2025 April

vom 23.05.2025
Vorsorge­vollmacht für mehrere Personen & Ruhestand im Ausland: Was muss ich wissen?
Vorsorge­vollmacht für mehrere Personen
Ihr Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
Copyright: Ulza, Shutterstock

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

mehrere Personen in Ihrer Vorsorge­vollmacht zu bevollmächtigen, kann einige Vorteile bringen – wir zeigen, worauf Sie dabei achten müssen.

Anschließend berichtet unsere Redakteurin Melanie sehr persönlich über ein Thema, das Viele bewegt: die gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier. Und falls Sie vom Ruhestand im Ausland träumen: Wir zeigen, was Sie dabei im Blick haben sollten – von der Kranken­versicherung bis zur Rente.

Ich hoffe, dass Ihnen der Ratgeber gefällt!

Copyright: Julia Zavalishina, Shutterstock

Es kann schnell gehen: Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung – und Sie sind nicht mehr in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen. Wer entscheidet dann für Sie über medizinische Behandlung, finanzielle Angelegenheiten oder laufende Verträge?

Mit einer Vorsorge­vollmacht können Sie für diesen Fall vorsorgen. Dabei kann es Vorteile bieten, mehrere Bevollmächtigte einzusetzen. Welche das sind und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was bringt eine Vorsorge­vollmacht für mehrere Personen?

Eine Vorsorge­vollmacht für mehrere Bevollmächtigte bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber einer Vollmacht für nur eine Person:

  • Falls eine bevollmächtige Person der Aufgabe nicht nachkommen kann oder will, kann diese ein anderer Bevollmächtigter übernehmen. Außerdem können sich mehrere Bevollmächtigte besprechen und auch gegenseitig kontrollieren.
  • In höherem Alter ist es empfehlenswert, nicht nur gleichaltrige Personen, sondern am besten auch Kinder zu bevollmächtigen. Ansonsten ist die Chance hoch, dass die einzig bevollmächtigte Person selbst nicht mehr handeln kann.
  • Sie können die Zuständigkeiten nach Fähigkeiten und Vertrauen verteilen. Nehmen wir an, Ihre Tochter ist Ärztin und Ihr Sohn Finanzbeamter. In diesem Fall macht es Sinn, in Ihrer Vorsorge­vollmacht der Tochter die medizinischen Angelegenheiten anzuvertrauen und dem Sohn die finanziellen und behördlichen.
  • Bevollmächtigt zu sein bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen und unter Umständen schwere Entscheidungen zu treffen. Mit einer Vollmacht für mehrere Personen verteilen Sie die Last auf mehrere Schultern.

Wichtig: Legen Sie unbedingt fest, dass Personen einzelvertretungsberechtigt sind. Sonst müssen immer alle Bevollmächtigten anwesend sein, um Entscheidungen treffen zu können. Das schränkt die Handlungsgeschwindigkeit eventuell stark ein.

Was, wenn sie sich uneinig sind?

Wenn mehrere Bevollmächtigte eingesetzt werden, stellt sich unweigerlich die Frage: Was passiert, wenn sie sich nicht einig sind?

Zunächst gilt: Setzen Sie nur Personen als Bevollmächtigte ein, denen Sie voll und ganz vertrauen – und bei denen Sie sicher sind, dass sie gemeinsam Entscheidungen treffen können. Reden Sie im Vorfeld offen mit allen Beteiligten darüber, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben. So lassen sich viele Missverständnisse von Anfang an vermeiden.

Grundsätzlich ist es nicht üblich, in der Vorsorge­vollmacht schon Regelungen für den Fall von Streit unter den Bevollmächtigten zu treffen. Wenn Sie das unbedingt möchten, können Sie eine neutrale Person – zum Beispiel einen Anwalt – als Kontrollbevollmächtigten einsetzen. In der Praxis wird jedoch meist darauf vertraut, dass die richtigen Personen mit Bedacht ausgewählt wurden.

Kommt es dennoch zu einem ernsten und unlösbaren Konflikt, kann das Betreuungs­gericht eingreifen. In solchen Fällen bestellt es einen Kontrollbetreuer, der die Aufgabe hat, die Bevollmächtigten zu überwachen und sicherzustellen, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Der Kontrollbetreuer kann Entscheidungen prüfen, genehmigen oder im Extremfall auch untersagen.

Kurz gesagt: Die beste Vorsorge gegen spätere Konflikte ist eine kluge Auswahl der Bevollmächtigten – und ein ehrliches Gespräch im Vorfeld.

Was muss ich bei einer Vorsorge­vollmacht noch beachten?

Für die Vorsorge­vollmacht gibt es keine Formvorschriften. Sie kann maschinen- oder handgeschrieben sein. Wichtig ist lediglich, dass Sie Ihren Willen schriftlich und eindeutig formuliert und datiert festhalten. Sobald Sie Ihre Unterschrift daruntergesetzt haben, ist die Vorsorge­vollmacht gültig.

Ihre Vollmacht bietet jedoch nur dann verlässlichen Schutz, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Dafür empfehlen wir die Eintragung im Zentralen Vorsorge­register (ZVR) der Bundes­notarkammer. Dort werden Angaben zur Existenz Ihrer Vollmacht, zum Aufbewahrungsort und zu den bevollmächtigten Personen gespeichert. Bevor im Ernstfall ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird, ist das Betreuungs­gericht gesetzlich verpflichtet, im ZVR nachzusehen, ob eine Vorsorge­vollmacht vorhanden ist.

Selbstverständlich sollten Sie auch Angehörige über Ihre Vollmacht und deren Aufbewahrungsort informieren – doch nur durch die Registrierung im ZVR ist garantiert, dass Ihre Wünsche im Ernstfall nicht übersehen werden. Über Afilio können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht in unter 2 Minuten im ZVR registrieren lassen (-> hier entlang).

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So können wir Ihnen weiterhelfen

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Afilio bietet die einfachste Möglichkeit, ein rechtssicheres Testament zu erstellen. In den meisten Fällen können Sie mit den richtigen Textbausteinen eine personalisierte Testaments-Vorlage erstellen und herunterladen. Wichtig ist, dass Sie diese Vorlage anschließend Wort für Wort abschreiben und unterschreiben – nur so ist Ihr handschriftliches Testament rechtskräftig.

Wenn das Schreiben nicht mehr möglich ist, sollte der Weg immer über einen Notar führen. Sie äußern Ihren letzten Willen dort mündlich oder notfalls auf anderem Wege. Der Notar protokolliert das Testament und liest es vor. Sie unterschreiben es – dabei reicht eine unleserliche Unterschrift, etwa der Anfangsbuchstabe und eine Linie. Alternativ kann der Notar auch vermerken, warum Sie nicht unterschreiben können.

Im Erstellungsprozess bei Afilio können Sie auswählen, dass Sie Ihr Testament beim Notar erstellen möchten. Anschließend erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen, und können mit unserem Notarkosten-Rechner ermitteln, wie tief Sie in die Tasche greifen müssen.

Zum Testament

Melanie Eberlein, Redakteurin bei Afilio, mit ihrem Mischlingsrüden Kimi

Mein Hund Kimi und ich sind ein untrennbares Team. Er wird bald 13 und ist somit betagt. Auch wenn ich an den Tod meines geliebten Tieres noch nicht denken mag, frage ich mich manchmal: Wo soll er begraben werden? Als ich von der Möglichkeit einer Mensch-Tier-Bestattung hörte, wollte ich mehr wissen.

Unendliche Tierliebe

Die Bestattungskultur wandelt sich. Wünsche sind zunehmend individueller. Für viele Menschen, ob mit oder ohne Familie, ist der Vierbeiner ein treuer Weggefährte. So auch für mich. Tierfriedhöfe gibt es bereits seit Jahren. Neu war der Wunsch, zusammen mit dem Haustier in einem Grab beigesetzt zu werden. Eine schöne Idee, finde ich.

Der erste Mensch-Tier-Friedhof

2015 eröffnete der erste Friedhof für Zwei- und Vierbeiner in Deutschland. „Unser Hafen“ nennt sich die Ruhestätte in Brauchbach, Rheinland-Pfalz. Sie liegt 20 Kilometer von Koblenz entfernt. Die Bestattung kann im gemeinsamen Freundschaftsgrab in einem Gräberfeld erfolgen – oder im individuell gestaltbaren Familiengrab. Auch in Essen gab es im selben Jahre erste solche Gräber.

Gut zu wissen: Mensch-Tier-Bestattungen dürfen nur jeweils mit Asche in Urnen erfolgen. Dass es Tierkrematorien gibt, hat diese Form der Bestattung daher erst möglich gemacht.

Ist das überhaupt erlaubt?

„Unser Hafen“ trieb die Mensch-Tier-Bestattung kontinuierlich voran. Der Betrieb hat rechtliche Voraussetzungen geklärt und an verschiedenen Orten der Bundesrepublik die Bestattungsart durchgesetzt. Hamburg schuf 2019 als erstes Bundesland eine gesetzliche Grundlage. Das neue Bestattungsgesetz erlaubt seitdem diese Form der Beisetzung offiziell.

Weitere Städte und Gemeinden bieten inzwischen ähnliche Möglichkeiten an. Die konkreten Regelungen können jedoch unterschiedlich sein, da das Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache ist und auch die Friedhöfe eigene Bedingungen haben. Ebenso unterscheiden sich die Konzepte der inzwischen über 40 Mensch-Tier-Friedhöfe zum Teil enorm.

Hier finden Sie eine List der Mensch-Tier-Friedhöfe bundesweit – mit Infos und Kontaktdaten.

Wie denken andere darüber?

Natürlich habe ich mich auch gefragt: Wie finden das die Deutschen? Laut einer Umfrage von Aeternitas e.V. aus dem Jahr 2016 befürworten knapp die Hälfte der Befragten – vor allem jüngere – solch ein Gemeinschaftsgrab. Fakt ist: Jährlich sterben etwa 1,3 Millionen Hunde und Katzen. Das Interesse an Tierfriedhöfen und Mensch-Tier-Bestattungen steigt stetig.

Einige Bestattungsinstitute setzen sich dafür ein, dass die Bestattung für Mensch und Tier auch auf gängigen Friedhöfen Akzeptanz findet und durchgeführt wird. Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur gibt jedoch zu bedenken, dass nicht jeder es gut findet, wenn im Grab neben ihm ein Tier liegt. Das sollte bei diesem sensiblem Thema erst genommen werden.

Was muss ich beachten?

Der Großteil der Haustiere wird im Tierkrematorium verbrannt. Das werde ich auch mit meinem Kimi tun, wenn die Zeit gekommen ist. Kater Oslo steht bereits in meinem Schlafzimmer. Und ich habe für mich entschieden: Ich möchte zusammen mit meinen Tieren beerdigt werden.

  • Ich habe bereits meine engsten Angehörigen darüber informiert.
  • Meinen Wunsch habe ich zudem in einer Bestattungs­verfügung festgehalten.
  • In meinem Testament steht, wer sich um Kimi kümmern wird, sollte ich vor ihm sterben.

Reden wir offen. Ich denke natürlich, dass Kimi zuerst geht. Doch was ist bei einem Unfall? In meiner Notfallkarte steht daher, dass zuhause ein Tier wartet – die Tierart, der Name und was Kimi für Futter braucht. Auch habe ich eine Kontaktperson angegeben, die Bescheid weiß. So, jetzt aber schnell Gassigehen – Kimi steht schon an der Tür.

Info: In einer Bestattungs­verfügung halten Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihre Bestattung im Todesfall ablaufen soll. Sie kann Wünsche zur Bestattungsart (z. B. Erd- oder Feuerbestattung), zum Ort der Beisetzung, zur Zeremonie, Musik oder Kleidung beinhalten – auch wer für die Organisation der Bestattung verantwortlich sein soll und ob und wie Sie sich bereits um die Finanzierung gekümmert haben. Bei Afilio können Sie Ihre Bestattungs­verfügung in wenigen Minuten online erstellen.

Unser Tipp: Die Erstellung aller Dokumente (Vorsorge­vollmacht, Testament, Bestattungs­verfügung, etc.) kostet bei Afilio regulär 25 €. Jedoch erhalten Sie mit Ihrer Rechtsschutz­versicherung eventuell alle Afilio-Dokumente kostenlos. Das können Sie hier prüfen.

Bestattungs­verfügung erstellen

Copyright: Andrii Iemelianenko, Shutterstock

Rente am Strand oder in den Bergen: Immer mehr Ruheständler zieht es in die Ferne. Dabei sind die steigenden Kosten in Deutschland nur einer der Gründe. Doch wer auswandert, sollte sich zuvor schlau machen. Gerade bei Themen wie Rente, Pflege oder einer Krankheit gibt es wichtige Regelungen, die Sie beachten sollten.

Als Rentner nach Panama?

Panama soll das beste Land für den Ruhestand sein. Es wurde 2025 frisch gekürt – von einem amerikanischen Magazin. Hier können Rentner richtig gut leben, auch mit weniger Geld. Portugal und Costa Rica liegen auf Platz 2 und 3. Aber sind diese Länder auch für deutsche Rentner attraktiv? Oder gilt das nur für Amerikaner?

Hierhin wandern die Deutschen aus

Tatsächlich zieht es die Deutschen laut Rentenatlas 2024 am häufigsten nach Österreich und in die Schweiz. Das hat Gründe, etwa die gemeinsame Sprache, die hohe Lebensqualität und die Nähe zur Heimat. Danach kommen erst Spanien, die USA und Frankreich. Wichtig für Auswanderer im Rentenalter: Wer innerhalb der EU oder in ein enges Partnerland der EU auswandert, hat viele Vorteile – nicht nur bei der Rentenzahlung.

Auswandern ohne Abzüge

Leben, wo andere Urlaub machen. Klingt verlockend. Doch was ist mit der Rente? Die Deutsche Renten­versicherung überweist derzeit nach eigenen Angaben Geld in über 150 Länder. Jede 15. Rentenzahlung geht ins Ausland. Das sollten Sie beachten, wenn Sie auswandern möchten:

Wenn Sie mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland verbringen, gilt das als „dauerhafter Aufenthalt“. Ziehen Sie dauerhaft in ein Land der EU oder in einen der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), bekommen Sie die volle Rente. Ihnen wird jährlich eine „Lebensbescheinigung“ zugeschickt, die Sie ausfüllen müssen, damit die Deutsche Renten­versicherung Ihnen weiterhin Geld auszahlt.

Vorsicht! Außerhalb der EU sollten Sie auf ein Sozial­versicherungsabkommen mit dem Heimatland achten. Sonst kann es zu Abzügen kommen. Und was ist mit der Riester-Rente? Leben Sie außerhalb der EU oder einem EFTA-Staat, müssen Sie die bis zum Zeitpunkt der Auswanderung erhaltenen Zulagen und Steuervorteile anteilig zurückzahlen.

Mehr Infos zur Rente im Ausland finden Sie hier.

Pflege im Ausland

Die meisten sind fit, wenn sie auswandern. Doch was ist, wenn der Partner Pflege braucht? Was ist, wenn Sie selbst auf Hilfe angewiesen sind und Kinder und Freunde nicht in der Nähe sind? An Pflege­bedürftigkeit denken viele erst, wenn sie eintritt. In Deutschland können Sie viele Pflege­leistungen und -services beantragen. Gilt das auch im Ausland?

Vorsicht! Wer ins Ausland zieht, verliert seine Ansprüche auf Leistungen aus der Pflege­versicherung – aber nur teilweise. Denn hiervon gibt es Ausnahmen, etwa für das Pflege­geld, das bei Aufenthalt im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz gezahlt wird.

Wer hier Pflege­geld bekommen will, muss einen Antrag stellen. Die Feststellung der Pflege­bedürftigkeit wird im Ausland ebenfalls durch eine Begutachtung durchgeführt.

Weitere Infos zu Leistungen der Pflege­kasse im Ausland finden Sie hier. Infos und Tipps zur Pflege­versicherung im Ausland bietet der Verein Deutsche im Ausland.

Was ist mit Steuern?

Beziehen Sie im Ausland eine deutsche Rente, müssen Sie in Deutschland eine Steuererklärung abgeben – beim Finanzamt Neubrandenburg (Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland). Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit vielen anderen Ländern verhindert eine zweifache Besteuerung in beiden Ländern.

Vorsicht! Wenn Sie 90 Prozent Ihres Einkommens aus Deutschland beziehen, können Sie einen Antrag auf “unbeschränkte Steuerpflicht” stellen. Nur dann müssen Sie im Ausland Altersbezüge nicht vom ersten Euro an versteuern. Vergünstigungen wie Steuerfreibeträge und das Ehegattensplitting für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die von einer gemeinsamen Steuererklärung profitieren, werden dann berücksichtigt.

Lassen Sie sich also rechtzeitig zum Thema Steuern im Ausland beraten, wenn Sie Nachteile umgehen möchten.

Im Ausland krankenversichert

In den meisten Ländern ist die medizinische Versorgung ausreichend. Doch nicht überall gibt es ein soziales Gesundheits­system auf deutschem Niveau. Und: Nur im EU-Ausland sind Sie über die gesetzliche Kranken­kasse in Deutschland versichert.

Vorsicht! Kosten werden im EU-Ausland nur übernommen, wenn es der im Land geltende Leistungskatalog vorsieht. Das Versorgungsniveau kann unterschiedlich sein. In einem Land außerhalb der EU verlieren Sie Ihre Ansprüche komplett.

Tipp: Wollen Sie Behandlungen nicht aus eigener Tasche bezahlen, brauchen Sie eine internationale Kranken­versicherung. Leider kann es für Rentner wegen Altersbeschränkungen schwieriger werden, eine Versicherung zu finden.

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