
Pflegegrad 3: Leistungen, Geld & Voraussetzungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Pflegegrad 3 (von 5) gilt bei deutlich eingeschränkter Selbstständigkeit im Alltag – z. B. beim Waschen, Anziehen oder der Mobilität.
- Es gibt monatliche Unterstützung, je nachdem, ob Angehörige helfen (599 Euro), ein Pflegedienst eingebunden ist (1.497 Euro) oder die Pflege im Heim erfolgt (1.319 Euro).
- Zusätzlich stehen 131 Euro pro Monat für Hilfe im Alltag zur Verfügung – etwa für Haushaltshilfe oder Betreuung.
- Auch eine Tagespflege oder zeitweise Betreuung außer Haus ist möglich – dafür gibt es weitere Zuschüsse.
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Pflegegrad 3: Leistungstabelle 2025
Leistung | Höhe der Leistung |
---|---|
Pflegegeld | 599 € |
Pflegesachleistungen | 1.497 € |
Tages- und Nachtpflege | 1.357 € |
Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
Stationäre Pflege | 1.319 € monatlich |
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich, erweiterbar auf 2.528 € |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich |
Hausnotrufsysteme | bis zu 25,50 € monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53 € monatlich |
Wohnraumanpassungen | bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224 € monatlich (bis zu 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung) |
Genaueres zu den einzelnen Leistungsansprüchen finden Sie im Abschnitt "Leistungen bei Pflegegrad 3".
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegrad 3: Leistungstabelle 2025
- Was bedeutet Pflegegrad 3?
- Voraussetzungen für Pflegegrad 3
- Wie beantrage ich Pflegegrad 3?
- Leistungen bei Pflegegrad 3
- Pflegegrad 3: Zeitaufwand Tabelle
- Pflegepauschbetrag und Steuervorteile bei Pflegegrad 3
- Fallbeispiel: Pflegegrad 3 in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Quellen
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Mit Pflegegrad 3 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag schwer beeinträchtigt ist. Das bedeutet: Sie benötigen regelmäßig umfangreiche Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Das System der Pflegegrade ersetzt seit 2017 die bisherigen Pflegestufen. Betroffene, die vor dem Jahr 2017 bereits Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten, z. B. bei Demenz, wurden seither in den neuen Pflegegrad 3 überführt. Gleiches gilt für Pflegebedürftige, die früher Pflegestufe 2 geltend machen konnten. Sie erhalten heute Leistungen nach Pflegegrad 3.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 erhalten Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, etwa durch:
- fortgeschrittene körperliche Erkrankungen
- Demenz oder andere kognitive Einschränkungen
- erhebliche Mobilitätseinschränkungen
- starke altersbedingte Schwächen
Anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 47,5 und unter 70 Punkten liegt, erhält Pflegegrad 3. Höhere Punktzahlen führen zu Einstufungen in Pflegegrad 4 oder 5.

Pflegebegutachtung: Die 6 Module
Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:
- Mobilität: Selbständigkeit bei Bewegungen im häuslichen Umfeld.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung im Alltag und Entscheidungsfähigkeit.
- Verhalten und psychische Probleme: Auffälligkeiten wie nächtliche Unruhe.
- Selbstversorgung: Körperhygiene, Ankleiden, Essen und Trinken.
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen: Medikation, Arztbesuche und Hilfsmittel wie Katheter oder Stoma.
- Alltag und soziale Kontakte: Tagesstrukturierung und soziale Teilhabe.

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Wie beantrage ich Pflegegrad 3?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegekasse erhalten möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen - telefonisch, schriftlich oder digital bei ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag der ersten Kontaktaufnahme.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflegegrad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
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Leistungen bei Pflegegrad 3
Versicherte mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie zu Hause betreut werden. Dazu zählen Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige sowie Pflegesachleistungen bei Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Wird die Pflege sowohl von nahestehenden Personen als auch von einem professionellen Pflegedienst übernommen, können Betroffene im Rahmen der Kombinationsleistungen auch Pflegegeld und Sachleistungen anteilig in Anspruch nehmen.
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige 599 Euro Pflegegeld pro Monat, wenn die Versorgung zu Hause durch Angehörige oder nahestehende Personen erfolgt. Wird stattdessen ein ambulanter Pflegedienst mit der Betreuung beauftragt, besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro monatlich.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
Darüber hinaus erhalten Versicherte einen Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Pflegeleistungen. Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 haben Betroffene die Möglichkeit zur:
- Teilnahme an einer betreuten Gruppe für Pflegebedürftige zur körperlichen und geistigen Förderung
- Inanspruchnahme eines Alltagsbegleiters sowie einer Einkaufshilfe
- Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei alltäglichen Aufgaben
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3
Auch mit Pflegegrad 3 können Betroffene eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren. Die Unterstützung ist vor allem bei körperlich belastenden Aufgaben im Alltag hilfreich – z. B. beim Putzen, Einkaufen oder Wäsche waschen.
Wichtig:
Die Haushaltshilfe muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Meist bedeutet das, dass sie bei einem anerkannten Dienstleister angestellt ist oder eine entsprechende Qualifikation mitbringt. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Pflegekasse oder per Kostenerstattung nach Antrag.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.357 Euro monatlich. Diese teilstationäre Leistung kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen genutzt werden.
Leistungen bei vollstationärer Pflege bei Pflegegrad 3
Kosten für einen Platz im Pflegeheim schlagen 2.700 bis 3.000 Euro im Monat zu Buche. Die Pflegekasse übernimmt bei Versicherten mit Pflegegrad 3 im Monat 1.319 Euro für Pflegeheimkosten. Pflegebedürftige müssen durchschnittlich noch 1.500 Euro im Monat aus eigener Tasche bezahlen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten müssen die Bewohner selbst tragen.
Hinzu kommen bei Pflegegrad 3:
Leistung | Höhe der Leistung | Hinweise |
---|---|---|
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich erweiterbar auf 2.528 € | Max. 28 Tage/Jahr, erweiterbar auf 6 Wochen bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 € | Bis zu 56 Tage/Jahr möglich - z. B. nach Klinikaufenthalten |
Pflegehilfsmittel | bis zu 42 €/Monat | Für z. B. Handschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € einmalig | Z. B. Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreier Badumbau |
Wohngruppenzuschlag | bis zu 224 €/Monat | Für ambulant betreute Pflege-WGs |
WG-Gründungszuschuss | bis zu 2.613 € einmalig | Je Mitbewohner bei Neugründung einer Pflege-WG |
Pflegeberatung & Pflegekurse | kostenlos | Für Angehörige & ehrenamtlich Pflegende |
Technische Hilfsmittel | Kostenübernahme je nach Bedarf | Z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten etc. |
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Sind pflegende Angehörige oder Freunde wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, können Mittel von bis zu 1.685 Euro für maximal vier Wochen im Jahr genutzt werden. Nehmen Pflegebedürftige im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch, ist eine Verlängerung der Verhinderungspflege auf bis zu sechs Wochen mit einem Zuschuss von 2.528 Euro möglich. Auch während der Verhinderungspflege erhalten Versicherte die Hälfte des Pflegegeldes.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Wird nach einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nötig, zahlen Pflegekassen bis zu 1.854 Euro für einen Aufenthalt von höchstens 28 Tagen. Wird im selben Jahr keine Verhinderungspflege genutzt, kann der Zuschuss auf 3.539 Euro für bis zu acht Wochen erhöht werden. Während der Kurzzeitpflege haben Versicherte zusätzlich Anspruch auf die Hälfte des Pflegegeldes.
Beratung und Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf eine fachliche Beratung zur optimalen pflegerischen Versorgung – auch im Hinblick auf einen altersgerechten und den individuellen Fähigkeiten angepassten Wohnraum. Zudem stehen ihnen und ihren Angehörigen kostenlose Pflegekurse sowie Schulungen für ehrenamtlich Pflegende zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch regelmäßige Besuche geschulter Pflegefachkräfte.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
Zusätzliche Leistungen | Höhe / Anspruch |
---|---|
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € pro Monat |
Medizinische Hilfsmittel | z.B. Hausnotrufsysteme |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53 € pro Monat |
Wohraumanpassungen | bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224 € pro Monat (und bis zu. 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung) |
Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Für Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen.
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
Leben bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder sogenannten Senioren-WG, erhalten sie ebenfalls Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Zusätzlich stehen jedem Bewohner ein Einrichtungszuschuss von 4.180 Euro, ein monatlicher Zuschuss von 224 Euro für eine Haushaltskraft und ein einmaliger WG-Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro zu.
Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel (z.B. ein Hausnotruf) sowie auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die sie in Form des Afilio-Pflegepakets beziehen können.
Darüber hinaus bezuschusst die Kasse auch technische Hilfsmittel, z. B. einen Hausnotruf. Eine Übersicht über weitere Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel bietet das Hilfsmittelverzeichnis des Bundes der Gesetzlichen Krankenversicherungen.
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Pflegegrad 3: Zeitaufwand Tabelle
Seit Einführung der Pflegegrade wird der Pflegebedarf anhand eines Punktesystems bewertet, nicht nach Zeitaufwand. Dennoch bietet folgende Tabelle Orientierung zu typischen Pflegeaufgaben:
Pflegeaktivität | Geschätzter Zeitaufwand pro Tag |
---|---|
Körperpflege | ca. 1,5 bis 2 Stunden |
Mobilitätshilfe | ca. 1 bis 1,5 Stunden |
Ernährungshilfe | ca. 1 Stunde |
Haushaltsführung | ca. 1 bis 2 Stunden |
Hinweis: Die Zeitangaben dienen lediglich als Orientierung und können individuell abweichen.
Pflegepauschbetrag und Steuervorteile bei Pflegegrad 3
Pflegende Angehörige von Personen mit Pflegegrad 3 können ihre Steuerlast durch gezielte Entlastungen deutlich senken. Besonders relevant sind der Pflegepauschbetrag und die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen:
Pflegepauschbetrag
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 regelmäßig und unentgeltlich zu Hause pflegt, kann einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.100 Euro jährlich (Stand 2025) in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Pflege im eigenen Haushalt oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person stattfindet und keine Vergütung gezahlt wird.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ausgaben für Unterstützung im Haushalt - z.B. Reinigung, Wäsche, Einkäufe oder Betreuung - lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 % steuerlich absetzen, bis maximal 4.000 Euro pro Jahr. Wichtig: Die Leistung muss per Rechnung nachgewiesen und unbar bezahlt werden.
Diese steuerlichen Vorteile entlasten pflegende Angehörige finanziell und sollten unbedingt in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Tipp:
Beide Entlastungen können in der Einkommensteuererklärung kombiniert werden und führen zu einer spürbaren finanziellen Entlastung für pflegende Angehörige.
Fallbeispiel: Pflegegrad 3 in der Praxis
Frau Möller ist 80 Jahre alt und lebt allein. Aufgrund von Parkinson und rheumatoider Arthritis ist sie in ihrer Mobilität und Selbstversorgung deutlich eingeschränkt. Sie benötigt täglich Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Ankleiden und bei der Medikamenteneinnahme. Mit dem Rollator kann sie sich noch in der Wohnung bewegen, doch komplexe Tätigkeiten wie Kochen oder Putzen gelingen ihr nicht mehr selbstständig.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erreicht Frau Möller 58 Punkte und wird in Pflegegrad 3 eingestuft. Ihre Tochter übernimmt die häusliche Pflege, wofür Frau Möller monatlich 599 Euro Pflegegeld erhält. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzt sie für eine Haushaltshilfe. Ist die Tochter verhindert, kann sie auf Verhinderungspflege zurückgreifen – bis zu 2.528 Euro jährlich, sofern keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde.
Zusätzlich besucht Frau Möller zweimal pro Woche eine Tagespflegeeinrichtung. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der teilstationären Pflegeleistung in Höhe von 1.357 Euro monatlich. Das halbe Pflegegeld erhält sie weiterhin. Für mehr Sicherheit im Alltag nutzt sie zudem den Zuschuss zur Wohnraumanpassung, um ihr Badezimmer barrierefrei umbauen zu lassen.
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Mit Afilio können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad berechnen und im Anschluss den Antrag bequem online stellen. Die Experten von Afilio begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und stehen bei allen Fragen zur Seite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann erhält man Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst müssen dafür 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden. Entscheidend ist der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag – etwa bei der Körperpflege, Mobilität oder der Alltagsbewältigung.
Welche Leistungen stehen pflegenden Angehörigen bei Pflegegrad 3 zu?
Pflegende Angehörige erhalten bei Pflegegrad 3 599 Euro Pflegegeld im Monat, Rentenbeiträge von der Pflegekasse, kostenlosen Zugang zu Pflegekursen und sind während der Pflege gesetzlich unfallversichert.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3 (2025)?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten 599 Euro Pflegegeld im Monat, wenn sie zuhause von Angehörigen gepflegt werden, oder bis zu 1.497 Euro für Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst. Zusätzlich gibt es 131 Euro Entlastungsbetrag, bis zu 2.528 Euro jährlich für Verhinderungspflege, 3.539 Euro für Kurzzeitpflege sowie 1.357 Euro monatlich für Tages- und Nachtpflege.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten ab dem 1. Januar 2025 599 Euro Pflegegeld pro Monat, wenn die Pflege zuhause durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Bei Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst stehen stattdessen monatlich 1.497 Euro Pflegesachleistungen zur Verfügung
Wie viel Verhinderungspflege gibt es bei Pflegegrad 3?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben seit Januar 2025 Anspruch auf bis zu 1.685 Euro jährlich für 28 Tage Verhinderungspflege – zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind. Wird im selben Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt, kann der Anspruch auf 2.528 Euro und bis zu 6 Wochen erweitert werden.
Seit Juli 2025 gilt zusätzlich ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das flexibel für bis zu 56 Tage eingesetzt werden kann – je nach individueller Pflegesituation.
Wie hoch ist die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 kann das monatliche Budget von 1.497 Euro für Pflegesachleistungen anteilig mit dem Pflegegeld von 599 Euro kombiniert werden. Wird z. B. nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, zahlt die Pflegekasse den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld aus. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Umfang der ambulanten Pflegeeinsätze.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden – etwa Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder der Medikamentengabe. Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 1.497 Euro im Monat. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3?
Die Pflegestufen wurden 2017 vollständig durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 3 entspricht heute – je nach individueller Situation – in etwa der früheren Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflegestufe 2. Berücksichtigt werden dabei zusätzlich kognitive Einschränkungen wie Demenz. Die Einstufung erfolgt nicht mehr nach dem zeitlichen Pflegeaufwand, sondern anhand des Grads der Selbstständigkeit. Eine Antragstellung auf eine Pflegestufe ist seit 2017 nicht mehr möglich.
Pflegegrad 3 orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit, nicht am Pflegeaufwand.
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 gibt es keine gesetzlich festgelegte Stundenzahl, da seit 2017 nicht mehr der Pflegeaufwand in Minuten zählt, sondern der Grad der Selbstständigkeit. In der Praxis entspricht Pflegegrad 3 oft einem täglichen Pflege- und Unterstützungsbedarf von etwa 3 bis 4 Stunden, verteilt auf körperliche Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe.
Welche Krankheiten führen zu Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine Person dauerhaft erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Typische Erkrankungen, die häufig zu Pflegegrad 3 führen, sind etwa fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung, mittelschwere Demenz, Schlaganfall mit bleibenden Einschränkungen, Multiple Sklerose, Herzinsuffizienz, rheumatoide Arthritis oder Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadium. Entscheidend ist jedoch nicht die Diagnose allein, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf im Alltag.
Wann bekommt man Pflegegrad 3 bei Demenz?
Pflegegrad 3 bei Demenz wird vergeben, wenn die kognitiven Einschränkungen so stark sind, dass die betroffene Person im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt – etwa bei der Orientierung, Kommunikation, Körperpflege oder Haushaltsführung. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst müssen dafür 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden. Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.
Wie viele Rentenpunkte gibt es bei Pflegegrad 3?
Pflegende Angehörige können bei der Pflege eines Familienmitglieds mit Pflegegrad 3 bis zu 1 Rentenpunkt pro Jahr erhalten – vorausgesetzt, die Pflege erfolgt mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und die pflegende Person ist nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig.
Wie hoch ist der Zeitaufwand bei Pflegegrad 3?
Der Zeitaufwand variiert je nach Bedarf. Durchschnittlich fallen zwischen 3 bis 6 Stunden Pflege pro Tag an - aufgeteilt auf Körperpflege, Mobilitätshilfe, Ernährung und Haushalt.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 gibt es keine feste Stundenanzahl für eine Haushaltshilfe. Menschen mit Pflegegrad 3 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.
Zusätzlich besteht Anspruch auf den sogenannten Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen (z. B. bei ambulanter Pflege) können ebenfalls für hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge lassen sich zudem ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt verwenden.
Welche Vergünstigungen gibt es bei Pflegegrad 3?
Zu den Vergünstigungen gehören steuerliche Erleichterungen, Rabatte bei Versorgungsverträgen, Haushalts- und Pflegehilfen sowie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten. Auch Rentenpunkte für pflegende Angehörige sind möglich.
Gibt es eine Begleitperson bei Pflegegrad 3 im Krankenhaus?
Ja, bei Pflegegrad 3 können in bestimmten Fällen Begleitpersonen im Krankenhaus mitaufgenommen werden, etwa bei kognitiven Einschränkungen oder Demenz. Die Übernahme der Kosten muss ärztlich begründet sein und wird im Einzelfall durch die Krankenkasse genehmigt.
Was bedeutet Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3?
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig zu kombinieren. Wenn ein ambulanter Pflegedienst nur teilweise Leistungen erbringt, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt – abhängig davon, wie viel Sachleistung tatsächlich genutzt wurde.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegegrade 17.01.2022
- Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegegrad 3 17.01.2022
- Sozialverband VdK: Pflegebedarf Broschüre 17.01.2022
- Techniker Krankenkasse: Welche Pflegeleistungen erhalte ich mit Pflegegrad 3? 17.01.2022
- Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen 17.01.2022
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 21.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025
- Haushaltshilfe: Unterstützung für Senioren und Pflegebedürftige im Alltag 05.08.2025
- Rentenpunkte für pflegende Angehörige: So machen Sie Ihren Anspruch geltend 11.08.2025