
Pflegegrad 5: Leistungen, Geld & Voraussetzungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Pflegegrad 5 (von 5) ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit und bedeutet, dass Betroffene im Alltag fast nichts mehr selbstständig erledigen können.
- Betroffene brauchen dauerhaft sehr viel Unterstützung, etw bei der Körperpflege, beim Anziehen, Essen, Bewegen oder bei der regelmäßigen medizinischen Versorgung.
- Mit Pflegegrad 5 erhalten Betroffene monatlich finanzielle Hilfe - für pflegende Angehörige (990 Euro), die Betreuung durch einen Pflegedienst (2.299 Euro) oder stationäre Pflege (2.096 Euro).
- Außerdem gibt es zusätzliche Zuschüsse, z. B. für Hilfe im Haushalt, Umbauten in der Wohnung oder zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung.
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Pflegegrad 5: Leistungstabelle 2025
Leistung | Höhe der Leistung |
---|---|
Pflegegeld | 990 € |
Pflegesachleistungen | 2.299 € |
Tages- und Nachtpflege | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
Stationäre Pflege | 2.096 € monatlich |
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich, erweiterbar auf 2.528 € |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich |
Hausnotrufsysteme | bis zu 25,50 € monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53 € monatlich |
Wohnraumanpassungen | bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224 € monatlich (bis zu 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung) |
Genaueres zu den einzelnen Leistungsansprüchen finden Sie im Abschnitt "Leistungen bei Pflegegrad 5".
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegrad 5: Leistungstabelle 2025
- Was bedeutet Pflegegrad 5?
- Voraussetzungen für Pflegegrad 5
- Wie beantrage ich Pflegegrad 5?
- Lebenserwartung bei Pflegegrad 5
- Leistungen bei Pflegegrad 5
- Pflegepauschbetrag für Angehörige bei Pflegegrad 5
- Pflegegrad 5: Zeitaufwand Tabelle
- Fallbeispiel: Pflegegrad 5 in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Quellen
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 erhalten Personen, deren Selbstständigkeit im Alltag in höchstem Maße beeinträchtigt ist und die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen. Sie sind dauerhaft auf umfassende Unterstützung angewiesen – etwa bei der Körperpflege, beim Anziehen, der Mobilität oder im Umgang mit Krankheiten und Therapien.
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im aktuellen System der Pflegeversicherung. Seit der Umstellung 2017 ersetzen Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Wer zuvor Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder einen anerkannten Härtefall hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 5 übergeleitet. Der Begriff Pflegestufe 5 ist umgangssprachlich noch geläufig, wird jedoch offiziell nicht mehr verwendet.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 wird bei der schwerstmöglichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Betroffene haben einen besonders hohen Bedarf an Pflege, zum Beispiel durch:
- Schwere neurologische oder körperliche Erkrankungen mit vollständigem Hilfebedarf
- Fortgeschrittene Demenz oder kognitive Störungen mit starker Alltagsbeeinträchtigung
- Vollständige Immobilität oder dauerhafte Bettlägerigkeit
- Kombinierte körperliche und psychische Einschränkungen mit intensivem Pflegebedarf
Anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 90 und 100 Punkten liegt, erhält Pflegegrad 5 und damit die höchste Leistungsstufe der Pflegeversicherung.

Pflegebegutachtung: Die 6 Module
Die Bewertung erfolgt in sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl einfließen. Besonders relevant sind dabei die Selbstversorgung, der Umgang mit gesundheitlichen Belastungen und die kognitiven Fähigkeiten.
- Mobilität: Wie selbständig kann sich der Begutachtete noch in seinem gewohnten Umfeld bewegen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist der Antragsteller zeitlich und räumlich richtig orientiert? Kann er Entscheidungen treffen und sich seinem eigenen Bedarf entsprechend mitteilen?
- Verhaltensweisen und psychische Beeinträchtigungen: Leidet der Antragsteller zeitweise oder dauerhaft unter Ängsten oder depressiven Verstimmungen? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
- Selbstversorgung: Kann sich der Versicherte waschen? Ist er in der Lage, sich selbst an- und auszukleiden?
- Umgang mit krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen: In welchem Umfang benötigt der Betroffene Hilfe im Zusammenhang mit Krankheit und Behandlung, zum Beispiel bei Einnahme von Medikamenten?
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Ist der Betroffene in der Lage, seinen eigenen Tagesablauf zu planen? Unterhält er wiederkehrend soziale Kontakte?

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Wie beantrage ich Pflegegrad 5?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegekasse erhalten möchten, sei es durch einen Erstantrag oder eine Höherstufung, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder digital bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegeversicherung eingereicht werden. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag der ersten Kontaktaufnahme.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflegegrad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
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Lebenserwartung bei Pflegegrad 5
Die Lebenserwartung bei Pflegegrad 5 hängt stark von der individuellen gesundheitlichen Situation, dem Alter und eventuellen Begleiterkrankungen ab. Menschen in dieser Einstufung sind in ihrer Selbstständigkeit vollständig eingeschränkt und dauerhaft auf umfassende Unterstützung angewiesen, was häufig mit schweren chronischen Erkrankungen oder fortgeschrittener Demenz einhergeht.
Studien und Erfahrungswerte zeigen, dass die Lebenserwartung stark variieren kann – von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren –, abhängig von der medizinischen Versorgung, der Qualität der Pflege und der familiären Unterstützung. Eine stabile Betreuung, frühzeitige Behandlung von Folgeerkrankungen und eine angepasste Alltagsgestaltung können die Lebensqualität und teilweise auch die Lebensdauer positiv beeinflussen.
Leistungen bei Pflegegrad 5
Da Pflegegrad 5 die höchste Stufe im Pflegesystem darstellt, erhalten Betroffene umfangreiche Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Unterstützung bei stationärer Pflege sowie Entlastung für pflegende Angehörige, Kurzzeitpflege und Hilfen zur Wohnraumanpassung.
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Da Menschen mit Pflegegrad 5 in besonderem Maße auf Hilfe angewiesen sind, unterstützen die Pflegekassen Betroffene und Angehörige entsprechend deutlich. Wer zu Hause von Familienmitgliedern gepflegt wird, erhält dafür monatlich 990 Euro Pflegegeld. Erfolgt die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5
Mit der Kombinationsleistung lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel miteinander verbinden. So kann zum Beispiel ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Dienst erfolgen, während Angehörige den Rest übernehmen – beide Anteile werden anteilig bezahlt.
Beispiel: Werden 75 % der monatlichen Pflegesachleistungen (2.299 Euro) genutzt, zahlt die Pflegekasse dafür 1.724,25 Euro. Die übrigen 25 % werden als Pflegegeld ausgezahlt – in diesem Fall 247,50 Euro.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5
Auch bei Pflegegrad 5 steht Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung. Dieser kann genutzt werden, um den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Typische Einsatzmöglichkeiten sind zum Beispiel:
- Ein Alltagsbegleiter, Betreuungsassistent oder Besuchsdienst
- Eine Haushaltshilfe, die bei schweren häuslichen Aufgaben behilflich ist
- Eine Teilnahme an einer Betreuungsgruppe
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5
Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten Versicherte einen Zuschuss von bis zu 2.085 Euro für Tages- und Nachtpflege.
Leistungen bei vollstationärer Pflege bei Pflegegrad 5
Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 Euro der pflegebedingten Kosten im Pflegeheim. Die tatsächlichen Heimkosten liegen je nach Einrichtung oft zwischen rund 1.800 und 3.990 Euro pro Monat. Zusätzlich zu Unterkunft und Verpflegung müssen Pflegebedürftige den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil selbst tragen. Dieser Betrag ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich – unabhängig vom Pflegegrad – und deckt ausschließlich die pflegebedingten Kosten ab. Um diese Eigenkosten zu verringern, kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.
Hinzu kommen bei Pflegegrad 5:
Leistung | Höhe der Leistung | Hinweise |
---|---|---|
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich, erweiterbar auf 2.528 € | Max. 28 Tage/Jahr, verlängerbar auf bis zu 6 Wochen bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 € | Bis zu 56 Tage/Jahr möglich - z. B. nach Klinikaufenthalten |
Pflegehilfsmittel | bis zu 42 €/Monat | Für z. B. Handschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € einmalig | Z. B. Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreier Badumbau |
Wohngruppenzuschlag | bis zu 224 €/Monat | Für ambulant betreute Pflege-WGs |
WG-Gründungszuschuss | bis zu 2.613 € einmalig | Je Mitbewohner bei Neugründung einer Pflege-WG |
Pflegeberatung & Pflegekurse | kostenlos | Für Angehörige & ehrenamtlich Pflegende |
Technische Hilfsmittel | Kostenübernahme je nach Bedarf | Z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten etc. |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 €/Monat | Für anerkannte Pflege-Apps zur Unterstützung im Alltag |
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Urlaub die Pflege kurzzeitig nicht übernehmen können, übernimmt bei Pflegegrad 5 professionelles Pflegepersonal die Betreuung: Die sogenannte Verhinderungspflege. Für sie gibt es einen Zuschuss von bis zu 1.685 Euro für maximal vier Wochen. Wenn im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, ist eine Verlängerung auf bis zu sechs Wochen mit einem Zuschuss von 2.528 Euro möglich. Auch während der Verhinderungspflege erhalten Versicherte noch die Hälfte Ihres Pflegegeldes.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5
Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege nötig wird, wird dies von einer Pflegekasse mit bis zu 1.854 Euro für maximal 28 Tage im Jahr getragen. Eine Sonderregelung: Wer im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, kann die Zeit der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen pro Jahr verlängern, die mit bis zu 3.539 Euro bezuschusst werden. Diejenigen, die im Normalfall noch Anspruch auf ein Pflegegeld haben, erhalten auch während des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege die Hälfte ihres monatlichen Pflegegeldes.
Beratungen und Pflegekurse bei Pflegegrad 5
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf eine fachliche Beratung zur optimalen pflegerischen Versorgung – auch im Hinblick auf einen altersgerechten und den individuellen Fähigkeiten angepassten Wohnraum. Zudem stehen ihnen und ihren Angehörigen kostenlose Pflegekurse sowie Schulungen für ehrenamtlich Pflegende zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch regelmäßige Besuche geschulter Pflegefachkräfte.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
Zusätzliche Leistungen | Höhe / Anspruch |
---|---|
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € pro Monat |
Medizinische Hilfsmittel | z.B. Hausnotrufsysteme |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53 € pro Monat |
Wohraumanpassungen | bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224 € pro Monat (und bis zu. 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung) |
Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Für Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen.
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
Leben bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder sogenannten Senioren-WG, erhalten sie ebenfalls Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Zusätzlich stehen jedem Bewohner ein Einrichtungszuschuss von 4.180 Euro, ein monatlicher Zuschuss von 224 Euro für eine Haushaltskraft und ein einmaliger WG-Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro zu.
Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel (z.B. ein Hausnotruf) sowie auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die sie in Form des Afilio-Pflegepakets beziehen können.
Darüber hinaus bezuschusst die Kasse auch technische Hilfsmittel, z. B. einen Hausnotruf. Eine Übersicht über weitere Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel bietet das Hilfsmittelverzeichnis des Bundes der Gesetzlichen Krankenversicherungen.
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Pflegepauschbetrag für Angehörige bei Pflegegrad 5
Pflegende Angehörige, die keine Leistungen für die Pflege erhalten, können den jährlichen Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen, wenn sie Betroffene mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 unentgeltlich betreuen.
Mehr zum Pflegepauschbetrag finden Sie hier.
Pflegegrad 5: Zeitaufwand Tabelle
Seit Einführung der Pflegegrade wird der Pflegebedarf anhand eines Punktesystems bewertet, nicht nach Zeitaufwand. Dennoch bietet folgende Tabelle Orientierung zu typischen Pflegeaufgaben:
Pflegeaktivität | Geschätzter Zeitaufwand pro Tag |
---|---|
Körperpflege | ca. 3 bis 3,5 Stunden |
Mobilitätshilfe | ca. 2 Stunden |
Ernährungshilfe | ca. 2 Stunden |
Haushaltsführung | ca. 2 Stunden |
Hinweis: Die Zeitangaben dienen lediglich als Orientierung und können individuell abweichen.
Fallbeispiel: Pflegegrad 5 in der Praxis
Herr Mustermann ist 84 Jahre alt und leidet an fortgeschrittener Demenz sowie an einer schweren Gehbehinderungaufgrund von Arthrose. Er ist vollständig auf fremde Hilfe angewiesen und benötigt täglich Unterstützung bei der Körperpflege, Ankleiden, Essen und Mobilität. Zusätzlich leidet er unter regelmäßigen Angstzuständen und nächtlicher Unruhe, was den Pflegebedarf weiter erhöht.
Die Pflege wird sowohl von seiner Tochter als auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Morgens hilft die Tochter beim Aufstehen, Waschen und Ankleiden, während der Pflegedienst die medizinische Versorgung, Wundbehandlung und mobilisierende Maßnahmen übernimmt. Aufgrund der Demenz benötigt Herr Mustermann zudem ständige Überwachung und Betreuung, um sicherzustellen, dass er keine Gefahr für sich selbst darstellt, insbesondere in der Nacht.
Herr Mustermann hat auch einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung beantragt, um sein Badezimmer barrierefreiumzubauen. Hierzu gehören unter anderem der Einbau eines Treppenlifts und die Anpassung der Badewanne, da er Schwierigkeiten hat, sich ohne Hilfe zu waschen.
In der Pflegebegutachtung erreicht Herr Mustermann 92 Punkte und wird aufgrund seiner schweren, rund-um-die-Uhr Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 eingestuft. Damit hat er Anspruch auf die folgenden Leistungen:
- 990 Euro Pflegegeld für die Unterstützung durch die Tochter
- 2.299 Euro Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst
- 131 Euro Entlastungsbetrag für zusätzliche Hilfen im Haushalt
- 42 Euro Pflegehilfsmittelpauschale für benötigte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe)
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro einmalig (z. B. für barrierefreie Anpassungen im Bad)
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- In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann erhält man Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit im Alltag in höchstem Maße eingeschränkt ist und ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf besteht – sowohl körperlich als auch ggf. kognitiv. Dazu zählen zum Beispiel vollständige Immobilität, schwere neurologische Erkrankungen, fortgeschrittene Demenz oder eine Kombination mehrerer gravierender Einschränkungen.
Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei der in sechs Lebensbereichen Punkte vergeben werden. Für Pflegegrad 5 müssen mindestens 90 Punkte erreicht werden.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5 in 2025?
Im Jahr 2025 erhalten Pflegegrad 5-Betroffene je nach Art der Pflege:
- Pflegegeld: 990 Euro monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich bei Pflege durch einen ambulanten Dienst
- Weitere Zuschüsse wie Tagespflege (bis zu 2.085 Euro monatlich), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (bis zu 1.854 Euro jährlich) sind ebenfalls verfügbar.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten monatlich 990 Euro Pflegegeld (Stand 2025). Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, können stattdessen Pflegesachleistungen beansprucht werden – eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich.
Welche Unterstützung erhalten pflegende Angehörige bei Pflegegrad 5?
Pflegende Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten Unterstützung durch Verhinderungspflege, Pflegekurse und einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Damit wird die Pflege zu Hause für Angehörige erleichtert und ermöglicht eine kurze Auszeit von der Pflege.
Welche Heimkosten fallen bei Pflegegrad 5 an?
Bei Pflegegrad 5 übernimmt die Pflegekasse einen festen Zuschuss (2.096 Euro) zu den pflegebedingten Kosten im Heim. Die tatsächlichen Heimkosten liegen jedoch meist deutlich höher und setzen sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Diese zusätzlichen Posten müssen von den Bewohner:innen oder ihren Angehörigen selbst getragen werden, wobei die Höhe je nach Region und Pflegeeinrichtung stark variiert.
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 ist der Pflegeaufwand sehr hoch, da die Betroffenen umfassende Unterstützung in allen Lebensbereichen benötigen. Der Pflegegrad wird jedoch nicht mehr anhand des Zeitaufwands, sondern nach der Selbstständigkeit festgelegt. In der Regel erfordert Pflegegrad 5 eine intensive Pflege, die täglich mehrere größere Aufgaben umfasst, wie Körperpflege und Mobilitätshilfe. Der genaue Zeitaufwand variiert je nach Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 5 und den anderen Pflegegraden?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im aktuellen Pflegegrad-System und betrifft Menschen mit den schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Im Vergleich zu den niedrigeren Pflegegraden (z. B. Pflegegrad 1 bis 4) sind Pflegegrad 5-Betroffene intensiver auf fremde Hilfe angewiesen. Insbesondere wird hier Pflegegeld, Pflegesachleistungen und eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gewährt.
Kann Pflegegrad 5 für Menschen mit Demenz beantragt werden?
Ja, Pflegegrad 5 ist besonders häufig für Menschen mit fortgeschrittener Demenz oder anderen kognitiven Störungenrelevant. Diese Menschen sind häufig auf eine dauerhafte, intensive Pflege angewiesen, sowohl im häuslichen Umfeld als auch stationär. Demenzkranke erreichen durch die hohe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oft den erforderlichen Punktwert im NBA, um Pflegegrad 5 zu erhalten.
Was passiert, wenn ich die Pflege für einen Angehörigen mit Pflegegrad 5 übernehme?
Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 5 unentgeltlich pflegen, können Sie den Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen. Dieser beträgt jährlich 924 Euro (Stand 2025) und kann Ihre Steuerlast mindern.
Quellen
- Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegegrad 5 17.01.2022
- Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen 17.01.2022
- Paritätischer Pflegedienst: Pflegegrad 5 17.01.2022
- Deutsche Familienversicherung: Definition Pflegegrad 17.01.2022
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 22.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025