Pflege­gradrechner: So ermitteln Sie den passenden Pflege­grad

Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Es gibt fünf Pflege­grade. Mit steigendem Pflege­grad erhöht sich der Anspruch auf Pflege­geld und Sachleistungen.
  • Welchen Pflege­grad Sie erhalten, entscheidet der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen einer Pflege­begutachtung.
  • Der Gutachter nutzt dafür einen Fragenkatalog und ein Punktesystem. Der kostenlose Pflege­gradrechner führt Sie durch alle Fragen und verwendet das gleiche Punktesystem zur Auswertung.

Warum lohnt sich ein Pflege­grad?

Mit einem Pflege­grad erhalten pflegebedürftige Personen Zugang zu finanzieller Unterstützung durch die Pflege­kasse. Es gibt fünf Pflege­grade: Je höher der Pflege­grad, desto größer die Unterstützung. Bei Pflege­grad 5 gibt es zum Beispiel über 24.000 Euro pro Jahr für die stationäre Pflege.

Am häufigsten wird Pflege­grad 2 vergeben. Das zeigt, dass viele Pflege­bedürftige den Antrag zu spät stellen und in einigen Fällen schon lange einen Anspruch auf Pflege­grad 1 gehabt hätten. Deshalb ist es ratsam, Ansprüche frühzeitig zu prüfen und den Pflege­grad zu berechnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Warum Sie einen Pflege­grad oft früher erhalten, als Sie denken“.

Pflege­grad kostenlos berechnen

Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht

Wie wird der Pflege­grad festgelegt?

Sie können den Pflege­grad bei Ihrer Pflege­kasse beantragen. Es ist nicht verpflichtend, den Pflege­grad vorher zu berechnen. Im Antrag müssen Sie auch keine Angabe zum gewünschten Pflege­grad machen. Allerdings ist es hilfreich zu wissen, welchen Pflege­grad Sie erwarten können, um das Ergebnis der Pflege­kasse richtig einzuordnen. Falls die Berechnung zeigt, dass in Ihrer Situation kein Pflege­grad vergeben wird, können Sie sich außerdem den Antragsprozess sparen.

Nach dem Antrag setzt sich der Medizinische Dienst mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Der Gutachter geht einen Fragenkatalog mit Ihnen durch und vergibt basierend auf Ihren Antworten Punkte. Je höher die Punktzahl, desto höher ist letztendlich der Pflege­grad.

Der Pflege­gradrechner bildet den Fragekatalog 1:1 ab und zeigt Ihnen, welche Punkte für Ihre Antworten vergeben werden. Sofern der Gutachter die gleichen Antworten ankreuzt, bekommen Sie am Ende die berechnete Punktzahl und den berechneten Pflege­grad. Der Rechner zeigt Ihnen außerdem, welche Leistungen Ihnen mit dem berechneten Pflege­grad zustehen.

Pflegegradrechner
Der Pflege­gradrechner führt Sie durch den Fragenkatalog des Gutachters

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflege­grad?

Ein Pflege­grad ist die Bemessungsgrundlage für Leistungen der Pflege­versicherung. Ist ein Versicherter nachweislich dauerhaft pflegebedürftig, erkennt die zuständige Pflege­versicherung bzw. Pflege­kasse einen Pflege­grad an, der das Maß der Pflege­bedürftigkeit abbildet. Wer einen Pflege­grad geltend machen kann, kann Leistungen seiner gesetzlichen bzw. privaten Pflege­versicherung in Anspruch nehmen. Seit 2017 gibt es fünf Pflege­grade.

Wie lauten die 5 Pflege­grade?

Pflege­grad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflege­grad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflege­grad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflege­grad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflege­grad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie kann ich den Pflege­grad beantragen?

Alle Informationen zur Beantragung des Pflege­grades finden Sie in unserem Artikel „So beantragen Sie den passenden Pflege­grad“.

Warum sollte ich einen Pflege­grad beantragen?

Wer aufgrund von Krankheit, Alter oder eines Unfalls dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Alltag selbständig zu bewältigen und Unterstützung benötigt, kann dafür Mittel der gesetzlichen bzw. seiner privaten Pflege­versicherung in Anspruch nehmen. Das gilt sowohl für Pflege in einer stationären Einrichtung, also einem Pflege­heim, als auch für die Betreuung in den eigenen vier Wänden durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflege­dienst.

Wann wird ein Pflege­grad anerkannt?

Ein Pflege­grad wird anerkannt, wenn ein Betroffener nachweislich nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbständig zu bewältigen. Je größer der Unterstützungsbedarf, desto höher die Pflege­bedürftigkeit.

Kann es passieren, dass mein zugewiesener Pflege­grad von dem Ergebnis des Rechners abweicht?

Ja, das kann passieren. Wenn der Gutachter die Antworten des Fragenkatalogs anders sieht als Sie, kann die Punktzahl und dadurch auch der Pflege­grad abweichen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Gutachter sie falsch eingestuft hat, können Sie innerhalb eines Monats bei der Pflege­kasse einen Widerspruch einlegen.

Kann ich den Rechner auch nutzen, wenn ich bereits einen Pflege­grad habe?

Ja, der Rechner funktioniert auch für Höherstufungen. Wenn Ihre Antworten darauf hindeuten, dass Sie einen höheren Pflege­grad haben müssten, können Sie die Höherstufung anschließend direkt beantragen.

Was sind Pflege­stufen?

Die Pflege­stufen 1 bis 3 legten bis 2017 fest, welche Leistungen der Pflege­kasse pflegebedürftigen Menschen zustehen. Sie beurteilten nur körperliche Beeinträch­tigungen, nicht jedoch generelle Einschränkungen der alltäglichen Selbständigkeit, z. B. bei Demenz. Später wurde die Pflege­stufe 0 ergänzt, um auch Betroffene mit psychischen und kognitiven Erkrankungen zu versorgen.

Seit Anfang 2017 gelten die neuen Pflege­grade 1 bis 5.

Wer entscheidet über den passenden Pflege­grad?

Um den Pflege­grad möglichst akkurat zu ermitteln, wurde 2017 das Neue Begutachtungs­assessment (NBA) etabliert. Mit dem NBA überprüfen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Kranken­versicherungen (MDK) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) jeden Antragsteller individuell. Während der Begutachtung wird der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit ermittelt und auf einer Punkteskala von 12,5 bis 100 Punkten festgehalten, und um die persönliche Beurteilung des Gutachters ergänzt. Auf Grundlage des so entstandenen Gutachtens entscheidet die zuständige Pflege­versicherung über einen passenden Pflege­grad.

Wieviel Pflege­geld erhalten Betroffene?

Mit der neuen Pflege­reform erhalten Pflege­bedürftige am 1. Januar 2024 5 % mehr Pflege­geld. Auch die Pflege­sachleistungen ab Pflege­grad 2 werden um 5 % angehoben.

Was ist die Grundpflege?

Die Grundpflege dient der pflegerischen Basisversorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, seine alltäglichen Grundverrichtungen alleine zu bewältigen. Dazu gehören drei Kernbereiche der Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität, außerdem weitere Bereiche wie Kommunikation, Unterstützung der Selbständigkeit und vorbeugende Maßnahmen zur Prophylaxe. Sämtliche Pflege­leistungen der Grundpflege können entweder von Angehörigen oder professionellem Pflege­personal erbracht werden.

Bei geringerem pflegerischen Aufwand wird von der „kleinen Grundpflege gesprochen“, während eine intensivere Betreuung die „große Grundpflege“ betrifft. Entscheidend für das Maß der notwendigen Grundpflege ist der zuerkannte Pflege­grad eines Pflege­bedürftigen nach SGB XI.

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