Checkliste Todesfall: Das müssen Sie tun, wenn jemand stirbt


- Verstirbt ein Angehöriger, müssen Hinterbliebene schnell handeln – neben der Beantragung einer Sterbeurkunde, sollten Sie auch verschiedene Ämter, Vertragspartner und Versicherungen über den Todesfall informieren.
- Suchen Sie nach dem Todesfall zuerst die wichtigsten Dokumente der verstorbenen Person zusammen: Personalausweis, Geburts- und andere standesamtliche Urkunden, Patientenverfügung, Vollmachten, Versicherungspolicen, Vorsorgeverträge und falls auffindbar ein Testament.
- Kümmern Sie sich um die Bestattung. Suchen Sie nach einer Bestattungsverfügung und einem Bestattungsvorsorgevertrag, den die verstorbene Person ggf. vorbereitet hat, oder schauen Sie sich nach einem Bestatter um.
- Kündigen Sie laufende Verträge sowie Daueraufträge und lösen Sie die Wohnung auf.
- Planen Sie die Bestattung und informieren Sie Angehörige.
Der Tod gehört zum Leben dazu. Trotzdem beschäftigen sich die meisten Menschen nur ungerne mit dem Ende des Lebens – schließlich ist das Thema nicht nur mit Ängsten, sondern vor allem mit großer Trauer verbunden. Wenn ein naher Verwandter oder Angehöriger stirbt, wissen viele Menschen deshalb nicht, was zu tun ist. Dabei haben Hinterbliebene nach dem Tod einer nahestehenden Person eine Menge zu regeln. Wir erklären, woran Sie denken müssen. Zusätzlich haben wir für Sie eine kostenlose Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.
Todesfall: Welche Dokumente brauche ich?
Auch wenn es besonders in den ersten Stunden nach dem Todesfall unzumutbar erscheint, ist es dennoch wichtig, so schnell wie möglich die wichtigsten Dokumente der verstorbenen Person zu suchen. Dazu gehören:
- Personalausweis und Reisepass
- Krankenkassenkarte
- Geburtsurkunde
- weitere standesamtliche Urkunden, wie z. B. Eheurkunde
- bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Patientenverfügung
- Organspendeausweis
- Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht
- Versicherungspolicen, z. B. für eine Sterbegeldversicherung
- Vorsorgeverträge, z. B. Bestattungsverträge
- Testament
- Totenschein
- Unterlagen zu Bankkonten, Mitgliedschaften, Abonnements und anderen Verträgen (z. B. Mietvertrag)
Patientenverfügung, Vollmachten und Testament müssen nicht zwingend in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden. Sie können auch bei einem Notar hinterlegt sein. Wenn Sie keines der Dokumente finden, sollten Sie nach einem Hinterlegungsschein von einem Notar suchen.
Kurz nach dem Todesfall: Sterbeurkunde beantragen
Ein wichtiges Dokument, das Sie in jedem Fall für weitere Schritte benötigen, ist die Sterbeurkunde. Diese müssen Sie innerhalb von drei Tagen beim Standesamt am Wohnort der verstorbenen Person beantragen – dazu benötigen Sie den Totenschein, den der Arzt ausgestellt hat. Die Ausstellung der Sterbeurkunde kann bis zu einer Woche dauern, in Ausnahmefällen auch länger. Wichtig wird das Dokument, wenn Sie laufende Verträge kündigen oder einen Versicherungsanspruch geltend machen möchten.
Todesfall der Eltern – Sonderurlaub?
Sterben Angehörige ersten Grades, wie z. B. die eigenen Eltern oder Kinder, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Sonderurlaub ist in § 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Allerdings wird hier keine Aussage zur Dauer getroffen, weshalb die vom Arbeitgeber genehmigte arbeitsfreie Zeit variieren kann.
Wenn Sie viele Menschen über den Tod des Angehörigen informieren oder über einen längeren Zeitraum an die verstorbene Person erinnern möchten, bietet sich auch eine Traueranzeige an. Diese müssen Sie mittlerweile nicht mehr in der Lokalzeitung aufgeben, sondern können sie ganz einfach online schalten, z. B. bei unvergessen.de. So geben Sie auch Verwandten, die sich nicht in der Nähe befinden, die Möglichkeit, Anteil zu nehmen.

Suchen Sie sich Unterstützung
Verstirbt jemand in Ihrem Umfeld, befinden Sie sich plötzlich in einer Situation, in der es unmöglich ist, gleichzeitig an alles zu denken und jede Aufgabe selbst zu übernehmen. Bitten Sie Freunde und Familienmitglieder um Unterstützung und geben Sie Aufgaben ab, wenn möglich. Denn auch wenn es viel zu tun gibt, ist niemandem geholfen, wenn Sie nicht auf sich selbst achten und sich die Zeit nehmen, den Verlust zu verarbeiten. Viele Dinge, die erledigt werden müssen, übernimmt oftmals auch das Bestattungsinstitut – sprechen Sie mit Mitarbeitenden vor Ort über entsprechende Angebote.
Versicherung informieren
Haben Sie Verträge einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung gefunden, informieren Sie diese umgehend über den Todesfall. Oftmals reicht dafür ein Anruf, die wichtigsten Unterlagen können Sie nachreichen. Ist die Person bei einem Unfall verstorben, sollten Sie unverzüglich die private Unfallversicherung informieren, denn viele Versicherer räumen Ihnen nur 48 Stunden ein, um den Todesfall zu melden. Sind Sie zu spät dran, kann es vorkommen, dass Sie keinen Anspruch auf die versprochenen Leistungen haben.
Übrigens: Eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung müssen Sie nicht kündigen. Sobald Sie den Todesfall melden wird ggf. eine Versicherungssumme ausgezahlt und der Versicherungsvertrag endet.

Bestatter beauftragen
Wenn Sie alle wichtigen Dokumente Ihres Angehörigen durchsuchen, finden Sie vielleicht schon eine Bestattungsverfügung. In diesem Dokument erklärt eine Person, was mit ihr passieren soll, wenn sie verstorben ist. Oftmals stellt das eine enorme Entlastung für Angehörige dar, da sie in Ihrer Trauer genau wissen, was sich die Person gewünscht hat und nicht selbst darüber entscheiden müssen. Im günstigsten Fall wurde nicht nur die Verfügung aufgesetzt, sondern auch ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut geschlossen. In diesem Fall gehen Sie zum jeweiligen Bestatter und besprechen das weitere Vorgehen. In der Regel müssen Sie sich in einem solchen Fall keine Gedanken mehr um die Bezahlung machen. Die verstorbene Person hat die Kosten oft schon im Voraus beglichen, auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk angespart oder sich über eine Sterbegeldversicherung abgesichert.
Finden Sie keine entsprechenden Unterlagen, ist es wahrscheinlich, dass Ihr Angehöriger nicht selbst für seine Bestattung vorgesorgt hat. In diesem Fall können Sie einen Bestatter auswählen.
Bestattung organisieren
Rund um die Bestattung gibt es eine Menge zu organisieren. Zu den folgenden Fragen müssen Sie Entscheidungen treffen:
- Wie soll die Person bestattet werden?
- Wo soll sie beigesetzt werden?
- Welche Trauermusik möchten Sie bei der Bestattung spielen?
- Wer soll die Trauerrede halten?
- Wer soll an der Beisetzung teilnehmen?
- Soll es einen Leichenschmaus oder einen Trauerkaffee geben?
- Wo soll die Trauerfeier stattfinden?
- Soll es Grabbeigaben geben?
- Welche Kleidung soll die Person zur Beisetzung tragen?
- Welche Blumendekoration soll es geben?
Info: Bei vielen Punkten kann Ihnen das Bestattungsinstitut entsprechende Angebote machen.
Todesfall: Bestehende Verträge schnellstmöglich kündigen
Egal ob Mietwohnung, Handy oder Zeitungsabonnement: Sie sollten alle Verträge der verstorbenen Person so schnell wie möglich kündigen, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Dafür benötigen Sie die Sterbeurkunde der Person – wobei Sie in einigen Fällen auch nur eine Kopie vorlegen können. Die wichtigsten Verträge, die Sie kündigen sollten, sind:
- Mietwohnung
- Energieversorger
- Telefonanschluss, Internet, Handy
- Rundfunkbeitrag und Kabelfernsehen
- Mitgliedschaften in Vereinen
- Zeitungs- und andere Abonnements
- Dienstleistungsverträge
- Versicherungen
Einen Überblick darüber, welche laufenden Kosten und Verträge Ihr Angehöriger hatte, bekommen Sie schnell und einfach über seine Kontoauszüge. Beachten Sie auch, dass Sie offene Rechnungen vor der Kündigung begleichen müssen.
Innerhalb der ersten 36 Stunden
- stirbt die Person zuhause: Arzt rufen
- Totenschein ausstellen lassen
- verstorbene Person in die Leichenhalle überführen lassen
- wichtige Dokumente suchen
- Sterbeurkunde beantragen – lassen Sie möglichst mehrere Exemplare anfertigen
- Versicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber und Angehörige informieren
- Bestatter auswählen und Bestattungsvertrag schließen
- Testament beim Nachlassgericht abgeben
- Wohnung versorgen, z. B. Haustiere unterbringen, Strom, Wasser und Gas abstellen
Bis zur Beisetzung – maximal 10 Tage nach dem Versterben
- Planung der Bestattung
- Auswahl des Grabes, Erwerb von Grabnutzungsrechten
- Vorbereitung der Bestattung, z. B. Einladung der Gäste, Auswahl des Trauerredners und Planung des Leichenschmauses
Nach der Beisetzung
- Verträge, Mitgliedschaften und Abonnements kündigen
- laufende Daueraufträge beenden
- Kündigung und Auflösung der Wohnung
- Abmelden von Versicherungen, Behörden, Renten- und Krankenkassen
- Verwaltung des Nachlasses nach Testamentseröffnung
- ggf. Beantragung des Erbscheins, falls Sie die verstorbene Person beerben möchten
- 6 Wochen nach der Beisetzung: Grab aufräumen
- 6 Monate nach der Beisetzung: Steinmetz für den Grabstein beauftragen
Checkliste Todesfall für Hinterbliebene
Im Trauerfall können Betroffene nicht an alles denken. Sie müssen direkt nach dem Tod Formalitäten erledigen, obwohl sie den Verlust eines Menschen noch verarbeiten müssen. Afilio kann Ihnen die emotionale Last nicht abnehmen. Aber wir können mit unserer Checkliste zumindest dafür sorgen, dass Sie einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben haben.
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