
Erbschaftssteuer berechnen: kostenloser Rechner & Freibeträge

Das Wichtigste in Kürze:
- Erbschaftssteuer wird nur fällig, wenn der Wert des Erbes eine bestimmte Grenze übersteigt.
- Je näher die Verwandtschaft, desto höher liegt diese Grenze und desto niedriger ist die Steuer.
- Kinder dürfen zum Beispiel bis zu 400.000 Euro von jedem Elternteil steuerfrei erben, Ehepartner sogar bis zu 500.000 Euro.
- Mit unserem kostenlosen Erbschaftssteuer-Rechner können Sie sofort prüfen, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen.
Wer ein Erbe erhält, steht oft vor der Frage: Wie lässt sich die Erbschaftssteuer berechnen – und muss ich überhaupt etwas zahlen? Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab: Verwandtschaftsgrad, Freibeträge und Steuersätze entscheiden darüber, ob eine Steuerlast entsteht. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Erbschaftssteuer berechnet wird, welche Freibeträge gelten und wie hoch die Steuer in Ihrem Fall ausfallen kann. Mit unserem kostenlosen Erbschaftssteuer-Rechner können Sie außerdem in wenigen Klicks Ihre individuelle Steuerlast ermitteln – transparent und verständlich.
Erbschaftssteuer-Rechner
Inhaltsverzeichnis
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Die Erbschaftssteuer wird nur dann fällig, wenn der Wert des Erbes eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Grenze ist je nach Verwandtschaft unterschiedlich hoch. Auf die genauen Beträge gehen wir gleich noch ein. Zunächst ist wichtig zu klären, was überhaupt als steuerpflichtiges Erbe zählt.
Entscheidend ist das Nettovermögen des Erblassers. Das bedeutet: Von allen Vermögenswerten wie Immobilien, Geld oder Wertpapieren werden bestehende Verpflichtungen (Nachlassverbindlichkeiten) abgezogen, zum Beispiel Schulden, Hypotheken oder offene Rechnungen. Erst dieser bereinigte Nachlass ist die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer.
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Sonderregelungen bei der Erbschaftssteuer
Nicht das gesamte Nettovermögen wird bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt. Es gibt drei wichtige Ausnahmen, die eine erhebliche Steuerersparnis bringen können:
- Zugewinnausgleich: Ehepartner, die im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) leben, profitieren doppelt. Der Teil des Vermögens, den der längerlebende Partner auch bei einer Scheidung erhalten hätte, bleibt steuerfrei.
- Immobilien: Das selbst bewohnte Familienheim kann unter Ehepartnern komplett steuerfrei vererbt werden. Bei Kindern sind die ersten 200 Quadratmeter steuerfrei. Erbt ein Kind also eine 400-Quadratmeter-Wohnung, wird nur die Hälfte des Werts steuerlich angesetzt. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt wird – sonst wird die Steuerbefreiung rückwirkend gestrichen.
- Betriebsvermögen: Unternehmen können zu 85 Prozent steuerfrei vererbt werden, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Dafür muss das Unternehmen mindestens sieben Jahre weitergeführt werden und die Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird nachträglich Erbschaftssteuer fällig.
Fallbeispiel: Berechnung des steuerpflichtigen Erbes
Herr Müller besitzt ein Familienheim im Wert von 1 Mio. Euro und 200.000 Euro sonstiges Vermögen. Wenn er das Familienheim an seine Frau vererbt, die darin wohnen bleibt, zählen nur die 200.000 Euro für die Berechnung ihrer Erbschaftssteuer. Die Immobilie wird steuerfrei vererbt - ohne den Freibetrag aufzubrauchen.
Erbschaftssteuer: Steuerklassen und Freibeträge
Ein Teil des Erbes bleibt immer steuerfrei. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fällt Erbschaftssteuer an. Wie hoch die Steuergrenze ist und welcher Steuersatz gilt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Werte im Überblick.
Erben | Freibetrag | Steuerklasse |
---|---|---|
Ehepartner
| 500.000 € | I |
Eingetragene Lebenspartnerschaft | 500.000€ | I |
Kinder, Stiefkinder
| 400.000€ | I |
Enkel (Kinder von Kindern und Stiefkindern)
| 200.000€ 400.000€ | I |
Urenkel, Eltern und Großeltern | 100.000€ | I |
Geschwister und deren Kinder | 20.000€ | II |
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000€ | II |
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner | 20.000€ | II |
Alle übrigen Personen | 20.000€ | III |
Tipp:
Eine detaillierte Übersicht über alle Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze können Sie -> hier herunterladen.
Weitere Freibeträge
Neben den allgemeinen Freibeträgen gibt es noch zusätzliche Steuervergünstigungen, die für bestimmte Erben gelten. Besonders wichtig sind der Versorgungsfreibetrag sowie Sonderregelungen für Hausrat und persönliche Gegenstände.
Versorgungsfreibetrag
Ehepartner erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von 256.000 Euro. Für Kinder ist dieser Freibetrag altersabhängig:
- Bis 5 Jahre: 52.000€
- 6-10 Jahre: 41.000€
- 11-15 Jahre: 30.700€
- 16-20 Jahre: 20.500€
- 21-27 Jahre: 10.300€
Von diesem Freibetrag wird allerdings eine mögliche Witwen- oder Waisenrente abgezogen. In vielen Fällen bleibt dadurch kaum ein steuerlicher Vorteil, sodass man besser ohne diesen Freibetrag plant.
Hausrat und persönliche Gegenstände
Erben der Steuerklasse I (z. B. Ehepartner, Kinder) können Hausrat wie Möbel, Kunst oder Elektrogeräte bis zu 41.000 Euro steuerfrei erben. Zusätzlich sind weitere Gegenstände wie Autos bis zu 12.000 Euro befreit. Für Erben der Steuerklassen II und III gilt dagegen ein gemeinsamer Freibetrag von 12.000 Euro. Ausgenommen sind Bargeld, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen – diese zählen voll zum steuerpflichtigen Erbe.
Erbschaftssteuer Tabelle 2025
Wichtig: Versteuert wird nur der Teil des Erbes, der über der jeweiligen Steuergrenze liegt. Für diesen Anteil gelten die folgenden Steuersätze:
Wert der Erbschaft (über Freibetrag) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6.000.000 Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13.000.000 Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26.000.000 Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 Euro | 30% | 43 % | 50 % |
Beispiel zur Berechnung
Erbt eine Ehefrau ein Depot im Wert von 2 Millionen Euro, kann sie zunächst 500.000 Euro steuerfrei behalten. Damit bleiben 1,5 Millionen Euro steuerpflichtig. In Steuerklasse I gilt dafür ein Steuersatz von 19 Prozent. Das ergibt 285.000 Euro Erbschaftssteuer. Hat die Ehefrau keine Witwenrente, kommt zusätzlich der Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro zum Tragen. Dadurch sinkt die Steuerlast auf etwa 236.000 Euro.
Im folgenden Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt & Notar Dr. Andreas Lohmeyer mehr zu den Steuerklassen, Freibeträgen und Steuersätzen:
Erbschaftsteuer: Grundlagen & Freibeträge
Schenkung und Steueroptimierung
Schenkungen sind eine bewährte Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu senken. Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten überträgt, kann die geltenden Steuerfreigrenzen optimal nutzen. Wichtig ist jedoch: Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgen und den Freibetrag überschreiten, werden bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt.
Um die Steuerlast zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden, helfen frühzeitige Schenkungen, die gezielte Nutzung von Freigrenzen sowie die rechtzeitige Übertragung von Immobilien oder Betriebsvermögen.
Weitere Tipps zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber „Erbschaftssteuer sparen – 5 hilfreiche Tipps“, in dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Lohmeyer ausführlich erklärt, wie Sie Ihre Nachlassplanung optimal gestalten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?
Erbschaftssteuer müssen alle Erben zahlen, die steuerlich relevantes Vermögen über dem jeweiligen Freibetrag erben.
Ab wann muss man Erbschaftssteuer zahlen?
Erbschaftssteuer wird erst fällig, wenn der Wert des Erbes die gesetzlichen Freibeträge übersteigt. Diese betragen für Ehepartner 500.000 €, für Kinder 400.000 € pro Elternteil und für Enkelkinder 200.000 €.
Ab wann müssen Kinder Erbschaftssteuer zahlen?
Kinder müssen Erbschaftssteuer zahlen, wenn das Erbe den Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil übersteigt. Liegt der Wert darunter, bleibt das Erbe steuerfrei.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad. Er kann zwischen 7 % und 50 % liegen. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto geringer der Steuersatz. Nicht-verwandte Erben zahlen den höchsten Steuersatz. Eine detaillierte Übersicht und eine Erbschaftssteuer Tabelle finden Sie weiter oben im Artikel oder hier als PDF.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Geschwistern?
Geschwister gehören zur Steuerklasse II und haben nur einen Freibetrag von 20.000 €. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit einem Steuersatz von 15 % bis 43 % versteuert – abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens.
Wie funktioniert die Berechnung der Erbschaftssteuer?
Grundlage ist der gesamte Nachlasswert. Davon werden die gesetzlichen Freibeträge abgezogen (z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder). Auf den verbleibenden Betrag wird je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes ein Steuersatz zwischen 7 % und 50 % angewendet.
Was bedeutet progressiv bei der Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist progressiv. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Wert der Erbschaft steigt. Je höher das steuerpflichtige Erbe, desto höher der Steuersatz.
Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Die Erbschaftssteuer bei Immobilien entfällt, wenn Ehepartner oder Kinder das geerbte Familienheim mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Für Ehepartner gilt die Befreiung unabhängig von Größe und Wert der Immobilie. Bei Kindern ist die Steuerfreiheit auf eine Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern beschränkt. Ist die Immobilie größer, wird der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Welche Freibeträge gibt es in Deutschland?
Neben dem allgemeinen Freibetrag, der für Ehepartner bei 500.000 Euro und für Kinder bei je 400.000 Euro liegt, gibt es den Versorgungsfreibetrag (256.000 Euro für Ehepartner, 10.300 - 52.000 Euro pro Kind je nach Alter), sowie einen kleineren Freibetrag für den Hausrat und sonstige bewegliche Gegenstände.
Außerdem kann das Familienheim an Ehepartner steuerfrei vererbt werden. An Kinder kann es bis zu einer Wohnfläche von 200 qm steuerfrei vererbt werden. In beiden Fällen gilt, dass der Erbe anschließend mindestens 10 Jahre lang in dem Familienheim leben muss.
Auch für Unternehmen gibt es eine Ausnahme: Betriebsvermögen wird zu 85% steuerfrei vererbt - auch, wenn der Erbe nicht aus der eigenen Familie stammt. Die Voraussetzung ist, dass der Betrieb für mindestens 7 Jahre fortgeführt und das Personal weiter beschäftigt wird.
Welche Fristen gibt es bei der Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls beim Finanzamt eingereicht werden. In manchen Fällen fordert das Finanzamt die Erben aktiv dazu auf. Es ist ratsam, rechtzeitig mit einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen, um Fristen einzuhalten.
Wie kann man die Erbschaftssteuer vermeiden?
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Erbschaftssteuer reduzieren oder sogar vermeiden können.
Wichtig ist, dass Sie Klarheit schaffen und selbst bestimmen, wer Ihre Erben sind. Das geht am besten mit einem Testament.
Wie wird die Erbschaftssteuer bei Auslandsvermögen berechnet?
Wer in Deutschland lebt, muss grundsätzlich auch Auslandsvermögen versteuern. Oft greifen aber Doppelbesteuerungsabkommen, sodass im Ausland gezahlte Steuern auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden können.
Wie wird das Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer bewertet?
Beim Vererben eines Unternehmens wird der Wert meist nach den Gewinnen oder nach dem Vermögen des Betriebs berechnet. Für Erben, die das Unternehmen weiterführen, gibt es besondere Vorteile: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sie nur einen kleinen Teil versteuern oder sogar gar nichts, wenn der Betrieb mehrere Jahre fortgeführt wird.