Pflege­grad erhöhen: Kostenlose Vorlage für Ihren Antrag

von Afilio
10.09.2019 (aktualisiert: 17.06.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Unsere Vorlage zum Anschreiben, um Ihren Pflege­grad zu erhöhen
  • Einfach herunterladen, Inhalte ergänzen und an die eigene Pflege­kasse absenden.
  • Vorlagen von Afilio: Unser Service zu Ihrem Vorteil.
Beispielvorlage

Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Beispielvorlage zur Anschauung.

Wer pflegebedürftig ist, hat nicht zu jeder Zeit den gleichen Bedarf. Gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen oder z. B. Demenz, verschlechtert sich der Zustand der Patienten mit der Zeit. Damit einhergehend wird der Pflege­bedarf immer größer. Ist das der Fall, ist es möglich, den Pflege­grad zu erhöhen. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist bei der Pflege­kasse zu beantragen, dass ihr Pflege­grad erhöht wird. In der Regel folgt darauf ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Kranken­kassen (MDK), bei dem der erhöhte Pflege­bedarf bestätigt oder abgelehnt wird. Sobald sich der Pflege­bedarf einer Person im Pflege­heim ändert, muss außerdem der Vertrag mit dem Betreiber entsprechend angepasst werden.

Afilio unterstützt Sie dabei, Ihren Pflege­grad zu erhöhen: Nutzen Sie für das Schreiben an die private oder gesetzliche Pflege­versicherung ganz einfach unser kostenloses Muster als Vorlage. Bevor Sie allerdings das Muster herunterladen und die Erhöhung des eigenen Pflege­grades beantragen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

Pflege­grad überprüfen lohnt sich!

Die Einführung der fünf Pflege­grade hat vielen Pflege­bedürftigen einen Anspruch auf höhere Pflege­leistungen beschert. Eine Überprüfung des Pflege­grades kann sich also durchaus lohnen, vor allem wenn Betroffene bereits vor dem 1.1.2017 eine Pflege­stufe vorweisen konnten.

Bevor Sie eine Höherstufung beantragen, ist es nützlich zu wissen, dass die Ablehnungsquote nach Höherstufungs- bzw. Wiederholungsbegutachtung bei rund 60 Prozent liegt. Es ist deshalb ratsam, bereits vor Antragstellung Rat bei einem Pflege­sachverständigen einzuholen. Dieser nimmt eine Voreinschätzung vor, ob gute Aussichten darauf bestehen, dass der Pflege­grad erhöht wird.

Pflege­grad erhöhen – wann ist das möglich?

Der richtige Zeitpunkt zur Erhöhung des Pflege­grades hängt von vielen Faktoren ab – je nach Krankheitsbild oder Fortschreiten einer Erkrankung erhöht sich der Pflege­bedarf nach individuellen Ursachen. Eine Höherstufung im Pflege­grad muss dabei nicht Schritt für Schritt erfolgen. Das Überspringen von Pflege­graden ist möglich, wenn die Beeinträchtigung durch neue psychische oder physische Probleme rasch voranschreitet.

Pflege­heim: So läuft eine Erhöhung des Pflege­grades ab

Sobald Pflege­bedürftige Leistungen der Pflege­versicherungen beziehen und in einem Pflege­heim untergebracht sind, ist bei der Anpassung des Pflege­bedarfs ein bestimmtes Prozedere vorgeschrieben. Aus rechtlicher Sicht muss der Pflege­heimbetreiber den Vertrag des Pflege­bedürftigen anpassen. So läuft die Höherstufung des Pflege­grades eines Pflege­heimbewohners ab:

  1. Der Pflege­heimbetreiber erklärt dem Pflege­heimbewohner schriftlich, in welcher Form und Ausprägung sich der Pflege­bedarf verändert hat und welche Kosten durch den erhöhten Pflege­aufwand entstehen. Dabei muss er eine Gegenüberstellung des bisherigen und des erwarteten Hilfebedarfs inklusive Aufstellung der Kosten vornehmen.
  2. Der Pflege­unternehmer fordert den Pflege­bedürftigen auf, einen Antrag auf einen höheren Pflege­grad bei der Pflege­versicherung zu stellen. Kommt der Heimbewohner der Aufforderung nicht nach, hat der Betreiber dennoch das Recht ab dem zweiten Monat nach der Aufforderung die höheren Pflege­leistungen zu berechnen – und zwar so lange, bis das Ergebnis der MDK-Begutachtung zum Gesundheits­zustand des Pflege­bedürftigen vorliegt.
  3. Der Gutachter des MDK überprüft, ob ein höherer Pflege­bedarf vorliegt.
  4. Bestätigt der Gutachter den höheren Pflege­bedarf, kann der Pflege­heimbetreiber den Vertrag eigenmächtig entsprechend anpassen. Wird kein höherer Pflege­bedarf festgestellt, muss der Unternehmer der Pflege­versicherung die überzählig berechneten Pflege­leistungen erstatten.

Hinweis: Unsere Vorlagen stellen eine Serviceleistung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit.

Quellen

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