Das neue Notvertretungsrecht 2023 & warum Sie trotzdem eine Vollmacht benötigen

von Afilio
31.01.2023 (aktualisiert: 31.01.2023)

Durch Unfälle, das Alter oder durch eine schwere Krankheit kann es dazu kommen, dass Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Haben Sie keine Vorsorge­vollmacht, wird im Ernstfall ein Betreuer vom Betreuungs­gericht bestellt, der Ihre Angelegenheiten regelt und über die weitere medizinische Behandlung entscheidet. Bei dieser Person kann es sich um einen nahen Angehörigen, aber auch um einen fremden Berufsbetreuer handeln. Für viele Menschen ist es eine unangenehme Vorstellung, dass eine ihnen unbekannte Person über weitreichende medizinische Eingriffe und ihre privaten sowie finanziellen Angelegenheiten entscheiden soll.Was ist eine General­vollmacht?

Notvertretungsrecht für Ehepaare

Ohne Vollmacht durften nicht einmal Ehepartner im Notfall Entscheidungen füreinander treffen. Denn eine gegenseitige gesetzliche Vertretung der Ehegatten gab es bisher in Deutschland nicht. Doch das ändert sich mit dem am 01.01.2023 in Kraft tretenden Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Nun sieht das BGB ein gesetzliches Vertretungsrecht der Ehegatten für Notfälle vor. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner haben im Ernstfall folgende Rechte:

  • Sie dürfen in Untersuchungen, ärztliche Behandlungen sowie Heil­behandlungen einwilligen.
  • Sie haben ein Recht darauf, ärztliche Untersuchungen sowie Eingriffe abzulehnen.
  • Sie können ärztliche Aufklärungen entgegennehmen.
  • Sie dürfen Behandlungs­verträge, Kranken­hausverträge oder Verträge zu einer Pflege- und Rehabilitationseinrichtung abschließen und durchsetzen.
  • Sie entscheiden über freiheitsentziehende Maßnahmen sowie Unterbringung. Die Dauer ist hierbei auf sechs Wochen begrenzt.
  • Sie dürfen Ansprüche geltend machen, die aus Anlass der Erkrankung entstanden sind (Bsp. Schmerzensgeld).
  • Sie sind von der Schweigepflicht entbunden und erhalten somit Informationen von den behandelnden Ärzten und Therapeuten.

Das neue Vertretungsrecht gilt jedoch nicht immer. Zum Beispiel gilt es dann nicht, wenn Sie als Ehepaar getrennt leben oder dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass Sie es ablehnen.

Vorsorge­vollmacht weiterhin wichtig

Wenn Sie keine rechtliche Vertretung durch Ihren Ehepartner wünschen, sollten Sie jetzt unbedingt handeln und eine Vorsorge­vollmacht erstellen, um einer andere Vertrauensperson diese Rechte zu erteilen. Grundsätzlich können Widersprüche gegen das gesetzliche Notvertretungsrecht aber auch direkt in das Vorsorge­register eingetragen werden.

Das neue Ehegattenvertretungsrecht gilt nur für Ehepaare, nicht für sonstige Verwandte oder Angehörige. Für jeden, der nicht verheiratet ist, ändert das neue Gesetz also nichts an der Tatsache, dass eine Vorsorge­vollmacht essentiell ist. Doch auch für Ehepaare bleibt sie weiterhin wichtig, zumal die Vertretungsmacht für Ehepartner nur für die Gesundheits­sorge und für maximal sechs Monate gilt, da es sich hierbei lediglich um ein “Not”-Vertretungsrecht handelt. Eine Vorsorge­vollmacht hingegen ist zeitlich nicht begrenzt und kann jederzeit geändert werden. Zusätzlich kann hier auch die Vermögenssorge eingeschlossen werden.

Dementsprechend besteht die Notwendigkeit einer Vorsorge­vollmacht unverändert. Das neue Recht hebt den Vorrang der privaten selbstbestimmten Vorsorge durch eine differenzierte Vorsorge­vollmacht sogar nochmals hervor. Bei Afilio können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht ganz einfach erstellen (hier geht es zum Formular). Sie enthält auch bereits alle wichtigen Änderungen und referenzierten Paragraphen, die mit dem neuen Gesetz verbunden sind.

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