2023 Dezember

vom 30.12.2023
Erbstreit ums Haus: Welche Lösungen gibt es?
Erbstreit ums Haus: Welche Lösungen gibt es?
Ihr Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
Copyright: Drazen Zigic, Shutterstock

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in unserem letzten Ratgeber des Jahres erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, um einen Konflikt unter Erben um eine Immobilie beizulegen.

Außerdem: 2024 stehen gesetzliche Änderungen für die Pflege an, etwa eine Erhöhung des Pflege­geldes. Wir fassen zusammen, was sich für Sie ab dem 1. Januar ändert. Anschließend schauen wir uns an, welche Informationen Sie für den Notfall hinterlegen sollten – und warum.

Wir möchten Ihnen für Ihre Treue sowie das überwiegend positive und auch konstruktive Feedback danken. Das gesamte Team von Afilio wünscht Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen gesunden Start in ein neues Jahr.

Mit herzlichen Grüßen

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Das Erben einer Immobilie kann in der Familie schnell zum Streitthema werden. Gerade, wenn zu Lebzeiten keine Vorkehrungen für den Erbfall getroffen wurden, kann sich der juristische Streit über Jahre hinziehen. Das ist belastend und verursacht enorme Kosten. Was aber können Sie tun?

Info: 46 % der Erbschaften in Deutschland enthalten mindestens eine Immobilie. In 33 % der Fälle wird die Immobilie an eine Erben­gemeinschaft vererbt. 18 % aller Zwangsversteigerungen entfallen auf die Auflösung von Gemeinschaften, sogenannte Teilungsversteigerungen – meist durch Streitigkeiten.

Eine Immobilie – mehrere Erben

Gehört das Objekt einer Erben­gemeinschaft, treffen meist unterschiedlichste Vorstellungen aufeinander. Ein Erbe möchte das Haus verkaufen, ein anderer es behalten – schließlich geht es auch um Erinnerungen und somit einen emotionalen Wert, insbesondere wenn Nachkommen darin aufgewachsen sind. Doch gesetzlich gilt: Miterben können nur zusammen über die Immobilie verfügen (§ 2040 BGB).

Das Erbe verfällt

Nervliche Belastung und finanzielle Einbußen wiegen schwer. Doch auch der Zustand des Hauses leidet unter dem Konflikt. Das Objekt droht zu verfallen und wirft keinen Ertrag ab. Es verliert an Wert, wenn es leer steht oder notwendige Renovierungen ausbleiben. Erben, die verkaufen möchten, sehen kein Geld.

Welche klassischen Lösungen gibt es in dieser Situation?

1. Ein gemeinsamer Verkauf: Wird die Immobilie von der Erben­gemeinschaft verkauft, kann das gebundene Vermögen freigesetzt und ein Wertverfall vermieden werden. Das Problem: Miterben, die ursprünglich am Objekt festhalten wollten, müssen einwilligen.

2. Auszahlung von Miterben: Der umgekehrte Fall wäre, dass am Objekt festgehalten und übrige Erben ausgezahlt werden. Dafür müssen sich alle auf einen Wert der Immobilie einigen und ggf. einen Gutachter beauftragen. Das Problem: Eine hohe finanzielle Belastung für den ankaufenden Erben. Auch sollte sich dieser mit Immobilien auskennen.

3. Eine Teilungsversteigerung: Ist beides nicht möglich, kann durch jeden Miterben eine Teilungsversteigerung beantragt werden (§§ 2042 BGB, 180 ZVG). Sie bietet die Möglichkeit, die Immobilie auch gegen den Willen der anderen Miterben zu veräußern und den anteiligen Erlös zu bekommen. Der Ablauf ist ähnlich einer Zwangsversteigerung.

Gibt es alternative Lösungen?

Es gibt mögliche Ansätze, die beide Konfliktparteien zufriedenstellen können, um den Streit beizulegen. So kann ein externer Anteilserwerber zur Hilfe gezogen werden, der auf Erben­gemeinschaften spezialisiert ist.

Und so geht’s: Der Vertragspartner erwirbt den Anteil verkaufswilliger Miterben. Als neuer Miteigentümer kümmert er sich um die Vermietung und laufende Verwaltung des Objekts und, wenn gewünscht, auch um eine energetische Sanierung.

 

Vorteile für Afilio-Nutzer

So können wir Ihnen weiterhelfen!

Pflege­gradrechner: Ermitteln Sie die passenden Leistungen

Mit einem Pflege­grad erhalten Pflege­bedürftige und Angehörige bis zu 25.000 Euro im Jahr. Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf Pflege­geld und holen Sie sich finanzielle Unterstützung. Ihren Pflege­gradantrag können Sie kostenlos mit Afilio stellen.

Pflege­grad berechnen
Notfallkarte für alle wichtigen Informationen

Bestellen Sie jetzt Ihre persönliche Notfallkarte und stellen Sie sicher, dass Dokumente und wichtige Informationen im Notfall direkt zur Verfügung stehen. Über einen Abrufcode können Ärzte und Angehörige auf die hinterlegten Unterlagen zugreifen und nach Ihren Wünschen handeln.

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Vorsorge­dokumente für die ganze Familie

Jeder Erwachsene in Ihrer Familie benötigt eine Patienten­verfügung und eine Vorsorge­vollmacht. Mit Afilio können Sie Vorsorge­dokumente für die ganze Familie erstellen – und jederzeit kostenlos aktualisieren.

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Frage des Monats: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Hörakustiker?

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Die Afilio-Redaktion testet aktuell die Services der großen Hörgeräteakustiker für einen Beitrag Anfang 2024. Dabei möchten wir insbesondere die Angebote der folgenden Hörgeräteakustiker vergleichen: Geers, Kind, Amplifon, Fielmann & Audibene. Teil unseres Tests soll eine Befragung unter den Nutzern und Mitgliedern sein.

Daher fragen wir: Tragen Sie ein Hörgerät? Wenn ja, dann haben Sie wertvolle Erfahrungen mit Ihrem Hörgeräteakustiker gesammelt. Egal, ob gut oder weniger gut – nehmen Sie an unserer kurzen Umfrage Teil, damit andere von Ihrer Meinung profitieren können. (Die Beantwortung wird nicht länger als 3 Minuten dauern)

Im Januar präsentieren wir Ihnen das Ergebnis plus wertvolle Tipps und Tricks auf dem Weg zu Ihrem passenden Hörgerät.

An Umfrage teilnehmen
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Die neue Pflege­reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die gute Nachricht: Es gibt mehr finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege. Wir haben für Sie alle relevanten Änderungen auf einen Blick.

Mehr Pflege­geld

Ab Januar 2024 gibt es 5 % mehr Pflege­geld.

Info: Sie erhalten bereits Pflege­geld? Dann bekommen Sie ab Januar automatisch mehr Geld. Wenn Sie einen Pflege­grad beantragen möchten, können Sie das ganz einfach über Afilio.

Pflege­grad berechnen

Höhere Pflege­sachleistungen

Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also häusliche Pflege­hilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, werden um 5 % angehoben.

Pflege­unterstützungsgeld

Für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung erhalten berufstätige Pflege­personen Pflege­unterstützungsgeld. Änderungen hier: Künftig können Sie sich jedes Kalenderjahr für 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person freistellen lassen statt nur einmalig.

Verhinderungs­pflege für Kinder

Junge Pflege­bedürftige können bereits ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren gelten bei einem Pflege­grad 4 oder 5 für die Verhinderungs­pflege folgende Neuerungen:

  • Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt. Die Verhinderungs­pflege kann sofort nach Feststellung der Pflege­bedürftigkeit in Anspruch genommen werden.
  • Die Höchstdauer der Verhinderungs­pflege steigt von 6 auf 8 Wochen pro Kalenderjahr – wie bei der Kurzzeitpflege.
  • Nicht verbrauchte Mittel aus der Kurzzeitpflege können zu 100 % für die Verhinderungs­pflege in Anspruch genommen werden.

Zuschlag zu Pflege­kosten im Heim

Der prozentuale Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege wird zum 1. Januar ebenfalls erhöht. Die Zuschüsse zum Eigenanteil betreffen weiterhin nur die Pflege­kosten.

  • Im ersten Jahr: 15 % statt bisher 5 %
  • Im zweiten Jahr: 30 % statt bisher 25 %
  • Im dritten Jahr: 50 % statt bisher 45 %
  • Ab dem vierten Jahr: 75 % statt bisher 70 %

Den vollständigen Artikel lesen Sie in unserem Ratgeber. Mehr zum Pflege­unterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) finden Sie hier.

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Neben den wichtigsten Dokumenten – Ihrer Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht – haben Sie die Möglichkeit, auf Ihrer Notfallkarte noch weitere Notfallinformationen zu hinterlegen. Was im Ernstfall wichtig ist und warum, erfahren Sie hier.

Allergien und Unverträglichkeiten hinterlegen

Auf Ihrer Notfallkarte sind Daten hinterlegt, die in einem medizinischen Notfall eine angemessene Behandlung gewährleisten. Dazu gehören auch Allergien und Unverträglichkeiten, etwa damit passende Medikamente schnell verabreicht werden können.

In den letzten Jahren konnte ein Anstieg von Notfällen bei schweren allergischen Reaktionen verzeichnet werden. Diese werden vor allem durch Medikamente, Nahrungsmittel und Insektengifte hervorgerufen.

Info: Es ist aufgrund der Schwere einer früheren Reaktion nicht vorherzusagen, wie schwer die nächste allergische Reaktion ausfallen könnte.

Haben Sie eine diagnostizierte Allergie, sollten Sie diese unbedingt auf Ihrer Notfallkarte vermerken. Viele Patienten verfügen bereits über einen Notfallplan, den der Arzt ausstellt. Informieren Sie auch Ihre Notfallkontakte über medizinische Details.

Impfungen angeben

Intensiv- oder Notfallmediziner veranlassen wichtige Impfungen, wenn diese nötig sind. Im Idealfall ist ihnen der Impfstatus des Patienten bekannt. Sie sehen dann, ob Risikopatienten über bestimmte Impfungen verfügen.

Unser Tipp: Zu Impfempfehlungen sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt.

Die Tetanus-Impfung gegen Wundstarrkrampf zählt zu den wichtigsten Impfungen, insbesondere bei Verletzungen. Der Arzt entscheidet im Notfall, welche Auffrischungsimpfungen gemacht werden müssen.

Notfallkontakte benennen

Neben medizinischer Betreuung ist es in einer Notsituation auch wichtig, einen vertrauten Menschen an der Seite zu haben – Ihren Notfallkontakt. Doch wer kennt die Nummer und ruft an, wenn Sie bewusstlos sind oder unter Schock stehen?

Auf Ihrer Notfallkarte können Sie Namen und Kontaktdaten von Angehörigen, Freunden oder Betreuern speichern, auch den Bezug, welchen Sie zur angegebenen Person haben. So kann das Personal im Kranken­haus oder die Polizei wichtige Menschen kontaktieren.

Gut zu wissen: Für Rettungspersonal stehen medizinische Erstversorgung und Transport des Patienten im Vordergrund. Sie kontaktieren in der Regel nicht die Angehörigen.

Wichtig: Halten Sie die Kontaktliste aktuell und geben Sie ruhig mehrere Personen an. Welche Dinge müssen im Notfall geregelt werden? Wenn Sie zum Beispiel einen Angehörigen pflegen und Ihnen etwas passiert: Wer kümmert sich?

Suchen Sie Menschen aus, denen Sie vertrauen und informieren Sie diese über Ihre Rolle. Übrigens: Die Kontaktperson kann auch in Ihrer Vorsorge­vollmacht eingesetzt werden.

Haustiere vermerken

Fast die Hälfte aller Haushalte in Deutschland haben mindestens ein Haustier. Was aber passiert mit ihm, wenn Ihnen etwas zustößt? Bei der Antwort auf diese Frage hilft ebenfalls die Notfallkarte. Denn ein Tier braucht unmittelbar jemanden, der sich kümmert. Das gilt vor allem für Single-Haushalte und wenn keiner weiß, dass ein Hund oder eine Katze wartet.

Hinterlegen Sie auf Ihrer Notfallkarte Name, Art und Anzahl der Haustiere sowie die Kontaktdaten einer Person, die sich im Notfall um die Tiere kümmert. Aber auch Angaben zum Futter, zu Medikamenten oder Unverträglichkeiten oder Vorlieben sind möglich.

Unser Tipp: Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Liebling ins Tierheim kommt, klären Sie im Vorfeld, welche Vertrauensperson Ihr Tier aufnimmt oder füttert.

Welche Vorteile hat das E-Rezept?

Das E-Rezept soll Zeit und Wege sparen. Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke werden vereinfacht. Sie müssen für ein Folgerezept nicht mehr zum Arzt. Auch können Sie das E-Rezept an Ihre Apotheke senden und erfahren, ob das Medikament vorrätig ist. Falls nicht, bestellen Sie es via App. Zudem ist das E-Rezept fälschungssicher.

Über Organspende entscheiden

Ob ja oder nein: Eine Willens­erklärung zum Thema Organspende erspart Ärzten kostbare Zeit. Auch müssen Angehörige keine quälende Entscheidung fällen. Sorgen Sie daher für Klarheit auf Ihrer Notfallkarte.

Info: Fehlt eine Dokumentation und ist Ihr Wille nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen, indem sie Ihren mutmaßlichen Willen einschätzen.

Sind Sie noch unsicher? Hier finden Sie Informationen, um eine Entscheidung treffen zu können. Auch das Infotelefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hilft weiter.

Teilhabeeinschränkung angeben

Die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. fordert in einer Publikation, dass bei der Notfallversorgung die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, damit für sie der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits­system gewährleistet ist.

Bei einem Notruf oder der Erstversorgung sollte daher nach kognitiven Beeinträchtigungen gefragt werden. So können Fachpersonen hinzugezogen und Maßnahmen eingeleitet werden, um den besonderen Bedürfnissen und Schutzpflichten gegenüber diesen Menschen gerecht zu werden.

Typisch für kognitive Beeinträchtigung ist eine Entscheidungsunsicherheit. Auf der Notfallkarte können Sie die Teilhabeeinschränkung angeben und den Willen dieser Person in Vorsorge­dokumenten hinterlegen. So ist an alles gedacht.

Darum eine Notfallkarte

Einen medizinischen Notfall kann niemand vorhersehen. Daher ist Vorbereitung so wichtig.

In einer akuten Behandlungs­situation kann es Zeit und somit Leben retten, wenn bestimmte Informationen schnell verfügbar sind. Die Angaben auf Ihrer Notfallkarte können vom Kranken­hauspersonal eingesehen werden, um eine angemessene Behandlung zu sichern.

Aber auch Vertrauens­personen können die hinterlegten Informationen nutzen, um Maßnahmen einzuleiten oder bei Fragen Ansprechpartner für medizinisches Personal zu sein. Daher macht es Sinn, dass Ihre wichtigsten Kontakte jeweils ein Exemplar Ihrer Notfallkarte bekommen.

Jetzt Notfallkarte bestellen

Wir von der Redaktion möchten Ihnen, unseren geschätzten Leserinnen und Lesern, von Herzen für Ihre Treue und das stets positive Feedback danken. Ihr Interesse und Ihre Unterstützung bedeuten uns viel und sind die Antriebskraft hinter unserer Arbeit. Jeder Kommentar, jede Rückmeldung haben wir mit Freude aufgenommen, und es erfüllt uns mit Stolz zu wissen, dass Ihnen unser Ratgeber gefällt.

In der Sonderausgabe unseres Afilio-Ratgebers im Advent haben wir viele von Ihnen gefragt, wofür Sie in diesem Jahr besonders dankbar sind. Von Ihren Antworten waren wir wirklich überwältigt und möchten Ihnen einige ausgewählte natürlich nicht vorenthalten.

Beispiel einer Leserin/eines Lesers:

"Zuerst möchte ich allen Mitarbeitern von Afilio für ihre hervorragende Arbeit danken. Und ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest wünschen. Besonders dankbar bin ich, in der für mich gerade nicht einfachen Zeit, für die Liebe meiner Kinder, die Freundschaft und das Wissen, dass es Menschen um mich herum gibt, die mir zur Seite stehen, mich in der größten Not nicht allein lassen und den Glauben an das Gute im Menschen wieder zurückbringen."

Mehr Geschichten lesen

An dieser Stelle möchten wir uns auch bei allen bedanken, die ihre Geschichte mit uns geteilt haben. Wir können Ihnen vergewissern, dass wir sie alle gelesen haben, auch wenn wir hier nicht jede veröffentlicht haben. Ihre herzerwärmenden Beiträge haben uns sehr bewegt.

Mit diesen Worten wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!

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