
Pflegegrad 1: Leistungen, Geld & Voraussetzungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Pflegegrad 1 (von 5) ist der niedrigste Grad der Pflegebedürftigkeit und gilt bei geringfügiger Einschränkung der Selbständigkeit.
- Betroffene erhalten monatlich 131 Euro, um Unterstützung im Alltag zu organisieren – z. B. Hilfe im Haushalt oder stundenweise Betreuung.
- Außerdem gibt es Zuschüsse für Hilfsmittel, einen Hausnotruf oder barrierefreie Umbauten in der Wohnung.
- Geld für pflegende Angehörige oder einen Pflegedienst gibt es erst ab Pflegegrad 2.
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Pflegegrad 1: Leistungstabelle 2025
Leistung | Höhe der Leistung |
---|---|
Pflegegeld | 0 € |
Pflegesachleistungen | 0 € |
Tages- und Nachtpflege | 0 € |
Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
Stationäre Pflege | 131 € monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich |
Hausnotrufsysteme | bis zu 25,50 € monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53 € monatlich |
Wohnraumanpassungen | bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224 € monatlich (bis zu 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung) |
Genaueres zu den einzelnen Leistungsansprüchen finden Sie im Abschnitt "Leistungen bei Pflegegrad 1".
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Mit Pflegegrad 1 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag geringfügig eingeschränkt ist. Entscheidend ist dabei nicht der Umfang der tatsächlichen Pflege, sondern wie stark die eigenständige Lebensführung beeinträchtigt ist.
Mit der Umstellung von den Pflegestufen 1–3 auf die Pflegegrade 1–5 im Jahr 2017 wurde auch Menschen mit leichten Beeinträchtigungen der Zugang zu Leistungen der Pflegekasse ermöglicht – etwa bei einer beginnenden Demenz oder psychischen Erkrankungen. Vor der Reform galten solche Personen nicht als pflegebedürftig.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 erhalten Personen mit einer geringfügigen Einschränkung ihrer Selbstständigkeit, etwa durch:
- körperliche Beschwerden
- altersbedingte Einschränkungen
- beginnende kognitive Defizite
- psychische Erkrankungen (leichte Demenz oder Depression)
Der Pflegegrad 1 ist eine Neuerung im SGB XI. Ihm liegt keine vollständig äquivalente Pflegestufe zugrunde. Er wurde eingeführt, um Betroffene mit leichten Einschränkungen zu unterstützen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde neben den Pflegegraden auch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) eingeführt, um den Pflegegrad zu ermitteln. Gutachter erfassen auf Grundlage einer standardisierten Beurteilung, ob der Antragsteller die Bedingungen zur Bewilligung eines Pflegegrads erfüllt, also ob und wie viel Unterstützung er zur Bewältigung des Alltags benötigt.
Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Pflegegrad 1 wird zuerkannt, wenn der Wert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten liegt. Erst ab einer Punktzahl von 12,5 Punkten besteht überhaupt eine nachweisbare Pflegebedürftigkeit. Wer weniger Punkte erhält, gilt nicht als pflegebedürftig, bei einem höheren Punktwert kann ein Anspruch auf Pflegegrad 2 bestehen.

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Pflegebegutachtung: Die 6 Module
Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:
- Mobilität: Wie selbständig bewegt sich der Begutachtete zuhause?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut findet sich der Betroffene im Alltag zurecht? Hat er eine zeitliche und örtliche Orientierung? Ist er in der Lage, Entscheidungen zu treffen?
- Verhalten und psychische Probleme: Schläft der Versicherte in der Nacht? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
- Selbstversorgung: Ist der Antragsteller dazu in der Lage, sich um die eigene Körperhygiene zu kümmern, sowie sich an- und auszukleiden? Ist es ihm möglich, sich mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen?
- Verhalten bei krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, Medikation, Arztbesuche und eventuell Katheter und Stoma zu bewältigen?
- Alltag und soziale Kontakte: Kann sich der Begutachtete selbst beschäftigen und seinen Tag strukturieren? Pflegt er soziale Kontakte?

Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
Pflegebedürftige, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag bei ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung stellen. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder digital erfolgen. Der Antrag wird rückwirkend ab dem Datum der ersten Kontaktaufnahme berücksichtigt.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
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Leistungen bei Pflegegrad 1
Betroffene mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Da sie zumeist noch in der Lage sind, die meisten Verrichtungen des Alltags selbständig zu leisten, werden keine Geldmittel zur Bereitstellung einer zusätzlichen Hilfe bewilligt: Geringe Beeinträchtigung bedeutet in diesem Falle auch geringere finanzielle Unterstützung.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Allerdings haben auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro. Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 haben Betroffene die Möglichkeit zur:
- Teilnahme an einer betreuten Gruppe für leicht Hilfsbedürftige
- Inanspruchnahme eines Alltagsbegleiters sowie einer Einkaufshilfe
- Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei alltäglichen Aufgaben
Hinweis
Theoretisch kann der Entlastungsbetrag auch zur Finanzierung einer zeitweisen stationären Unterbringung eingesetzt werden. Bei dauerhaftem Bedarf einer stationären Betreuung ist angesichts des geringen Betrags eine Höherstufung des Pflegegrads sinnvoll.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1
Auch mit Pflegegrad 1 können Betroffene eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren. Die Unterstützung ist vor allem bei körperlich belastenden Aufgaben im Alltag hilfreich – z. B. beim Putzen, Einkaufen oder Wäsche waschen.
Wichtig: Die Haushaltshilfe muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Meist bedeutet das, dass sie bei einem anerkannten Dienstleister angestellt ist oder eine entsprechende Qualifikation mitbringt. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Pflegekasse oder per Kostenerstattung nach Antrag.
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Mehr zu den Leistungen der einzelnen Pflegegrade finden Sie hier im Überblick.
Zuschüsse zu ambulanter oder stationärer Pflege
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen oder Mittel für die Tages- und Nachtpflege. Sie können jedoch den Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Hilfsleistungen verwenden. Für eine kurzzeitige Unterbringung in stationärer Pflege stehen ihnen 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Beratung und Pflegekurse
Darüber hinaus haben Menschen mit Pflegegrad 1 Anrecht auf eine regelmäßige, von der Pflegekasse finanzierte Beratung zur Verbesserung ihrer Lebensqualität. Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können zudem kostenfrei an Pflegekursen teilnehmen. Zur umfassenden Absicherung der Pflegekosten empfiehlt sich zusätzlich eine private Pflegeversicherung.
Kein Anspruch auf Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse für Kurzzeitpflege - diese werden erst ab Pflegegrad 2 gewährt. Alternativ besteht jedoch in bestimmten Fällen ein Anspruch gegenüber der Krankenversicherung auf sogenannte Überleitungspflege, in Ausnahmefällen auch auf Kurzzeitpflege.
Kein Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1
Da Menschen mit Pflegegrad 1 nicht als betreuungsbedürftig gelten, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Eine Ersatzpflege für zeitweise verhinderte Angehörige ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
Zusätzliche Leistungen | Höhe / Anspruch |
---|---|
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € pro Monat |
Medizinische Hilfsmittel | z.B. Hausnotrufsysteme |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53 € pro Monat |
Wohraumanpassungen | bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224 € pro Monat (und bis zu. 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung) |
Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Für Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen.
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
Leben bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder sogenannten Senioren-WG, erhalten sie ebenfalls Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Zusätzlich stehen jedem Bewohner ein Einrichtungszuschuss von 4.180 Euro, ein monatlicher Zuschuss von 224 Euro für eine Haushaltskraft und ein einmaliger WG-Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro zu.
Da die notwendigen Gesamtkosten jedoch häufig deutlich höher sind, ist zur vollständigen Abdeckung der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel (z. B. ein Hausnotruf), sowie auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese lässt sich beispielsweise über das Afilio-Pflegepaket nutzen.
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Fallbeispiel: Pflegegrad 1 in der Praxis
Herr Möller, 74 Jahre, lebt allein und hat beginnende Arthrose sowie erste Einschränkungen beim Gehen und Anziehen. Er benötigt keine tägliche Pflege, aber Unterstützung im Haushalt und bei Einkäufen. Im Rahmen der Begutachtung erreicht er 17,5 Punkte, wodurch ihm Pflegegrad 1 bewilligt wird.
Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nutzt Herr Möller eine Haushaltshilfe und einen Alltagsbegleiter, der ihn wöchentlich beim Einkaufen begleitet. Er erhält außerdem Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 € monatlich (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) sowie einen kostenlosen Pflegekurs für seine Angehörigen und Pflegepersonen.
Da Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen oder Pflegegeld umfasst, stehen diese Leistungen für Herrn Möller nicht zu.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann erhält man Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, aber noch kein umfassender Pflegebedarf besteht. Voraussetzung ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mit 12,5 bis unter 27 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Pflegegrad 1: Gibt es Geldleistungen für Angehörige?
Nein, pflegende Angehörige erhalten keine direkte Geldleistung bei Pflegegrad 1. Da kein Pflegegeld gezahlt wird, erfolgt auch keine finanzielle Unterstützung für Angehörige.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, digitale Pflegeanwendungen, Wohngruppen und Beratungsangebote.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Dieses wird erst ab Pflegegrad 2 ausgezahlt.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine feste Stundenanzahl für eine Haushaltshilfe. Stattdessen erhalten Betroffene einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, den sie flexibel für eine anerkannte Haushaltshilfe einsetzen können.
Wer bekommt die 131 Euro bei Pflegegrad 1?
Der Entlastungsbetrag (131 Euro) wird nicht direkt ausgezahlt, sondern zur Kostenerstattung für anerkannte Leistungen verwendet. Alternativ kann die Abrechnung auch direkt mit Dienstleistern erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wurde im Jahr 2017 im Zuge der Pflegereform neu eingeführt und ersetzt nicht direkt eine der früheren Pflegestufen. Während bei den alten Pflegestufen ein gewisser Pflegeaufwand nötig war, berücksichtigt Pflegegrad 1 bereits geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit.
Menschen, die nach altem System keine Leistungen erhalten hätten, können heute mit Pflegegrad 1 gezielte Unterstützung erhalten - z. B. durch den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.
Welche Krankheiten führen zu Pflegegrad 1?
Typische Krankheiten bei Pflegegrad 1 sind beginnende Demenz, leichte Depressionen, chronische Erkrankungen oder altersbedingte Einschränkungen. Entscheidend ist, dass die Erkrankung zu einer leichten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt – nicht die Diagnose selbst.
Pflegegrad 1 entspricht welchem Grad der Behinderung?
Pflegegrad 1 entspricht keinem festen Grad der Behinderung (GdB). In der Praxis liegt der GdB häufig zwischen 20 und 40, aber ein Antrag und individuelles Gutachten sind nötig.
Kann man von Pflegegrad 2 auf 1 zurückgestuft werden?
Ja, eine Rückstufung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 1 ist möglich, wenn sich der Zustand der betroffenen Person deutlich verbessert. Die Rückstufung erfolgt nur nach erneuter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 09.11.2021
- Bundesweites Pflegenetzwerk: Pflegegrad 1 09.11.2021
- AWO: Pflegegrad 1 09.11.2021
- VDK: Pflegegrad 1 09.11.2021
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 21.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025
- Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen 23.07.2025
- Pflegegrad 1 entspricht welchem Grad der Behinderung? 24.07.2025