Pflege: Alle Infos und Anträge

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Was fällt alles unter Pflege?

Pflege­bedürftigkeit kann jeden treffen – oft sogar früher, als erwartet. Das Durchschnittsalter pflegebedürftiger Männer lag 2015 bei 65 Jahren, bei Frauen waren es 75 Jahre. Der Bedarf an Pflege­maßnahmen fällt unterschiedlich aus und muss immer individuell festgestellt werden. Die Basis der Pflege bildet immer die Grundpflege. Sie umfasst zum Beispiel die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Mobilität oder Körperhygiene. In unserem passenden Beitrag erfahren Sie mehr dazu, was die Grundpflege ausmacht und was der Unterschied zwischen der kleinen und der großen Grundpflege ist. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Bereiche, in denen pflegebedürftige Menschen meist Hilfe benötigen. So kann es beispielsweise sein, dass Menschen Vertragspflichten nicht mehr nachkommen können und eine Person brauchen, die sich um Mietzahlungen, Behördengänge und ähnliches für sie kümmert. Die Pflege kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch in einer Pflege­einrichtung, wie einem Altenheim stattfinden.

Wer zahlt für die Pflege?

Zuständig für die finanzielle Unterstützung bei der Pflege ist nicht Ihre Kranken­kasse, sondern die Pflege­kasse, die in Deutschland als Träger der gesetzlichen Pflege­versicherung fungiert. Arbeitnehmer zahlen über die Sozialbeiträge in die Pflege­versicherung ein. Wer privatversichert ist, ist dazu verpflichtet, eine private Pflege­versicherung abzuschließen – in den meisten Fällen nutzen Versicherte dazu das Angebot ihrer privaten Kranken­kasse. Egal ob privat oder gesetzlich versichert: Wer anerkannt pflegebedürftig ist, bekommt von seiner Pflege­kasse je nach Pflege­grad Pflege­geld, Pflege­sachleistungen, den Entlastungs­betrag oder auch Unterstützung für die vollstationäre Pflege, die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungs­pflege.

Wie viel Geld Sie von der Pflege­kasse bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Pflege­bedarf ist. So bekommt eine Person, die den Pflege­grad 1 hat und damit auf nur wenig Unterstützung durch andere angewiesen ist, deutlich weniger Mittel, als eine Person mit Pflege­grad 4. Wie hoch die finanzielle Unterstützung bei welchem Pflege­grad genau ist, erfahren Sie in unserem Artikel zu den Pflege­graden.

Welchen Pflege­grad bekomme ich?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder eine angehörige Person pflegebedürftig werden, sollten Sie einen Pflege­grad beantragen. Denn nur mit einem anerkannten Pflege­grad erhalten Sie finanzielle Unterstützung von der Pflege­kasse. Wenn Sie den Antrag gestellt haben, benachrichtigt die Pflege­kasse den Medizinischen Dienst der Kranken­kassen, kurz MDK, oder bei privatversicherten Personen, MEDICPROOF. Ein Mitarbeiter dieser Dienste vereinbart dann mit Ihnen und ggf. einer Pflege­person einen Termin für eine Begutachtung, die im häuslichem Umfeld stattfindet. Diese ist die Voraussetzung für die Festlegung des jeweiligen Pflege­grades. Wie Sie sich auf eine solche Begutachtung vorbereiten können, erfahren Sie in unserem Beitrag MDK-Begutachtung: So läuft die Pflege­begutachtung.

Wenn Sie genaueres zu den einzelnen Pflege­graden wissen möchten, finden Sie in diesen Beiträgen weitere Informationen:

Der Pflege­gradrechner von Afilio

Sie möchten wissen, welchen Pflege­grad Sie vermutlich bekommen? Dann nutzen Sie unseren Pflege­gradrechner und finden Sie es heraus.

Welche Gesetze regeln die Pflege?

Die wichtigsten Gesetze zur Pflege finden sich im SGB XI. Die Grundlage stellt dabei die Definition des Begriffs der Pflege­bedürftigkeit in §14 dar. Nach dem zweiten Abschnitt des Paragrafen besteht Pflege­bedürftigkeit bei „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträch­tigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“. Außerdem ist in diesem Zuge auch geregelt, in welchen sechs Teilbereichen der Oberbegriff Pflege untergliedert ist:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens

Im elften Buch des Sozialgesetzbuches finden sich außerdem alle wichtigen Regelungen zur Inanspruchnahme von Pflege­geld, Pflege­sachleistungen, zu Pflege­hilfsmitteln sowie zur häuslichen, stationären und zur Kurzzeitpflege.

Ebenfalls wichtig sind auch die gesetzlichen Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in dem Sie z. B. das Gesetz zum Elternunterhalt finden können. Hier ist festgelegt unter welchen Umständen Kinder für die Kosten der Pflege ihrer Eltern oder die Unterbringung in einem Heim aufkommen müssen.

Welche Hilfe gibt es für pflegende Angehörige?

Die Pflege kann Familien mitunter stark belasten. Besonders die Pflege zuhause ist mit einer körperlichen und emotionalen Belastung verbunden, die mit steigendem Pflege­grad meist größer wird. Aus diesem Grund gibt es für pflegende Angehörige verschiedene Unterstützungs- und Ausgleichsangebote, die sie in Anspruch nehmen können. Dazu gehören z. B. kostenlose Beratungsgespräche, Leistungen der Pflege­versicherungen aber auch Pflege­zeit für Angehörige, die beim Arbeitgeber beantragt werden kann. In Beratungsgesprächen und angebotenen Kursen geht es nicht nur darum, wie Angehörige die Pflege emotional meistern können, sondern auch darum, welche medizinischen Sonderfälle beachtet werden sollten – Beratung bekommen Sie z. B. zum Thema Dekubitus­prophylaxe.

Folgende Leistungen können Sie als Unterstützung in Anspruch nehmen:

  • Pflege­beratung der Pflege­kassen (ab Pflege­grad 2 ist sie Pflicht), Verbände, Kommunen, Pflege­stellen und des Bundes
  • Pflege­angebote zur Entlastung, wie die Verhinderungs­pflege oder die Kurzzeitpflege
  • Finanzielle Hilfen, wie der Entlastungs­betrag, Pflege­sachleistungen oder Pflege­geld
  • Kostenlose Pflege­hilfsmittel
  • Selbsthilfegruppen
  • Pflege­kurse, die von der Pflege­kasse durchgeführt werden müssen
  • Kuren
  • Pflege- und Familien­pflegezeit

Tipp: Wie es ist, seine eigene Mutter zu pflegen und welche Rolle dabei das Umfeld spielen kann, hat Afilio-Mitarbeiter Yasin im Rahmen unserer Afilio Geschichten erzählt. Seine Geschichte finden Sie hier: Afilio Geschichten: „Du kriegst keinen Schlaf mehr“.

Was tun, wenn jemand pflegebedürftig wird?
Unsere Checkliste hilft

Sie möchten wissen, was alles zu tun ist, wenn eine angehörige Person plötzlich pflegebedürftig wird? In unserem Artikel Checkliste Pflege: So organisieren Sie die Pflege für Angehörige erfahren Sie alles zum Thema.

Welche Pflege­hilfsmittel gibt es?

Frau mit Hausnotruf
Der Hausnotruf, der um den Hals oder am Arm getragen werden kann, ist ein klassisches Pflege­hilfsmittel.

Die Liste der möglichen Hilfsmittel, die die Pflege zuhause erleichtern können, ist lang. Denn nicht nur einfache Hygiene-Produkte, wie z. B. Einmalhandschuhe, sondern auch technische Hilfsmittel, wie Lagerungshilfen oder ein Hausnotruf, gehören dazu. Welche Hilfsmittel Sie benötigen, hängt von dem Gesundheits­zustand der zu pflegenden Person ab. Pflege­hilfsmittel werden oftmals direkt von der Kranken­kasse gestellt. Ist das nicht der Fall, können Sie bei der Pflege­kasse beantragt und werden. Allerdings dürfen die Kosten 40 Euro im Monat nicht überschreiten – so hoch ist der Zuschuss, den jede pflegebedürftige Person mit Pflege­grad bekommt.

Tipp: Im Internet können Sie sich sogenannte Pflege­boxen zusammenstellen, sodass Sie genau Ihrem Bedarf entsprechen. Die Boxen werden Ihnen monatlich direkt nach Hause geliefert und die Abrechnung übernimmt der Anbieter der Pflege­box. Somit entsteht für Sie kein Aufwand.

Wer kann Angehörige pflegen?

Um Familienmitglieder oder andere nahestehende Angehörige zu pflegen, bedarf es keiner besonderen Qualifikation. Jeder Mensch, der psychisch und körperlich dazu in der Lage ist, kann also seine Eltern, Kinder oder andere Angehörige pflegen. Das nötige Rüstzeug bekommen Sie durch die Pflege­kurse, die die Pflege­kasse anbieten muss. In diesen Kursen erlernen Sie die wichtigsten Grundlagen der Pflege.

Gut zu wissen: Die Gabe von Medikamenten oder die Wundversorgung muss eine Pflege­kraft aus dem Bereich der Gesundheits- und Kranken­pflege oder der Altenpflege übernehmen. Es handelt sich um die sogenannte Behandlungs­pflege, in deren Rahmen ärztlich angeordnete Maßnahmen umgesetzt werden.

Damit Sie eine angehörige Person pflegen können, ist es wichtig, dass Sie sie in bestimmten Belangen auch vertreten dürfen. Denn Sie dürfen nur dann einen Pflege­dienst engagieren und mit der Rente sowie dem Pflege­geld der zu pflegenden Person bezahlen, wenn Sie dazu bevollmächtigt sind. Ist also bereits absehbar, dass Sie eine Angehörige pflegen müssen, sollten Sie sich um eine Vorsorge­vollmacht bemühen.

Pfleger bringt altem Menschen essen
Nur ausgebildetes Pflege­personal darf medizinische Pflege­maßnahmen durchführen. Wer Angehörige zuhause pflegt, muss dafür einen Pflege­dienst beauftragen.

Muss ich Angehörige pflegen?

Dass jemand seine Angehörigen nicht pflegen möchte oder kann, kann verschiedenste Gründe haben. Es reicht schon aus, wenn die zu pflegende Person zu weit entfernt wohnt und nicht umziehen möchte. Doch auch die psychische oder körperliche Belastung, die mit der Pflege einhergeht, kann dazu führen, dass die Pflege ausgeschlossen ist. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Angehörigen pflegen können und möchten. Gesetzlich kann Sie niemand dazu zwingen, sich um eine familiär nahestehende Person zu kümmern.

Bei der Entscheidungsfindung sollten Sie allerdings nicht nur Ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse einbeziehen. Denn Ihre Angehörigen sollen ebenfalls entscheiden können, ob sie überhaupt von Ihnen gepflegt werden möchten. Sie müssen sich ebenfalls nicht von Ihnen pflegen lassen, wenn Sie das als unangenehm empfinden oder aus anderen Gründen ablehnen. In einem solchen Fall sollten Sie gemeinsam eine Lösung finden und ggf. nach Pflege­diensten suchen oder die Unterbringung in einer Pflege­einrichtung in Betracht ziehen.

Pflege zuhause oder Pflege im Heim?

Fröhliche ältere Menschen am Tisch
In einem Pflege­heim kann nicht nur die Versorgung besser sein, sondern auch das Unterhaltungs-angebot. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber, ob eine Unterbringung im Pflege­heim in Frage kommt.

Ob die Pflege in den eigenen vier Wänden oder in einem Altenheim oder einer Seniorenresidenz für Sie und Ihre Familie das Beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Was möchte der oder die Pflege­bedürftige?
    Im Vordergrund stehen die Wünsche und die Bedürfnisse der gepflegten Person. Sie sollte – wenn möglich – genau so gepflegt werden, wie sie es sich wünscht. Kann der Pflege­bedürftige sich nicht mehr selbst äußern, sollten Sie dennoch überlegen, was aus seiner Sicht wichtig wäre.
    Info: Falls Sie selbst fürchten, einmal nicht mehr äußern zu können, wie Sie gepflegt oder medizinische behandelt werden möchten, sollten Sie mit einer Patienten­verfügung, einer Pflege­verfügung und Vorsorge­vollmacht vorsorgen.

  • Können die Angehörigen die Pflege zuhause stemmen?
    Ein zweiter Punkt, ist der Grad der Belastung für die pflegenden Angehörigen. Kümmern sich mehrere Verwandte um eine Person, ist das für den einzelnen mit deutlich weniger zeitlichem, psychischen und physischen Aufwand verbunden, als wenn er in der Pflege auf sich allein gestellt ist. In letzterem Fall kann beispielsweise ein ambulanter Pflege­dienst als Ergänzung den Stress reduzieren.

  • Ermöglicht die Wohnsituation die Pflege zuhause?

    Die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen in seinen eigenen vier Wänden ist nur dann möglich, wenn Angehörige in der Nähe oder im selben Haushalt leben. Doch auch die Barrierefreiheit des Wohnraums spielt eine Rolle – denn nur mit entsprechenden Umbauten oder in bereits barrierefreien Räumen, kann die Pflege auf lange Sicht gelingen.

  • Können Sie die Kosten decken?

    Für die Pflege zuhause bekommen Pflege­bedürftige das sogenannte Pflege­geld, mit dem sie die pflegenden Personen für ihre Arbeit entlohnen können. Je höher der Pflege­grad, desto höher auch das Pflege­geld. Für die Unterbringung in einem Altenheim oder einer Seniorenresidenz erhalten sie Pflege­sachleistungen. Diese sind zwar deutlich höher als das Pflege­geld, allerdings reichen sie oftmals trotzdem nicht aus, um die Kosten für die Unterbringung und Versorgung zu decken.

Wägen Sie bei der Entscheidung, ob die Pflege im Heim oder in der häuslichen Umgebung stattfinden soll, genau ab, was für die gepflegte Person und Ihre Familie der beste Weg ist. Die Entscheidung hängt in diesem Fall sehr von den individuellen Gegebenheiten ab.

Tipp: Die Kosten für ein Pflege­heim sind in einigen Bundesländern sehr hoch. Wer schon jetzt dafür vorsorgen möchte, dass er diese Kosten auch im Alter tragen kann, sollte über eine Pflege­versicherung nachdenken.

Quellen

SGB XI: §1410.11.2021

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