Erbschaftssteuer berechnen: kostenloser Rechner & Freibeträge

Afilio
Vom 27.09.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erbschaftssteuer wird nur fällig, wenn der Wert des Erbes eine bestimmte Grenze übersteigt.
  • Je näher die Verwandtschaft, desto höher liegt diese Grenze und desto niedriger ist die Steuer.
  • Kinder dürfen zum Beispiel bis zu 400.000 Euro von jedem Elternteil steuerfrei erben, Ehepartner sogar bis zu 500.000 Euro.
  • Mit unserem kostenlosen Erbschaftssteuer-Rechner können Sie sofort prüfen, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen.

Wer ein Erbe erhält, steht oft vor der Frage: Wie lässt sich die Erbschaftssteuer berechnen – und muss ich überhaupt etwas zahlen? Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab: Verwandtschaftsgrad, Freibeträge und Steuersätze entscheiden darüber, ob eine Steuerlast entsteht. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Erbschaftssteuer berechnet wird, welche Freibeträge gelten und wie hoch die Steuer in Ihrem Fall ausfallen kann. Mit unserem kostenlosen Erbschaftssteuer-Rechner können Sie außerdem in wenigen Klicks Ihre individuelle Steuerlast ermitteln – transparent und verständlich.

Erbschaftssteuer-Rechner

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?

Erbschaftssteuer muss jeder zahlen, dessen Erbe den persönlichen Freibetrag überschreitet. Wie hoch dieser steuerfreie Anteil ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner und Kinder haben deutlich höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen.

Zusätzlich gilt:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Liegt der Wohnsitz des Erblassers oder des Erben in Deutschland, wird der gesamte Nachlass in Deutschland besteuert.
  • Beschränkte Steuerpflicht: Haben beide ihren Wohnsitz im Ausland, greift die Steuerpflicht, wenn sogenanntes Inlandsvermögen vererbt wird, zum Beispiel Immobilien in Deutschland oder Unternehmensanteile ab 10 %..

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist zunächst der Wert des steuerpflichtigen Erbes entscheidend. Dazu wird das gesamte Vermögen des Erblassers ermittelt, darunter Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und andere Vermögenswerte. Von diesem Betrag werden alle offenen Verpflichtungen abgezogen, zum Beispiel Schulden, Hypotheken oder unbezahlte Rechnungen.

Die so ermittelte Summe bildet den steuerpflichtigen Nachlass. Darauf werden anschließend die individuellen Freibeträge sowie der jeweils geltende Steuersatz angewendet. Welche Freibeträge und Steuersätze gelten, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und wird im weiteren Verlauf genauer erklärt.

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Was ist erbschaftssteuerfrei?

Nicht das gesamte Nettovermögen wird bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt. Es gibt drei wichtige Ausnahmen, die eine erhebliche Steuerersparnis bringen können:

  • Zugewinnausgleich: Ehepartner, die im gesetzlichen Güterstand (Zugewinn­gemeinschaft) leben, profitieren doppelt. Der Teil des Vermögens, den der längerlebende Partner auch bei einer Scheidung erhalten hätte, bleibt steuerfrei.
  • Immobilien: Das selbst bewohnte Familienheim kann unter Ehepartnern komplett steuerfrei vererbt werden. Bei Kindern sind die ersten 200 Quadratmeter steuerfrei. Erbt ein Kind also eine 400-Quadratmeter-Wohnung, wird nur die Hälfte des Werts steuerlich angesetzt. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt wird – sonst wird die Steuerbefreiung rückwirkend gestrichen.
  • Betriebsvermögen: Unternehmen können zu 85 Prozent steuerfrei vererbt werden, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Dafür muss das Unternehmen mindestens sieben Jahre weitergeführt werden und die Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird nachträglich Erbschaftssteuer fällig.

Fallbeispiel: Berechnung des steuerpflichtigen Erbes

Herr Müller besitzt ein Familienheim im Wert von 1 Mio. Euro und 200.000 Euro sonstiges Vermögen. Wenn er das Familienheim an seine Frau vererbt, die darin wohnen bleibt, zählen nur die 200.000 Euro für die Berechnung ihrer Erbschaftssteuer. Die Immobilie wird steuerfrei vererbt - ohne den Freibetrag aufzubrauchen.

Erbschaftssteuer Tabelle: Steuerklassen und Freibeträge

Ein Teil des Erbes bleibt immer steuerfrei. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fällt Erbschaftssteuer an. Wie hoch die Steuergrenze ist und welcher Steuersatz gilt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Werte im Überblick.

Erben

Freibetrag

Steuerklasse

Ehepartner

  • nicht: unverheiratete Lebensgefährten

500.000 €

I

Eingetragene Lebenspartnerschaft

500.000€

I

Kinder, Stiefkinder

  • nicht: Pflege­kinder

400.000€

I

Enkel (Kinder von Kindern und Stiefkindern)

  • Ausnahme: Kinder von bereits verstorbenen Kindern

200.000€

400.000€

I

Urenkel, Eltern und Großeltern

100.000€

I

Geschwister und deren Kinder

20.000€

II

Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern

20.000€

II

Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner

20.000€

II

Alle übrigen Personen

20.000€

III

Tipp:

Eine detaillierte Übersicht über alle Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze können Sie -> hier herunterladen.

Weitere Freibeträge

Neben den allgemeinen Freibeträgen gibt es noch zusätzliche Steuervergünstigungen, die für bestimmte Erben gelten. Besonders wichtig sind der Versorgungs­freibetrag sowie Sonderregelungen für Hausrat und persönliche Gegenstände.

Versorgungs­freibetrag

Ehepartner erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von 256.000 Euro. Für Kinder ist dieser Freibetrag altersabhängig:

  • Bis 5 Jahre: 52.000€
  • 6-10 Jahre: 41.000€
  • 11-15 Jahre: 30.700€
  • 16-20 Jahre: 20.500€
  • 21-27 Jahre: 10.300€

Von diesem Freibetrag wird allerdings eine mögliche Witwen- oder Waisenrente abgezogen. In vielen Fällen bleibt dadurch kaum ein steuerlicher Vorteil, sodass man besser ohne diesen Freibetrag plant.

Hausrat und persönliche Gegenstände

Erben der Steuerklasse I (z. B. Ehepartner, Kinder) können Hausrat wie Möbel, Kunst oder Elektrogeräte bis zu 41.000 Euro steuerfrei erben. Zusätzlich sind weitere Gegenstände wie Autos bis zu 12.000 Euro befreit. Für Erben der Steuerklassen II und III gilt dagegen ein gemeinsamer Freibetrag von 12.000 Euro. Ausgenommen sind Bargeld, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen – diese zählen voll zum steuerpflichtigen Erbe.

Erbschaftssteuer Tabelle: Steuersätze nach Steuerklasse

Wichtig: Versteuert wird nur der Teil des Erbes, der über der jeweiligen Steuergrenze liegt. Für diesen Anteil gelten die folgenden Steuersätze:

Wert der Erbschaft (über Freibetrag)

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

bis 75.000 Euro

7 %

15 %

30 %

bis 300.000 Euro

11 %

20 %

30 %

bis 600.000 Euro

15 %

25 %

30 %

bis 6.000.000 Euro

19 %

30 %

30 %

bis 13.000.000 Euro

23 %

35 %

50 %

bis 26.000.000 Euro

27 %

40 %

50 %

über 26.000.000 Euro

30%

43 %

50 %

Beispiel zur Berechnung

Erbt eine Ehefrau ein Depot im Wert von 2 Millionen Euro, kann sie zunächst 500.000 Euro steuerfrei behalten. Damit bleiben 1,5 Millionen Euro steuerpflichtig. In Steuerklasse I gilt dafür ein Steuersatz von 19 Prozent. Das ergibt 285.000 Euro Erbschaftssteuer. Hat die Ehefrau keine Witwenrente, kommt zusätzlich der Versorgungs­freibetrag von 256.000 Euro zum Tragen. Dadurch sinkt die Steuerlast auf etwa 236.000 Euro.

Im folgenden Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt & Notar Dr. Andreas Lohmeyer mehr zu den Steuerklassen, Freibeträgen und Steuersätzen:

Erbschaftsteuer: Grundlagen & Freibeträge

Wie macht man eine Erbschaftssteuererklärung?

Wer ein Erbe erhält, muss dies innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt melden. Das Finanzamt prüft anschließend, ob eine Erbschaftssteuererklärung erforderlich ist. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt am letzten Wohnsitz des Erblassers.

Eine Abgabepflicht besteht insbesondere dann, wenn

  • der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag überschreitet,
  • steuerpflichtiges Inlandsvermögen übertragen wird, zum Beispiel Immobilien in Deutschland oder Unternehmensanteile,
  • oder wenn das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert.

Die Steuererklärung wird auf amtlichen Formularen erstellt, die beim Finanzamt erhältlich sind oder online über ELSTER ausgefüllt werden können. Darin müssen alle geerbten Vermögenswerte aufgeführt werden, etwa Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere oder Unternehmensanteile. Ergänzt werden die Angaben durch Nachweise wie Kontoauszüge, Grundbuchauszüge oder Gutachten. Nachdem das Finanzamt alle Unterlagen geprüft hat, erhalten die Erben einen Steuerbescheid mit der festgesetzten Erbschaftssteuer.

Schenkung und Steueroptimierung

Schenkungen sind eine bewährte Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu senken. Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten überträgt, kann die geltenden Steuerfreigrenzen optimal nutzen. Wichtig ist jedoch: Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgen und den Freibetrag überschreiten, werden bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt.

Um die Steuerlast zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden, helfen frühzeitige Schenkungen, die gezielte Nutzung von Freigrenzen sowie die rechtzeitige Übertragung von Immobilien oder Betriebsvermögen.

Weitere Tipps zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber „Erbschaftssteuer sparen – 5 hilfreiche Tipps“, in dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Lohmeyer ausführlich erklärt, wie Sie Ihre Nachlass­planung optimal gestalten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Übergang von Vermögen nach dem Tod einer Person anfällt. Sie wird auf den Wert des Erbes erhoben, soweit dieser den persönlichen Freibetrag überschreitet. Wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sowie vom Wert des Nachlass­es ab.

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?

Erbschaftssteuer müssen alle Erben zahlen, die steuerlich relevantes Vermögen über dem jeweiligen Freibetrag erben.

Ab wann muss man Erbschaftssteuer zahlen?

Erbschaftssteuer wird erst fällig, wenn der Wert des Erbes die gesetzlichen Freibeträge übersteigt. Diese betragen für Ehepartner 500.000 €, für Kinder 400.000 € pro Elternteil und für Enkelkinder 200.000 €.

Ab wann müssen Kinder Erbschaftssteuer zahlen?

Kinder müssen Erbschaftssteuer zahlen, wenn das Erbe den Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil übersteigt. Liegt der Wert darunter, bleibt das Erbe steuerfrei.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad. Er kann zwischen 7 % und 50 % liegen. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto geringer der Steuersatz. Nicht-verwandte Erben zahlen den höchsten Steuersatz. Eine detaillierte Übersicht und eine Erbschaftssteuer Tabelle finden Sie weiter oben im Artikel oder hier als PDF.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Geschwistern?

Geschwister gehören zur Steuerklasse II und haben nur einen Freibetrag von 20.000 €. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit einem Steuersatz von 15 % bis 43 % versteuert – abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens.

Wer zahlt die Erbschaftssteuer bei einer Erben­gemeinschaft?

In einer Erben­gemeinschaft ist nicht die Gemeinschaft an sich steuerpflichtig, sondern jeder Miterbe einzeln. Jeder Erbe wird entsprechend seiner Erbquote am gesamten Nachlass steuerlich beteiligt – das bedeutet, dass beim gesamten Nachlass der individuelle Anteil eines Erben für die Steuerberechnung herangezogen wird.

Wie funktioniert die Berechnung der Erbschaftssteuer?

Grundlage ist der gesamte Nachlass­wert. Davon werden die gesetzlichen Freibeträge abgezogen (z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder). Auf den verbleibenden Betrag wird je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes ein Steuersatz zwischen 7 % und 50 % angewendet.

Was bedeutet progressiv bei der Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist progressiv. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Wert der Erbschaft steigt. Je höher das steuerpflichtige Erbe, desto höher der Steuersatz.

Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?

Die Erbschaftssteuer bei Immobilien entfällt, wenn Ehepartner oder Kinder das geerbte Familienheim mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Für Ehepartner gilt die Befreiung unabhängig von Größe und Wert der Immobilie. Bei Kindern ist die Steuerfreiheit auf eine Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern beschränkt. Ist die Immobilie größer, wird der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Welche Freibeträge gibt es in Deutschland?

Neben dem allgemeinen Freibetrag, der für Ehepartner bei 500.000 Euro und für Kinder bei je 400.000 Euro liegt, gibt es den Versorgungs­freibetrag (256.000 Euro für Ehepartner, 10.300 - 52.000 Euro pro Kind je nach Alter), sowie einen kleineren Freibetrag für den Hausrat und sonstige bewegliche Gegenstände.

Außerdem kann das Familienheim an Ehepartner steuerfrei vererbt werden. An Kinder kann es bis zu einer Wohnfläche von 200 qm steuerfrei vererbt werden. In beiden Fällen gilt, dass der Erbe anschließend mindestens 10 Jahre lang in dem Familienheim leben muss.

Auch für Unternehmen gibt es eine Ausnahme: Betriebsvermögen wird zu 85% steuerfrei vererbt - auch, wenn der Erbe nicht aus der eigenen Familie stammt. Die Voraussetzung ist, dass der Betrieb für mindestens 7 Jahre fortgeführt und das Personal weiter beschäftigt wird.

Welche Fristen gibt es bei der Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls beim Finanzamt eingereicht werden. In manchen Fällen fordert das Finanzamt die Erben aktiv dazu auf. Es ist ratsam, rechtzeitig mit einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen, um Fristen einzuhalten.

Wie kann man die Erbschaftssteuer vermeiden?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Erbschaftssteuer reduzieren oder sogar vermeiden können.

Wichtig ist, dass Sie Klarheit schaffen und selbst bestimmen, wer Ihre Erben sind. Das geht am besten mit einem Testament.

Wie wird die Erbschaftssteuer bei Auslandsvermögen berechnet?

Wer in Deutschland lebt, muss grundsätzlich auch Auslandsvermögen versteuern. Oft greifen aber Doppelbesteuerungsabkommen, sodass im Ausland gezahlte Steuern auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden können.

Wie wird das Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer bewertet?

Beim Vererben eines Unternehmens wird der Wert meist nach den Gewinnen oder nach dem Vermögen des Betriebs berechnet. Für Erben, die das Unternehmen weiterführen, gibt es besondere Vorteile: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sie nur einen kleinen Teil versteuern oder sogar gar nichts, wenn der Betrieb mehrere Jahre fortgeführt wird.

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