Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung


- Im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse stehen mehr als 30.000 Hilfsmittel zur Auswahl.
- Darin können Sie nachlesen, welche Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt werden.
- Hilfsmittel sind nicht mit Pflegehilfsmitteln zu verwechseln – wir erklären den Unterschied.
Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?
Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein gemeinsames Verzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. In ihm sind alle Hilfsmittel aufgeführt, die Kranke oder Pflegebedürftige mit finanzieller Unterstützung Ihrer Versicherung nutzen können. Alle Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgelistet sind, dienen der Genesung, Unterstützung und Kompensation bei körperlichen Einschränkungen.
Das Hilfsmittelverzeichnis wird nach § 139 SGB V vom GKV-Spitzenverband geführt. Der Hilfsmittelkatalog beinhaltet über 30.000 Hilfsmittel. Er ist nach Art eines Ziffernkatalogs geführt und bietet Versicherten, pflegenden Angehörigen, Sanitätshäusern und Kassenärzten einen Überblick über die verfügbaren Produkte. Produkte können dabei auch nach ihrem Anwendungsbereich gefiltert werden.
Diese Produktgruppen sind im Hilfsmittelverzeichnis
- Absauggeräte
- Adaptionshilfen
- Applikationshilfen
- Bade- und Duschutensilien
- Bandagen
- Bestrahlungsgeräte
- Blindenhilfsmittel
- Einlagen und andere Hilfen bei Inkontinenz
- Elektrostimulationsgeräte
- Gehhilfen
- Hilfsmittel gegen Dekubitus und Trachestoma bei Laryngektomie
- Hör-, Kommunikations- und Sehhilfen (etwa ein Hörgerät oder ein Hausnotruf)
- Inhalations- und Atemtherapiegeräte
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- Krankenpflegeartikel
- Kranken- und Behindertenfahrzeuge sowie Mobilitätshilfen
- Lagerungshilfen
- Prothesen, Orthesen, Schienen (z.B. Augenprothesen, Brustprothesen, Armprothesen)
- Sprech-, Steh- und Sitzhilfen
- Pflegehilfsmittel zur Pflegeerleichterung, Hygiene, Linderung von Beschwerden und zur selbständigeren Lebensgestaltung
So werden Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
Jedes Produkt des Hilfsmittelverzeichnisses ist mit einer eigenen Nummer gekennzeichnet. Diese sogenannte Hilfsmittelordnung dient nicht nur der einfachen Verwaltung der einzelnen Produkte durch Fachärzte, sondern bestätigt außerdem die Wirksamkeit des Hilfsmittels. Jede Produktgruppe fasst wiederum mehrere Produkte zusammen. Dabei hat jedes Hilfsmittel eine eindeutige Identifikationsnummer mit zehn Stellen.
Pflege- und Instandhaltung der Hilfsmittel

Die Kasse übernimmt zwar die Anschaffungs- oder Leihkosten, allerdings reicht das nicht aus. Denn Prothesen und Co. müssen regelmäßig gewartet und bei Bedarf repariert werden. Die Krankenversicherungen beteiligen sich auch an den Kosten für Reparaturen und Ersatzteile. Neben technischen Überprüfungen von medizinischen Geräten übernehmen die Kassen außerdem die Betriebskosten von elektrisch betriebenen Hilfsmitteln. Bei einem Elektrorollstuhl übernimmt die Krankenversicherung also z. B. die Kosten für Strom und Haftpflichtversicherung. Versicherte müssen grundsätzlich niemals selbst für ein registriertes Hilfsmittel aufkommen, müssen jedoch mit einer Selbstbeteiligung zwischen fünf und bis maximal 25 Euro rechnen. Bei Hilfsmitteln, die verbraucht werden, wie zum Beispiel Einlagen, kommen auf die Versicherten 10 Prozent der Kosten pro Packung zu.
Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel – das sind die Unterschiede
Genehmigungspflichtige Hilfsmittel sind grundsätzlich bewegliche Produkte. Während eine mobile Rampe für die häusliche Treppe von der Krankenversicherung bezuschusst wird, müssen Betroffene einen montierten Treppenlift selbst bezahlen.
Unter den Begriff Pflegehilfsmittel fallen zum Verbrauch bestimmte Produkte, wie beispielsweise Latexhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Für die Erstattung von Pflegehilfsmitteln ist nicht die Krankenversicherung zuständig, sondern die Pflegeversicherung. Für Pflegehilfsmittel benötigen Sie keine ärztliche Verordnung: Haben Sie einen Pflegegrad, stellen bei der Pflegekasse einfach einen Antrag auf Kostenübernahme der benötigten Pflegehilfsmittel.
Hilfsmittelkatalog: Leistungen der privaten Krankenversicherungen
Privatversicherte orientieren sich am Hilfsmittelkatalog, der alle Hilfsmittel auflistet, die von der privaten Krankenversicherung finanziert werden. Ob Sie Zugang zum offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog haben, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Der offene Hilfsmittelkatalog enthält mehr Produkte als der geschlossene Katalog – eine private Krankenversicherung mit offenem Hilfsmittelkatalog ist dementsprechend teurer.
Hinweis: Nicht aufgeführt im Hilfsmittelverzeichnis ist das sog. Inkontinenzmaterial. Obwohl häufiger Bestandteil der Pflege handelt es sich um Verbrauchsmaterial, das nach Art und Umfang einer aufgetretenen Inkontinenz ärztlich verschrieben wird.
Hier geht es zum Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Alternativ informiert das GKV-Hilfsmittelverzeichnis von REHADAT über die gelisteten Produkte.