Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr digitales Erbe

von Jessica Djadavjee
21.08.2019 (aktualisiert: 06.10.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ermöglicht digitalen Nachlass

  • Alle Rechte und Pflichten aus online geschlossenen Verträgen und Nutzerkonten gehen auf die Erben über.

Soziale Medien und Online-Dienste gehören für viele Menschen fest zum Alltag. Worüber sich aber die meisten Nutzer keine Gedanken machen ist: Was passiert mit meinen digitalen Daten nach dem Tod? Instagram, Facebook, WhatsApp, Fitness-Tracker, Sprachassistenten – was soziale Netzwerke, Wearables, Messenger und Smart-Home-Produkte eint, sind große Mengen an Daten, die auch nach dem Tod des Nutzers beim jeweiligen Anbieter gespeichert bleiben. Regeln Sie deshalb bereits zu Lebzeiten Ihren digitalen Nachlass, um Ihren Angehörigen die Suche nach Passwörtern und Konten zu ersparen.

Wie digitaler Nachlass vererbt wird

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird der digitale Nachlass eines Verstorbenen auf gleiche Weise behandelt wie vererbte Gegenstände: Alle Rechte und Pflichten aus online geschlossenen Verträgen und Nutzerkonten gehen auf die Erben über. Konkret bedeutet das, dass Erben über sämtliche digitale Daten des Verstorbenen verfügen können, was auch Unterhaltungen per E-Mail oder Chat einschließt. Seien Sie sich also bei der Regelung Ihres digitalen Nachlass­es im Voraus bewusst, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod vollen Zugriff auf alle digitalen Daten haben – wählen Sie deshalb mit Bedacht, wer in welchem Umfang Ihr digitales Erbe verwalten soll.

Digitalen Nachlass verwalten – so gehen Sie vor

Und genau hier liegt das Problem: Die Erben müssen sich ohne entsprechende Verfügungen nach dem Tod des Angehörigen auf die Suche nach Zugangsdaten und Passwörtern begeben, um den digitalen Nachlass verwalten zu können. Damit bei der Verwaltung Ihres digitalen Nachlass­es keine Schwierigkeiten entstehen und nur bevollmächtigte Personen Einblick in Ihre Daten haben, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

1. Vertrauensperson auswählen

Bestimmen Sie zuerst eine vertrauenswürdige Person, die sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll, und informieren Sie diese darüber, dass Sie sie als digitalen Nachlass­verwalter einsetzen.

2. Vollmacht oder Testament erstellen

Um Ihren digitalen Nachlass rechtssicher zu regeln, sollten Sie Ihren Willen diesbezüglich in Form einer Vollmacht oder im Rahmen eines Testaments dokumentieren. Wichtig dabei ist, dass Sie detailliert festlegen, was mit den einzelnen Konten geschehen soll, welche Daten nach Ihrem Tod gelöscht werden sollen und wie Ihre Angehörigen mit Profilen in sozialen Netzwerken verfahren sollen. Sie haben zum Beispiel in der Verfügung zum digitalen Nachlass die Möglichkeit zu bestimmen, ob Ihre Online-Profile in den Gedenkzustand, auch Trauermodus genannt, versetzt werden und was mit Ihren Profilfotos im Netz geschehen soll. Was in diesem Zuge gerne vergessen wird, sind Computer, Tablet und Smartphone – legen Sie zu Lebzeiten bereits fest, was mit den Daten auf Ihren Endgeräten passieren soll.

Wichtig: Die Vollmacht, welche die ausgewählte Person als Nachlass­verwalter bevollmächtigt, muss über den Tod hinaus ausgestellt werden! Außerdem müssen Sie die Vollmacht handschriftlich verfassen und mit Datum und Unterschrift versehen.

Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass im Testament, muss dieses eine Liste mit allen Nutzerkonten und Passwörtern enthalten. Sie entscheiden, wer im Rahmen der Testamentseröffnung Zugang zu Ihren Daten erhält. Damit das Testament rechtssicher formuliert ist, sollten Sie einen Notar oder Fachanwalt konsultieren.

3. Liste mit Konten und Passwörtern erstellen und an einem sicheren Ort aufbewahren

Legen Sie eine Liste mit allen Konten und den dazugehörigen Passwörtern an und hinterlegen Sie diese an einem sicheren Ort. Die sicherste Variante ist, die Liste verschlüsselt auf einem Datenträger, wie beispielsweise auf einem USB-Stick, zu speichern und diesen wiederum in einem Tresor oder Bankschließfach aufzubewahren. Vergessen Sie aber nicht, Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort in Kenntnis zu setzen. Außerdem sollten Sie die Liste in regelmäßigen Abständen aktualisieren.

Denken Sie bei der Erstellung der Liste unter anderem an folgende Online-Dienste und Konten:

  • E-Mail-Dienste, wie beispielsweise Microsoft Outlook, Gmail oder web.de
  • Profile in sozialen Netzwerken: Twitter, Facebook, Instagram, Xing und Co.
  • Konten bei Versandhändlern, wie Zalando oder Amazon
  • Nutzerprofile für Internetverkäufe: eBay, Kleiderkreisel oder Medimops
  • Konten bei Bezahldiensten, zum Beispiel PayPal oder Klarna
  • Accounts bei Hosting-Dienstleistern und Cloud-Services, wie 1&1 Ionos oder contabo.de

Einige Webseiten und Social-Media-Plattformen wie Facebook bieten Regelungen an, die im Vorfeld durch Nutzer getroffen werden können, um den digitalen Nachlass zu regeln. Facebook ermöglicht beispielsweise, eine Person zu bestimmen, die im Todesfall Zugriff auf bestimmte Funktionen des Kontos bekommt. In den Einstellungen kann außerdem der Wunsch geäußert werden, das Konto im Falle des Todes löschen zu lassen.

Quellen

Teilen Sie den Artikel