Hörgeräte: Alles über Kosten, Zuzahlung und Modelle

von Christina Horst
21.04.2020 (aktualisiert: 06.01.2022)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die gesetzliche Kranken­kasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 784,94 Euro zu einem ärztlich verordneten Hörgerät.
  • Bei teureren Geräten wird ein Eigenanteil fällig – es sei denn, sie sind medizinisch notwendig.
  • Meistens kommen Hinter-dem-Ohr- oder Im-Ohr-Hörgeräte zum Einsatz, die den Schall über die Luft leiten.
  • Bei bestimmten Erkrankungen des Ohres kommen nur Knochenleitungshörgeräte in Frage, die den Schall an den Schädelknochen und von dort ans Innenohr übertragen.

Laut dem Deutschen Schwerhörigenbund sind rund 14 Millionen Menschen in Deutschland schwerhörig oder ertaubt. Hörbehinderungen können angeboren sein, häufiger jedoch werden sie im Laufe des Lebens erworben, beispielsweise durch Alter, Krankheit oder Unfall.

Wie stark bereits eine leicht- bis mittelgradige Schwerhörigkeit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt, wird häufig unterschätzt – für hochgradige oder an Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit gilt das erst recht. Alltägliche Situationen wie eine Familienfeier, ein Einkauf oder der Besuch einer Kulturveranstaltung sind für Schwerhörige häufig mit Anstrengungen und einem Gefühl der Isolation verbunden: Da die Behinderung nicht sichtbar ist, wird in vielen Situationen keine Rücksicht darauf genommen. Auch die Sicherheit leidet, wenn das Hörvermögen beeinträchtigt ist: Schwerhörige können Schallquellen oft nicht orten, was beispielsweise im Straßenverkehr gefährlich werden kann.

Hörgeräte ermöglichen es Menschen mit Hörbehinderungen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wiederzuerlangen, sich mit ihren hörenden Partnern, Familien und Freunden auszutauschen und sich in ihrem Umfeld sicher zu bewegen. Die heute meist kleinen, unauffälligen Geräte gleichen den Verlust des Hörvermögens zumindest teilweise aus und bringen so ein großes Stück Lebensqualität zurück. Wer sich fragt, ob er schwerhörig ist und eine Hörhilfe tragen sollte, sollte den HNO-Arzt bzw. einen Hörgeräteakustiker aufsuchen und einen kostenlosen Test zur Überprüfung des Hörvermögens machen lassen. Erste Hinweise können ein Online-Hörtest und die folgende Checkliste geben.

Checkliste: Brauche ich ein Hörgerät?

Der Verlust des Hörvermögens beginnt oft schleichend. Mitunter bemerken ihn Angehörige oder Freunde schon vor den Betroffenen selbst. Folgende Beobachtungen können darauf hinweisen, dass das Tragen einer Hörhilfe ratsam wäre.

  • Familie oder Freunde weisen Sie darauf hin, dass Radio oder Fernseher sehr laut sind.
  • Sie haben den Eindruck, dass Ihre Gesprächspartner undeutlich und leise sprechen.
  • Sie können Gesprächen zunehmend schlechter folgen.
  • Laute wie s, t, f, p, k, ch, sch klingen für Sie besonders undeutlich.
  • Selbst lautere Geräusche hören Sie schlecht (z. B. Wecker, Telefon, Türklingel, Alarm).
  • Sie können hohe Töne (z. B. Vogelzwitschern) schlechter wahrnehmen als früher.
  • Es fällt Ihnen schwer, Schallquellen zu orten.

Wann verordnet der Arzt ein Hörgerät?

Der HNO-Arzt bzw. der Hörgeräteakustiker überprüft die Funktion des Hörorgans mittels audiometrischer Untersuchungen. Die am häufigsten durchgeführten Hörtests sind die Tonaudiometrie und die Sprachaudiometrie. Ein Tonaudiogramm wird erstellt, um die Art der Hörbehinderung festzustellen. Dazu werden dem Patienten Töne vorgespielt, auf die er per Druckknopf reagieren soll. Aus seiner Wahrnehmung lässt sich ableiten, welcher Teil des Gehörs beeinträchtigt ist. Bei einem Sprachaudiogramm werden dem Patienten wiederum kurze Wörter vorgespielt, um sein Sprachverständnis zu beurteilen („Freiburger Einsilbertest“).

Je nach Resthörvermögen werden Hörbehinderungen in Abstufungen unterteilt. Grundlage für die Einteilung ist die sogenannte Hörschwelle: der Schalldruckpegel, bei dem ein Mensch mit gesundem Hörvermögen Geräusche gerade noch wahrnimmt. Weicht die Hörfähigkeit um bis zu 20 dB von der definierten Hörschwelle ab, liegt dies noch im Bereich der Normalhörigkeit. Höhere Werte weisen auf eine Schwerhörigkeit hin. Wer selbst Geräusche nicht wahrnimmt, die bei gesundem Hörvermögen oberhalb der Schmerzgrenze liegen, dessen Schwerhörigkeit grenzt an Gehörlosigkeit bzw. Taubheit.

Abweichung von der definierten Hörschwelle

Für Betroffene nicht hörbar

Leichtgradige Schwerhörigkeit

20 bis 40 dB

Flüstern, Ticken einer Uhr, geringer Straßenverkehr

Mittelgradige Schwerhörigkeit

40 bis 60 dB

Normales Gespräch, normaler Straßenverkehr

Hochgradige Schwerhörigkeit

60 bis 80 dB

Vorbeifahrender Zug, Gewitter

An Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit

ab 80 dB

Kreissäge, Presslufthammer, Düsenflugzeug

Laut des Spitzenverbands der gesetzlichen Kranken­kassen (GKV) stellt der Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät aus, wenn

  • beim Tonaudiogramm ermittelt wird, dass der Hörverlust auf dem besseren Ohr in mindestens einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4.000 Hertz mindestens 30 Dezibel beträgt
  • beim Sprachaudiogramm die Verstehensquote auf dem besseren Ohr bei 65 Dezibel nicht mehr als 80 Prozent beträgt.

Ist die Schwerhörigkeit altersbedingt oder durch Lärm verursacht, sind meist beide Ohren gleich stark betroffen. Dann sind auch zwei Hörhilfen notwendig. Aber auch, wenn ein Ohr weniger stark betroffen ist, ist die Versorgung beider Ohren häufig sinnvoll. Grundsätzlich sollte ein beeinträchtigtes Hörvermögen so schnell wie möglich wiederhergestellt werden – bei einer zu späten Hörgeräteversorgung muss das Hörzentrum des Gehirns erst wieder mühsam trainiert werden. Bei leicht- und mittelgradiger Schwerhörigkeit lassen sich mit frühzeitig verordneten und optimal eingestellten Hörgeräten das Hörvermögen und Sprachverständnis wieder annähernd auf den Stand bringen, den Hörende gewohnt sind.

Was kostet ein gutes Hörgerät?

Die Kosten für Hörgeräte richten sich nach dem Design und den Funktionen: je kleiner und technisch ausgefeilter, desto höher der Preis. Die günstigsten Modelle kosten etwa 500 Euro. Da die Kranken­kasse Hörgeräte be­zuschusst, wenn sie ärztlich verordnet wurden, sind Basismodelle für gesetzlich Versicherte oft sogar kostenlos. Basis-Hörgeräte müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, eignen sich aber eher für einfache Hörsituationen wie Einzelgespräche oder Unterhaltungen bei geringen Hintergrundgeräuschen.

Wer viel unter Menschen ist und gerne Veranstaltungen besucht, muss für ein optimales Hörerlebnis in der Regel etwas tiefer in die Tasche greifen, denn beim Herausfiltern von Hintergrundgeräuschen kommen Basis-Hörgeräte an ihre Grenzen. Premiumgeräte kosten meist zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Sie lassen sich an eine Vielzahl von Hörsituationen anpassen – so verfügen sie häufig über spezielle Programme für Konzerte oder Feiern. Außerdem sind sie häufig kleiner und unauffälliger als günstige Hörgeräte, haben einen besonders hohen Tragekomfort und lassen sich beispielsweise kabellos mit dem Fernseher oder Handy verbinden und über eine App steuern.

Wem die Kosten für ein Hörgerät der Premiumklasse zu hoch sind, für den kann ein Gerät der Mittelklasse (etwa 500 bis 1.200 Euro) geeignet sein. Die private Zuzahlung fällt geringer aus als bei Premiummodellen, dennoch ermöglichen die Hörgeräte ein gutes Sprachverständnis auch in Gruppen, zum Beispiel im Restaurant oder bei Meetings. Auch viele Mittelklasse-Hörgeräte lassen sich mit anderen Geräten koppeln und per Smartphone bedienen.

Was zahlt die Kranken­kasse bei Hörgeräten?

Für eine Zuzahlung der gesetzlichen Kranken­kassen muss die Hörhilfe vom HNO-Arzt verordnet worden sein. Die Kasse übernimmt einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro. Wer für beide Ohren Hörgeräte benötigt, erhält insgesamt maximal 924,94 Euro (Stand 2020). Die Kranken­kasse geht für Hörgeräte von einer Nutzungsdauer von sechs Jahren aus – jeweils nach Ablauf dieser Frist besteht erneut Anspruch auf den Zuschuss.

Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten (Kassenhörgeräten) fällt für Patienten nur eine Einmalzahlung von 10 Euro pro Gerät an. Für teurere Hörgeräte gilt: Nur wenn ärztlich bescheinigt ist, dass ein höherwertiges Modell medizinisch notwendig ist, übernimmt die Kranken­kasse die Kosten auch über den Festbetrag hinaus. Ansonsten müssen Versicherte einen Eigenanteil bezahlen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen, die die individuelle Belastungsgrenze überschreiten.

Gut zu wissen: Hörhilfen gehören zu den Hilfsmitteln, die von der Kranken­kasse be­zuschusst werden. In unserem Lexikon erfahren Sie mehr über das Hilfsmittel­verzeichnis der gesetzlichen Kranken­kassen. Für die Kostenübernahme bei Pflege­hilfsmitteln ist die Pflege­kasse zuständig.

Hörgeräte: Diese Modelle gibt es

Das menschliche Gehör kann Schall auf zwei unterschiedliche Arten wahrnehmen. Die Übertragung von Schall über die Luft an das Außen-, Mittel- und Innenohr bezeichnet man als Luftleitung. Bei der sogenannten Knochenleitung werden hingegen Schallschwingungen über den Schädelknochen an das Gehörorgan weitergegeben. Für beide Arten der Schallwahrnehmung gibt es spezielle Hörgeräte.

Zu den Luftleitungshörgeräten zählen Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO-Geräte), Ex-Hörer-Geräte und Im-Ohr-Hörgeräte. Diese Modelle sind weit verbreitet. Seltener werden Knochenleitungshörgeräte verordnet. Das kann beispielsweise notwendig sein, wenn das Mittelohr stark beeinträchtigt ist oder wenn das Gehör grundsätzlich funktioniert, aber kein Gehörgang ausgebildet ist.

In der Regel bestehen Hörgeräte aus einem Mikrofon, einem Verstärker/Prozessor und einem Lautsprecher. Sie werden mit Batterien oder Akkus betrieben. Das Bundessozialgericht entschied 2009, dass Hörhilfen dem Stand der Medizintechnik entsprechen müssen. Als Mindeststandard für Hörgeräte gilt heute laut GKV (Stand 2020):

  • digitale Signalverarbeitung
  • mindestens vier Frequenzkanäle
  • mindestens drei Programme für unterschiedliche Hörsituationen
  • Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung

Der Hörakustiker passt die Einstellungen an den individuellen Hörverlust an. Hörgeräte sind nur über HNO-Ärzte und Hörgeräteakustiker erhältlich. Alternativen im Handel – sogenannte Hörverstärker, die z. B. hinter dem Ohr oder als Bügel unter dem Kinn getragen werden – sind mit den medizinischen Produkten nicht vergleichbar.

Hinter-dem-Ohr-Geräte

Alte Dame setzt unter Beaufsichtigung einer Pflegerin Hörgerät ein
Bei Hinter-dem-Ohr-Hörgeräten mit Schlauchleitung stecken Mikrofon, Verstärker und Lautsprecher in dem Teil, der hinter dem Ohr sitzt. Von dort gelangt der Schall zum individuell angefertigten Ohrpassstück.

Ein HdO-Gerät besteht aus zwei Teilen: Der Teil, der die Hörgerätetechnik (Mikrofon, Verstärker und Lautsprecher) beinhaltet, wird hinter der Ohrmuschel befestigt. Der verstärkte Schall wird über einen Schlauch zum zweiten Teil geleitet, dem individuell angefertigten Ohrpassstück (Otoplastik), und gelangt auf diese Weise zum Gehörgang. Die Otoplastik wird nach einer Abformung des Ohrs gefertigt, damit sie perfekt sitzt. Nach etwa zwei Jahren sollte ein neues Ohrpassstück gefertigt werden.

Hinter-dem-Ohr-Geräte mit Dünnschlauch

Besonders klein, leicht und unauffällig sind HdO-Geräte, bei denen der Schlauch zwischen Hörgerät und Otoplastik extrem dünn und damit beinahe unsichtbar ist (Slim Tube).

Info: Bis das Ohrpassstück fertig ist, wird das Hörgerät in der Regel mit einem kleinen, weichen Schirmchen befestigt, das ins Ohr gesetzt wird. Mitunter wird das Schirmchen auch als Dauerlösung eingesetzt.

Hinter-dem-Ohr-Geräte mit Ex-Hörer

Bei Ex-Hörer-Geräten liegt der Lautsprecher (Hörer) außerhalb des Gehäuses und sitzt direkt im Gehörgang. Der Schall erreicht ihn nicht direkt über einen Schlauch, sondern als elektrisches Signal über ein feines Kabel. Die Übertragungsverluste sind bei Ex-Hörer-Geräten geringer als bei HdO-Geräten mit Schlauchleitung. Auch treten beim Kabel keine Verzerrungen und Resonanzen auf. Ex-Hörer-Geräte verfügen ebenfalls über eine Otoplastik bzw. ein Schirmchen zur Befestigung.

Welche Hilfsmittel brauche ich noch?
Selbstständiger im Alter durch Hilfsmittel

Wer im Alter weiter möglichst selbstständig sein möchte, kann sich in puncto Mobilität mit Hilfsmitteln, wie z. B. einer Gehhilfe oder einem Elektromobil behelfen. Um in der eigenen Wohnung besser zurechtzukommen, können Wohnraum­anpassungen vorgenommen werden.

Im-Ohr-Geräte

Ärztin zeigt Im-Ohr-Hörgerät an einem Modell
Im-Ohr-Hörgeräte sind besonders unauffällig. Sie sind jedoch häufig teurer als Hinter-dem-Ohr-Geräte und haben oft einen geringeren Funktionsumfang.

Ein Im-Ohr-Gerät ist eine kleine Hohlschale, die im Gehörgang bzw. in der Ohrmuschel getragen wird. Mikrofon, Prozessor und Hörer befinden sich in dem winzigen Gehäuse. Für die Versorgung einer hochgradigen Schwerhörigkeit reicht ein IO-Gerät meistens nicht aus, bei leicht- bis mittelgradigem Hörverlust kann es jedoch gute Ergebnisse erzielen.

Eine gute Passform gewährleistet die individuelle Anfertigung nach Ohrabformung. IO-Geräte sind die kleinsten verfügbaren Hörgeräte – viele Modelle wiegen weniger als zwei Gramm. Sie sind also optisch sehr dezent, haben allerdings gegenüber HdO-Geräten auch Nachteile. Die Bedienung mit den Fingern ist wegen der geringen Größe schwieriger, sodass man zur Steuerung beispielsweise auf eine Smartphone-App angewiesen ist. Der Funktionsumfang ist bei IO-Geräten meist etwas geringer, und die sehr kleinen Batterien halten nicht so lange wie die, die sich in größeren Geräten einsetzen lassen. Nicht zuletzt gilt bei Hörgeräten: Je kleiner, desto teurer.

Bei Im-Ohr-Geräten besteht ebenso wie bei Otoplastiken von HdO-Geräten die Gefahr, dass der Gehörgang nicht ausreichend belüftet wird – das kann zu Entzündungen führen. Durch eine Bohrung kann die Belüftung verbessert werden.

Knochenleitungshörgeräte

Kommt ein HdO-Gerät aufgrund einer Ohrerkrankung nicht in Frage, kann ein Knochenleitungshörgerät mit Mikrofon, Prozessor und Vibrationserzeuger die richtige Lösung sein. Die Schallschwingungen werden durch die Hörhilfe an den Schädelknochen übertragen und erreichen auf diesem Weg das Innenohr. Zur Auswahl stehen Knochenleitungshörbügel und Knochenleitungshörhilfen mit teilimplantierbaren Schallaufnehmern. Der Knochenleitungshörbügel ist wie ein Brillenbügel an einer Brillenfassung befestigt. Bei der teilimplantierbaren Hörhilfe verankert der Arzt eine Titanschraube im Schädelknochen. An ihr lässt sich das Hörgerät befestigen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Magnetkupplung zu implantieren.

Weitere Hörsysteme

Besonders bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit lassen sich mit herkömmlichen Hörgeräten meist keine guten Erfolge erzielen. Eine Alternative können in solchen Fällen implantierbare Hörgeräte sein, zum Beispiel das Cochlea-Implantat oder ein Mittelohrimplantat. Diese zählen jedoch medizinproduktrechtlich nicht zu den Hörgeräten, sondern zu den Implantaten. Hörgeräte können auch bei Tinnitus zum Einsatz kommen – entweder als reines Tinnitusgerät, das mit einem Rauschen das Ohrgeräusch überdecken soll, oder als kombiniertes Tinnitus- und Hörgerät.

Tipp: Bei Afilio finden Sie noch weitere Ratgeber zu Hilfsmitteln: zum Beispiel zu Gehhilfen und Inkontinenz­material.

Quellen

Christina Horst

Christina Horst war bis Januar 2021 Content Managerin bei Afilio und schrieb vor allem über Vorsorge­themen wie die Patienten­verfügung und die Vorsorge­vollmacht. Zuvor war sie als Online-Redakteurin und Lektorin in Unternehmen und Agenturen sowie als freie Journalistin tätig.

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