Pflegegrad 5 – Diese Leistungen stehen Ihnen zu
- Pflegegrad 5 ist der höchste Grad im aktuellen Einordnungssystem der Pflegeversicherung zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit.
- Pflegegrad 5 erhalten Betroffene, die im höchsten Maße in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind und langfristig intensive pflegerische Versorgung benötigen. Bemessungsgrundlage sind zwischen 90 bis 100 Punkten im NBA.
- Mit Pflegegrad 5 haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Mittel.
- Ab 1. Januar 2024 werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen mit der neuen Pflegereform um 5 Prozent erhöht.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad 5 wird gewährt, wenn Personen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen. Sie haben den höchsten Anspruch auf Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen oder – bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim – Mittel zur Unterbringung. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Leistungen nach Pflegegrad 5 in Anspruch nehmen zu können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wer erhält Pflegegrad 5?
Für die Zuerkennung des höchsten Pflegegrads ist wie in allen Fällen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK oder MEDICPROOF Voraussetzung (erfahren Sie bei uns, wie Sie sich auf die MDK-Begutachtung vorbereiten). Im Rahmen der Begutachtung untersucht ein Gutachter die verbliebene Selbstständigkeit im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), um die Zuordnung zu einem Pflegegrad vorzunehmen.
Dabei wird die Teilhabefähigkeit des Antragsstellers in sechs unterschiedlichen Bereichen beurteilt. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher ist die Pflegebedürftigkeit des Antragsstellers. Umso höher fällt auch sein Pflegegrad aus: Pflegegrad 5 erfasst Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, die zwischen 90 bis 100 Punkte im NBA erhalten. Auch Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 bei Demenz oder Härtefall (vor dem 1.1.2017) wurden in den neuen Pflegegrad 5 überführt.
Diese Aspekte werden begutachtet
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Gesundheit
- Selbstversorgung im Alltag
- Umgang mit krankheitsbedingten und kurativen Belastungen
- Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte
Alle Bereiche fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Beurteilung ein: Während die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten mit 7,5 Prozent gewichtet werden, wird der Umgang mit den krankheitsbedingten Belastungen mit 20 Prozent und die Fähigkeit zur Selbstversorgung mit 40 Prozent berücksichtigt. Ergibt sich im Rahmen des NBA ein Gesamtpunktwert zwischen 90 und 100 Punkten, dann wird der betroffenen Person Pflegegrad 5 zugeordnet.
Pflegegrad 5: Leistungen im Überblick
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2024
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 761 € | 1432 € | 1778 € | 2200 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Stationäre Pflege | 125 € | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Da Menschen mit Pflegegrad 5 in besonderem Maße auf fremde Hilfe angewiesen sind, sollen Pflegekassen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch besonders deutlich entlasten. Hilfebedürftige, die von Familienmitgliedern in gewohnter Umgebung gepflegt werden, haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 901 Euro (ab 2024: 947 Euro). Wer durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird, erhält Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro (ab 2024: 2.200 Euro) pro Monat.
Monatlicher Entlastungsbetrag
Zur Gestaltung des Alltags und als Mittel zur Entlastung pflegender Angehöriger wird auch bei Pflegegrad 5 ein Betreuungs- und Entlastungsbetrag gezahlt. Die Pflegeversicherung zahlt hierfür einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro der z. B. für die folgenden Aufgaben eingesetzt werden kann:
- Einen Alltagsbegleiter, Betreuungsassistenten oder Besuchsdienst
- Eine Haushaltshilfe, die bei schweren häuslichen Aufgaben behilflich ist
- Eine Teilnahme an einer Betreuungsgruppe
Mittel für die Kurzzeitpflege
Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege nötig wird, wird dies von einer Pflegekasse mit bis zu 1.774 Euro für maximal 28 Tage im Jahr getragen. Eine Sonderregelung: Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann die Zeit der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen pro Jahr verlängern, die mit bis zu 3.548 Euro bezuschusst werden. Diejenigen, die im Normalfall noch Anspruch auf ein Pflegegeld haben, erhalten auch während des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege die Hälfte ihres monatlichen Pflegegeldes.
Zuwendungen zur Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Urlaub die Pflege kurzzeitig nicht übernehmen können, übernimmt bei Pflegegrad 5 professionelles Pflegepersonal die Betreuung: Die sogenannte Verhinderungspflege. Für sie gibt es einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für maximal vier Wochen. Wenn im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, ist eine Verlängerung auf bis zu sechs Wochen mit einem Zuschuss von 2.418 Euro möglich. Auch während der Verhinderungspflege erhalten Versicherte noch die Hälfte Ihres Pflegegeldes.
Tages- und Nachtpflege
Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Versicherte einen Zuschuss von bis zu 1.995 Euro für Tagespflege und Nachtpflege.
Beratungen und Pflegekurse
Jedem Pflegebedürftigen steht Beratung zur besseren pflegerischen Versorgung und alters- bzw. pflegegerechtem Wohnraumumbau zu, hinzu kommen regelmäßig nötige Besuche durch geschulte Pflegekräfte. Auch Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegekurse.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Für eventuelle Umbauten barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.000 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigender Pflegebedürftigkeit ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen. - Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder medizinische Hilfsmittel (z. B. ein Hausnotruf) und eine Pauschale für den Kauf zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel in Höhe von monatlich 40 Euro, die häufig in Form einer Pflegebox bewilligt werden. Wie alle Pflegebedürftigen haben sie zudem Anrecht auf regelmäßige Beratung zur Verbesserung ihrer Lebensqualität, die von der Pflegekasse bezahlt wird. Darüber hinaus steht Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen ein kostenloser Pflegekurs zu. - Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
Auch Betroffene in ambulant betreuten Wohngruppen oder sog. Senioren-WGs erhalten Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung, wenn bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer Wohneinheit untergebracht sind. Des Weiteren steht allen vier Bewohnern jeweils ein einmaliger Einrichtungszuschuss von 4.000 Euro zu, außerdem ein monatlicher Zuschuss für eine Haushaltskraft in Höhe von jeweils 214 Euro. Außerdem erhalten sie einen einmaligen WG-Gründungszuschuss in Höhe von 2.500 Euro. Da die notwendigen Gesamtkosten jedoch häufig deutlich höher sind, ist zur vollständigen Abdeckung der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
Pflegepauschbetrag für Angehörige
Pflegende Angehörige, die keine Leistungen für die Pflege erhalten, können den jährlichen Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen, wenn sie Betroffene mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 unentgeltlich betreuen.
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Leistungen bei vollstationärer Pflege
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen Stand 2021 im Schnitt zwischen 1.800 und 3.990 Euro im Monat. Die Pflegekasse übernimmt für Versicherte mir Pflegegrad 5 im Monat 2.005 Euro bei Unterbringung im Pflegeheim. Pflegebedürftige müssen damit neben variierenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung den pflegebedingten Eigenanteil selbst aufbringen. Mit der Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade wurde verfügt, dass sich der pflegebedingte Eigenanteil nicht mehr mit steigendem Pflegebedarf erhöhen, sondern für alle Bewohner konstant hoch bleiben sollte. Dieser sogenannte "einrichtungseinheitliche Eigenanteil" ist nicht der komplette monatliche Eigenanteil, sondern deckt nur die pflegebedingten Kosten ab. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt Leistungslücken.
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