Hilfsmittel­verzeichnis der gesetzlichen Kranken­versicherung

von Afilio
25.02.2021 (aktualisiert: 25.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Im Hilfsmittel­verzeichnis der Kranken­kasse stehen mehr als 30.000 Hilfsmittel zur Auswahl.
  • Darin können Sie nachlesen, welche Hilfsmittel von der Kranken­kasse bezahlt werden.
  • Hilfsmittel sind nicht mit Pflege­hilfsmitteln zu verwechseln – wir erklären den Unterschied.

Was ist das Hilfsmittel­verzeichnis?

Das Hilfsmittel­verzeichnis ist ein gemeinsames Verzeichnis der gesetzlichen Kranken­kassen. In ihm sind alle Hilfsmittel aufgeführt, die Kranke oder Pflege­bedürftige mit finanzieller Unterstützung Ihrer Versicherung nutzen können. Alle Hilfsmittel, die im Hilfsmittel­verzeichnis der Kranken­kassen aufgelistet sind, dienen der Genesung, Unterstützung und Kompensation bei körperlichen Einschränkungen.

Das Hilfsmittel­verzeichnis wird nach § 139 SGB V vom GKV-Spitzenverband geführt. Der Hilfsmittelkatalog beinhaltet über 30.000 Hilfsmittel. Er ist nach Art eines Ziffernkatalogs geführt und bietet Versicherten, pflegenden Angehörigen, Sanitätshäusern und Kassenärzten einen Überblick über die verfügbaren Produkte. Produkte können dabei auch nach ihrem Anwendungsbereich gefiltert werden.

Diese Produktgruppen sind im Hilfsmittel­verzeichnis

  • Absauggeräte
  • Adaptionshilfen
  • Applikationshilfen
  • Bade- und Duschutensilien
  • Bandagen
  • Bestrahlungsgeräte
  • Blindenhilfsmittel
  • Einlagen und andere Hilfen bei Inkontinenz
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Gehhilfen
  • Hilfsmittel gegen Dekubitus und Trachestoma bei Laryngektomie
  • Hör-, Kommunikations- und Sehhilfen (etwa ein Hörgerät oder ein Hausnotruf)
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Kranken­pflegeartikel
  • Kranken- und Behindertenfahrzeuge sowie Mobilitätshilfen
  • Lagerungshilfen
  • Prothesen, Orthesen, Schienen (z.B. Augenprothesen, Brustprothesen, Armprothesen)
  • Sprech-, Steh- und Sitzhilfen
  • Pflege­hilfsmittel zur Pflege­erleichterung, Hygiene, Linderung von Beschwerden und zur selbständigeren Lebensgestaltung

So werden Hilfsmittel im Hilfsmittel­verzeichnis gelistet

Jedes Produkt des Hilfsmittel­verzeichnisses ist mit einer eigenen Nummer gekennzeichnet. Diese sogenannte Hilfsmittelordnung dient nicht nur der einfachen Verwaltung der einzelnen Produkte durch Fachärzte, sondern bestätigt außerdem die Wirksamkeit des Hilfsmittels. Jede Produktgruppe fasst wiederum mehrere Produkte zusammen. Dabei hat jedes Hilfsmittel eine eindeutige Identifikationsnummer mit zehn Stellen.

Pflege- und Instandhaltung der Hilfsmittel

Verzeichnis: Schubkasten mit Buchstabenteilern
Im Zweifel aktueller - aber mindestens genauso umfassend: Das Hilfsmittel­verzeichnis

Die Kasse übernimmt zwar die Anschaffungs- oder Leihkosten, allerdings reicht das nicht aus. Denn Prothesen und Co. müssen regelmäßig gewartet und bei Bedarf repariert werden. Die Kranken­versicherungen beteiligen sich auch an den Kosten für Reparaturen und Ersatzteile. Neben technischen Überprüfungen von medizinischen Geräten übernehmen die Kassen außerdem die Betriebskosten von elektrisch betriebenen Hilfsmitteln. Bei einem Elektrorollstuhl übernimmt die Kranken­versicherung also z. B. die Kosten für Strom und Haftpflicht­versicherung. Versicherte müssen grundsätzlich niemals selbst für ein registriertes Hilfsmittel aufkommen, müssen jedoch mit einer Selbstbeteiligung zwischen fünf und bis maximal 25 Euro rechnen. Bei Hilfsmitteln, die verbraucht werden, wie zum Beispiel Einlagen, kommen auf die Versicherten 10 Prozent der Kosten pro Packung zu.

Hilfsmittel vs. Pflege­hilfsmittel – das sind die Unterschiede

Genehmigungspflichtige Hilfsmittel sind grundsätzlich bewegliche Produkte. Während eine mobile Rampe für die häusliche Treppe von der Kranken­versicherung be­zuschusst wird, müssen Betroffene einen montierten Treppenlift selbst bezahlen.

Unter den Begriff Pflege­hilfsmittel fallen zum Verbrauch bestimmte Produkte, wie beispielsweise Latexhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Für die Erstattung von Pflege­hilfsmitteln ist nicht die Kranken­versicherung zuständig, sondern die Pflege­versicherung. Für Pflege­hilfsmittel benötigen Sie keine ärztliche Verordnung: Haben Sie einen Pflege­grad, stellen bei der Pflege­kasse einfach einen Antrag auf Kostenübernahme der benötigten Pflege­hilfsmittel.

Hilfsmittelkatalog: Leistungen der privaten Kranken­versicherungen

Privatversicherte orientieren sich am Hilfsmittelkatalog, der alle Hilfsmittel auflistet, die von der privaten Kranken­versicherung finanziert werden. Ob Sie Zugang zum offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog haben, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Der offene Hilfsmittelkatalog enthält mehr Produkte als der geschlossene Katalog – eine private Kranken­versicherung mit offenem Hilfsmittelkatalog ist dementsprechend teurer.

Hinweis: Nicht aufgeführt im Hilfsmittel­verzeichnis ist das sog. Inkontinenz­material. Obwohl häufiger Bestandteil der Pflege handelt es sich um Verbrauchsmaterial, das nach Art und Umfang einer aufgetretenen Inkontinenz ärztlich verschrieben wird.

Hier geht es zum Hilfsmittel­verzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Alternativ informiert das GKV-Hilfsmittel­verzeichnis von REHADAT über die gelisteten Produkte.

Quellen

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