Nachlass und Erbe: Die wichtigsten Fragen beantwortet
- Jeder Mensch wird nach seinem Tod zu einem sogenannten Erblasser. Ihn kann jede Person beerben, die er in seinem Testament oder in einem Erbvertrag bedacht hat.
- Grundsätzlich gilt bei der Erbschaft ohne Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge. Diese wird nur dann ausgehebelt, wenn Sie eine der genannten Verfügungen von Todes wegen verfassen.
- Menschen, die erben sollen, müssen das Erbe nicht zwingend annehmen. Sie können es beim Nachlassgericht ausschlagen, z. B. wenn der Nachlass überschuldet ist.
- Es ist außerdem möglich, unliebsame Angehörige zu enterben. Sie bekommen dann nur den sogenannten Pflichtteil vom Erbe.
- Erben festlegen: Sie sollten im besten Fall selbst vor Ihrem Tod regeln, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Das geht z. B. über ein Testament, für das Sie bei Afilio eine Analyse erstellen können.
- Handschriftlich aufsetzen: Das Testament muss in den meisten Fällen handschriftlich vorliegen. Sie können bei Afilio ein rechtsgültiges Testament erstellen und dieses dann abschreiben.
- Testament amtlich hinterlegen: Damit Ihr Dokument im Notfall auch auffindbar ist, sollten Sie es beim Amtsgericht hinterlegen.
- Weitere Dokumente, wie z. B. eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für den Notfall erstellen.
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Inhaltsverzeichnis
- Nachlass und Erbe: Was ist das?
- Wer kann erben und vererben?
- Was ist die gesetzliche Erbfolge?
- Kann ich jemanden enterben?
- Was ist der sogenannte Pflichtteil?
- Muss ich ein Erbe annehmen?
- Muss ich mein Erbe versteuern?
- Brauche ich ein Testament oder einen Erbvertrag?
- Was passiert, wenn ich keine Erben habe?
- Quellen
Nachlass und Erbe: Was ist das?
Die Begriffe Nachlass, Erbe und auch Erbschaft werden in der Umgangssprache synonym verwendet. Allerdings handelt es sich dabei keineswegs um ein und dieselbe Sache. Als Nachlass wird alles bezeichnet, was eine Person hinterlässt. Dazu gehören nicht nur Immobilien und Vermögenswerte, sondern sein gesamter privater Besitz, wie z. B. Möbel, Kleidung oder Sammlungen. Dazu gehört übrigens auch der digitale Nachlass, also Konten bei Social-Media-Plattformen oder Mail-Anbietern. Ausgeschlossen vom Nachlass sind Unterhalts- und Rentenansprüche, Vorerbschaftsrechte und Immobilien mit Nießbrauch- und Wohnungsrecht. Bei solchen Immobilien handelt es sich meist um Häuser, die Eltern ihren Kindern vermachen, mit der Bedingung, dass sie ein lebenslanges Wohnrecht genießen.
Das Erbe, auch als Erbschaft bezeichnet, ist in der Regel nur ein Teil des Nachlasses. Denn in den wenigsten Fällen erbt eine Person alles, was ihr Verwandter hinterlässt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet ebenfalls zwischen den Begriffen Erbschaft und Nachlass. Hier ist die Rede vom Nachlass, wenn es um das Vermögen geht, das die Erben erhalten. Der Begriff Erbschaft wird eher benutzt, wenn es darum geht, welche rechtliche Stellung ein Erbe hat. Der Begriff Erbe wird hier hingegen nur für Personen, nicht für die Erbmasse verwendet.
Wer kann erben und vererben?
Jede Person wird nach ihrem Tod zu einem sogenannten Erblasser und vererbt ihr Vermögen und Nachlassgegenstände an ihre Hinterbliebenen. Wer erbt, wird ohne Testament über die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Erbberechtigt sind dabei Blutsverwandte und Ehegatten. Wer möchte, dass sein Nachlass an Menschen geht, mit denen er nicht verwandt oder verheiratet ist, muss zwingend ein Testament aufsetzen und schriftlich festlegen, was sie erben sollen.
Übrigens ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §1923 bereits geregelt, dass nur Personen erben können, die leben. Für Ungeborene gilt hingegen, dass sie im Erbrecht so behandelt werden, als wären sie vor dem Todesfall ihres Blutsverwandten geboren. Stirbt z. B. der Vater eines ungeborenen Kindes, kann dieses sein Vermögen erben, auch wenn es zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht auf der Welt war.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge legt fest, welche Personen einen natürlichen Anspruch darauf haben, das Erbe anzutreten. Sie richtet sich ausschließlich nach der Blutsverwandtschaft, Ehepartner haben eine Sonderstellung, angeheiratete Familienmitglieder werden nicht berücksichtigt. Es gibt fünf Stufen der gesetzlichen Erbfolge, sie werden als sogenannte Ordnungen bezeichnet. Erben erster Ordnung sind beispielsweise eigene oder adoptierte Kinder und Enkel. Erben dritter Ordnung sind z. B. Großeltern.
Ehepartner spielen in der gesetzlichen Erbfolge eine besondere Rolle. Sie gehören zu keiner der fünf Ordnungen, sondern werden grundsätzlich vor allen anderen Erben berücksichtigt. Dem Ehepartner steht mindestens ein Viertel der Erbschaft zu, leben keine Erben erster Ordnung sogar die Hälfte. Zusätzlich kann die Erbschaft durch den Zugewinnausgleich steigen, allerdings nur dann, wenn die Ehepartner keine Gütertrennung vereinbart haben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag Was erben Ehegatten und Partner?
Kann ich jemanden enterben?
Sie müssen niemandem etwas vererben und können jede Person enterben, die bei Ihnen in Ungnade gefallen ist. Sie müssen allerdings nicht jede Person, die Ihnen nicht lieb ist, vom Erbe ausschließen, sondern nur solche, die nach der gesetzlichen Erbfolge Erbansprüche haben. Dazu gehören z. B. Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister. Haben Sie beispielsweise Streit mit Ihrem Sohn und möchten nicht, dass dieser Ihr Vermögen erbt, können Sie ihn in einem Testament enterben. Das bedeutet allerdings nicht, dass Ihr Sohn nach Ihrem Tod gar nichts von Ihrem Vermögen bekommt. Er hat Anspruch auf einen Pflichtteil, den Sie ihm nur unter ganz besonderen Umständen entziehen können. Welche das sind und wie Sie jemanden korrekt enterben, erfahren Sie in unserem Beitrag Enterben: So schließen Sie Angehörige vom Erbe aus.
Eine der häufigsten Formen der Enterbung nehmen viele Ehepaare über das Berliner Testament vor. Es regelt, dass im Todesfall des einen der jeweils andere alles erbt und die Kinder leer ausgehen. Sie erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Sie werden somit für einen gewissen Zeitraum enterbt.
Was ist der sogenannte Pflichtteil?
Der Pflichtteil steht jedem nahen Verwandten und Ehegatten zu. Ausgeschlossen sind Großeltern und Geschwister. Die Höhe des Pflichtteils ist immer gleich: Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem Erben zugestanden hätte. Der Pflichtteilsanspruch bezeichnet immer einen Geldwert. Der Pflichtteilsnehmer hat also kein Recht auf den Erhalt von Gegenständen oder Immobilien aus dem Nachlass, sondern muss sich von den anderen Erben auszahlen lassen. An dieser Stelle wird es etwas knifflig, denn der reine Anspruch bedeutet nicht, dass das Geld automatisch ausgezahlt wird. Die enterbte Person muss ihren Pflichtteil gegenüber den anderen Erben geltend machen. Tut sie das nicht innerhalb der ersten drei Jahre, nachdem sie vom Erbfall erfahren hat, erlischt der Anspruch auf den Pflichtteil.
Muss ich ein Erbe annehmen?
Sie sind nicht gezwungen ein Erbe anzutreten. In vielen Fällen ist das auch nicht sinnvoll, besonders wenn Sie vor allem Schulden erben würden. Wer ein Erbe nicht annehmen möchte, muss innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Erbfall persönlich beim Nachlassgericht erscheinen und das Erbe ausschlagen. Allerdings sollten Sie darauf achten, wer als nächstes in der gesetzlichen Erbfolge kommt und diese Person ggf. warnen, damit sie das Erbe nicht aus Unwissenheit annimmt.
Gut zu wissen: Ist der Nachlass überschuldet, können Erben beim Nachlassgericht beantragen, dass ein Nachlassverwalter eingesetzt wird. Dieser kümmert sich darum, dass die Schulden bei Gläubigern bedient werden. Die Haftung der Erben beschränkt sich dann nur auf den Nachlass. Das bedeutet, dass die Schulden des Verstorbenen nur durch das Vermögen im Nachlass getilgt werden dürfen.
Beantragen Sie keinen Erbschein, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie das Erbe annehmen möchten. Denn wenn der Erbschein einmal ausgestellt wurde, können Sie die Erbschaft nicht mehr ausschlagen.
Möchten Sie ein Erbe antreten, dann können Sie ganz einfach unser kostenloses Muster für den Erbscheinsantrag verwenden.
Muss ich mein Erbe versteuern?
Wer in Deutschland erbt, muss ab einem gewissen Wert Erbschaftssteuer zahlen. Allerdings gibt es Freibeträge für Erben, die von der Steuer befreit sind. Wie hoch dieser Freibetrag ist, richtet sich danach, welcher Ordnung die Erben angehören. So haben Ehegatten des Erblassers den höchsten Freibetrag, während Enkel nur noch einen deutlich niedrigeren Betrag steuerfrei bekommen. Wer vor dem Tod des Erblassers auf dessen finanzielle Unterstützung angewiesen war, kann zusätzlich Versorgungsfreibeträge in Anspruch nehmen.
Diese Beträge gibt es steuerfrei:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Urenkel und Eltern, die von ihren Kindern erben: 100.000 Euro
- nicht verwandte Erben: 20.000 Euro

Brauche ich ein Testament oder einen Erbvertrag?
Damit Ihre Angehörigen erben können, ist es nicht nötig, ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen. Liegt weder das eine noch das andere vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Damit können Sie allerdings nur Blutsverwandte und einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin beerben. Möchten Sie, dass auch Freunde etwas von Ihrem Nachlass bekommen, dann müssen Sie ein Testament aufsetzen. Gleiches gilt, wenn Sie jemanden enterben möchten – auch dafür bedarf es einer schriftlichen Äußerung Ihrerseits. Diese muss in den meisten Fällen auch handschriftlich vorliegen. Sie möchten wissen, wie ein Testament aussehen kann? Wir bieten Ihnen eine praktische Vorlage für das Testament zur Ansicht.
Das Testament und der Erbvertrag werden auch als Verfügung von Todes wegen bezeichnet. Der grundlegende Unterschied zwischen den Dokumenten liegt darin, dass im Testament allein der Erblasser entscheidet, wer welchen Teil seines Nachlasses erhält. Ein Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und seinen Erben geschlossen und beinhaltet meist auch Gegenleistungen, die die Erben erbringen müssen, um bestimmte Vermögenswerte zu bekommen.
Info: Wer minderjährige Kinder hat, sollte nicht nur mit einem Testament vorsorgen, sondern auch eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Diese regelt, wer sich um die Kinder kümmern soll, wenn Ihnen selbst etwas passiert.
In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Bestattungsarten es gibt, wie Sie die Bestattung organisieren und wann Sie die Kosten tragen müssen. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Bestattung. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Beerdigung. Zusätzlich haben wir für Sie eine Checkliste für den Todesfall, die Ihnen dabei hilft, alles Nötige zu organisieren, wenn ein Angehöriger verstorben ist.
Was passiert, wenn ich keine Erben habe?
Es gibt immer wieder Fälle, in denen das Nachlassgericht keine Erben ermitteln kann oder aber alle Erben das Erbe ausschlagen. In diesem Fall erbt der Staat, genauer gesagt, das Bundesland, in dem die verstorbene Person zuletzt gemeldet war. Ist der Wohnort der Person nicht bekannt, erbt der Bund Vermögen und Schulden. In vielen Fällen handelt es sich um überschuldete Nachlässe, für die dann ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet wird. Auch wenn der Erblasser den Erbteil seiner Erben auf ein Minimum beschränkt hat, erbt der Staat. Er wird dann Miterbe. Im Gegensatz zu normalen Erben kann der Staat nicht per Testament von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Er darf dafür aber auch nicht das Erbe ausschlagen.
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