Pflegeheim: Die richtige Einrichtung finden


- Neben einer barrierefreien Unterbringung punkten Pflegeheime und Altenheime mit regelmäßiger Gesellschaft unter Menschen der gleichen Generation, einem situationsadäquaten Freizeitangebot und der täglichen Verpflegung
- Während „klassische“ Altenheime in erster Linie eine unterstützende Wohnmöglichkeit für ältere Menschen sind, deren Selbständigkeit erhalten und gefördert werden soll, handelt es sich bei Pflegeheimen um teil- oder vollstationäre Einrichtungen zur professionellen pflegerischen Unterbringung.
Bei einem Pflegeheim handelt es sich um eine stationäre Einrichtung zur Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Die Begriffe Pflegeheim und Altenheim werden häufig synonym verwendet, allerdings kann es sich bei einem Altenheim auch um ein Altenwohnheim handeln, dessen Bewohner noch weitestgehend selbstständig sind. Im Pflegeheim hingegen spielt die ständige Betreuung und Pflege der Betroffenen durch professionelle Pflegekräfte eine zentrale Rolle. Die Unterbringung im Pflegeheim kann für Betroffene viele Vorteile haben: Sie sind in Gesellschaft und leben mit Menschen der gleichen Generation unter einem Dach, können Beschäftigungsangebote wahrnehmen und profitieren von der zuverlässigen Versorgung mit mindestens drei Mahlzeiten am Tag.
Für Angehörige ist es meist eine große Erleichterung, das pflegebedürftige Familienmitglied in guten Händen zu wissen. Den Betroffenen selbst fällt der Umzug ins Pflegeheim allerdings oft schwer. Darum ist es umso wichtiger, dass die Einrichtung ihren Vorstellungen und Bedürfnissen gerecht wird. Afilio klärt auf, welche Unterbringungsmöglichkeiten existieren und für wen ein Umzug ins Pflegeheim die richtige Entscheidung sein kann.
Sie möchten wissen, was alles zu tun ist, wenn eine angehörige Person plötzlich pflegebedürftig wird? In unserem Artikel Checkliste Pflege: So organisieren Sie die Pflege für Angehörige erfahren Sie alles zum Thema.
Was ist ein Pflegeheim?
Pflegeheime sind Einrichtungen, die sich gezielt an pflegebedürftige Personen richtigen. Sie können im Pflegeheim entweder ganztägig oder lediglich zur Tages- und Nachtzeit untergebracht werden. Ein Pflegeheim übernimmt dabei nicht nur die wohnliche Unterbringung, sondern auch die professionelle pflegerische Betreuung seiner Bewohner. Mit Möglichkeiten zur befristeten Kurzzeitpflege haben sich viele Pflegeeinrichtungen ein neues Aufgabengebiet erschlossen, von dem vor allem pflegende Angehörige profitieren. Pflegeheime sind die richtige Wahl für ältere Personen mit Pflegegrad, die nicht länger in der Lage sind, ihren Alltag sicher und kontinuierlich zu gestalten. Sie sind auch die richtige Alternative, wenn es keine pflegenden Angehörigen gibt, die in der Lage sind, dem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand privater Pflege gerecht zu werden.
Altenheim und Pflegeheim: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Altenheim und Pflegeheim werden häufig synonym verwendet. Das ist nicht ganz korrekt: Ein Altenheim muss nicht zwingend ein Altenpflegeheim sein, es kann sich auch um ein Altenwohnheim handeln. Ein Pflegeheim wiederum beherbergt nicht immer nur alte, sondern unter Umständen auch jüngere Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Da das Risiko, pflegebedürftig zu werden, mit dem Alter steigt, handelt es sich bei Pflegeheimen aber tatsächlich oft um Altenpflegeheime. Die Definitionen auf einen Blick:
Pflegeheim
Die Bewohner eines Pflegeheims werden rund um die Uhr (vollstationäre Pflege) oder als Ergänzung zur häuslichen Pflege bzw. vorübergehend (teilstationäre Pflege, z. B. Kurzzeitpflege, Tagespflege) versorgt. Die Bewohner sind immer pflegebedürftig und haben meistens einen anerkannten Pflegegrad.
Altenheim
Im Allgemeinen ist ein Altenheim (auch Alters- oder Seniorenheim) eine Unterkunft für ältere Menschen, in der sie in eigenen Zimmern oder Apartments leben, Gemeinschaftsräume sowie Verpflegungs- und Freizeitangebote nutzen können und in unterschiedlichem Ausmaß betreut und gepflegt werden. Unterscheiden lassen sich zwei Formen:
- Altenwohnheim bzw. Seniorenwohnheim: In diesen Einrichtungen sind die Bewohner meist noch nicht oder nur in geringem Maße pflegebedürftig, können oder möchten aber keinen eigenen Haushalt mehr führen. Der Wunsch nach Unterstützung im Alltag, aber auch nach Gesellschaft steht für viele in Altenwohnheimen lebende Menschen im Vordergrund. Ein ähnliches Konzept, bei dem jedoch noch stärker die Selbstständigkeit der Bewohner im Mittelpunkt steht, ist das betreute Wohnen.
- Altenpflegeheime bzw. Seniorenpflegeheime: Dabei handelt es sich um Pflegeheime speziell für ältere Menschen. Manchmal werden sie auch als „stationäre Altenhilfe“ bezeichnet. In der Regel haben die Bewohner mindestens Pflegegrad 2, häufiger jedoch Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. Denn je höher der Pflegegrad, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Pflege nicht im häuslichen Umfeld, in einer Pflege-WG, im betreuten Wohnen oder in einem Altenwohnheim stattfinden kann. Zudem gibt es bei Pflegegrad 1 noch keinen Zuschuss für vollstationäre Pflege.
Viele Einrichtungen vereinen diese unterschiedlichen Konzepte unter einem Dach. Das hat für Bewohner den Vorteil, dass sie bei wachsendem Unterstützungsbedarf bzw. bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen, sondern beispielsweise aus dem betreuten Wohnen in ein angeschlossenes Altenpflegeheim umziehen können.
Weil die Begriffe „Altenheim“ und „Altersheim“ bei manchen Menschen negative Assoziationen wecken, geben sich entsprechende Einrichtungen oft eher Namen, die einerseits den Servicecharakter des Hauses betonen und es andererseits vermeiden, die Bewohner als „alt“ zu bezeichnen: etwa Seniorenresidenz oder Seniorendomizil. Sowohl Altenheime als auch Pflegeheime bzw. die Mischformen können staatliche Träger haben, zur kirchlichen oder freien Wohlfahrtspflege gehören (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie) oder als Kleinbetrieb oder Kette privat geführt werden.
Was ist eigentlich eine Seniorenresidenz?
Eine einheitliche Definition der Wohnform Seniorenresidenz ist schwierig, denn sie ist nicht Teil eines gesetzlichen Leistungskatalogs, dementsprechend viele Überschneidungen zwischen Alten- oder Pflegeheim, Wohnstift und betreutem Wohnen gibt es. Doch grundsätzlich stehen Seniorenresidenzen für einen gehobenen Wohnstil, der Wohn- mit Betreuungsangeboten kombiniert. In der Regel leben Mieter einer Seniorenresidenz in einer eigenen Wohnung innerhalb einer abgeschlossenen Wohnanlage und nehmen dabei einerseits klassische Betreuungsleistungen wahr, als auch gesetzlich geregelte Leistungen nach SGB V oder SGB XI. Hinzu kommen jedoch vielfältige Komfortleistungen, die z.T. freiwillig, z.T. obligatorisch für das Bewohnen eines Seniorenstifts sind.
Ziel der Seniorenresidenz ist es, den Service einer gehobenen Hotelanlage mit den medizinisch gebotenen Pflegeangeboten zu verbinden. Vertragsbedingungen der pflegerischen Unterbringung unterliegen dabei dem Heimgesetz.
Bei der Suche nach einem Pflegeheim sollten Sie auf jeden Fall die Vorstellungen und Wünsche der pflegebedürftigen Person beachten. Bei demenzkranken Menschen kann z. B. eine Pflegeverfügung helfen, in der alle Wünsche und Vorstellungen der Person notiert sind. Fürchten Sie, dass eine angehörige Person dement werden könnte, setzen Sie gemeinsam mit ihr eine entsprechende Verfügung schnellstmöglich auf.
Was kostet ein Platz im Altenheim?
Wie viel ein Platz im Seniorenheim pro Monat kostet, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab: beispielsweise davon, in welchem Bundesland sich die Einrichtung befindet und wie hochwertig sie ausgestattet ist. Ebenfalls entscheidend ist, ob bereits eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder ob der Betroffene in ein reines Altenwohnheim ziehen möchte. Ob pflegebedürftige Bewohner die Kosten komplett selbst tragen müssen oder ob sie Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse haben, hängt wiederum davon ab, wie stark pflegebedürftig sie sind: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse pauschale Zuschüsse für die vollstationäre Pflege. Gestaffelt nach Pflegegrad fallen die Beträge wie folgt aus:
Pflegegrad | Leistung der Pflegekasse für vollstationäre Pflege |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Pauschal erhält jeder anerkannt Pflegebedürftige außerdem 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Wer bereits mit Pflegegrad 1 in ein Altenheim ziehen möchte, kann diesen Betrag als Zuschuss für die Pflegeheimkosten verwenden. Für teilstationäre Pflege gibt es gesonderte Pflegeleistungen.
Pflegebedürftige müssen für die Unterbringung in einem Altenheim allerdings immer einen Eigenanteil bezahlen. Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) stieg dieser im bundesweiten Durchschnitt zuletzt auf rund 1.940 Euro im Monat (Stand: Januar 2020). Es ist absehbar, dass die Kosten weiter steigen werden: zum einen aufgrund des medizinischen Fortschritts, der eine immer bessere Versorgung ermöglicht, zum anderen, weil Lohnerhöhungen in der Pflege zu erwarten sind. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede: Pflegeheimplätze in Nordrhein-Westfalen sind mit durchschnittlich 2.357 Euro Eigenanteil am teuersten, Sachsen-Anhalt hat mit durchschnittlich 1.359 Euro die niedrigste Zuzahlung. Wer ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 in ein Altenheim zieht, muss die Kosten (fast) komplett selbst tragen. Für Senioren, die noch weitestgehend allein zurechtkommen, sind die häusliche Pflege oder alternative Wohnformen wie eine Pflege-WG darum in der Regel attraktiver.
Gut zu wissen: Der Eigenanteil den Pflegekosten lässt sich durch eine Pflegezusatzversicherung senken. Doch nicht jede dieser Policen ist empfehlenswert. In unserem Ratgeber zur Pflegezusatzversicherung erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Versicherungsmodelle und deren Vor- und Nachteile.