Kostenlose Pflege­hilfsmittel beantragen

Nutzen Sie Ihren Anspruch und erhalten Sie Pflege­hilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat kostenlos nach Hause geliefert.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Wer einen Pflege­grad hat und zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflege­hilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Die Kosten werden direkt von der Pflege­kasse übernommen.
  • Zu den Pflege­hilfsmitteln zählen u. A. Hand- und Flächen­desinfektion, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und mehr.
  • Die Pflege­kasse gibt vor, welche Produkte die Pflege­hilfsmittel-Pakete enthalten dürfen, daher ist die Auswahl begrenzt.
  • Der einfachste Weg zu Ihrem Pflege­paket ist eine kostenlose monatliche Lieferung nach Hause. Den Antrag können Sie einfach über Afilio stellen. Zum Antrag >>

Pflege­bedürftige Menschen benötigen oft Verbrauchshilfen, um ihren Alltag zu bewältigen. Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel sind nur einige Beispiele. Diese Verbrauchshilfen müssen regelmäßig ersetzt werden und sind somit eine permanente Ausgabe für die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige. Die Kranken- oder Pflege­kassen übernehmen jedoch die Kosten für Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Möglichkeit, diese Verbrauchshilfen unkompliziert und zeitnah zu erhalten, ist das Afilio-Pflege­paket.

Welche Pflege­hilfsmittel gibt es?

Als Pflege­hilfsmittel werden alle Geräte und Mittel bezeichnet, die Pflege und den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern. Sie sollen zudem dazu beitragen, einen Beitrag zur Heilfürsorge zu leisten, ohne den Betroffenen finanziell zu belasten. Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Pflege­hilfsmitteln.

Die Pflege­versicherung unterscheidet dabei zwischen:

  • technischen Pflege­hilfsmitteln, also etwa Pflege­betten, Lagerungshilfen oder einem Hausnotruf und
  • zum Verbrauch bestimmten Pflege­hilfsmitteln, wie Einmalhandschuhen, Betteinlagen oder Mitteln bei Inkontinenz.

Wer pflegebedürftig ist und von einem Angehörigen zu Hause gepflegt wird, hat pauschal Anspruch auf Pflege­hilfsmittel zum Einmalgebrauch, etwa als Schutz vor einer Infektion. Die Pflege­kasse übernimmt gemäß dem individuellen Bedarf Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat.

Welche Hilfsmittel für den Einsatz in dem Pflege­paket infrage kommen, ist durch das Hilfsmittel­verzeichnis des GKV Spitzenverbands verbindlich für Kranken­kassen und Pflege­kassen geregelt.

Was steht im Hilfsmittel­verzeichnis?

Die Pflege­hilfsmittel fallen in unterschiedliche Produktgruppen, dazu zählt auch der Pflege­hilfsmittelkatalog mit den Produktgruppen 50 bis 54. Im einzelnen listen die Produktgruppen 50 bis 54 die folgenden Hilfsmittel auf:

  • PG 50: Pflege­hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • PG 51: Pflege­hilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
  • PG 52: Pflege­hilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
  • PG 53: Pflege­hilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfsmittel

Während die Produktgruppen 50, 52 und 53 technische Hilfsmittel auflisten, die Sie leihen können, wie etwa Pflege­betten oder Rollstühle, richten sich die Produktgruppen 51 und 54 an den unmittelbaren Bedarf des Pflege­bedürftigen oder Pflege­rs. Bei Ihnen handelt es sich um Hygieneprodukte und Pflege­hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch. Diese Hilfsmittel finden Sie auch in unserem Pflege­paket.

Was ist in den Pflege­paketen enthalten?

Die Verbrauchshilfen können je nach individuellem Bedarf sehr unterschiedlich sein. Bei Afilio können Sie sich zwischen zwei verschiedenen Pflege­paketen entscheiden oder Ihr Paket individuell zusammenstellen. Sie enthalten:

  • Mundschutz
  • FFP2-Masken
  • Einweg­handschuhe (oder Fingerlinge)
  • Hände­desinfektionsmittel
  • Flächen­desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen

Wer trägt die Kosten?

Um Anspruch auf kostenlose Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch zu haben, muss die pflegebedürftige Person einen Pflege­grad haben. Dieser wird vom Medizinischen Dienst im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Ab dem Pflege­grad 1 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Pflege­hilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat gemäß ihrem individuellen Bedarf. Die Kosten für Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch werden von der Kranken- oder Pflege­kasse übernommen. Das bedeutet: Die finanzielle Hilfe wird nur von der Pflege­kasse übernommen, wenn die Pflege­hilfsmittel nicht ohnehin von der Kranken­versicherung gestellt werden.

Noch keinen Pflege­grad?

Finden Sie mit dem kostenlosen Pflege­gradrechner heraus, welche Unterstützung Sie erhalten. Im Anschluss können Sie bei Bedarf direkt den Antrag stellen.

Welche Hilfsmittel zur Dekubitus­prophylaxe gibt es?

Die Dekubitus­prophylaxe beugt einem Liegegeschwür vor. Zur Vorbeugung eines Dekubitus können Sie verschiedene Hilfsmittel nutzen, welche die Pflege und Lagerung des Patienten vereinfachen. Allgemein unter dem Begriff Dekubitusmatratzen oder auch Antidekubitusmatratzen bekannt, sind im Fachhandel Weichlagerungssysteme, Wechseldrucksysteme und Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen zu finden. Bei der Auswahl sollten die individuellen Bedürfnisse des Angehörigen im Vordergrund stehen, da nicht jedes System für jedes Krankheitsbild geeignet ist.

Welches Inkontinenz­material gibt es?

Inkontinenz­material fällt in vier unterschiedliche Kategorien von Hilfsmitteln, die auch von der Kranken­kasse oder der zuständigen Pflege­kasse be­zuschusst oder vollständig getragen werden. Betroffene wählen die Hilfsmittel entsprechend des Schweregrades der Inkontinenz, körperlicher Einschränkungen und persönlicher Präferenzen aus.

  • Saugfähige Textilhilfsmittel
  • Anatomische Hilfsmittel
  • Ableitendes Inkontinenz­material
  • Toilettensitze und räumliche Ergänzungen

Die Wahl des passenden Inkontinenz­materials sollte auf die Diagnose, körperlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden:

  • Handelt es sich um die seltenere Stuhlinkontinenz oder die weitverbreitete Harninkontinenz?
  • Wieviel Harn oder Stuhl muss aufgefangen werden?
  • In welcher Lebenslage und zu welcher Tageszeit ist das passende Inkontinenz­material am wichtigsten?
  • Wie selbständig ist die betroffene Person?
  • Welches Maß an Komfort und Sicherheit ist für den Betroffenen wichtig?
  • Liegen Einschränkungen zur Verwendung von Inkontinenz­material vor, also Entzündungen, Wunden oder Hautveränderungen?

Je nach Einsatzbereich, persönlicher Situation und Präferenzen des Betroffenen kann es sinnvoll sein, unterschiedliche Arten von Inkontinenz­material zu nutzen, etwa für den Tages- und Nachtbedarf. Während für längere Schlafphasen eher saugstarke oder zuverlässig ableitende Funktion von Vorteil ist, kann es im beruflichen Alltag von Vorteil sein, eine Lösung mit höherem Tragekomfort heranzuziehen.

Für die Kostenübernahme ist es notwendig, eine ärztliche Diagnose zur Inkontinenz stellen zu lassen. Außerdem ist es notwendig, die Art des Inkontinenzprodukts, die monatlich benötigte Menge, die voraussichtliche Dauer der Behandlung und die Notwendigkeit schriftlich zu begründen. Dafür ist der Hausarzt zuständig.

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