Pflegegeld: So viel Geld bekommen Sie


- Das Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung von Pflegebedürftigen, die zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden.
- Anspruch auf Pflegegeld haben Betroffene mit wenigstens Pflegegrad 2. Je höher der Pflegegrad, desto höher der monatlich verfügbare Pflegegeldsatz.
Was ist Pflegegeld?
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 hat Anspruch auf Pflegegeld, wenn er zu Hause durch Angehörige gepflegt wird. Ausgezahlt wird die Leistung von der gesetzlichen Pflegeversicherung des Betroffenen. Ist die pflegebedürftige Person Mitglied in der privaten Krankenversicherung, übernimmt diese Leistung die private Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Leistungen aus, die ein pflegebedürftiger Betroffener für die häusliche Pflege erhält.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegelds bemisst sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit . Der Eingangssatz des Pflegegeldes bei Pflegegrad 2 liegt Stand 2021 bei 316 Euro, der Höchstsatz bei Pflegegrad 5 erreicht 901 Euro. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, sie können aber den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat für Betreuungsangebote oder die Bezahlung von Haushaltshilfen nutzen. Wird insgesamt mehr Unterstützung benötigt, sollten sich Betroffene informieren, ob sie den Pflegegrad erhöhen können.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Mittel für vollstationäre Pflege | Entlastungsbetrag ambulant | Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen/Jahr) | Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen/Jahr) |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | keins | keine | 125€ | 125€ | keine | keine |
2 | 316€ | 724€ | 770€ | 125€ | 1774€ | 1612€ |
3 | 545€ | 1363€ | 1262€ | 125€ | 1774€ | 1612€ |
4 | 728€ | 1693€ | 1775€ | 125€ | 1774€ | 1612€ |
5 | 901€ | 2095€ | 2005€ | 125€ | 1774€ | 1612€ |

Voraussetzung für die Bewilligung sämtlicher Pflegeleistungen ist ein Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade, die im Jahr 2017 die früheren Pflegestufen abgelöst haben. Pflegegrade erhalten Versicherte nach medizinischer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder MEDICPROOF, dem Dienst der privaten Krankenversicherer: Nur wer einen Pflegegrad zuerkannt bekommt, gilt offiziell als pflegebedürftig. Neben dem Pflegegeld kann die zu pflegende Person dann auch Pflegesachleistungen für Leistungen ambulanter Pflegedienste oder Mittel für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim beantragen. In der Regel wird allerdings nur ein Teil der Kosten für das Pflegeheim übernommen.
Wo kann ich Pflegegeld beantragen?
Ein Antrag auf Pflegegeld geht immer mit einem Antrag auf Pflegeleistungen einher, der bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wird. Wer bereits einen Pflegegrad zuerkannt bekommen hat, kann anschließend Pflegegeld direkt bei der eigenen Pflegeversicherung beantragen. Üblicherweise wird die zuständige Pflegekasse dem Betroffenen ein standardisiertes Formular zukommen lassen, das ausgefüllt an die Versicherung zurückgeschickt werden muss.
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Wann kann ich Pflegegeld beantragen?
Pflegebedürftige sollten Pflegegeld parallel mit oder kurz nach Anerkennung des Pflegegrads beantragen, denn Pflegegeld wird nicht rückwirkend, sondern erst vom Tag der Antragstellung ausgehend bewilligt. Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige seinen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse selbst einreichen oder einen Bevollmächtigten schriftlich damit beauftragen. Bevor sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen, sollten Betroffene sicherstellen, dass sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
- Sie werden von Angehörigen oder Freunden gepflegt.
Gut zu wissen: Wer nur von professionellen Pflegekräften gepflegt wird, bekommt kein Pflegegeld. In diesem Fall wird die Pflege durch Pflegesachleistungen direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst abgerechnet.
Wer bekommt das Pflegegeld?
Ausbezahlt wird das Pflegegeld an den Versicherten, der den seinem Pflegegrad entsprechenden Leistungssatz erhält. Er kann frei über das Geld verfügen und damit pflegende Angehörige entlasten oder das Budget für Pflegehilfsmittel aufstocken.
Wann wird es ausgezahlt?
Die meisten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden monatsweise berechnet und zum Monatsanfang überwiesen. Beim Erstantrag hängt die Auszahlung vom Zeitpunkt der Antragsstellung ab. Die Pflegekasse berechnet dabei die Erstauszahlung ausgehend vom Tag der Antragsstellung. Beantragt ein Betroffener also am 10. März erstmalig Pflegeleistungen und wird Anfang April die Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 anerkannt, dann erhält er Anfang Mai zum ersten Mal Pflegegeld, und zwar für die Monate April, Mai und anteilig für den März.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben einen ergänzenden Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen, den sogenannten Entlastungsbetrag, in Höhe von 125 Euro im Monat.
Kombinationsleistung
Wird ein Betroffener nicht nur von pflegenden Angehörigen, sondern auch von einem professionellen Pflegedienst betreut, kann er von der Kombinationsleistung Gebrauch machen. Dabei handelt es sich um eine Verbindung von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Das Pflegegeld wird dann nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern verringert sich um den Prozentsatz der bezogenen Sachleistungen.
Pflegegeld in Zeiten von Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
Nimmt der Betroffene zeitweise Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch, wird das Pflegegeld zur Hälfte fortgezahlt, wenn in dieser Zeit professionelle Pflegekräfte die Pflege übernehmen. Bei Verhinderungspflege ist dieser Fortzahlungsanspruch auf sechs Wochen begrenzt, bei der Kurzzeitpflege auf acht Wochen.
Regelmäßige Pflegeberatung
Wer mit einem Pflegegrad ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig an einer persönlichen Beratung teilnehmen. Die Pflegeberatung vermittelt nicht nur Wissen rund um das Thema Pflege, sondern stellt auch sicher, dass die gepflegte Person nicht vernachlässigt, sondern optimal versorgt wird. Zudem bekommen pflegende Angehörige Informationen zu möglichen Problemlösungen und Entlastungsangeboten. Die Pflegeberatung ist kostenlos. Wird sie nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Werden bei dem Beratungsgespräch schwerwiegende Fehler in der häuslichen Pflege aufgedeckt, kann die Pflegeversicherung das Pflegegeld auch ganz oder teilwiese in eine Pflegesachleistung umwandeln. In diesem Fall müssen Angehörige dafür sorgen, dass die häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst geleistet bzw. ergänzt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen und vollstationären Leistungen?
Die Pflegeversicherung bewilligt unterschiedliche Leistungen für unterschiedliche Pflegeformen.
- Pflegegeld erhalten Betroffene, die häusliche Pflege in Anspruch nehmen, also von Angehörigen oder Bekannten in den eigenen vier Wänden versorgt werden.
- Wird die Pflege hingegen von professionellen Fachkräften wie einem ambulanten Pflegedienst erbracht, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten in Form von Pflegesachleistungen. Wie beim Pflegegeld ist die Höhe des Leistungsbetrags an den Pflegegrad des Betroffenen geknüpft.
- Die vollstationären Pflegeleistungen helfen Betroffenen, die Pflege in einem Pflegeheim zu finanzieren. Neben den Kosten der eigentlichen Pflege werden hier jedoch weitere Kosten fällig, die Betroffene selbst tragen müssen.