Pflege­grad beantragen: So einfach geht's

Kostenlos und verfügbar für alle Kranken­kassen

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Es gibt fünf Pflege­grade (früher Pflege­stufe). Mit steigendem Pflege­grad erhöht sich der Anspruch auf Pflege­geld und andere Leistungen der Pflege­kasse. Welcher Pflege­grad in Ihrer Situation passend ist, finden Sie ganz einfach mit unserem kostenlosen Pflege­gradrechner heraus.
  • Um einen Pflege­grad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflege­kasse stellen. Bei Afilio geht das in unter 5 Minuten ganz einfach online. Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen, denn Leistungen aus der Pflege­versicherung können erst ab Antragstellung geltend gemacht werden.
  • Anschließend führt der Medizinische Dienst eine Begutachtung durch, welche dazu dient, den Grad der Selbstständigkeit und somit den tatsächlichen Unterstützungsbedarf einer Person festzustellen.
  • Ab 1. Januar 2024 werden Pflege­geld und Pflege­sachleistungen der Pflege­kasse mit der neuen Pflege­reform um 5 Prozent erhöht.

Manchmal geht es schnell: Durch Unfall, Krankheit oder Demenz ist eine Person plötzlich auf Hilfe angewiesen und braucht Unterstützung im Alltag – etwa beim Waschen, Essen oder bei Überweisungen. Mehr als fünf Millionen Pflege­bedürftige gibt es in Deutschland. Die gute Nachricht: Sie alle haben das Recht auf Unterstützung. Ihre Pflege­kasse hilft ihnen mit unterschiedlichen Angeboten und Leistungen, angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse von Pflege­bedürftigen und Angehörigen. Was ist ein Pflege­grad und wie beantragt man ihn?

Es gibt einiges zu beachten. Wir erklären, wie Sie den Antrag auf Pflege stellen und einen Pflege­grad und somit Leistungen erhalten – ganz einfach und Schritt für Schritt.

Jetzt Pflege­grad kostenlos beantragen
  • In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
  • Funktioniert für alle Kranken­kassen
  • Schnell und einfach Pflege­leistungen erhalten

Was ist ein Pflege­grad und welche Pflege­grade gibt es?

Pflege­grade regeln die Pflege­bedürftigkeit. Das heißt, je stärker pflegebedürftig eine Person ist, desto höher ist der Pflege­grad. Es gibt insgesamt fünf Pflege­grade (früher waren es drei). Info: Die „Pflege­stufe“ wurden Anfang 2017 vom „Pflege­grad“ abgelöst.

Mit steigendem Pflege­grad erhöht sich der Anspruch auf Pflege, Pflege­geld und Sachleistungen. Auch eine Pflege in vollstationären Einrichtungen kann dazugehören. Pflege­bedürftig ist, wer körperliche, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt, also wer gesundheitlich bedingt in Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt ist und Hilfe benötigt. Diese Unterstützung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Daher reichen Pflege­grade von einer geringen Beeinträchtigung in Pflege­grad 1 bis hin zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung in Pflege­grad 5.

Eine Pflege­bedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate vorliegen, um einen Pflege­grad zu beantragen. Um Leistungen erhalten zu können, muss eine pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflege­kasse eingezahlt haben. Für den Antrag auf Pflege kommen alle gesetzlichen Pflege­kassen und private Pflicht­versicherungen infrage.

Bei Afilio können Sie Ihren Pflege­grad ganz einfach kostenlos berechnen:

Welchen Pflege­grad bekomme ich?

Welcher Pflege­grad auf die zu pflegende Person passt, geben Gesetz und Pflege­kasse vor. Versicherte stellen zunächst lediglich einen einfachen Antrag auf Pflege. Bei Afilio geht das in unter 5 Minuten ganz einfach online. Über den Pflege­grad wird dann im Folgenden entschieden. Die Pflege­versicherung ist immer der jeweiligen Kranken­kasse des Versicherten angeschlossen und ist auch auf diesem Weg erreichbar. Wichtig ist hierbei, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn Leistungen und Unterstützung können erst ab Antragstellung geltend gemacht werden.

Wie geht es nach dem Antrag bei der Pflege­kasse weiter?

Alles Weitere erfolgt durch die Pflege­versicherung. Sie schickt einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich wie privaten Versicherten), der die Pflege­bedürftigkeit der Person in einer Begutachtung ermittelt. Auch ihr häusliches Umfeld schaut er sich an. Wie viel Hilfe wird benötigt?

Auf diesen Termin mit dem Gutachter sollten Sie sich gut vorbereiten, um ein realistisches Bild der Pflege­bedürftigkeit zu vermitteln. Legen Sie medizinische Dokumente bereit und geben Sie ggf. weitere Informationen über den Zustand des Pflege­bedürftigen. Ein Bescheid der Pflege­kasse informiert Sie dann über den ermittelten Pflege­grad.

Wie stelle ich einen Antrag auf Höherstufung?

Entspricht der zugewiesene Pflege­grad nicht dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf oder kommen mehr und mehr Einschränkungen der pflegebedürftigen Person hinzu, können Sie eine Erhöhung des Pflege­grades bei der Pflege­kasse anfordern.

Im Regelfall können Sie alle sechs Monate eine Höherstufung des Pflege­grades (Verschlimmerungs- bzw. Verschlechterungsantrag) oder eine Überprüfung der Pflege­situation beantragen – in Sonderfällen auch früher, etwa wenn sich der Gesundheits­zustand aufgrund eines Kranken­hausaufenthaltes rapide verschlechtert hat.

Den Antrag auf Höherstufung stellen Sie genau wie den Erstantrag, ganz einfach online und kostenlos in nur wenigen Minuten.

Wie lege ich einen Widerspruch gegen den Pflege­grad-Bescheid ein?

Es kann bei der Festlegung des Pflege­grades zu Fehleinschätzungen kommen. Wird ein Pflege­grad abgelehnt oder fällt er zu niedrig aus, kann die Person gegen die Entscheidung im Falle ernsthaften Zweifels einen Widerspruch einlegen.

Ein Widerspruch muss allerdings innerhalb eines Monats bei der Pflege­kasse eingegangen sein. Vorerst genügt ein kurzes Schreiben, die Begründung kann später erfolgen. Diese sollte jedoch gut vorbereitet sein. Liegt Ihnen das Gutachten noch nicht zusammen mit dem Bescheid vor, fordern Sie es bei der Kasse an. Für gesetzlich Versicherte gibt es ein geregeltes Widerspruchsverfahren. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Was ist eine Pflege­stufe?

Die Pflege­stufen 1 bis 3 legten bis 2017 fest, welche Leistungen der Pflege­kasse pflegebedürftigen Menschen zustehen. Später wurde die Pflege­stufe 0 ergänzt, um auch Personen mit psychischen und kognitiven Erkrankungen zu versorgen. Die Einstufung fand – wie auch im neuen System der Pflege­grade – mittels einer Begutachtung durch einen Gutachter statt.

Im Rahmen der Pflege­reform wurden 2017 die Pflege­stufen abgeschafft und durch Pflege­grade ersetzt – zugunsten der Betroffenen.

Was bedeutet Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst die wesentliche Basisversorgung zur Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Leistungen der Grundpflege betreffen immer die unmittelbaren Bedürfnisse der betroffenen Person, wie Hilfe zur Beweglichkeit, Nahrungsaufnahme oder Körperwäsche. Sämtliche Leistungen der Grundpflege können entweder von Angehörigen oder professionellem Pflege­personal erbracht werden.

Ergänzt wird die Grundpflege durch die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie schließt alle Leistungen ein, die sich nicht unmittelbar auf das persönliche Wohl des Betroffenen beziehen, sondern seine häusliche Situation. Häufig handelt es sich um Hilfe beim Einkaufen, Kochen, Waschen und dem Reinigen der Wohnung.

Wo erhalten Antragsteller Hilfe?

Formulare und Einschätzungen von Pflege­situationen können mitunter Schwierigkeiten bereiten. Antragsteller haben daher das Recht auf Beratung. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags angeboten werden. Viele Kranken­kassen bieten ihre eigenen Pflege­beratungen an. Außerdem gibt es Beratungsstellen durch Länder und Kommunen, Vereine und Wohlfahrtsverbände. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege finden Sie ebenfalls Hilfe und Beratung in Ihrer Nähe.

Möchten Sie schon im Vorfeld einschätzen können, wie hoch der Pflege­grad ist und welche Leistungen Ihnen von der Pflege­kasse zustehen? Wir helfen wir Ihnen weiter: Auf Afilio können Sie selbst den Pflege­grad berechnen und den Pflege­gradantrag stellen – inklusive persönlicher Beratung durch unsere Pflege­experten.

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