Checkliste Krankenhausaufenthalt: So bereiten Sie sich vor


- Organisieren Sie Ihren Krankenhausaufenthalt rechtzeitig, um Stress zu vermeiden.
- Sorgen Sie dafür, dass Angehörige über Ihren Klinikaufenthalt informiert sind.
- Im Krankenhaus selbst sollten Sie Ihre wichtigsten persönlichen und medizinischen Dokumente dabei haben
- Verschaffen Sie sich mit einer Patientenverfügung Sicherheit für den Umfang Ihrer Behandlung.
Ob medizinischer Eingriff, Reha oder Beobachtung: Der Aufenthalt in einem Krankenhaus ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Erlebnis. Mit unserer Übersicht und Packliste bereiten Sie sich stressfrei auf diese Zeit vor.
Wenn Sie weitere Informationen brauchen, können Sie sich jederzeit an die Patientenaufnahme Ihres behandelnden Krankenhauses wenden.
Das sollten Sie vor Ihrem Krankenhausaufenthalt regeln
- Informieren Sie Angehörige, Nachbarn und Freunde über Ihren bevorstehenden Krankenhausaufenthalt. Selbstverständlich sollte auch Ihr Arbeitgeber rechtzeitig ins Bild gesetzt werden oder - falls Sie bereits Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, auch Ihr Pflegedienst.
- Bei einem Notfall können Sie die Stationsleitung bitten, Kontakt mit Ihren nächsten Angehörigen aufzunehmen. Angehörige oder Freunde können Sie anschließend mit den wichtigsten persönlichen Gegenständen versorgen und andere Dinge in Ihre Obhut nehmen, die Sie während Ihres Aufenthaltes nicht benötigen (z.B. Arbeitsmaterialien, Notebook, Autoschlüssel)
- Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Ihre Familie während Ihrer Behandlung versorgt ist. Vor allem Alleinerziehende sollten sich rechtzeitig um Unterstützung kümmern oder dafür sorgen, dass die eigenen Kinder bei vertrauten Personen untergebracht sind. Wer sicherstellen will, dass die eigene Familie während der eigenen Abwesenheit gut versorgt ist, kann auch eine Haushaltshilfe für den betreffenden Zeitraum beauftragen.
- Denken Sie auch an Haustiere und Pflanzen. Alleinstehende sollten einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren, die nicht nur die Tiere füttert und Blumen gießt, sondern auch den Briefkasten regelmäßig leert.
- Prüfen Sie, ob Ihre Konten ausreichend Deckung für laufende Kosten aufweisen, etwa wenn die monatlichen Beiträge für Miete, Strom, Gas und Telefon während Ihrer Abwesenheit abgebucht werden.
- Für alle Fälle: Stellen Sie mit einer Patientenverfügung sicher, dass Sie im Ernstfall genau die Behandlung bekommen, mit der Sie einverstanden sind und sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht dafür, dass ein Bevollmächtigter Ihre Interessen wahrt, wenn Sie dazu zeitweilig oder längerfristig nicht in der Lage sind.
- Wer bereits im Vorfeld absehen kann, dass seine Genesung mehr Zeit als sechs Wochen in Anspruch nehmen wird, sollte ggf. seine Krankenhaustagegeldversicherung oder seine Krankentagegeldversicherung frühzeitig informieren.
Diese Unterlagen und Dinge brauchen Sie im Krankenhaus
Persönliche Dokumente
- Krankenversicherungskarte
- Kostenübernahme durch Kranken- oder Rentenversicherung
- Personalausweis
- Kontaktadressen und Telefonnummern von Angehörigen oder Freunden
- Wenn vorhanden Notfallkarte
Medizinische Unterlagen und Vorsorgedokumente
- Einweisung des Hausarztes als Verordnung zur Krankenhausbehandlung
- Befund, Arztbrief, Röntgenbilder (falls vorhanden)
- Liste aller aktuell eingenommenen Medikamente
- Impfpass
- Röntgenpass, Allergieausweis und ggf. Prothesenpass
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung
Bekleidung und Schuhwerk
- Bequeme Freizeitkleidung für den Aufenthalt auf der Station
- Straßenkleidung für den Tag der Entlassung
- Unterwäsche für alle Tage des Aufenhalts
- Strümpfe und Socken
- Schlafbekleidung
- Bademantel
- Hausschuhe
- Sportkleidung und Sportschuhe, wenn Krankengymnastik oder Bewegungsrehabilitation geplant ist
Wasch- und Toilettenartikel
- Handtuch / Waschlappen
- Zahnbürste und Zahnpasta
- Shampoo und / oder Duschgel
- Kamm oder Haarbüste
- Deodorant
- Gesichtscreme
- Schminkzeug
- Nagelset
- Rasierutensilien
- Haartrockner
- Hygieneartikel
Weitere Gegenstände
- Brille
- Hörgerät
- Gehhilfe
- Prothesen
- Bücher, Zeitschriften
- ggf. Tablet, CD-Spieler, Batterien, Ladegerät und oder / Powerbank
- Kopfhörer
- Bargeld
Handynutzung im Krankenhaus
Die Nutzung von Handys und Smartphones im Krankenhaus ist bis heute nicht allgemein verbindlich geregelt. Während einige Klinikbetreiber mittlerweile großzügige Regelungen zur Nutzung des eigenen Smartphones erlassen haben, gilt in der Akutmedizin nach wie vor häufig ein absolutes Handyverbot. Auch in intensivmedizinischen Ruhebereichen verbietet sich die Handynutzung zumeist aus naheliegenden Gründen. Generell unproblematisch ist üblicherweise die Handynutzung im Außenbereich von Krankenhäusern. Wer jedoch auch innerhalb des Gebäudes telefonieren möchte, sollte idealerweise vorab mit der Patientenaufnahme klären, wo die Nutzung generell erlaubt ist.
Hintergrund: Neben organisatorischen Gründen oder um die Genesung der Patienten zu begünstigen, ist vor allem die von Smartphones, Handys und Tablets ausgehende elektromagnetische Strahlung (EMV) ausschlaggebend für Nutzungsverbote in Kliniken. Damit soll verhindert werden, dass empfindliche medizinische Geräte unnötigen Störungsrisiken ausgesetzt sind.
Häufig gestellte Fragen
Die Krankenkasse wird in der Regel vom Krankenhaus über die Einweisung und Entlassung informiert. Bei der Entlassung erhalten Sie eine Liegebescheinigung, mit der Sie den Krankenhausaufenthalt gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachweisen können. Eine Kopie der Bescheinigung schicken Sie dann auch an die Krankenkasse.
Ja. Sie bekommen bei Entlassung eine sogenannte Liegebescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können. Auf dieser Bescheinigung sind das Datum Ihrer Einlieferung ins Krankenhaus und das Datum der Entlassung vermerkt. Sollten Sie nach dem Aufenthalt im Krankenhaus weiterhin nicht arbeitsfähig sein, müssen Sie so schnell wie möglich bei Ihrem Hausarzt vorstellig werden, damit dieser Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Tipp: Informieren Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsträger, wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben und damit rechnen, länger arbeitsunfähig zu sein. Wer eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte sein Attest frühestmöglich einreichen. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, die Ihnen die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes garantiert.