Pflege­grad 3: Leistungen, Geld & Voraussetzungen 2025

Afilio
Vom 16.08.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflege­grad 3 (von 5) gilt bei deutlich eingeschränkter Selbstständigkeit im Alltag – z. B. beim Waschen, Anziehen oder der Mobilität.
  • Es gibt monatliche Unterstützung, je nachdem, ob Angehörige helfen (599 Euro), ein Pflege­dienst eingebunden ist (1.497 Euro) oder die Pflege im Heim erfolgt (1.319 Euro).
  • Zusätzlich stehen 131 Euro pro Monat für Hilfe im Alltag zur Verfügung – etwa für Haushaltshilfe oder Betreuung.
  • Auch eine Tagespflege oder zeitweise Betreuung außer Haus ist möglich – dafür gibt es weitere Zuschüsse.

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Pflege­grad 3: Leistungstabelle 2025

Leistung

Höhe der Leistung

Pflege­geld

599 €

Pflege­sachleistungen

1.497 €

Tages- und Nachtpflege

1.357 €

Entlastungs­betrag

131 € monatlich

Stationäre Pflege

1.319 € monatlich

Verhinderungs­pflege

bis zu 1.685 € jährlich, erweiterbar auf 2.528 €

Kurzzeitpflege

bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 €

Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 42 € monatlich

Hausnotrufsysteme

bis zu 25,50 € monatlich

Digitale Pflege­anwendungen

bis zu 53 € monatlich

Wohnraum­anpassungen

bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen

Wohngruppenzuschüsse

224 € monatlich (bis zu 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung)

Genaueres zu den einzelnen Leistungsansprüchen finden Sie im Abschnitt "Leistungen bei Pflege­grad 3".

Was bedeutet Pflege­grad 3?

Mit Pflege­grad 3 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag schwer beeinträchtigt ist. Das bedeutet: Sie benötigen regelmäßig umfangreiche Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Das System der Pflege­grade ersetzt seit 2017 die bisherigen Pflege­stufen. Betroffene, die vor dem Jahr 2017 bereits Pflege­stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten, z. B. bei Demenz, wurden seither in den neuen Pflege­grad 3 überführt. Gleiches gilt für Pflege­bedürftige, die früher Pflege­stufe 2 geltend machen konnten. Sie erhalten heute Leistungen nach Pflege­grad 3.

Eine Übersicht über alle Pflege­grade finden Sie hier.

Voraussetzungen für Pflege­grad 3

Pflege­grad 3 erhalten Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, etwa durch:

  • fortgeschrittene körperliche Erkrankungen
  • Demenz oder andere kognitive Einschränkungen
  • erhebliche Mobilitätseinschränkungen
  • starke altersbedingte Schwächen

Anhand des Neuen Begutachtungs­assessments (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 47,5 und unter 70 Punkten liegt, erhält Pflege­grad 3. Höhere Punktzahlen führen zu Einstufungen in Pflege­grad 4 oder 5.

Pflegegrad 3 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment (NBA)
Neues Begutachtungs­assessment: Punkteverteilung bei Pflege­grad 3

Pflege­begutachtung: Die 6 Module

Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:

  1. Mobilität: Selbständigkeit bei Bewegungen im häuslichen Umfeld.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung im Alltag und Entscheidungsfähigkeit.
  3. Verhalten und psychische Probleme: Auffälligkeiten wie nächtliche Unruhe.
  4. Selbstversorgung: Körperhygiene, Ankleiden, Essen und Trinken.
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen: Medikation, Arztbesuche und Hilfsmittel wie Katheter oder Stoma.
  6. Alltag und soziale Kontakte: Tagesstrukturierung und soziale Teilhabe.
Pflegegrade Prüfverfahren
Nicht alle Bereiche werden gleich gewichtet. Maßgeblich für die Einstufung ist in erster Linie die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen Situation.

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Wie beantrage ich Pflege­grad 3?

Pflege­bedürftige, die Leistungen der Pflege­kasse erhalten möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen - telefonisch, schriftlich oder digital bei ihrer Pflege­kasse bzw. Pflege­versicherung. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag der ersten Kontaktaufnahme.

Im Anschluss beauftragt die Pflege­kasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflege­bedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.

Die Pflege­versicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflege­grad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.

Wie Sie einen Pflege­grad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.

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Leistungen bei Pflege­grad 3

Versicherte mit Pflege­grad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflege­versicherung, wenn sie zu Hause betreut werden. Dazu zählen Pflege­geld bei Versorgung durch Angehörige sowie Pflege­sachleistungen bei Unterstützung durch einen ambulanten Pflege­dienst. Wird die Pflege sowohl von nahestehenden Personen als auch von einem professionellen Pflege­dienst übernommen, können Betroffene im Rahmen der Kombinationsleistungen auch Pflege­geld und Sachleistungen anteilig in Anspruch nehmen.

Leistungs-Vergleich der Pflege­grade:

Pflege­grad 1

Pflege­grad 2

Pflege­grad 3

Pflege­grad 4

Pflege­grad 5

Pflege­geld

0 €

347 €

599 €

800 €

990 €

Pflege­sachleistungen

0 €

796 €

1.497 €

1.859 €

2.299 €

Tagespflege und Nachtpflege

0 €

721 €

1.357 €

1.685 €

2.085 €

Entlastungs­betrag

131 €

131 €

131 €

131 €

131 €

Stationäre Pflege

131 €

805 €

1.319 €

1.855 €

2.096 €

Pflege­geld und Pflege­sachleistungen bei Pflege­grad 3

Bei Pflege­grad 3 erhalten Pflege­bedürftige 599 Euro Pflege­geld pro Monat, wenn die Versorgung zu Hause durch Angehörige oder nahestehende Personen erfolgt. Wird stattdessen ein ambulanter Pflege­dienst mit der Betreuung beauftragt, besteht Anspruch auf Pflege­sachleistungen in Höhe von 1.497 Euro monatlich.

Entlastungs­betrag bei Pflege­grad 3

Darüber hinaus erhalten Versicherte einen Entlastungs­betrag von monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Pflege­leistungen. Mit dem Entlastungs­betrag bei Pflege­grad 3 haben Betroffene die Möglichkeit zur:

  • Teilnahme an einer betreuten Gruppe für Pflege­bedürftige zur körperlichen und geistigen Förderung
  • Inanspruchnahme eines Alltagsbegleiters sowie einer Einkaufshilfe
  • Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei alltäglichen Aufgaben

Haushaltshilfe bei Pflege­grad 3

Auch mit Pflege­grad 3 können Betroffene eine Haushaltshilfe über den Entlastungs­betrag finanzieren. Die Unterstützung ist vor allem bei körperlich belastenden Aufgaben im Alltag hilfreich – z. B. beim Putzen, Einkaufen oder Wäsche waschen.

Wichtig:

Die Haushaltshilfe muss von der Pflege­kasse anerkannt sein. Meist bedeutet das, dass sie bei einem anerkannten Dienstleister angestellt ist oder eine entsprechende Qualifikation mitbringt. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Pflege­kasse oder per Kostenerstattung nach Antrag.

Tages- und Nachtpflege bei Pflege­grad 3

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 3 haben Anspruch auf Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.357 Euro monatlich. Diese teilstationäre Leistung kann zusätzlich zum Pflege­geld oder zu Pflege­sachleistungen genutzt werden.

Leistungen bei vollstationärer Pflege bei Pflege­grad 3

Kosten für einen Platz im Pflege­heim schlagen 2.700 bis 3.000 Euro im Monat zu Buche. Die Pflege­kasse übernimmt bei Versicherten mit Pflege­grad 3 im Monat 1.319 Euro für Pflege­heimkosten. Pflege­bedürftige müssen durchschnittlich noch 1.500 Euro im Monat aus eigener Tasche bezahlen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten müssen die Bewohner selbst tragen.

Hinzu kommen bei Pflege­grad 3:

Leistung

Höhe der Leistung

Hinweise

Verhinderungs­pflege

bis zu 1.685 € jährlich erweiterbar auf 2.528 €

Max. 28 Tage/Jahr, erweiterbar auf 6 Wochen bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 €

Bis zu 56 Tage/Jahr möglich - z. B. nach Klinikaufenthalten

Pflege­hilfsmittel

bis zu 42 €/Monat

Für z. B. Handschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel

Wohnraum­anpassung

bis zu 4.180 € einmalig

Z. B. Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreier Badumbau

Wohngruppenzuschlag

bis zu 224 €/Monat

Für ambulant betreute Pflege-WGs

WG-Gründungs­zuschuss

bis zu 2.613 € einmalig

Je Mitbewohner bei Neugründung einer Pflege-WG

Pflege­beratung & Pflege­kurse

kostenlos

Für Angehörige & ehrenamtlich Pflege­nde

Technische Hilfsmittel

Kostenübernahme je nach Bedarf

Z. B. Hausnotrufsysteme, Pflege­betten etc.

Verhinderungs­pflege bei Pflege­grad 3

Sind pflegende Angehörige oder Freunde wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, können Mittel von bis zu 1.685 Euro für maximal vier Wochen im Jahr genutzt werden. Nehmen Pflege­bedürftige im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch, ist eine Verlängerung der Verhinderungs­pflege auf bis zu sechs Wochen mit einem Zuschuss von 2.528 Euro möglich. Auch während der Verhinderungs­pflege erhalten Versicherte die Hälfte des Pflege­geldes.

Kurzzeitpflege bei Pflege­grad 3

Wird nach einem Kranken­hausaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege in einem Pflege­heim nötig, zahlen Pflege­kassen bis zu 1.854 Euro für einen Aufenthalt von höchstens 28 Tagen. Wird im selben Jahr keine Verhinderungs­pflege genutzt, kann der Zuschuss auf 3.539 Euro für bis zu acht Wochen erhöht werden. Während der Kurzzeitpflege haben Versicherte zusätzlich Anspruch auf die Hälfte des Pflege­geldes.

Beratung und Pflege­kurse für Angehörige bei Pflege­grad 3

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 3 haben Anspruch auf eine fachliche Beratung zur optimalen pflegerischen Versorgung – auch im Hinblick auf einen altersgerechten und den individuellen Fähigkeiten angepassten Wohnraum. Zudem stehen ihnen und ihren Angehörigen kostenlose Pflege­kurse sowie Schulungen für ehrenamtlich Pflege­nde zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch regelmäßige Besuche geschulter Pflege­fachkräfte.

Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege

Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:

Zusätzliche Leistungen

Höhe / Anspruch

Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 42 € pro Monat

Medizinische Hilfsmittel

z.B. Hausnotrufsysteme

Digitale Pflege­anwendungen

bis zu 53 € pro Monat

Wohraumanpassungen

bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen

Wohngruppenzuschüsse

224 € pro Monat (und bis zu. 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung)

Zuschuss zur Wohnraum­anpassung

Für Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen.

Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs

Leben bis zu vier Versicherte mit Pflege­grad gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder sogenannten Senioren-WG, erhalten sie ebenfalls Zuschüsse zur Wohnraum­anpassung. Zusätzlich stehen jedem Bewohner ein Einrichtungs­zuschuss von 4.180 Euro, ein monatlicher Zuschuss von 224 Euro für eine Haushaltskraft und ein einmaliger WG-Gründungs­zuschuss in Höhe von 2.613 Euro zu.

Pflege­hilfsmittel und medizinische Hilfsmittel

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 3 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflege­hilfsmittel und medizinische Hilfsmittel (z.B. ein Hausnotruf) sowie auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die sie in Form des Afilio-Pflege­pakets beziehen können.

Darüber hinaus be­zuschusst die Kasse auch technische Hilfsmittel, z. B. einen Hausnotruf. Eine Übersicht über weitere Pflege­sachleistungen und Pflege­hilfsmittel bietet das Hilfsmittel­verzeichnis des Bundes der Gesetzlichen Kranken­versicherungen.

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Pflege­grad 3: Zeitaufwand Tabelle

Seit Einführung der Pflege­grade wird der Pflege­bedarf anhand eines Punktesystems bewertet, nicht nach Zeitaufwand. Dennoch bietet folgende Tabelle Orientierung zu typischen Pflege­aufgaben:

Pflege­aktivität

Geschätzter Zeitaufwand pro Tag

Körperpflege

ca. 1,5 bis 2 Stunden

Mobilitätshilfe

ca. 1 bis 1,5 Stunden

Ernährungshilfe

ca. 1 Stunde

Haushaltsführung

ca. 1 bis 2 Stunden

Hinweis: Die Zeitangaben dienen lediglich als Orientierung und können individuell abweichen.

Pflege­pauschbetrag und Steuervorteile bei Pflege­grad 3

Pflege­nde Angehörige von Personen mit Pflege­grad 3 können ihre Steuerlast durch gezielte Entlastungen deutlich senken. Besonders relevant sind der Pflege­pauschbetrag und die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen:

Pflege­pauschbetrag

Wer einen Angehörigen mit Pflege­grad 3 regelmäßig und unentgeltlich zu Hause pflegt, kann einen Pflege­pauschbetrag in Höhe von 1.100 Euro jährlich (Stand 2025) in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Pflege im eigenen Haushalt oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person stattfindet und keine Vergütung gezahlt wird.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ausgaben für Unterstützung im Haushalt - z.B. Reinigung, Wäsche, Einkäufe oder Betreuung - lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 % steuerlich absetzen, bis maximal  4.000 Euro pro Jahr. Wichtig: Die Leistung muss per Rechnung nachgewiesen und unbar bezahlt werden.

Diese steuerlichen Vorteile entlasten pflegende Angehörige finanziell und sollten unbedingt in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Tipp:

Beide Entlastungen können in der Einkommensteuererklärung kombiniert werden und führen zu einer spürbaren finanziellen Entlastung für pflegende Angehörige.

Fallbeispiel: Pflege­grad 3 in der Praxis

Frau Möller ist 80 Jahre alt und lebt allein. Aufgrund von Parkinson und rheumatoider Arthritis ist sie in ihrer Mobilität und Selbstversorgung deutlich eingeschränkt. Sie benötigt täglich Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Ankleiden und bei der Medikamenteneinnahme. Mit dem Rollator kann sie sich noch in der Wohnung bewegen, doch komplexe Tätigkeiten wie Kochen oder Putzen gelingen ihr nicht mehr selbstständig.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erreicht Frau Möller 58 Punkte und wird in Pflege­grad 3 eingestuft. Ihre Tochter übernimmt die häusliche Pflege, wofür Frau Möller monatlich 599 Euro Pflege­geld erhält. Den Entlastungs­betrag von 131 Euro nutzt sie für eine Haushaltshilfe. Ist die Tochter verhindert, kann sie auf Verhinderungs­pflege zurückgreifen – bis zu 2.528 Euro jährlich, sofern keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde.

Zusätzlich besucht Frau Möller zweimal pro Woche eine Tagespflegeeinrichtung. Die Kosten dafür übernimmt die Pflege­kasse im Rahmen der teilstationären Pflege­leistung in Höhe von 1.357 Euro monatlich. Das halbe Pflege­geld erhält sie weiterhin. Für mehr Sicherheit im Alltag nutzt sie zudem den Zuschuss zur Wohnraum­anpassung, um ihr Badezimmer barrierefrei umbauen zu lassen.

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Unser Tipp:

Mit Afilio können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad berechnen und im Anschluss den Antrag bequem online stellen. Die Experten von Afilio begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und stehen bei allen Fragen zur Seite.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann erhält man Pflege­grad 3?

Pflege­grad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst müssen dafür 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden. Entscheidend ist der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag – etwa bei der Körperpflege, Mobilität oder der Alltagsbewältigung.

Welche Leistungen stehen pflegenden Angehörigen bei Pflege­grad 3 zu?

Pflege­nde Angehörige erhalten bei Pflege­grad 3 599 Euro Pflege­geld im Monat, Rentenbeiträge von der Pflege­kasse, kostenlosen Zugang zu Pflege­kursen und sind während der Pflege gesetzlich unfallversichert.

Wie viel Geld gibt es bei Pflege­grad 3 (2025)?

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 3 erhalten 599 Euro Pflege­geld im Monat, wenn sie zuhause von Angehörigen gepflegt werden, oder bis zu 1.497 Euro für Pflege­sachleistungen durch einen ambulanten Dienst. Zusätzlich gibt es 131 Euro Entlastungs­betrag, bis zu 2.528 Euro jährlich für Verhinderungs­pflege, 3.539 Euro für Kurzzeitpflege sowie 1.357 Euro monatlich für Tages- und Nachtpflege.

Wie hoch ist das Pflege­geld bei Pflege­grad 3

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 3 erhalten ab dem 1. Januar 2025 599 Euro Pflege­geld pro Monat, wenn die Pflege zuhause durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Bei Betreuung durch einen ambulanten Pflege­dienst stehen stattdessen monatlich 1.497 Euro Pflege­sachleistungen zur Verfügung

Wie viel Verhinderungs­pflege gibt es bei Pflege­grad 3?

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 3 haben seit Januar 2025 Anspruch auf bis zu 1.685 Euro jährlich für 28 Tage Verhinderungs­pflege – zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind. Wird im selben Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt, kann der Anspruch auf 2.528 Euro und bis zu 6 Wochen erweitert werden.

Seit Juli 2025 gilt zusätzlich ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das flexibel für bis zu 56 Tage eingesetzt werden kann – je nach individueller Pflege­situation.

Wie hoch ist die Kombinationsleistung bei Pflege­grad 3?

Bei Pflege­grad 3 kann das monatliche Budget von 1.497 Euro für Pflege­sachleistungen anteilig mit dem Pflege­geld von 599 Euro kombiniert werden. Wird z. B. nur ein Teil der Sachleistungen genutzt, zahlt die Pflege­kasse den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflege­geld aus. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Umfang der ambulanten Pflege­einsätze.

Was sind Pflege­sachleistungen bei Pflege­grad 3?

Pflege­sachleistungen sind professionelle Pflege­leistungen, die durch einen ambulanten Pflege­dienst erbracht werden – etwa Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder der Medikamentengabe. Bei Pflege­grad 3 übernimmt die Pflege­kasse dafür bis zu 1.497 Euro im Monat. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflege­dienst und Pflege­kasse.

Was ist der Unterschied zwischen Pflege­stufe 3 und Pflege­grad 3?

Die Pflege­stufen wurden 2017 vollständig durch die Pflege­grade ersetzt. Pflege­grad 3 entspricht heute – je nach individueller Situation – in etwa der früheren Pflege­stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Pflege­stufe 2. Berücksichtigt werden dabei zusätzlich kognitive Einschränkungen wie Demenz. Die Einstufung erfolgt nicht mehr nach dem zeitlichen Pflege­aufwand, sondern anhand des Grads der Selbstständigkeit. Eine Antragstellung auf eine Pflege­stufe ist seit 2017 nicht mehr möglich.

Pflege­grad 3 orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit, nicht am Pflege­aufwand.

Wie viele Stunden Pflege bei Pflege­grad 3?

Bei Pflege­grad 3 gibt es keine gesetzlich festgelegte Stundenzahl, da seit 2017 nicht mehr der Pflege­aufwand in Minuten zählt, sondern der Grad der Selbstständigkeit. In der Praxis entspricht Pflege­grad 3 oft einem täglichen Pflege- und Unterstützungsbedarf von etwa 3 bis 4 Stunden, verteilt auf körperliche Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe.

Welche Krankheiten führen zu Pflege­grad 3?

Pflege­grad 3 wird vergeben, wenn eine Person dauerhaft erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Typische Erkrankungen, die häufig zu Pflege­grad 3 führen, sind etwa fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung, mittelschwere Demenz, Schlaganfall mit bleibenden Einschränkungen, Multiple Sklerose, Herzinsuffizienz, rheumatoide Arthritis oder Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadium. Entscheidend ist jedoch nicht die Diagnose allein, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf im Alltag.

Wann bekommt man Pflege­grad 3 bei Demenz?

Pflege­grad 3 bei Demenz wird vergeben, wenn die kognitiven Einschränkungen so stark sind, dass die betroffene Person im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt – etwa bei der Orientierung, Kommunikation, Körperpflege oder Haushaltsführung. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst müssen dafür 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden. Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.

Wie viele Rentenpunkte gibt es bei Pflege­grad 3?

Pflege­nde Angehörige können bei der Pflege eines Familienmitglieds mit Pflege­grad 3 bis zu 1 Rentenpunkt pro Jahr erhalten – vorausgesetzt, die Pflege erfolgt mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und die pflegende Person ist nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig.

Wie hoch ist der Zeitaufwand bei Pflege­grad 3?

Der Zeitaufwand variiert je nach Bedarf. Durchschnittlich fallen zwischen 3 bis 6 Stunden Pflege pro Tag an - aufgeteilt auf Körperpflege, Mobilitätshilfe, Ernährung und Haushalt.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflege­grad 3?

Bei Pflege­grad 3 gibt es keine feste Stundenanzahl für eine Haushaltshilfe. Menschen mit Pflege­grad 3 können den monatlichen Entlastungs­betrag von 131 Euro nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.

Zusätzlich besteht Anspruch auf den sogenannten Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der ungenutzten Pflege­sachleistungen (z. B. bei ambulanter Pflege) können ebenfalls für hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge lassen sich zudem ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt verwenden.

Welche Vergünstigungen gibt es bei Pflege­grad 3?

Zu den Vergünstigungen gehören steuerliche Erleichterungen, Rabatte bei Versorgungsverträgen, Haushalts- und Pflege­hilfen sowie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten. Auch Rentenpunkte für pflegende Angehörige sind möglich.

Gibt es eine Begleitperson bei Pflege­grad 3 im Kranken­haus?

Ja, bei Pflege­grad 3 können in bestimmten Fällen Begleitpersonen im Kranken­haus mitaufgenommen werden, etwa bei kognitiven Einschränkungen oder Demenz. Die Übernahme der Kosten muss ärztlich begründet sein und wird im Einzelfall durch die Kranken­kasse genehmigt.

Was bedeutet Kombinationsleistung bei Pflege­grad 3?

Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflege­geld und Pflege­sachleistungen anteilig zu kombinieren. Wenn ein ambulanter Pflege­dienst nur teilweise Leistungen erbringt, wird das Pflege­geld anteilig gezahlt – abhängig davon, wie viel Sachleistung tatsächlich genutzt wurde.

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