4.000 € Treppenlift-Zuschuss von der Kasse erhalten

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Im Alter können schon kleine Stufen zu großen Hindernissen werden. Bei Türschwellen oder einzelnen Stufen lässt sich noch mit Keilen, Rampen oder einem Handlauf behelfen. Aber bei einer Treppe oder wenn die Person auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind die Grenzen von kleinen baulichen Maßnahmen schnell erreicht. Dann ist ein Treppenlift nötig. Dieser ist nicht nur eine teure Anschaffung, es gibt auch vieles, was zu beachten ist. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick über das Thema. Anschließend können Sie die Zuschüsse, die Ihnen zustehen, direkt über Afilio beantragen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Treppenlifte sind teuer. Je nach Ausgestaltung der Treppe kann ein Lift über 10.000 Euro kosten. Aber auch einfache Varianten kosten in der Regel 5.000 bis 8.000 Euro.
  • Wer über einen Pflege­grad verfügt und zuhause gepflegt wird, hat Anspruch auf einen Zuschuss von 4.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts. Die Kosten werden auf Antrag von der Pflege­kasse übernommen.
  • Erhalten Sie kostenlos und unverbindlich ein passendes Angebot, um herauszufinden, was ein Treppenlift in Ihrer Situation kosten würde. Zum Angebot >>

Für wen eignet sich ein Treppenlift?

Ein Treppenlift eignet sich vor allem für pflegebedürftige und ältere Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind, aber möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben möchten. Gerade wenn sie sich nur noch mit Gehhilfen selbstständig fortbewegen können, wird eine Treppe meist zu einem unüberwindbaren Hindernis. Ein Lift ermöglicht es ihnen, sich weiterhin selbstständig in der eigenen Wohnung zu bewegen – auch über mehrere Stockwerke hinweg.

Pflege­bedürftige müssen sich nicht mehr mühsam die Treppen hinaufschleppen und der Lift schützt vor gefährlichen Stürzen. Zusätzlich vereinfacht er die Pflege für pflegende Angehörige und ambulante Pflege­dienste.

Lift-Typen und Platzbedarf

Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen Sitz- und Plattformliften.

Sitz- und Stehlifte haben einen Sitz- oder eine kleine Stehfläche mit Griff und fahren meist auf einer Schiene, die am Rand der Treppe angebracht wird. Sie eignen sich für Menschen, die noch selbst laufen, aber nicht mehr Treppensteigen können.

Diese Lifte benötigen nicht viel Platz, da die Sitz- oder Stehfläche bei Nichtbenutzung eingeklappt werden kann. Treppenabsätze und Kurven sind für diese Lifte kein Problem. Sie lassen sich an fast allen Treppen montieren, schon 70 cm Treppenbreite genügen. Und falls der Platz doch nicht reicht, gibt es Systeme, die an der Decke montiert werden können.

Plattformlifte hingegen sind eher für Rollstuhlfahrer gedacht. Sie besitzen eine deutlich größere, mit Rollstuhl befahrbare Plattform. Diese Lösung benötigt entsprechend mehr Platz. Die Treppe muss mindestens einen Meter breit sein. Außerdem wiegt ein Plattformlift deutlich mehr und braucht eine entsprechend tragfähige Befestigung.

Neben den bereits genannten Lift-Typen wie Sitz- und Plattformliften gibt es auch Außenaufzüge sowie Homelifts bzw. Senkrechtlifte. Ein Homelift bewegt sich im Gegensatz zu Treppenliften, die sich an den Treppenstufen entlang bewegen, senkrecht nach oben und unten. Ein Außenaufzug ist eine gute Wahl, wenn keine Möglichkeit besteht, einen Treppenlift im Inneren des Hauses zu installieren. Er wird an der Außenseite des Gebäudes montiert und kann auch mehrere Etagen bedienen. In der Regel sind sowohl Außenaufzüge als auch Homelifts deutlich teurer als Treppenlifte.

Treppenlift und Mehrfamilienhaus

Auch wenn Sie als Mieter oder Miteigentümer in einem Mehrfamilienhaus wohnen, haben Sie meist das Recht, einen Treppenlift installieren zu lassen, wenn Sie Ihre Wohnung nicht mehr anders erreichen können. Sie müssen sich dafür natürlich vorab mit dem Eigentümer oder anderen Miteigentümern abstimmen und eine Erlaubnis einholen.

Prüfen Sie unbedingt auch, ob in Ihrem Bundesland bestimmte baurechtliche Vorgaben für Treppenlifte gelten. Die Vorschriften für Treppenlifte sind sowohl in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer als auch in der allgemein gültigen Norm DIN 18065 - Technische Baubestimmungen enthalten. Schließlich ist die gemeinsam genutzte Treppe auch der Fluchtweg für alle anderen Hausbewohner.

Die Kosten für den Treppenlift müssen Sie selbst, beziehungsweise Ihre Pflege­kasse, tragen. Es lohnt sich aber, in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob noch andere barrierefreie Umbauten notwendig sind. Denn teilweise ist der Vermieter, beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft, in der Pflicht. Lassen Sie sich dazu am besten beraten. Die Pflege­experten von Afilio unterstützen Sie gerne.

Darauf sollten Sie außerdem achten

Auch ein Treppenlift kann kaputtgehen. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Anbieter einen täglich erreichbaren Notdienst für Reparaturen und eine schnelle Ersatzteilversorgung bietet.

  • Tragfähigkeit: Ein Treppenlift muss auf das Gewicht der Personen ausgelegt sein, die ihn nutzen. Dabei muss nicht nur das Körpergewicht berücksichtigt werden, sondern auch der Rollstuhl und die Dinge, die Sie im Alltag mitnehmen wollen, zum Beispiel der Wäschekorb oder die Einkäufe.
  • Probefahrt: Fahren Sie einfach mal mit einem Treppenlift Probe. Vielleicht hat jemand in Ihrem Bekanntenkreis einen. Viele Hersteller und Firmen, die Treppenlift installieren, bieten das auch an. So merken Sie, ob Sie mit der Bedienung zurechtkommen, der Lift genug Platz bietet und Sie sich bei der Nutzung sicher fühlen.

Was kostet ein Treppenlift?

Grundsätzlich sind die Kosten für einen Treppenlift abhängig vom Modell und den baulichen Gegebenheiten. Unterschieden wird zwischen:

  • Sitzlift: Der Sitzlift ist das wohl bekannteste Modell. Die Person sitzt auf einer Art Stuhl und fährt die Treppe hinauf oder herab. Sitzlifte bekommen Sie ab etwa 5.000 Euro.

  • Plattformlift: Plattformlifte richten sich in erster Linie an Menschen im Rollstuhl. Mit Plattformliften können Rollstuhlfahrer Treppen bewältigen. Die Kosten beginnen bei etwa 10.000 Euro.

  • Hublift: Auch Hublifte sind für Menschen mit Rollstuhl geeignet und ermöglicht es ihnen, sogar Höhenunterschiede von bis zu drei Metern zu bewältigen. Sie sind auch eine gute Alternative zu Rollstuhlrampen. Mit etwa 7.000 Euro sind sie etwas günstiger als andere Lifte.

  • Senkrechtlift/Homelift: Senkrechtlifte werden eher selten eingesetzt. Sie ähneln einem Aufzug und transportieren Pflege­bedürftige senkrecht nach oben. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn das Treppenhaus zu verwinkelt für einen klassischen Treppenlift ist. Die Kosten belaufen sich auf 20.000 bis 35.000 Euro.

    Welche Kosten letztendlich entstehen, lässt sich nicht pauschalisieren, da Treppenlifte in der Regel Maßanfertigungen sind. Die Fahrsysteme werden individuell an die baulichen Gegebenheiten angepasst, was besonders dann wichtig ist, wenn Treppen Kurven haben.

    Die Kosten sind von der Tragfähigkeit von Wänden und Treppe, den Treppenmaßen, der Treppenform, der Anzahl der Etagen, dem Funktionsumfang und der Qualität abhängig. In den Kosten enthalten sind in der Regel auch die Montage-, Transport- und Materialkosten.

    Die jährliche Wartung verursacht zusätzliche etwa 200 bis 300 Euro.

Zuschüsse für den Treppenlift

Die Anschaffung eines Treppenlifts ist nicht gerade günstig: Sie müssen mit mindestens 5.000 Euro rechnen. Ab Pflege­grad 1 be­zuschusst Ihre Pflege­kasse die Anschaffung eines Treppenlifts, aber mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt. Diesen Zuschuss können Sie bequem über Afilio beantragen.

Noch keinen Pflege­grad?

Finden Sie mit dem kostenlosen Pflege­gradrechner heraus, welche Unterstützung Sie erhalten. Im Anschluss können Sie bei Bedarf direkt den Antrag stellen.

Weitere Finanzierungshilfen

Allerdings be­zuschusst die Pflege­kasse nur dann Wohnraum­anpassungen, wenn keine andere Versicherung oder Institution dazu verpflichtet ist. Was viele nicht wissen: Leistungsträger wie die Berufsgenossenschaft oder Unfall­versicherung müssen Versicherte finanziell unterstützen, wenn diese durch einen Arbeitsunfall in der Mobilität eingeschränkt sind. Ist das bei Ihnen der Fall, sollten Sie zuerst diese Stellen kontaktieren.

Ist die Gehbeeinträchtigung hingegen eine Folge eines Unfalls mit Fremdverschulden, kann auch die Haftpflicht­versicherung des Unfallverursachers zum Leistungsträger werden. Zu guter Letzt können Pflege­bedürftige auch beim Sozialamt oder der Bundesagentur für Arbeit nach einer finanziellen Unterstützung fragen. Bei Bedürftigkeit be­zuschussen auch diese Stellen den Einbau.

Gebrauchter Treppenlift oder Neuware?

Viele Unternehmen bieten gebrauchte Treppenlifte an. Diese eignen sich jedoch nicht für jeden Haushalt. Das Teuerste am Treppenlift ist das Schienensystem, denn dieses wird in der Regel individuell für die Treppenform angefertigt. Dementsprechend wird häufig nur die Sitzeinheit gebraucht verkauft.

Der Kauf von einer Privatperson ist nicht zu empfehlen. Denn hier treibt die Montage den Preis für gewöhnlich in die Höhe. Außerdem gibt es bei Privatkäufen im Normalfall keine Garantie.

Eine Alternative sind gebrauchte Treppenlifte von zertifizierten Herstellern. Diese sind meist generalüberholt und bis zu 50 Prozent günstiger als Neuware. Der Vorteil ist, dass Treppenlifthersteller einen Gesamtpreis mit Montage anbieten, sodass Kunden direkt erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen.

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