
Pflegegrad 1: Geld, Voraussetzungen und Leistungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Seit 2017 ersetzen die neuen Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen und bilden seither die Grundlage für Leistungen der Pflegekasse.
- Pflegegrad 1 ist der niedrigste Grad der Pflegebedürftigkeit. Er wird Personen zuerkannt, die in geringem Maß in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind.
- Wer bei der Pflegebegutachtung 12,5 bis 27 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 1 - mit Anspruch auf je 131 € monatlich zur Alltagsentlastung oder für stationäre Kurzzeitpflege.
- Ab Pflegegrad 1 erhalten Betroffene Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Hausnotrufsysteme und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Pflegegeld für Angehörige gibt es erst ab Pflegegrad 2.
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Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Pflegegrad 1?
- Wer erhält Pflegegrad 1?
- Pflegebegutachtung: Sechs Module zur Ermittlung des Pflegebedarfs
- Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
- Leistungen bei Pflegegrad 1 - Welche Leistungen stehen Ihnen in 2025 zu?
- Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
- Fallbeispiel: Pflegegrad 1 in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Quellen
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Mit Pflegegrad 1 werden Personen klassifiziert, die geringfügige Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit geltend machen können. Ausschlaggebend für die Einstufung ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist – unabhängig vom tatsächlichen Pflegeaufwand.
Der Pflegegrad 1 stellt gegenüber der alten Systematik der Pflegestufen eine deutliche Neuerung dar: Eine nur geringfügige Beeinträchtigung reichte vor 2017 nicht aus, um als pflegebedürftig zu gelten. Mit der Umstellung von Pflegestufen 1–3 auf Pflegegrade 1–5 wurde auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen der Zugang zu Leistungen der Pflegekasse ermöglicht.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Wer erhält Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 richtet sich an Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit leicht eingeschränkt sind – z. B. durch körperliche Beschwerden, altersbedingte Einschränkungen oder beginnende kognitive Defizite. Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen wie einer leichten Demenz oder Depression können diesen Pflegegrad erhalten.
Der Pflegegrad 1 ist eine Neuerung im SGB XI. Ihm liegt keine vollständig äquivalente Pflegestufe zugrunde. Er wurde eingeführt, um Betroffene mit leichten Einschränkungen zu unterstützen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde neben den Pflegegraden auch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) eingeführt, um den Pflegegrad zu ermitteln. Gutachter erfassen auf Grundlage einer standardisierten Beurteilung, ob der Antragsteller die Bedingungen zur Bewilligung eines Pflegegrads erfüllt, also ob und wie viel Unterstützung er zur Bewältigung des Alltags benötigt.
Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Pflegegrad 1 wird zuerkannt, wenn der Wert zwischen 12,5 und unter 27 Punkten liegt. Erst ab einer Punktzahl von 12,5 Punkten besteht überhaupt eine nachweisbare Pflegebedürftigkeit. Wer weniger Punkte erhält, gilt nicht als pflegebedürftig, bei einem höheren Punktwert kann ein Anspruch auf Pflegegrad 2 bestehen.

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Pflegebegutachtung: Sechs Module zur Ermittlung des Pflegebedarfs
Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:
- Mobilität: Wie selbständig bewegt sich der Begutachtete zuhause?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut findet sich der Betroffene im Alltag zurecht? Hat er eine zeitliche und örtliche Orientierung? Ist er in der Lage, Entscheidungen zu treffen?
- Verhalten und psychische Probleme: Schläft der Versicherte in der Nacht? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
- Selbständige Versorgung: Ist der Antragsteller dazu in der Lage, sich um die eigene Körperhygiene zu kümmern, sowie sich an- und auszukleiden? Ist es ihm möglich, sich mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen?
- Verhalten bei krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, Medikation, Arztbesuche und eventuell Katheter und Stoma zu bewältigen?
- Alltag und soziale Kontakte: Kann sich der Begutachtete selbst beschäftigen und seinen Tag strukturieren? Pflegt er soziale Kontakte?

Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
Pflegebedürftige, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag bei ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung stellen. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder digital erfolgen. Der Antrag wird rückwirkend ab dem Datum der ersten Kontaktaufnahme berücksichtigt.
Die Versicherung beauftragt dann im Anschluss bei gesetzlich Versicherten einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) (oder bei privat Versicherten von MEDICPROOF), der die medizinische Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit durchführt.
Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt. Dort prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
Leistungen bei Pflegegrad 1 - Welche Leistungen stehen Ihnen in 2025 zu?
Betroffene mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Da sie zumeist noch in der Lage sind, die meisten Verrichtungen des Alltags selbständig zu leisten, werden keine Geldmittel zur Bereitstellung einer zusätzlichen Hilfe bewilligt: Geringe Beeinträchtigung bedeutet in diesem Falle auch geringere finanzielle Unterstützung.
Allerdings haben auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro. Das Geld kann etwa für eine Einkaufshilfe, eine Haushaltshilfe oder eine Begleitung bei längeren Fußwegen genutzt werden. Theoretisch ließen sich damit auch andere Leistungen wie eine stationäre Unterbringung finanzieren. Angesichts der geringen Höhe des Betrags sollten Betroffene, die tatsächlich stationäre Betreuung benötigen, besser einen Antrag auf Erhöhung ihres Pflegegrads stellen. Mit dem Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1 haben Betroffene die Möglichkeit zur:
- Teilnahme an einer betreuten Gruppe für leicht Hilfsbedürftige
- Inanspruchnahme eines Alltagsbegleiters sowie einer Einkaufshilfe
- Einstellung einer gelegentlichen Haushaltshilfe, die körperlich anstrengende Arbeiten im Haushalt übernimmt und unterstützt
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Mehr zu den Leistungen der einzelnen Pflegegrade finden Sie hier im Überblick.
Kein Anspruch auf Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Erst ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse hierfür Leistungen. Alternativ gibt es jedoch einen Anspruch gegenüber der Krankenversicherung auf eine sogenannte Überleitungspflege, nur in Ausnahmefällen auch auf Kurzzeitpflege.
Kein Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1
Da Menschen mit Pflegegrad 1 nicht als betreuungsbedürftig gelten, haben sie auch auf Geldleistung für Verhinderungspflege keinen Anspruch, da keine pflegenden Angehörigen im Ausnahmefall ersetzt werden müssen.
Zuschüsse zu ambulanter oder stationärer Pflege
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 stehen zwar weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen oder Mittel für die Tages- und Nachtpflege zu, sie können aber den Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Hilfsleistungen verwenden. Für eine kurzzeitige Unterbringung in stationärer Pflege stehen ihnen 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Beratung und Pflegekurse
Darüber hinaus haben Menschen mit Pflegegrad 1 Anrecht auf eine regelmäßige Beratung zur Verbesserung ihrer Lebensqualität, die von der Pflegekasse bezahlt wird. Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen steht außerdem ein kostenloser Pflegekurs zu. Grundsätzlich sinnvoll zur vollständigen Absicherung der Pflegekosten ist eine private Pflegeversicherung.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
-
Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Für eventuelle Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf ist es auch möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen.
-
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder medizinische Hilfsmittel (z. B. ein Hausnotruf) und eine Pauschale für den Kauf zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel in Höhe von monatlich 42 Euro, die sie in Form des Afilio-Pflegepakets nutzen können. Wie alle Pflegebedürftigen haben sie zudem Anrecht auf regelmäßige Beratung zur Verbesserung ihrer Lebensqualität, die von der Pflegekasse bezahlt wird. Darüber hinaus steht Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen ein kostenloser Pflegekurs zu.
-
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
Auch Betroffene in ambulant betreuten Wohngruppen oder sogenannten Senioren-WGs erhalten Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung, wenn bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer Wohneinheit untergebracht sind.
Des Weiteren steht allen vier Bewohnern jeweils ein einmaliger Einrichtungszuschuss von 4.180 Euro zu, außerdem ein monatlicher Zuschuss für eine Haushaltskraft in Höhe von jeweils 224 Euro. Zudem erhalten sie einen einmaligen WG-Gründungszuschuss in Höhe von 2.618 Euro. Da die notwendigen Gesamtkosten jedoch häufig deutlich höher sind, ist zur vollständigen Abdeckung der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
Zusätzliche Leistungen | Höhe / Anspruch |
---|---|
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42€ pro Monat |
Medizinische Hilfsmittel | z.B. Hausnotrufsysteme |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53€ pro Monat |
Wohraumanpassungen | bis zu 4.180€ maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224€ pro Monat (und bis zu. 4.180€ Einrichtung + 2.618€ WG-Gründung) |
Fallbeispiel: Pflegegrad 1 in der Praxis
Beispiel: Herr Möller, 74 Jahre
Herr Möller lebt allein und hat beginnende Arthrose sowie erste Einschränkungen beim Gehen und Anziehen. Er benötigt keine tägliche Pflege, aber Unterstützung im Haushalt und bei Einkäufen. Im Rahmen der Begutachtung erreicht er 17,5 Punkte, wodurch ihm Pflegegrad 1 bewilligt wird.
Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nutzt Herr Möller eine Haushaltshilfe und einen Alltagsbegleiter, der ihn wöchentlich beim Einkaufen begleitet. Er erhält außerdem Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 € monatlich (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) sowie einen kostenlosen Pflegekurs für seine Angehörigen und Pflegepersonen.
Da Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen oder Pflegegeld umfasst, stehen diese Leistungen für Herrn Möller nicht zu.
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Unser Tipp: Mit Afilio können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad berechnen und im Anschluss den Antrag bequem online stellen. Die Experten von Afilio begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und stehen bei allen Fragen zur Seite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, pflegende Angehörige erhalten keine direkte Geldleistung bei Pflegegrad 1. Da kein Pflegegeld gezahlt wird, erfolgt auch keine finanzielle Unterstützung für Angehörige.
a. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann für eine Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder ähnliche alltagsunterstützende Maßnahmen eingesetzt werden.
Pflegegrad 1 wurde im Jahr 2017 im Zuge der Pflegereform neu eingeführt und ersetzt nicht direkt eine der früheren Pflegestufen. Während bei den alten Pflegestufen ein gewisser Pflegeaufwand nötig war, berücksichtigt Pflegegrad 1 bereits geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit.
Menschen, die nach altem System keine Leistungen erhalten hätten, können heute mit Pflegegrad 1 gezielte Unterstützung erhalten - z. B. durch den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern zur Kostenerstattung für anerkannte Leistungen verwendet. Alternativ kann die Abrechnung auch direkt mit Dienstleistern erfolgen.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 09.11.2021
- Bundesweites Pflegenetzwerk: Pflegegrad 1 09.11.2021
- AWO: Pflegegrad 1 09.11.2021
- VDK: Pflegegrad 1 09.11.2021
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 21.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025