Hausnotruf: So finden Sie den richtigen Anbieter

von Franziska Saß
18.09.2019 (aktualisiert: 29.11.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wer im Alter ganz allein lebt oder täglich länger allein ist, kann sich mit einem Hausnotruf für den Notfall absichern.
  • Über einen Notrufknopf können Betroffene Angehörige und/oder die Notrufzentrale erreichen, wenn sie sich z. B. nicht gut fühlen oder einen Unfall hatten.
  • Viele Anbieter bietet mittlerweile entsprechende Systeme an – die Pflege­kasse be­zuschusst den Hausnotruf für Menschen mit Pflege­grad mit 25,50 Euro im Monat.
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Viele Menschen möchten im Alter möglichst in den eigenen vier Wänden leben – auch dann, wenn sie einen Anspruch auf einen Platz im Pflege­heim hätten. Zwar fühlen sie sich in ihrer gewohnten Umgebung wohler, in puncto Sicherheit kann die eigene Wohnung mit einem Pflege­heim allerdings nicht mithalten.

Vor allem Angehörige stellen sich meist die Frage: Wer hilft im Notfall? Um sicherzustellen, dass ältere Menschen im Ernstfall schnell Hilfe rufen können, gibt es den Hausnotruf. Wir erklären, wie ein Hausnotrufsystem funktioniert, welche unterschiedlichen Dienste es gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Hausnotruf: So funktioniert der Notruf per Knopfdruck

Hausnotrufsysteme dienen einem einzigen Zweck: Im Ernstfall schnell Hilfe zu holen, wenn ein Mensch nicht in der Lage ist, sein Telefon oder Handy zu erreichen. Ob Sturz, Schwächeanfall, Krankheit oder Unfall – über das Hausnotrufsystem alarmieren sie per Knopfdruck schnell die Notrufzentrale und Angehörige. Der Knopf wird ständig als Armband oder Anhänger am Körper getragen und ist somit immer erreichbar.

Drückt eine Person den Knopf, wird ein Alarmsignal an eine Basisstation in der Wohnung gesendet. Diese schickt das Alarmsignal an die Notrufzentrale des Anbieters, die dauerhaft erreichbar ist. Die meisten Basisstationen sind mit einer Freisprechfunktion ausgestattet, sodass Mitarbeitende der Notrufzentrale erfragen können, welche Hilfe die betroffene Person braucht. Meldet sich die Person nicht, verständigt die Notrufzentrale automatisch Angehörige und einen Notarzt. Auf diese Weise werden auch Bewusstlose oder Menschen geschützt, die in einer akuten ärztlichen Notlage sind, etwa nach einem Schlaganfall.

In der Notrufzentrale werden die wichtigsten persönlichen und gesundheitlichen Daten der betroffenen Person hinterlegt: Über Anschrift, Gesundheits­zustand, Medikation und erreichbare Kontaktpersonen sind die Mitarbeiter des Notrufdienstes grundsätzlich informiert.

Wer benötigt ein Hausnotrufgerät?

Hausnotrufsysteme richten sich nicht nur an ältere Menschen in den eigenen vier Wänden, sie sind auch für alle geeignet, die aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder anderer Ursachen in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind. Nicht geeignet ist ein Hausnotruf zur Absicherung von Personen mit Demenz: Es ist nicht sichergestellt, dass sie in einer Notlage die Situation richtig erfassen, umgekehrt besteht das Risiko, dass sie den Notruf auch dann betätigen, wenn kein Notfall eingetreten ist.

Was brauche ich für einen eigenen Hausnotruf?

Die technischen Voraussetzungen zur Anbindung eines eigenen Hausnotrufsystems sind denkbar einfach: Vielmehr als einen gewöhnlichen Telefonanschluss mit TAE-Dose braucht es nicht. Notwendig ist natürlich auch ein aktiver Telefonanschluss, dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um einen althergebrachten analogen Anschluss oder eine moderne IP-Telefonie-Leitung handelt. Allerdings ist zu klären, ob der Hausnotruf mit dem Router des Telefonanbieters kompatibel ist, wenn es sich um einen Anschluss neuerer Art handelt.

Ältere Frau mit Hausnotruf als Anhänger
Mit einem Hausnotruf können ältere Menschen länger in den eigenen vier Wänden leben – auch wenn sie viel allein sind. Im Notfall bekommen Sie auf Knopfdruck Hilfe.

Welche Leistungen bieten Hausnotrufsysteme?

Hausnotrufsysteme punkten mit einer vielfältigen Funktionsreichweite: Entscheidend ist allerdings nicht nur der reguläre Leistungsumfang, sondern auch, ob Installation, Erklärung und Einweisung im Preis ebenfalls inbegriffen sind. Bei den meisten Anbietern sind diese Leistungen Teil des Grundtarifs, der sich in weiteren Tarifstufen um einen größeren Leistungsumfang ergänzen lässt, etwa zusätzliche Basisstationen, Schlüsselservice oder mehr.

Diese Zusatzleistungen sind möglich

Hausnotrufsysteme sind längst nicht mehr nur einfache Kontaktabsicherungen, zusätzlich bieten etliche Anbieter heute weitere Dienstleistungen an; etwa als Weckservice, Medikamentenerinnerung oder auch Mittagslieferant. Auf technischer Seite stehen viele weitere Optionen zur Auswahl:

  • „Alles-OK“-Signal: Mit einem Alles-OK-Signal senden Bewohner einmal täglich einen stillen Alarm an Ihren Notrufbetreiber. Sinn ist es, jeden Tag ein Rück­versicherungssignal abzusenden, das zeigt, dass der Bewohner keine Hilfe benötigt. Bleibt das Signal aus, leitet die Notrufzentrale Hilfemaßnahmen ein.
  • Rauchwarnmelder: Moderne Hausnotrufsysteme dienen auch als Schaltzentrale für einen per Funk angebundenen Rauchmelder: Stellt er Rauchentwicklung fest, alarmiert er automatisch die angeschlossene Notrufzentrale, die nicht nur unmittelbar versucht, in Kontakt mit dem Bewohner zu treten, sondern auch notwendigenfalls sofort die Feuerwehr verständigt. Üblicherweise gehören Installation und Wartung zum Leistungsumfang.
  • Sturzmelder: Der Sturzmelder wird genau wie der Notrufschalter direkt am Körper getragen und setzt einen automatischen Notruf ab, wenn die Person, die ihn trägt, stürzt.
  • Zusätzliche Zug-Auslöser: Bei den Zug-Auslösern können in verschiedenen Räumen Zugriffe in Bodennähe installiert werden, die auch nach einem Sturz vom Boden aus betätigt werden können.
  • Funk-Trittmatte: Die Trittmatte dient als Bewegungssensor – allerdings nicht zum Einbruchschutz, sondern um zu bestätigen, dass der Bewohner der Wohnung noch anwesend und mobil ist. Dazu wird sie häufig vor dem Bett ausgelegt und sendet bei jeder Nutzung ein Signal an die Notrufzentrale.
  • Funk-Bettmatte: Analog zur Trittmatte kann die Funk-Bettmatte genutzt werden, um festzustellen, ob der Bewohner einer Wohnung noch imstande ist, sein Bett regelmäßig aufzusuchen.

Was kosten aktuelle Hausnotrufsysteme?

Die meisten Hausnotrufsysteme sind erschwinglich. Anbieter verlangen moderate monatliche Beiträge zwischen 20 und 30 € monatlich für die Grundausstattung und üblicherweise eine einmalige Servicepauschale für die Installation. Beide Kostenpunkte können jedoch auch von der zuständigen Pflege­kasse vollständig übernommen werden, wenn der Betroffene einen entsprechenden Pflege­grad vorweisen kann. Trägt der Nutzer die Kosten des Hausnotrufs selbst, kann er sie als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.
Durchschnittlich liegen die monatlichen Kosten der Grundausstattung üblicherweise in einem Rahmen, den die Kassen bei Anspruch auf Pflege­leistungen übernehmen. Derzeit sind das 25,50 Euro. Wer Extras nutzen möchte, zahlt etwas mehr.

Darauf sollten Sie bei Vertragsabschluss achten

Wie bei allen Laufzeitverträgen ist auch bei einem Hausnotruf entscheidend, welche Kündigungsfristen gelten und wie Haftungsfragen bei Geräteschäden geregelt sind. Um maximale Flexibilität zu gewährleisten, sollten bei der Auswahl vor allem Verträge ohne Mindestlaufzeit im Mittelpunkt stehen, die nicht mehr als zwei Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende voraussetzen. Beide Punkte sind vor allem sinnvoll, wenn eine Verschlechterung des Allgemeinzustands jederzeit eintreten kann und damit zu rechnen ist, dass betroffene Personen im Ernstfall kurzfristig in eine Betreuungseinrichtung umziehen muss. Aber auch im Todesfall ist ein kurzfristig auflösbarer Vertrag die sinnvollere Variante als eine langfristige Bindung an den Anbieter. Einige Anbieter bieten dafür auch ein Sonderkündigungsrecht bei Todesfall an. Anschließend sind sämtliche Geräte des Anbieters innerhalb einer vorgegebenen Frist – zumeist 10 bis 14 Tage –zurückzusenden.

Achten Sie darauf, dass der Vertrag des Anbieters keinen Haftungsausschluss enthält, der dazu geeignet sein könnte, Fehlentscheidungen bei der Notfallversorgung von der Haftung auszuschließen. Obwohl solche Ausschlussklauseln nach einem BGH-Urteil von 2017 unwirksam sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass sie in einzelnen Vertragsmodellen noch auftauchen.

Hintergrund: Mit dem Haftungsausschluss versuchen Dienstanbieter im Ernstfall die Beweislast auf den Nutzer abzuwälzen, falls etwas schiefgehen sollte. Dieses Vorgehen ist nicht statthaft, Nutzer sollten nur dann für die Folgen eines Fehlverhaltens haftbar gemacht werden können, wenn die Fehlerursache schuldhaft bei ihnen zu finden ist.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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