2023 Juli

vom 28.06.2023
Wann muss ich mit der Vorsorge­vollmacht zum Notar und was kostet das?
So sichern Sie sich und Ihre Familie richtig ab
Der Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
Copyright: Drazen Zigic, Shutterstock

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Hitzewelle ist überstanden und in weiten Teilen des Landes herrscht wieder “Vorsorge-Wetter”. Das ist sicherlich nicht für alle eine frohe Botschaft, aber wer die Tage produktiv nutzen möchte, erfährt in diesem Ratgeber unter Anderem, welche Steuervorteile es in der Rente gibt.

Außerdem erklären wir, wie Hilfsmittel die Pflege zuhause erleichtern und welche Vorsorge­untersuchungen die Kranken­kasse übernimmt.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer!

Jeder Erwachsene benötigt eine Vorsorge- bzw. General­vollmacht. Damit stellen Sie sicher, dass jemand Vertrautes für Sie entscheiden kann, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Damit sie gültig ist, genügt Ihre Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich und in der Regel müssen Sie Ihre Unterschrift nicht beglaubigen lassen. Hier gibt es eine Ausnahme: Damit die Vollmacht auch zum Verkauf von Immobilien berechtigt, muss diese Berechtigung explizit als Klausel in der Vollmacht stehen und die Unterschrift beglaubigt sein.

Wichtig: Nur, weil Sie eine Immobilie besitzen, heißt das nicht, dass Sie eine notarielle Vollmacht benötigen. Das ist nur der Fall, wenn die Vollmacht auch zum Verkauf der Immobilie berechtigen soll. Außerdem können Sie dabei nicht viel falsch machen, denn ohne Beglaubigung ist nicht die ganze Vollmacht unwirksam, sondern nur die Klausel, die zum Verkauf von Immobilien berechtigt.

Wie kann ich meine Vorsorge­vollmacht beglaubigen bzw. beurkunden lassen?

Grundsätzlich genügt es, die Unterschrift auf der fertigen Vollmacht beglaubigen zu lassen. Das kostet 20 € bis 80 €. Im Gegensatz zu einer kompletten Erstellung (”Beurkundung”) durch den Notar, deren Kosten sich am Vermögen bemessen. Eine Alternative zur Beglaubigung durch den Notar stellen sogenannte Betreuungsbehörden dar. Dort können Sie Ihre Unterschrift ebenfalls beglaubigen lassen, die Kosten liegen bei 10 €. Achtung: Bei der Beglaubigung durch die Behörde oder den Notar erfolgt keine inhaltliche Prüfung der Vorsorge­vollmacht. Sie bestätigt lediglich, dass die Unterschrift aus der Vorsorge­vollmacht von Ihnen stammt.

Tipp: Bei Afilio können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht ganz einfach erstellen (hier geht es zum Formular). Dort werden Sie gefragt, ob die Vollmacht auch zum Verkauf von Immobilien berechtigen soll. Ist dies der Fall, müssen Sie Ihre Unterschrift anschließend beglaubigen lassen. Darauf weisen wir Sie im Formular hin.

Was kostet eine Vorsorge­vollmacht beim Notar?

Zu welchem Notar Sie gehen, spielt aus finanzieller Sicht keine Rolle. Im Gerichts- und Notargesetz sind die Notarkosten für die Beurkundung der Vorsorge­vollmacht bundesweit einheitlich geregelt. Die Mindestgebühr beträgt 60 Euro und die Maximalgebühr 1.735 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert des Vermögens, für das eine Vollmacht beurkundet werden soll.

Beispiel: Ihr Vermögen beträgt 100.000 Euro. Als Geschäftswert setzt man üblicherweise die Hälfte davon an, also 50.000 Euro. Die Gebühr für die Beurkundung beträgt laut GNotKG 165 Euro.

Was passiert, wenn ich die Vorsorge­vollmacht nicht beglaubigt habe?

Ist die Unterschrift Ihrer Vorsorge­vollmacht nicht beglaubigt, dürfen Bevollmächtigte zu Ihren Lebzeiten keine Immobilien in Ihrem Namen verkaufen.

Unter Umständen kann der Verkauf aber dennoch notwendig werden, z.B. wenn der Erlös benötigt wird, um Kosten für ein Pflege­heim zu decken, die nicht durch sonstige Vermögenswerte beglichen werden können. Ohne wirksame Vollmacht muss der Verkauf durch ein Gericht genehmigt werden, das einen gesetzlichen Betreuer mit der Abwicklung beauftragt. Das kann zu Aufwand und Verzögerungen führen.

Nach Ihrem Tod geht die Immobilie an Ihre Erben über, sodass es sich nicht mehr um eine Bevollmächtigung handelt. Ihre Erben dürfen dann, sofern Sie in Ihrem Testament keine abweichende Regelung getroffen haben, frei über die Immobilie verfügen.

Außerdem: Offizielle Registrierung und digitaler Zugriff

Die Bundes­notarkammer führt im Auftrag des Gesetzgebers das Zentrale Vorsorge­register (ZVR). Jeder hat die Möglichkeit, dort die eigene Vorsorge­vollmacht - auf Wunsch in Verbindung mit einer Patienten­verfügung und/oder Betreuungs­verfügung - gegen eine geringe Gebühr registrieren zu lassen. Das hat den Vorteil, dass Betreuungs­gerichte im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit in Erfahrung bringen können, ob Sie Bevollmächtigte benannt haben. Wenn ja, verzichtet das Gericht auf die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung und Sie werden stattdessen von Ihren Bevollmächtigten vertreten. Beachten Sie allerdings, dass der Zugriff auf das ZVR den Betreuungs­gerichten und Ärzten vorbehalten ist: Ihre Vertrauens­personen können also nicht auf die registrierten Dokumente zugreifen. Damit das im Ernstfall möglich ist, sollten Sie diese zusätzlich digital hinterlegen.

Tipp: Die Afilio-Mitglied­schaft für nur 4 € pro Monat bietet Ihnen alles, was Sie brauchen, um für den Notfall richtig abgesichert zu sein. Mit der Afilio-Notfallkarte und dem digitalen Notfallabruf stellen Sie sicher, dass Ihre wichtigen Dokumente im Notfall direkt zur Verfügung stehen. Über einen Abrufcode können Ärzte und Angehörige direkt auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Hier können Sie einen Musterabruf durchführen und testen, wie einfach das tatsächlich geht. Die offizielle Registrierung Ihrer Vorsorge­dokumente im Zentralen Vorsorge­register ist in der Mitglied­schaft ebenfalls enthalten.

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Im Webinar “Rechtswirksame Vorsorge­dokumente” erklärte Dr. Andreas Lohmeyer, worauf Sie bei der Erstellung Ihrer Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung achten müssen. Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie unter folgendem Link auf Youtube.

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So können wir Ihnen weiterhelfen

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Wohl jeder kennt den Brief der gesetzlichen Renten­versicherung, der einmal im Jahr im Briefkasten landet. Darin erfährt man, wie hoch der bisher erworbene Rentenanspruch ist und mit wieviel man beim Eintritt in die Altersrente rechnen kann. Ergänzend dazu gibt es seit Ende Juni 2023 ein digitales Portal der gesetzlichen Renten­versicherung: die digitale Rentenübersicht. Das Ziel dieses Portals ist, dass man jederzeit erfahren kann, wie es um die eigene Alters­vorsorge bestellt ist, um bei Bedarf frühzeitig privat vorsorgen zu können. Wir stellen Ihnen das Wichtigste zum neuen Portal kurz vor.

So gelangen Sie zu Ihrer digitalen Rentenübersicht

Auf rentenuebersicht.de können Sie Ihre aktuellen und prognostizierten Ansprüche aus den drei Säulen der Alters­vorsorge auf einen Blick einsehen. Damit Sie das Portal nutzen können, müssen Sie sich zuerst registrieren. Dazu benötigen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer und einen elektronischen Personalausweis (eID, mit Ausstellungsdatum ab 15. Juli 2017) mit freigeschalteter Online-Funktion und zugehöriger "AusweisApp2".

Das kann die digitale Rentenübersicht

Die digitale Rentenübersicht soll Ihnen Ihre gesamte Alters­vorsorge transparent, übersichtlich und auf einen Blick zeigen:

  • Sie zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Altersrente ausfiele, wenn Sie heute in den Ruhestand gingen.
  • Sie zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Altersrente ausfiele, wenn Sie heute Ihre Beitragszahlungen einstellen würden und erst in mehreren Jahren in Altersrente gingen.
  • Sie zeigt Ihnen auch, wie hoch Ihre Altersrente garantiert ausfallen wird, wenn Sie weiter wie bisher einzahlen.
  • Und sie zeigt die prognostiziert erreichbaren Ansprüche. Das sind die garantiert erreichbaren Rentenansprüche plus die zu erwartenden Renditen aus Anlagen und mögliche Rentenanpassungen. Mehr dazu finden Sie hier.

Angedacht ist dabei, dass mögliche Ansprüche aus allen drei Säulen der Alters­vorsorge gebündelt gezeigt werden: Die erste Säule beinhaltet die gesetzliche Renten­versicherung, das berufsständische Versorgungswerk und die Beamtenversorgung. In der zweiten Säule befinden sich die verschiedenen Formen der betrieblichen Alters­vorsorge und die dritte Säule soll die private Alters­vorsorge, also Riester- und Rürup-Renten, Lebens­versicherungen, ETFs, Wertpapiere und sonstige Kapitalerträge zeigen.

Teilweise, wie bei der gesetzlichen Alters­vorsorge, werden Ihre Ansprüche automatisch in Ihrer digitalen Rentenübersicht angezeigt. Bei Ihrer privaten Vorsorge jedoch müssen Sie die Zahlen selbst im Portal eintragen. Doch auch das soll in Zukunft automatisch geschehen. Eine Liste der angebundenen Vorsorge­einrichtungen, die regelmäßig aktualisiert wird, finden Sie hier.

Das kann die digitale Rentenübersicht (noch) nicht

Die Stiftung Warentest begrüßt die Idee einer digitalen Rentenübersicht, bemängelt aber, dass viele Anbieter und private Vorsorge­produkte noch nicht an das Portal angebunden sind. Deshalb bleibt auch unklar, wie genau private Vorsorge­produkte wie zum Beispiel ETFs, Aktien oder anderweitige Kapitalerträge in die Prognosen einfließen. Das ist für ein Portal, das zur privaten Alters­vorsorge anregen soll, ein deutliches Manko. Auch ist die digitale Rentenübersicht nicht in der Lage, die Rentenlücke anzuzeigen. Zur Erinnerung: Um den bisherigen Le­bens­stan­dard auch im Ruhestand halten zu können, benötigt man rund 70- 80 % des letzten Nettoeinkommens, so die Faustregel der Stiftung Warentest.

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Rentenübersicht und die Antworten darauf finden Sie in diesem Artikel der Stiftung Warentest.

Fazit: Eigene Vorsorge bleibt notwendig

Auch wenn die digitale Rentenübersicht Klarheit in die eigene finanzielle Absicherung im Alter bringen kann, wird durch sie allein die Rentenlücke nicht kleiner. Private Vorsorge ist und bleibt also notwendig, wenn Sie im Alter Ihren gewohnten Le­bens­stan­dard halten wollen. Wir haben dieses wichtige Thema in letzter Zeit in einigen Ratgeber-Artikeln thematisiert. Damit Sie nicht lange danach suchen müssen, haben wir diese Artikel für Sie aufgelistet und verlinkt:

Eine Übersicht über alle vergangenen Afilio-Ratgeber finden Sie übrigens hier.

Vom Gutachten des Medizinischen Dienstes hängt ab, welchen Pflege­grad man erhält und damit auch die finanzielle Unterstützung, die einem zustößt. Damit Sie entspannt in den Termin gehen können, erläutern wir Ihnen kurz, wie die Begutachtung abläuft, worauf es ankommt und haben auch ein paar Tipps für Sie.

Was ist der Medizinische Dienst und was macht er?

Der Medizinische Dienst (MD) ist eine gemeinsame Einrichtung der Kranken­kassen. Wenn Sie einen Pflege­grad für sich oder einen Angehörigen beantragen, nimmt der MD die Begutachtung für die Einstufung in die unterschiedlichen Pflege­grade vor.

Diese Leistungen stehen Pflege­bedürftigen zu

Pflege­bedürftigen Menschen stehen viele unterschiedliche Leistungen zu: Sachleistungen, wie zum Beispiel die Pflege­box und finanzielle Unterstützung, zum Beispiel um Pflege­dienste, Heimkosten oder Umbauten zu bezahlen. Für einen detaillierten Überblick der Leistungen empfehlen wir Ihnen den Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums oder die Broschüre „Pflege­leistungen zum Nachschlagen“.

So läuft die Begutachtung ab

Die Begutachtung dauert in etwa eine Stunde. In dieser Zeit unterhält sich ein Gutachter mit der pflegebedürftigen Person und den pflegenden Angehörigen, stellt Fragen zu den Problemen im Alltag, der medizinischen Vorgeschichte, dem Befinden und sieht sich meist auch in den Wohnräumen um. Zentrales Kriterium für die Pflege­bedürftigkeit ist die Frage, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann. Um das objektiv bestimmen zu können, nutzt der Gutachter einen standardisierten Kriterienkatalog aus sechs Modulen, der die unterschiedlichsten Aspekte des Lebens als Pflege­fall abdeckt. Gemessen an der Tragweite dieser Begutachtung ist eine Stunde nicht sehr lange und stellt nur eine Momentaufnahme dar. Deshalb ist es wichtig, sich vorzubereiten, damit der Gutachter die Situation in Gänze erfassen kann und Sie die Unterstützung bekommen, die Ihnen zusteht.

Für mehr Details zum Ablauf, dem Inhalt des Kriterienkatalogs und wertvollen Tipps zur Vorbereitung empfehlen wir Ihnen das Afilio-Webinar mit unserer Pflege­expertin Hanna Kratschus.

Optimal vorbereitet auf den MD-Termin

Der MD-Termin ist nicht gerade lang. Damit Sie dabei keine Zeit verlieren, sollten Sie alle wichtigen Dokumente bereithalten, das sind zum Beispiel Arztberichte, der Medikamentenplan und medizinische Gutachten. Zusätzlich hilfreich:

Führen Sie ein Pflege­tagebuch: Darin dokumentieren Sie den anfallenden Pflege­aufwand, haben einen Überblick, können den Aufwand besser abschätzen und die Probleme im Alltag besser beschreiben.

Den Termin richtig legen: Manche Pflege­bedürftigen sind vormittags fitter, andere nachmittags. Legen Sie den Termin deshalb auf eine Tageszeit, wenn die pflegebedürftige Person üblicherweise weniger fit ist. So sieht die begutachtende Person die Situation, in der die meiste Unterstützung notwendig ist.

Seien Sie so, wie Sie sind: Mit Fremden offen über die eigenen Beschwerden zu sprechen ist nicht immer leicht. Untertreiben Sie nicht mit den Beschwerden, stellen Sie sich aber auch nicht gebrechlicher dar, als Sie sind.

Wichtig für pflegende Angehörige: Ihre Anwesenheit bei dem Termin ist nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Sie haben auch immer die Möglichkeit, unter vier Augen mit dem Gutachter zu sprechen. Das ist besonders dann wichtig, wenn die pflegebedürftige Person dement ist oder dem Gutachter vorspielt noch selbstständiger zu sein als sie wirklich ist, was durchaus vorkommen kann.

So geht es nach dem Termin weiter

Der Gutachter leitet seine Einschätzung an die Pflege­kasse weiter und Sie erhalten nach ein bis zwei Wochen einen schriftlichen Leistungsbescheid. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von Antrag bis Gutachten beträgt 25 Arbeitstage. In zahlreichen Sonderfällen ist diese Frist sogar deutlich kürzer. Leider ist es nicht ungewöhnlich, dass diese Fristen seitens des MD und der Pflege­kassen nicht eingehalten werden. Dann steht Ihnen eine wöchentliche Strafzahlung zu. Mehr darüber können Sie in unserem Afilio-Ratgeber vom November des vergangenen Jahres nachlesen.

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