen zur eigenen Bestattung nicht umgesetzt, weil die Erben oder der eingesetzte Bevollmächtigte zur Testaments­vollstreckung keine Gelegenheit hatte, die Beisetzungswünsche des Verstorbenen zur Kenntnis zu nehmen und unter den möglichen Bestattungsarten die Bevorzugte des Verstorbenen auszuwählen. Daher raten wir dazu, die eigene Beerdigung mit einer eigenen Bestattungs­verfügung im Rahmen der Bestattungs­vorsorge zu regeln.

Auf Nummer sicher: Testamentsvollstrecker einsetzen

Wer ganz sicher gehen will, dass der eigene letzte Wille nicht nur formal richtig, sondern organisatorisch auch so neutral wie möglich umgesetzt wird, kann auch die Testaments­vollstreckung verfügen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und regelt die Verteilung des hinterlassenen Vermögens, etwa auch dann, wenn das Testament ein Vermächtnis aufführt. Dazu tritt er für einen beschränkten Zeitraum an die Stelle der Erben selbst und verfügt über sämtliche Vermögensgegenstände der Erbschaft. Üblicherweise werden Notare oder Anwälte als Testamentsvollstrecker bestellt. Hat der Erblasser ein öffentliches Testament aufgesetzt, wird nicht selten der unterzeichnete Notar auch zum Testamentsvollstrecker benannt, im gleichen Zuge werden dabei auch die notwendigen Befugnisse geklärt.

Genügt eine kostenlose Vorlage für ein Testament?

Um ein Testament aufzusetzen, ist es notwendig, dass es notariell aufgenommen wurde (öffentliches Testament) oder handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde (privates Testament). Auch wenn unser Testament-Muster kostenlos ist, ist es nicht ausreichend, um ein gültiges Testament aufzusetzen. Unsere kostenlose Vorlage dient lediglich Ihrer Information.

Quellen

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