Pflege­pauschbetrag - Steuerentlastung für pflegende Angehörige

von Afilio
29.11.2023 (aktualisiert: 29.11.2023)

Die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen ist für viele Menschen selbstverständlich. Dennoch ist dies mit großem Aufwand verbunden - sowohl körperlich, als auch finanziell. Zumindest die finanzielle Belastung können Sie in einigen Fällen durch Steuersenkung reduzieren.

Der Pflege­pauschbetrag ist eine Steuervergünstigung, die im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann. Auf diese Weise sollen pflegende Angehörige zumindest für einen Teil des finanziellen Aufwands entschädigt werden. Folgende Beträge können geltend gemacht werden:

  • Pflege­grad 2: 600 €
  • Pflege­grad 3: 1.100 €
  • Pflege­grad 4 und 5: 1.800 €

Damit Sie den Pflege­pauschbetrag geltend machen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflege­grad 2 oder höher
  • Die Pflege muss zu Hause stattfinden
  • Sie sind ein naher Angehörige (Partner, Geschwister, Kinder) der pflegebedürftigen Person
  • Sie erhalten keinerlei Bezahlung für die Pflege (auch kein Pflege­geld)

Der Pflege­pauschbetrag ist nur eine von vielen Leistungen, die Ihnen mit einem Pflege­grad zur Verfügung stehen. Welcher Pflege­grad in Ihrer Situation der passende ist und welche Leistungsansprüche Sie damit haben, finden Sie mit unserem Pflege­gradrechner heraus.

Anschließend können Sie hier einfach und kostenlos den Pflege­grad bei Ihrer Kranken­kasse beantragen.

Teilen Sie den Artikel