
Pflegegrad im Überblick: Antrag, Leistungen & wichtige Tipps

Wenn Menschen durch Krankheit, Alter oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, unterstützt die Pflegeversicherung mit finanziellen und organisatorischen Leistungen. Voraussetzung dafür ist die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Dieser Ratgeber zeigt, was ein Pflegegrad ist, wie Sie ihn beantragen und welche Leistungen Ihnen zustehen.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad (früher Pflegestufe genannt) beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person. Er gibt an, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Hilfebedarf und desto umfangreicher sind auch die möglichen Leistungen der Pflegekasse.
Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Betroffene können ihren Alltag größtenteils selbstständig gestalten und benötigen nur geringe Unterstützung, beispielsweise im Haushalt oder bei der Körperpflege.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 1.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Personen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßige Unterstützung im Alltag. Dazu gehören Hilfen bei der täglichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 2.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Hier ist mehrmals täglich umfangreiche Unterstützung notwendig, oft auch nachts. Betroffene brauchen Hilfe bei der Selbstversorgung, Mobilität und Orientierung.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 3.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Betroffene sind umfassend auf Hilfe angewiesen, meist rund um die Uhr. Eigenständige Alltagsgestaltung ist nur noch in wenigen Bereichen möglich, etwa beim Essen oder beim Bedienen eines Notrufsystems.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 4.
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen: Menschen mit Pflegegrad 5 benötigen intensivste Betreuung und umfassende pflegerische Maßnahmen. Sie sind nahezu vollständig abhängig von fremder Hilfe und meist immobil.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 5.
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Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit berechnet?
Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:
- Mobilität: Wie selbständig bewegt sich der Begutachtete zuhause?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut findet sich der Betroffene im Alltag zurecht? Hat er eine zeitliche und örtliche Orientierung? Ist er in der Lage, Entscheidungen zu treffen?
- Verhalten und psychische Probleme: Schläft der Versicherte in der Nacht? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
- Selbstversorgung: Ist der Antragsteller dazu in der Lage, sich um die eigene Körperhygiene zu kümmern, sowie sich an- und auszukleiden? Ist es ihm möglich, sich mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen?
- Verhalten bei krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, Medikation, Arztbesuche und eventuell Katheter und Stoma zu bewältigen?
- Alltag und soziale Kontakte: Kann sich der Begutachtete selbst beschäftigen und seinen Tag strukturieren? Pflegt er soziale Kontakte?

Aus den gewichteten Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, anhand derer die Pflegekasse den passenden Pflegegrad zuordnet.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung. Dafür können Sie die passenden Formulare nutzen, die Ihre Pflegekasse bereitstellt. Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung Ihrer Pflegesituation. Diese findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.
Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie ausführlich hier.
Mit Afilio können Sie Ihren Pflegegrad jedoch auch in nur wenigen Minuten ganz einfach online beantragen – schnell, unkompliziert und kostenlos. Sie werden Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geleitet und erhalten zusätzlich fachliche Erklärungen von Ärzt:innen, die Ihnen Sicherheit bei der Antragstellung geben.
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Pflegeleistungen nach Pflegegrad
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, angepasste Pflegeleistungen für alle Pflegegrade. Abhängig vom individuellen Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf gestaffelte Geld- und Sachleistungen - etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegegrad erhöhen oder widersprechen
Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflegegrad zu niedrig festgelegt wurde, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Ein erfolgreiches Vorgehen verlangt jedoch eine nachvollziehbare Begründung, warum der Pflegegrad nicht angemessen ist. Weitere Informationen und eine Vorlage für den Widerspruch finden Sie hier.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie auch einen Antrag auf Höherstufung stellen. Wie Sie frühzeitig den Pflegegrad erhöhen, erfahren Sie hier.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was genau ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad drückt aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welche Pflegeleistungen der Pflegeversicherung ihr zustehen.
Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu bekommen?
Nach Antragstellung dauert es meist wenige Wochen bis zur Begutachtung und dem anschließenden Bescheid durch die Pflegekasse. In dringenden Fällen ist eine Eilbegutachtung möglich.
Kann ein Pflegegrad auch reduziert werden?
Ja, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert, kann es zur Rückstufung des Pflegegrads kommen. Dagegen können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen.
Welche Leistungen erhält man je nach Pflegegrad?
Je nach Pflegegrad variieren Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege, Hilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.