2023 Mai

vom 31.05.2023
Sterbehilfe im Fokus & Vorsorge­vollmacht für mehrere Personen - das sollten Sie beachten
So sichern Sie sich und Ihre Familie richtig ab
Der Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

„Sterbehilfe” ist ein schwieriges Thema - sowohl aus rechtlicher, als auch aus ethischer Sicht. Um nur ein Beispiel zu nennen: Es gibt vier Arten der Sterbehilfe, von denen in Deutschland zwei erlaubt sind; eine ist verboten und eine weitere ist noch nicht eindeutig geklärt. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Außerdem erklären wir, was Sie bei der Erstellung einer Vorsorge­vollmacht für mehrere Personen beachten müssen und welche Leistungsansprüche man mit dem zweiten (und häufigsten) Pflege­grad erhält.

Ich hoffe, dass Ihnen der Ratgeber gefällt.

Die Frage nach einem selbstbestimmten Lebensende ist zweifellos eine der intensivsten Debatten unserer Zeit. In einer Welt, in der uns medizinischer Fortschritt und eine steigende Lebenserwartung mit neuen Herausforderungen konfrontiert, rücken auch die Themen Sterben und Entscheidungsfreiheit immer stärker in den Fokus. Die Sterbehilfe steht im Zentrum dieser Diskussion und spaltet die Gesellschaft. Während einige das Recht auf einen würdevollen Abschied betonen, sehen andere ethische Bedenken. Aktuell überarbeitet der Bundestag die Gesetzgebung zur Sterbehilfe. In diesem Artikel fassen wir den aktuellen Stand der Rechtslage und der Diskussion sachlich und knapp für Sie zusammen.

Rechtliche Grundlagen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat in einem Urteil im Jahr 2020 das im Strafgesetzbuch geregelte „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ aufgehoben, das die sogenannten „Sterbehilfevereine“ verbot. Dabei hat es auch ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ anerkannt (2 BvR 2347/15). Der Bundestag arbeitet seitdem an einer neuen gesetzlichen Regelung.

Zur Diskussion steht dabei weniger die Frage, ob es erlaubt ist, das eigene Leben zu beenden oder anderen dabei zu helfen. Es geht um die Frage, wie Sterbewillige sicher und schmerzfrei sterben können und wie die Suizidprävention verbessert werden kann.

Schnell Hilfe finden

Sie wissen nicht mehr weiter? Ihre Gedanken kreisen darum, sich das Leben zu nehmen? Es gibt Auswege und Menschen, die Ihnen helfen können. Versuchen Sie, mit jemandem zu sprechen.

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (anonym, rund um die Uhr, jeden Tag)

Zudem finden Sie unter folgendem Link eine Liste an Beratungsstellen und Krisendiensten:

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Von verboten bis erlaub: Die Formen der Sterbehilfe

  • Indirekte Sterbehilfe: Die Bezeichnung „indirekte Sterbehilfe“ kann etwas irreführend sein, denn ihr primäres Ziel ist nicht, Leben zu beenden. Vielmehr versteht man darunter palliative Behandlungen, die das Leid eines Patienten in der letzten Lebensphase lindern, durch die der Tod aber auch schneller eintreten kann. Das bedeutet zum Beispiel, dass Patienten im Endstadium ihrer Erkrankung ****Medikamente erhalten, die starke Schmerzen lindern oder Ängste nehmen, auch wenn dadurch der Tod um Stunden oder vielleicht wenige Tage früher eintritt. Die indirekte Sterbehilfe ist nicht nur legal, sie wird in der Palliativmedizin als wesentlicher Bestandteil eines Sterbens in Würde und ohne Schmerzen gesehen.
  • Passive Sterbehilfe: Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht, das Reduzieren oder das Abbrechen lebenserhaltener Maßnahmen mit dem Ziel, das Sterben zuzulassen und nicht unnötig zu verzögern. Das bedeutet zum Beispiel den Verzicht auf oder den Abbruch von künstlicher Ernährung, Beatmung oder Reanimation. Wenn ein Patient dies wünscht oder die Betreuer des Patienten davon ausgehen, dass der Patient dies wünscht, sind die behandelnden Ärzte verpflichtet, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen oder nicht zu ergreifen.
  • Aktive Sterbehilfe: Unter aktiver Sterbehilfe versteht man das gezielte Herbeiführen des Todes einer Person durch Handeln, zum Beispiel der absichtlichen Gabe einer tödlichen Medikamentenüberdosis. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Dabei ist es unerheblich, ob die betroffene Person den Willen geäußert hat, zu sterben.
  • Assistierter Suizid: Darunter versteht man Menschen dabei zu helfen, ihr Leben selbst zu beenden — durch Anleitung und die Beschaffung dafür benötigter Mittel. Im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe führt hier also der Patient selbst den Tod herbei. Auf diesem Gebiet waren bis zu ihrem Verbot im Jahr 2015 die Sterbehilfevereine aktiv, denen aber teilweise der Ruf mangelnder Suizidprävention anhaftete. Im Jahr 2020 hob das Bundes­verfassungs­gericht das Verbot auf. Seitdem arbeitet der Bundestag an einem Gesetz, dass zum einen dem assistieren Suizid einen legalen Rahmen verschafft und gleichzeitig die Suizidprävention verbessert.

Sterbehilfe in der Diskussion

Passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe sind anerkannt und stehen nicht in der Diskussion. Die aktive Sterbehilfe wird in Deutschland weitgehend abgelehnt und steht nicht zur Debatte. Dass sie, wie in Belgien oder den Niederlanden unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein wird, ist derzeit so gut wie ausgeschlossen. Die Diskussion beschränkt sich, ausgelöst durch die laufende gesetzliche Neuregelung, im Wesentlichen auf den assistierten Suizid. Es geht hierbei um die Frage, wie man Menschen, die auf Grund schwerer körperlicher Leiden ihr Leben beenden wollen, einen selbstbestimmten, schmerzfreien Tod ermöglicht, aber gleichzeitig verhindert, dass Menschen, denen noch geholfen werden könnte, diesen Weg gehen. Die Parteien haben dazu unterschiedliche Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Konkret geht es in allen um die kontrollierte Abgabe tödlicher Medikamente, die Einbindung von Ärzten, die psychologische Begleitung und eine verbesserte Suizidprävention.

Deshalb ist eine Patienten­verfügung so wichtig

In einer Patienten­verfügung können Sie Ihren Willen für den Fall festhalten, dass Sie nicht mehr entscheiden können. Darin können Sie zum Beispiel festhalten, dass Sie nicht künstlich ernährt oder nicht mehr reanimiert werden wollen. Oder auch, dass Sie eine palliative Sedierung wünschen, um ohne vermeidbare Schmerzen und Ängste zu sterben. Diese Verfügung ist für die behandelnden Ärzte bindend. Damit stellen Sie sicher, dass Sie nicht mehr intensivmedizinischen Behandlungen unterzogen werden, die den Tod unnötig hinauszögern. Und Sie entlasten Ihre Angehörigen, die unter Umständen mit dieser Frage konfrontiert werden. Weil sie so wichtig ist, bieten wir Ihnen in unserem Portal die Möglichkeit, Ihre Patienten­verfügung kostenlos und rechtssicher zu erstellen.

Übrigens: Damit Ihre Vorsorge­dokumente im Notfall direkt zur Verfügung stehen, können Sie bei Afilio jetzt Ihre Notfallkarte bestellen. Über einen Abrufcode können Ärzte und Angehörige im Notfall direkt auf die hinterlegten Informationen zugreifen.

Patienten­verfügung erstellen

Webinar-Aufzeichnung: Alles, was Sie für den MD-Termin wissen müssen

Nach Beantragung eines Pflege­grades beauftragt die Pflege­kasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflege­bedürftigkeit festzustellen. Doch was wird geprüft? Und wie können Sie sich bestmöglich auf die Begutachtung vorbereiten? Diese und viele weitere Fragen beantwortete Pflege­expertin Hanna Kratschus im Live-Webinar am 10.05.

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Tipps & Vorteile für Afilio-Nutzer

So können wir Ihnen weiterhelfen


Pflege­gradrechner: So ermitteln Sie den passenden Pflege­grad

Ist jemand in Ihrer Familie auf Unterstützung angewiesen? Mit einem Pflege­grad erhalten Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen bis zu 25.000 € im Jahr. Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht. Ihren Pflege­grad-Antrag können Sie kostenlos mit Afilio stellen.

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Vorsorge­dokumente für die ganze Familie erstellen

Jeder Erwachsene in Ihrer Familie benötigt eine Patienten­verfügung und eine Vorsorge­vollmacht. Mit der Familienübersicht können Sie diese und weitere Dokumente ganz einfach für Ihre Familie erstellen.

Dokumente erstellen

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Pflege­bedürftigkeit ist für Betroffene wie auch die pflegenden Angehörigen eine belastende Herausforderung. Umso hilfreicher ist es, dass sie Anspruch auf vielfältige Unterstützung haben. In dem Afilio-Ratgeber im Februar haben wir erläutert, welche Ansprüche bereits bei Pflege­grad 1 bestehen, in diesem Artikel geht es um die deutlich umfangreicheren Leistungen bei Pflege­grad 2, welcher zudem der häufigste Pflege­grad ist.

Erhebliche Beeinträch­tigungen der Selbstständigkeit: Die Voraussetzungen für Pflege­grad 2

Das zentrale Kriterium der Pflege­bedürftigkeit ist die Frage, wie selbstständig eine Person leben kann. Während leichtere Einschränkungen zu einer Anerkennung als Pflege­grad 1 führen, setzt der Pflege­grad 2 erhebliche Beeinträch­tigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten voraus.

Beispiele dafür finden Sie in dieser Broschüre des Medizinischen Dienstes. Für eine schnelle und bequeme eigene Ersteinschätzung Ihrer Situation empfehlen wir den Pflege­gradrechner von Afilio.

Von Zuhause bei Stationär: Die Leistungen bei Pflege­grad 2

Die Leistungen bei Pflege­stufe 2 umfassen nicht nur alle Aspekte der häuslichen Pflege, sondern auch die der Unterbringung im Pflege­heim. Einen detaillierten Überblick der Leistungen gibt Ihnen die Broschüre „Pflege­leistungen zum Nachschlagen“ des Bundesministeriums für Gesundheit.

Für ein selbstbestimmtes Leben: Die Leistungen für die häusliche Pflege

  • Pflege­beratung: Das Thema Pflege ist im Detail kompliziert. Darum haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflege­beratung, wenn Sie einen Pflege­grad haben oder beantragen wollen. Eine Liste mit Suchfunktion für Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
  • 316 € Pflege­geld monatlich für die häusliche Pflege oder für Pflege­beratungsbesuche. Dazu zählen Hilfe bei der Körperpflege, Haushaltsführung oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
  • 724 € monatlich für Pflege­sachleistungen wie Hilfe bei der Körperpflege und Haushaltsführung sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Anspruch darauf hat nur, wer noch im eigenen Zuhause, in einer Pflege­wohngemeinschaft oder bei seiner Pflege­person wohnt.
  • Verhinderungs­pflege: Wer vorübergehend nicht von den Angehörigen gepflegt werden kann, hat Anspruch auf bis zu 6 Wochen Verhinderungs­pflege pro Jahr. Die Pflege­kasse übernimmt dabei 474 € bei Pflege durch andere Angehörige oder Haushaltsmitglieder und bis zu 1.612 € bei Pflege durch sonstige Personen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 € je Einzelmaßnahme, die Ihr Zuhause sicherer oder barrierefrei macht. Bei Afilio können Sie diesen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts ganz bequem beantragen. Gleiches gilt für das Umbauen des Bades.
  • Hausnotruf, Rollator & Co: Bei Bedarf haben Sie Anspruch auf technische Pflege­hilfsmittel. Oft werden diese von den Kranken­kassen kostenlos verliehen. Falls etwas extra für Sie angeschafft wird, müssen Sie eine geringe Zuzahlung von 10 % leisten, maximal aber 25 €. Über Afilio können Sie mit einem Pflege­grad innerhalb weniger Minuten ein Hausnotrufsystem kostenlos bestellen.
  • 125 € Entlastungs­betrag für Pflege­bedürftige in häuslicher Pflege für Pflege­leistungen und Unterstützung im Alltag, wie zum Beispiel die Begleitung zum Einkauf, die Fahrt zum Arzt oder Putzen und Wäschewaschen.
  • Zusätzlich stehen Ihnen bei Pflege­grad 2 Leistungen für Pflege in ambulant betreuten Wohngruppen und Leistungen für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege und vollstationäre Pflege zu. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Leistungen bei Pflege­grad 2/eigene Darstellung

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflege­nde Angehörige von Pflege­bedürftigen mit Pflege­grad 2 können monatliche Zuschüsse von bis zu 183,33 € zur Kranken­versicherung, 24,52 € zur Pflege­versicherung sowie 170,50 € (Ostdeutschland: 165,22 €) zur Renten- und 44,14 € (Ostdeutschland: 42,77 €) zur Arbeitslosen­versicherung beantragen, wenn sie dadurch weniger arbeiten können.

Falls Angehörige durch ihre Pflege­arbeit nicht ihrer gewohnten Erwerbsarbeit nachgehen können, besteht ein Anspruch auf Pflege­unterstützungsgeld in Höhe von rund 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr. Die Details zur Unterstützung für pflegende Angehörige erfahren Sie hier.

40 € monatlich für Verbrauchsmaterial (Pflege­box)

Desinfektionsmittel, Gummihandschuhe, Betteinlagen und mehr: Wer zu Hause gepflegt wird, hat bereits ab Pflege­grad 1 Anspruch auf Pflege­hilfsmittel im Wert von 40 € monatlich. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Pflege­kasse. Beantragen Sie Ihre kostenlose Pflege­box bequem auf Afilio. Wählen Sie zwischen drei verschiedenen Boxen aus. Die Box wird Ihnen direkt und kostenlos nach Hause geliefert.

Tipp: Sie haben noch keinen Pflege­grad? Bei Afilio können Sie in nur 5 Minuten den passenden Pflege­grad beantragen. Unsere Pflege­experten unterstützen Sie dabei gerne.

Pflege­grad beantragen

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Es kann schnell gehen: Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung, und schon können Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden. Wer entscheidet dann für Sie über medizinische Behandlungen, Ihre finanziellen Angelegenheiten oder laufende Verträge? Mit einer Vorsorge­vollmacht können Sie für diesen Fall vorsorgen. Eine Vorsorge­vollmacht mit mehreren Bevollmächtigten bietet Ihnen weitere Vorteile. Wir erläutern, welche das sind und was Sie beachten sollten, damit alles in Ihrem Sinne geregelt ist.

Welche Vorteile bietet eine Vorsorge­vollmacht für mehrere Personen?

Eine Vorsorge­vollmacht für mehrere Personen bietet eine Reihe von Vorteilen gegenüber einer Vollmacht für nur eine Person: Sie können die Zuständigkeiten nach Fähigkeiten und Vertrauen verteilen. Nehmen wir an, Ihre Tochter ist Ärztin und Ihr Sohn Finanzbeamter. In diesem Fall macht es Sinn, in Ihrer Vorsorge­vollmacht Ihrer Tochter die medizinischen Angelegenheiten anzuvertrauen und Ihrem Sohn die finanziellen und behördlichen. Falls eine bevollmächtige Person der Aufgabe nicht nachkommen kann oder will, kann diese ein anderer Bevollmächtigter übernehmen. Auch stellen Sie mit mehreren Bevollmächtigten sicher, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird, da sich mehrere Bevollmächtigte auch ein Stück weit gegenseitig kontrollieren. Außerdem ist es empfehlenswert, dass Sie im höheren Alter nicht nur gleichaltrige Personen, sondern am besten auch Kinder bevollmächtigen. Ansonsten ist die Chance, dass die einzig bevollmächtigte Person selbst nicht mehr handeln kann, hoch. Und ein letzter, nicht zu unterschätzender Vorteil: Bevollmächtigt zu sein, bedeutet auch Verantwortung und unter Umständen schwere Entscheidungen. Mit einer Vollmacht für mehrere Personen verteilen Sie diese Last auf mehrere Schultern.

Wichtig: Legen Sie unbedingt fest, dass Personen einzelberechtigt sind. Sonst müssen immer alle Bevollmächtigten anwesend sein, um Entscheidungen treffen zu können, was die Handlungsgeschwindigkeit potenziell stark einschränkt.

Wie regelt man die Zuständigkeiten in einer Vorsorge­vollmacht?

Eine Vorsorge­vollmacht für mehrere Personen sollte immer aus zwei Teilen bestehen: Der eigentlichen Vollmacht, in der das sogenannte Außenverhältnis geregelt ist und einem Teil für das sogenannte Innenverhältnis. Die Vollmacht listet auf, wem Sie eine Vorsorge­vollmacht erteilt haben und welche Bereiche die Vollmacht abdeckt, nicht aber, wer genau für was zuständig ist. Dieser Teil der Vollmacht dient vor allem zur Vorlage im Kranken­haus und bei Ärzten. Damit können Ihre Bevollmächtigten belegen, dass sie Sie vertreten dürfen — und zwar in allen Angelegenheiten. Das ist wichtig, damit im Notfall keine Zeit verloren geht, wenn die eigentlich zuständige Person gerade nicht greifbar ist, zum Beispiel, wenn nach einem Unfall schnell über die weitere Behandlung entschieden werden muss. Wer in welcher Reihenfolge für was zuständig ist, legen Sie im zweiten Teil im sogenannten Innenverhältnis fest. Damit können Ihre Bevollmächtigten zum Beispiel bei Banken, Versicherungen und Behörden belegen, dass sie bevollmächtigt sind, Ihre Angelegenheiten dort zu regeln.

Was ist bei einer Vorsorge­vollmacht sonst noch zu beachten?

Für die Vorsorge­vollmacht gibt es keine Formvorschriften. Sie kann maschinen- oder handgeschrieben sein. Wichtig ist lediglich, dass Sie Ihren Willen schriftlich und eindeutig formuliert und datiert festhalten. Sobald Sie Ihre Unterschrift daruntergesetzt haben, ist die Vorsorge­vollmacht gültig. Wichtig ist jedoch auch, dass Ihre Vollmacht Ihren Angehörigen und dem behandelnden Kranken­haus im Notfall auch wirklich zur Verfügung steht. Mit der Afilio Notfallkarte können Ärzte und Angehörige über einen Abrufcode direkt auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Bei Afilio können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht in wenigen Minuten erstellen.

Übrigens: Seit dem 01.01.2023 gilt in Deutschland ein neues gesetzliches Vertretungsrecht der Ehegatten für Notfälle. Rechtsanwalt & Notar Dr. Andreas Lohmeyer erklärt Ihnen, was dieses neue Notvertretungsrecht für Sie bedeutet und warum eine gut formulierte Vorsorge­vollmacht unverändert weiterhin wichtig bleibt.

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