
Pflegegrad 3: Leistungen, Geld und Voraussetzungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Den Pflegegrad 3 bekommen Menschen, die mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leben.
- Pflegebedürftige bekommen den Pflegegrad 3, wenn sie bei der Begutachtung durch den MD zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erreichen.
- Sie haben, abhängig davon, ob sie durch Angehörige, ambulant oder vollstationär gepflegt werden, unterschiedliche Ansprüche auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Zum 1. Januar 2025 wurden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent erhöht.
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Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad 3: Definition
Mit Pflegegrad 3 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag schwer beeinträchtigt ist. Das bedeutet: Sie benötigen regelmäßig umfangreiche Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Das System der Pflegegrade ersetzt seit 2017 die bisherigen Pflegestufen. Betroffene, die vor dem Jahr 2017 bereits Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten, z. B. bei Demenz, wurden seither in den neuen Pflegegrad 3 überführt. Gleiches gilt für Pflegebedürftige, die früher Pflegestufe 2 geltend machen konnten. Sie erhalten heute Leistungen nach Pflegegrad 3.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 erhalten Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, etwa durch:
- fortgeschrittene körperliche Erkrankungen
- Demenz oder andere kognitive Einschränkungen
- erhebliche Mobilitätseinschränkungen
- starke altersbedingte Schwächen
Anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 47,5 und unter 70 Punkten liegt, erhält Pflegegrad 3. Höhere Punktzahlen führen zu Einstufungen in Pflegegrad 4 oder 5.

Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:
-
Mobilität: Selbständigkeit bei Bewegungen im häuslichen Umfeld.
-
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung im Alltag und Entscheidungsfähigkeit.
-
Verhalten und psychische Probleme: Auffälligkeiten wie nächtliche Unruhe.
-
Selbständige Versorgung: Körperhygiene, Ankleiden, Essen und Trinken.
-
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen: Medikation, Arztbesuche und Hilfsmittel wie Katheter oder Stoma.
-
Alltag und soziale Kontakte: Tagesstrukturierung und soziale Teilhabe.

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Wie beantrage ich Pflegegrad 3?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegekasse erhalten möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen - telefonisch, schriftlich oder digital bei ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag der ersten Kontaktaufnahme.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflegegrad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick
Versicherte mit Pflegegrad 3, die zuhause von ihren Angehörigen gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. Wird die Versorgung sowohl von Angehörigen als auch von einem professionellen Pflegedienst übernommen, können Betroffene im Rahmen der Kombinationsleistungen auch Pflegegeld und Sachleistungen anteilig in Anspruch nehmen.
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Hinzu kommen bei Pflegegrad 3:
Leistung | Höhe der Leistung | Hinweise |
---|---|---|
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich erweiterbar auf 2.528 € | Max. 28 Tage/Jahr, erweiterbar auf 6 Wochen bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege |
Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | Bis zu 56 Tage/Jahr möglich - z. B. nach Klinikaufenthalten |
Pflegehilfsmittel | bis zu 42 €/Monat | Für z. B. Handschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € einmalig | Z. B. Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreier Badumbau |
Wohngruppenzuschlag | bis zu 224 €/Monat | Für ambulant betreute Pflege-WGs |
WG-Gründungszuschuss | bis zu 2.613 € einmalig | Je Mitbewohner bei Neugründung einer Pflege-WG |
Pflegeberatung & Pflegekurse | kostenlos | Für Angehörige & ehrenamtlich Pflegende |
Technische Hilfsmittel | Kostenübernahme je nach Bedarf | Z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten etc. |
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
Darüber hinaus erhalten Versicherte einen Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Pflegeleistungen, z. B. für eine Betreuungsgruppe für Pflegebedürftige zur körperlichen und geistigen Förderung, Besuchsdienste, Alltagsbegleiter oder Einkaufs- und Haushaltshilfen, die Hilfe beim Putzen der Wohnung oder leichter Gartenarbeit leisten.
Leistungen zur Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Wird nach einem Krankenhausaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nötig, zahlen Pflegekassen bis zu 1.854 Euro für einen Aufenthalt von höchstens 28 Tagen. Sollten Pflegebedürftige im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub von Angehörigen in Anspruch nehmen, können Sie den Zuschuss für eine Kurzzeitpflege auf 3.539 Euro für bis zu acht Wochen im Jahr erhöhen. Während der Kurzzeitpflege haben Versicherte zusätzlich Anspruch auf die Hälfte des Pflegegeldes.
Mittel für Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Sind pflegende Angehörige oder Freunde aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert, können dafür Mittel von bis zu 1.685 Euro für maximal vier Wochen im Jahr genutzt werden. Nehmen Pflegebedürftige im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch, ist eine Verlängerung der Verhinderungspflege auf bis zu sechs Wochen mit einem Zuschuss von 2.528 Euro möglich. Auch während der Verhinderungspflege erhalten Versicherte die Hälfte des Pflegegeldes.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3
Für die Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, einer sogenannten Tagespflege, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.357 Euro.
Wer Angehörige pflegt hat einen Anspruch auf die Pflegeberatung durch Fachkräfte der Pflegekasse.
Beratung und Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 3
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf fachliche Beratung zur optimalen pflegerischen Versorgung. Das Gleiche gilt auch für den altersadäquaten und den eigenen Fähigkeiten entsprechenden Wohnraumumbau. Auch ein passendes Kursangebot für Ehrenamtliche und pflegende Familienangehörige steht Pflegebedürftigen zu. Hinzu kommen notwendige und regelmäßige Besuche durch geschulte Pflegekräfte.
Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel bei Pflegegrad 3
Die Pflegekassen bezuschussen den Kauf zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel mit einem monatlichen Betrag von 42 Euro. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen z. B. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel. Dafür können Sie das Afilio-Pflegepaket nutzen, welches Sie sich individuell zusammenstellen können. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse und die Abwicklung übernehmen wir. Sie bekommen das Pflegepaket einmal pro Monat bis an die Haustür geliefert.
Darüber hinaus bezuschusst die Kasse auch technische Hilfsmittel, z. B. ein Hausnotruf. Eine Übersicht über weitere Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel bietet das Hilfsmittelverzeichnis des Bundes der Gesetzlichen Krankenversicherungen.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege bei Pflegegrad 3
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Für jede Maßnahme, die die Wohnung barrierefreier macht, z. B. den Einbau eines Treppenlifts, zahlt die Kasse bis zu 4.180 Euro.
- Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs: Betroffene in ambulant betreuten Wohngruppen oder sog. Senioren-WGs erhalten Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung in Höhe von bis zu 16.720 Euro, wenn bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer Wohneinheit untergebracht sind. Alle vier Bewohnern bekommen einen einmaligen Einrichtungszuschuss von 4.180 Euro, außerdem einen monatlichen Zuschuss für eine Haushaltskraft in Höhe von jeweils 224 Euro. Gründen Sie eine WG, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 2.613 Euro pro Person.
Leistungen bei vollstationärer Pflege bei Pflegegrad 3
Kosten für einen Platz im Pflegeheim schlagen 2.700 bis 3.000 Euro im Monat zu Buche. Die Pflegekasse übernimmt bei Versicherten mit Pflegegrad 3 im Monat 1.319 Euro für Pflegeheimkosten. Pflegebedürftige müssen durchschnittlich noch 1.500 Euro im Monat aus eigener Tasche bezahlen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten müssen die Bewohner selbst tragen.
Pflegegrad 3: Zeitaufwand Tabelle
Seit Einführung der Pflegegrade wird der Pflegebedarf anhand eines Punktesystems bewertet, nicht nach Zeitaufwand. Dennoch bietet folgende Tabelle Orientierung zu typischen Pflegeaufgaben:
Pflegeaktivität | Geschätzter Zeitaufwand pro Tag |
---|---|
Körperpflege | 1,5 bis 3 Stunden |
Mobilitätshilfe | 1 bis 2 Stunden |
Ernährungshilfe | ca. 1 Stunde |
Haushaltsführung | ca. 1 bis 2 Stunden |
Die Zeitangaben dienen lediglich als Orientierung und können individuell abweichen.
Pflegepauschbetrag und Steuervorteile bei Pflegegrad 3
Pflegende Angehörige von Personen mit Pflegegrad 3 können ihre Steuerlast durch gezielte Entlastungen deutlich senken. Zwei besonders relevante Vorteile sind:
- Pflegepauschbetrag: Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 regelmäßig und unentgeltlich zuhause pflegt, kann den Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.100 Euro jährlich geltend machen (Stand 2025). Voraussetzung ist, dass die Pflege im eigenen oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person erfolgt und keine Vergütung gezahlt wird.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ausgaben für Unterstützung im Haushalt, wie Reinigung, Wäsche, Einkäufe oder Betreuung, lassen sich zu 20 % steuerlich absetzen, maximal bis zu 4.000 Euro pro Jahr**.** Wichtig ist, dass die Dienstleistung mit Rechnung belegt und unbar bezahlt wird.
Diese steuerlichen Vorteile entlasten pflegende Angehörige finanziell und sollten unbedingt in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
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Unser Tipp: Mit Afilio können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad berechnen und im Anschluss den Antrag bequem online stellen. Die Experten von Afilio begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und stehen bei allen Fragen zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, pflegende Angehörige können Rentenansprüche aufbauen, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind.
Der Zeitaufwand variiert je nach Bedarf. Durchschnittlich fallen zwischen 3 bis 6 Stunden Pflege pro Tag an - aufgeteilt auf Körperpflege, Mobilitätshilfe, Ernährung und Haushalt.
Zu den Vergünstigungen gehören steuerliche Erleichterungen, Rabatte bei Versorgungsverträgen, Haushalts- und Pflegehilfen sowie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten. Auch Rentenpunkte für pflegende Angehörige sind möglich.
Ja, bei Pflegegrad 3 können in bestimmten Fällen Begleitpersonen im Krankenhaus mitaufgenommen werden, etwa bei kognitiven Einschränkungen oder Demenz. Die Übernahme der Kosten muss ärztlich begründet sein und wird im Einzelfall durch die Krankenkasse genehmigt.
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig zu kombinieren. Wenn ein ambulanter Pflegedienst nur teilweise Leistungen erbringt, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt – abhängig davon, wie viel Sachleistung tatsächlich genutzt wurde.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegegrade 17.01.2022
- Deutsches Medizinrechenzentrum: Pflegegrad 3 17.01.2022
- Sozialverband VdK: Pflegebedarf Broschüre 17.01.2022
- Techniker Krankenkasse: Welche Pflegeleistungen erhalte ich mit Pflegegrad 3? 17.01.2022
- Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen 17.01.2022
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 21.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025