Pflegegrad erhöhen: Kostenlose Vorlage für Ihren Antrag


- Unsere Vorlage zum Anschreiben, um Ihren Pflegegrad zu erhöhen
- Einfach herunterladen, Inhalte ergänzen und an die eigene Pflegekasse absenden.
- Vorlagen von Afilio: Unser Service zu Ihrem Vorteil.
Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Beispielvorlage zur Anschauung.
Wer pflegebedürftig ist, hat nicht zu jeder Zeit den gleichen Bedarf. Gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen oder z. B. Demenz, verschlechtert sich der Zustand der Patienten mit der Zeit. Damit einhergehend wird der Pflegebedarf immer größer. Ist das der Fall, ist es möglich, den Pflegegrad zu erhöhen. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist bei der Pflegekasse zu beantragen, dass ihr Pflegegrad erhöht wird. In der Regel folgt darauf ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), bei dem der erhöhte Pflegebedarf bestätigt oder abgelehnt wird. Sobald sich der Pflegebedarf einer Person im Pflegeheim ändert, muss außerdem der Vertrag mit dem Betreiber entsprechend angepasst werden.
Afilio unterstützt Sie dabei, Ihren Pflegegrad zu erhöhen: Nutzen Sie für das Schreiben an die private oder gesetzliche Pflegeversicherung ganz einfach unser kostenloses Muster als Vorlage. Bevor Sie allerdings das Muster herunterladen und die Erhöhung des eigenen Pflegegrades beantragen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.
Pflegegrad überprüfen lohnt sich!
Die Einführung der fünf Pflegegrade hat vielen Pflegebedürftigen einen Anspruch auf höhere Pflegeleistungen beschert. Eine Überprüfung des Pflegegrades kann sich also durchaus lohnen, vor allem wenn Betroffene bereits vor dem 1.1.2017 eine Pflegestufe vorweisen konnten.
Bevor Sie eine Höherstufung beantragen, ist es nützlich zu wissen, dass die Ablehnungsquote nach Höherstufungs- bzw. Wiederholungsbegutachtung bei rund 60 Prozent liegt. Es ist deshalb ratsam, bereits vor Antragstellung Rat bei einem Pflegesachverständigen einzuholen. Dieser nimmt eine Voreinschätzung vor, ob gute Aussichten darauf bestehen, dass der Pflegegrad erhöht wird.
Pflegegrad erhöhen – wann ist das möglich?
Der richtige Zeitpunkt zur Erhöhung des Pflegegrades hängt von vielen Faktoren ab – je nach Krankheitsbild oder Fortschreiten einer Erkrankung erhöht sich der Pflegebedarf nach individuellen Ursachen. Eine Höherstufung im Pflegegrad muss dabei nicht Schritt für Schritt erfolgen. Das Überspringen von Pflegegraden ist möglich, wenn die Beeinträchtigung durch neue psychische oder physische Probleme rasch voranschreitet.
Pflegeheim: So läuft eine Erhöhung des Pflegegrades ab
Sobald Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherungen beziehen und in einem Pflegeheim untergebracht sind, ist bei der Anpassung des Pflegebedarfs ein bestimmtes Prozedere vorgeschrieben. Aus rechtlicher Sicht muss der Pflegeheimbetreiber den Vertrag des Pflegebedürftigen anpassen. So läuft die Höherstufung des Pflegegrades eines Pflegeheimbewohners ab:
- Der Pflegeheimbetreiber erklärt dem Pflegeheimbewohner schriftlich, in welcher Form und Ausprägung sich der Pflegebedarf verändert hat und welche Kosten durch den erhöhten Pflegeaufwand entstehen. Dabei muss er eine Gegenüberstellung des bisherigen und des erwarteten Hilfebedarfs inklusive Aufstellung der Kosten vornehmen.
- Der Pflegeunternehmer fordert den Pflegebedürftigen auf, einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad bei der Pflegeversicherung zu stellen. Kommt der Heimbewohner der Aufforderung nicht nach, hat der Betreiber dennoch das Recht ab dem zweiten Monat nach der Aufforderung die höheren Pflegeleistungen zu berechnen – und zwar so lange, bis das Ergebnis der MDK-Begutachtung zum Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen vorliegt.
- Der Gutachter des MDK überprüft, ob ein höherer Pflegebedarf vorliegt.
- Bestätigt der Gutachter den höheren Pflegebedarf, kann der Pflegeheimbetreiber den Vertrag eigenmächtig entsprechend anpassen. Wird kein höherer Pflegebedarf festgestellt, muss der Unternehmer der Pflegeversicherung die überzählig berechneten Pflegeleistungen erstatten.
Hinweis: Unsere Vorlagen stellen eine Serviceleistung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit.