Pflege­grad beantragen: einfach & kostenlos zum Antrag

Kostenlos und verfügbar für alle Kranken­kassen
Afilio
Vom 24.09.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt fünf Pflege­grade (früher Pflege­stufen). Diese zeigen, wie viel Unterstützung eine Person im Alltag braucht.
  • Mit unserem kostenlosen Pflege­gradrechner können Sie herausfinden, welcher Pflege­grad in Ihrer Situation passen könnte.
  • Den Pflege­grad beantragen Sie bei der Pflege­kasse - am besten frühzeitig, da Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden.
  • Anschließend führt der Medizinische Dienst eine Begutachtung durch, um Selbstständigkeit und Unterstützungsbedarf festzustellen.

Manchmal verändert sich das Leben von heute auf morgen: Durch Unfall, Krankheit oder Demenz benötigt eine Person plötzlich Unterstützung im Alltag – etwa beim Anziehen, Essen oder bei der Körperpflege. In Deutschland betrifft das bereits über fünf Millionen Menschen. Die gute Nachricht: Jeder hat Anspruch auf Unterstützung durch die Pflege­kasse, individuell abgestimmt auf die persönliche Situation.

In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, was ein Pflege­grad ist, wie Sie ihn beantragen können – und stellen Ihnen ein kostenloses Antragsformular zur Verfügung, mit dem der Antrag schnell und unkompliziert gelingt.

Jetzt Pflege­grad kostenlos beantragen

  • In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
  • Funktioniert für alle Kranken­kassen
  • Schnell und einfach Pflege­leistungen erhalten

Was ist ein Pflege­grad und warum ist er wichtig?

Ein Pflege­grad zeigt, wie stark eine Person im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie benötigt. Insgesamt gibt es fünf Pflege­grade (früher drei Pflege­stufen). Sie reichen von leichten Beeinträch­tigungen (Pflege­grad 1) bis zu schwerster Pflege­bedürftigkeit mit besonderem Versorgungsbedarf (Pflege­grad 5).

Mit steigendem Pflege­grad erhöht sich auch der Anspruch auf Unterstützung – zum Beispiel durch finanzielle Leistungen (z.B. Pflege­geld) oder praktische Hilfe im Alltag (z.B. Pflege­sachleistungen). Auch eine Unterbringung in einem Pflege­heim kann dazugehören.

Pflege­bedürftig ist, wer aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen nicht mehr selbstständig handeln kann und deshalb dauerhaft Hilfe benötigt. Voraussetzung für einen Pflege­grad ist, dass die Beeinträch­tigungen mindestens sechs Monate andauern. Außerdem muss die betroffene Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflege­versicherung eingezahlt haben – egal ob in die gesetzliche Pflege­kasse oder in eine private Pflicht­versicherung.

Hinweis:

Die früheren Pflege­stufen wurden 2017 durch die Pflege­grade ersetzt. Wer eine "Pflege­stufe beantragen" möchte, stellt heute einen Pflege­gradantrag.

Wie beantrage ich einen Pflege­grad?

1. Schritt: Antrag auf Pflege­grad stellen

Der erste Schritt zu Pflege­leistungen ist der Antrag. Er sollte frühzeitig gestellt werden, da Leistungen erst ab dem Tag der Antragstellung bewilligt werden.

Pflege­grade werden nicht automatisch vergeben, sondern müssen aktiv bei der Pflege­kasse beantragt werden – diese ist in der Regel Teil der Kranken­kasse. Der Antrag kann formlos erfolgen, telefonisch, schriftlich oder online. Bei Afilio geht das in weniger als 5 Minuten ganz einfach online.

Welcher Pflege­grad letztlich zuerkannt wird, entscheidet die Pflege­kasse anhand gesetzlicher Kriterien und einer individuellen Begutachtung.

Mehr zu den einzelnen Pflege­graden und Leistungen finden Sie hier: Pflege­grad im Überblick.

2. Schritt: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflege­versicherung, bzw. die Pflege­kasse einen Gutachter – den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder MEDICPROOF für Privatversicherte. Dieser prüft den Pflege­bedarf, meist bei einem Termin zu Hause, und berücksichtigt auch das häusliche Umfeld. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Selbstständigkeit.

NBA: Gewichtung der Punkte zur Feststellung der Selbständigkeit

Damit Sie gut vorbereitet sind:

  • Dokumentieren Sie typische Tagesabläufe und Einschränkungen
  • Halten Sie aktuelle medizinische Unterlagen bereit
  • Geben Sie zusätzliche Informationen zum Gesundheits­zustand weiter

Nach der Begutachtung erhalten Sie von der Pflege­kasse einen Bescheid über den festgestellten Pflege­grad.

Mehr zur Vorbereitung auf die Pflege­begutachtung, inklusive Checkliste, erfahren Sie hier.

Besonderheit: Pflege­grad für ein Kind beantragen

Auch Kinder können einen Pflege­grad erhalten, wenn sie im Alltag dauerhaft Unterstützung benötigen – zum Beispiel durch Krankheit oder Behinderung. Der Antrag wird bei der Pflege­kasse gestellt.

Wichtig: Bei Kindern wird der Pflege­bedarf immer im Vergleich zu gesunden Gleichaltrigen beurteilt. Leistungen gibt es wie bei Erwachsenen ab dem Tag der Antragstellung.

Wo beantrage ich einen Pflege­grad?

Der Antrag auf Pflege­grad wird bei der Pflege­kasse gestellt, die Teil Ihrer Kranken­kasse ist. Dort reichen Sie Ihren Antrag telefonisch, schriftlich oder online ein. Privatversicherte wenden sich hingegen an ihre private Pflege­versicherung.

Mit Afilio können Sie Ihren Pflege­grad in nur wenigen Minuten ganz einfach online beantragen – schnell, unkompliziert und kostenlos. Dabei werden Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geleitet. Zusätzlich erhalten Sie fachliche Erklärungen von Ärzt:innen, die Ihnen Sicherheit bei der Antragstellung geben.

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Wo finde ich Hilfe beim Pflege­grad beantragen?

Viele Antragsteller:innen fühlen sich beim Pflege­grad-Antrag unsicher, etwa beim Ausfüllen der Formulare oder bei der Bewertung der Pflege­situation. Deshalb haben sie Anspruch auf eine kostenlose Pflege­beratung, die spätestens zwei Wochen nach Antragseingang angeboten werden muss. Viele Kranken­kassen haben dafür eigene Beratungsstellen. Zusätzlich bieten auch öffentliche Stellen, Wohlfahrtsverbände und Vereine Unterstützung an. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege finden Sie weitere Anlaufstellen in Ihrer Nähe.

Möchten Sie im Vorfeld einschätzen, welcher Pflege­grad infrage kommt und welche Leistungen Ihnen zustehen? Bei Afilio können Sie kostenlos Ihren Pflege­grad berechnen und den Pflege­gradantrag direkt online stellen – inklusive persönlicher Beratung durch unsere Pflege­experten.

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Pflege­grad erhöhen: So funktioniert die Höherstufung

Wenn der zugewiesene Pflege­grad nicht mehr dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf entspricht, etwa weil sich die Einschränkungen der pflegebedürftigen Person verschlimmern, kann bei der Pflege­kasse eine Erhöhung beantragt werden.

Nach dem Antrag erfolgt in der Regel automatisch eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (Privatversicherte). Auf Grundlage des Gutachtens wird entschieden, ob ein höherer Pflege­grad bewilligt wird.

Wichtig: Die zusätzlichen Leistungen gelten rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Deshalb sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden.

Ein Antrag auf Höherstufung ist in der Regel alle sechs Monate möglich, in besonderen Fällen (z. B. nach plötzlicher Verschlechterung) auch früher. Der Ablauf entspricht weitgehend dem des Erstantrags: Die Pflege­versicherung wird informiert, anschließend erfolgt ein erneutes Gutachten, und es wird geprüft, ob ein höherer Pflege­grad bewilligt wird.

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Sonderfall: Eilantrag auf Pflege­grad

Manche Situationen dulden keinen Aufschub: Wenn sich der Pflege­bedarf einer Person plötzlich massiv verändert, kann ein regulärer Antrag zu lange dauern. In solchen Fällen empfiehlt sich ein Eilantrag auf Pflege­grad. Das Verfahren ist beschleunigt, die Begutachtung erfolgt schneller.

Ein Eilantrag ist möglich, wenn:

  • die Entlassung aus dem Kranken­haus bevorsteht und die häusliche Pflege nicht gesichert ist
  • eine Pflege­zeit oder Familien­pflegezeit mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, aber der Pflege­grad noch fehlt
  • eine palliative Versorgung notwendig ist und unmittelbare Unterstützung gebraucht wird

Die Pflege­kasse ist in diesen Fällen verpflichtet, die Begutachtung innerhalb von 5 Werktagen bei stationärer Pflege bzw. 10 Werktagen bei häuslicher Pflege abzuschließen. Zunächst genügt ein verkürztes Eilgutachten, die ausführliche Begutachtung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Tipp:

Nutzen Sie in solchen Situationen unbedingt den Sozialdienst im Kranken­haus - dieser steht Ihnen bei der Beantragung eines Eilantrags unterstützend zur Seite und beschleunigt den Ablauf.

Pflege­grad abgelehnt: Wann und wie Sie Widerspruch einlegen können

Es kann bei der Festlegung des Pflege­grades zu Fehleinschätzungen kommen. Wird ein Pflege­grad abgelehnt oder fällt er zu niedrig aus, können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflege­kasse einlegen.

Zunächst reicht ein kurzes Schreiben, mit dem Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. Die ausführliche Begründung können Sie später nachreichen – diese sollte aber gut vorbereitet sein. Liegt Ihnen das Gutachten nicht direkt mit dem Bescheid vor, fordern Sie es unbedingt bei der Pflege­kasse an.

Für gesetzlich Versicherte gibt es ein geregeltes Widerspruchsverfahren. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.

Weitere Informationen sowie eine Vorlage für den Widerspruch finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum sollte man einen Pflege­grad beantragen?

Ein Pflege­grad ist die Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflege­versicherung zu erhalten. Mit einem bewilligten Pflege­grad können Sie finanzielle Unterstützung, Sachleistungen, Hilfsmittel oder Zuschüsse für die häusliche Pflege und Entlastungsangebote beantragen. Ohne Pflege­grad stehen Ihnen diese Leistungen nicht zu.

Wann kann man einen Pflege­grad beantragen?

Einen Pflege­grad können Sie jederzeit beantragen, sobald bei Ihnen ein dauerhafter Unterstützungs- oder Pflege­bedarf besteht. Der Antrag ist nicht an bestimmte Fristen gebunden und kann direkt bei der zuständigen Pflege­versicherung gestellt werden. Wichtig ist, den Antrag frühzeitig einzureichen, da Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Wer kann einen Pflege­grad beantragen?

Einen Pflege­grad kann grundsätzlich die pflegebedürftige Person selbst beantragen. Ist dies nicht möglich, darf auch ein bevollmächtigter Vertreter, etwa ein Angehöriger mit Vorsorge­vollmacht, den Antrag bei der Pflege­kasse stellen.

Wie lange dauert ein Pflege­grad Antrag?

Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung muss ein Bescheid vorliegen. Falls nicht, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 Euro pro Woche zu.

Wie kann man eine Pflege­grad-Erhöhung beantragen?

Eine Höherstufung des Pflege­grads beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflege­kasse. Dafür genügt ein formloser Antrag – schriftlich, telefonisch oder online. Anschließend wird eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich) oder MEDICPROOF (privat) durchgeführt. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflege­kasse, ob ein höherer Pflege­grad bewilligt wird.

Kann ich immer noch eine Pflege­stufe beantragen? Was ist der Unterschied zum Pflege­grad?

Kurz gesagt: Nein. Die Pflege­stufen 1 bis 3 legten bis 2017 fest, welche Leistungen der Pflege­kasse pflegebedürftigen Menschen zustehen. Später wurde die Pflege­stufe 0 ergänzt, um auch Personen mit psychischen und kognitiven Erkrankungen zu versorgen. Die Einstufung fand – wie auch im neuen System der Pflege­grade – mittels einer Begutachtung durch einen Gutachter statt.

Im Rahmen der Pflege­reform wurden 2017 die Pflege­stufen abgeschafft und durch Pflege­grade ersetzt – zugunsten der Betroffenen.

Kann der Hausarzt einen Pflege­grad beantragen?

Nicht direkt. Der Hausarzt kann jedoch Unterlagen ausstellen, die den Pflege­bedarf belegen. Diese sind bei der Begutachtung sehr wertvoll.

Wie oft kann man einen Pflege­grad beantragen?

Einen Pflege­grad können Sie jederzeit beantragen – es gibt keine feste Begrenzung. Praktisch prüfen die Pflege­kassen aber nur dann erneut, wenn sich der Gesundheits­zustand merklich verändert hat. Ein neuer Antrag lohnt sich in der Regel frühestens nach etwa 6 Monaten, außer es tritt eine plötzliche und deutliche Verschlechterung ein.

Kann ich einen Pflege­grad für eine bereits pflegebedürftige Person nachträglich beantragen?

Ja, auch nachträglich können Sie einen Pflege­grad beantragen, wenn die Person pflegebedürftig ist und die Voraussetzungen erfüllt.

Können privat Versicherte einen Pflege­grad beantragen?

Ja. Auch wer privat pflegeversichert ist, kann einen Pflege­grad beantragen. Der Antrag wird bei der privaten Pflege­pflicht­versicherung gestellt, die jeder private Kranken­versicherer anbietet.

Wo beantrage ich einen Pflege­grad, wenn ich privat versichert und beihilfeberechtigt bin?

Beihilfeberechtigte Personen müssen den Antrag sowohl bei der privaten Pflege­versicherung als auch bei ihrer zuständigen Beihilfestelle einreichen. Beide Stellen übernehmen anschließend anteilig die Kosten.

Mein Antrag auf Pflege­grad wurde abgelehnt – wann kann ich neu beantragen?

Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen, da es keine gesetzliche Sperrfrist gibt. Sinnvoll ist ein erneuter Antrag jedoch vor allem dann, wenn sich Ihr Gesundheits­zustand verschlechtert hat oder neue ärztliche Unterlagen vorliegen, die Ihre Pflege­bedürftigkeit besser belegen.

Kann man mit einem Pflege­grad ein Pflege­bett beantragen?

Ja. Mit einem anerkannten Pflege­grad haben Sie Anspruch auf ein Pflege­bett als Hilfsmittel. Den Antrag stellen Sie bei der Pflege­kasse, meist über ein Rezept vom Arzt oder eine Verordnung. Die Kosten übernimmt in der Regel die Pflege­versicherung, sodass Ihnen das Pflege­bett leihweise zur Verfügung gestellt wird.

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