Pflegehilfsmittel beantragen: So geht's


- Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss über 40 Euro für Pflegehilfsmittel zur privaten Verwendung.
- Die Pflegebox ist die ideale Alternative zum Einzelantrag bei der Pflegeversicherung. Sie enthält die wichtigsten Hilfsmittel zur persönlichen Hygiene bei Pflege im eigenen Zuhause und wird Ihnen kostenfrei zugeschickt –und das monatlich frei Haus!
Diese Pflegehilfsmittel gibt es pauschal
Als Pflegehilfsmittel werden alle Geräte und Mittel bezeichnet, die Pflege und den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern. Sie sollen zudem dazu beitragen, einen Beitrag zur Heilfürsorge zu leisten, ohne den Betroffenen finanziell zu belasten. Wer pflegebedürftig ist, hat sogar einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwischen:
- technischen Pflegehilfsmitteln, also etwa Pflegebetten, Lagerungshilfen oder einem Hausnotruf und
- zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhen, Betteinlagen oder Mitteln bei Inkontinenz
Wer pflegebedürftig ist und von einem Angehörigen zu Hause gepflegt wird, hat pauschal Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch, etwa als Schutz vor einer Infektion. Die Pflegekasse übernimmt Kosten in Höhe von 40 Euro pro Monat.
Pflegehilfsmittel beantragen: So bekommen Sie Pflegemittel gratis
Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben Menschen, die Pflegebedürftigkeit nachweisen können, also einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) haben. Wer keinen Pflegegrad hat, muss nachweisen, dass eine bleibende Behinderung droht oder es darum geht, eine bereits eingetretene Behinderung mit Pflegehilfsmitteln zu erleichtern, bzw. sogar auszugleichen. Auch wer in einer WG oder im betreuten Wohnbereich lebt, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Achtung: An gleicher Stelle ist auch festgelegt, dass der Zuschuss für Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich nicht übersteigen darf. Die finanzielle Hilfe wird nur von der Pflegekasse übernommen, wenn die Pflegehilfsmittel nicht ohnehin von der Krankenversicherung gestellt werden.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist in SGB XI geregelt. In unserem Beitrag Gesetze zur Pflege: Die rechtlichen Grundlagen erfahren Sie, welche weiteren Gesetzesgrundlagen Pflegebedürftige und Angehörige kennen sollten.
Der Adressat - Hier stellen Sie Ihren Antrag
Der Antrag auf den Zuschuss der Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel wird bei der eigenen Pflegekasse gestellt. Wenn Ihnen die Anschrift der Pflegekasse gerade nicht vorliegt, genügt es den Antrag an die eigene Krankenversicherung mit dem Vermerk "Weitergabe an die Pflegekasse" einzureichen. Genauso können Sie vorgehen, wenn Sie etwa einen Pflegegrad beantragen. Der Weg über die eigene Krankenkasse ist auch deshalb sinnvoll, weil einzelne Produktgruppen laut Pflegehilfsmittelverzeichnis von der Krankenkasse gestellt werden müssen. Das gilt bei Hilfsmitteln zur Versorgung bei Krankheit oder dauerhafter körperlicher Einschränkung als Folge einer Behinderung.

So sichern Sie die Kostenübernahme
Pflegehilfsmittel werden nicht nur von den Pflegeversicherungen oder Krankenversicherungen angeboten, sondern auch von Unternehmen, die sich auf die punktgenaue Versorgung von Pflegebedürftigen mit den notwendigen Hilfsmitteln spezialisiert haben. Der Antrag auf Kostenübernahme kann mit einer entsprechenden Vorlage eingereicht werden. Wie bei den meisten Leistungen der Pflegekassen kann der Erstantrag auch formlos schriftlich oder sogar telefonisch eingereicht werden. Wichtig: Die direkte Vorabkostenübernahme ist nur für gesetzlich Versicherte möglich.
Privat Versicherte übernehmen die Kosten wie bei regulären Versicherungsleistungen zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung ein. Viele Kassen gehen dann mit kurzem zeitlichen Versatz in Vorleistung und senden den richtigen Vordruck per Post oder E-Mail zu. Wer den Antrag formlos schriftlich stellen möchte, sollte daran denken, die wichtigsten Rahmendaten wie Name, Versicherungsnummer und die Art der gewünschten Hilfsmittel in seinem Anschreiben aufzuführen.
Außerdem ist es sinnvoll, vorab zu recherchieren, welche Pflegehilfsmittel von der Pauschale abgedeckt werden. Wer einen Pflegegrad hat, findet im Gutachten des MDK Hinweise darauf, welche Pflegehilfsmittel zur Erhöhung der Selbständigkeit, bzw. zur Erleichterung der Pflege geeignet sind. Die eigentliche Kostenübernahme besteht dabei üblicherweise aus zwei Schriftstücken – dem Antrag auf Kostenübernahme und der schriftlichen Zusicherung, dass Sie die bezuschussten Pflegehilfsmittel tatsächlich genutzt haben.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie über Afilio Ihre Box mit Pflegehilfsmitteln bestellen. Wir schicken Ihnen die Box monatlich zu und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Alternative zum Antrag auf Pflegehilfsmittel: Die Pflegebox
Um die Hürden zur Beantragung weiter zu reduzieren, gibt es sog. Pflegeboxen. Besonders praktisch: Den Inhalt können Sie online ganz einfach nach Ihren Wünschen zusammenstellen. Zu den möglichen Bestandteilen einer Pflegebox können etwa Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen oder Schutzschürzen gehören. Die fertige Box wird jeden Monat bequem nach Hause geliefert. Für Sie entstehen hier weder Kosten noch Aufwand, denn die Antragstellung und Abrechnung mit den zuständigen öffentlichen Stellen übernimmt das Team hinter den Pflegeboxen.
Pflegehilfsmittel in der Pflegebox
Welche Hilfsmittel für den Einsatz in der Pflegebox infrage kommen, ist durch das Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands verbindlich für Krankenkassen und Pflegekassen geregelt. Alle aufgeführten Hilfsmittel gehören zum Leistungskatalog beider Kassenarten und werden entweder finanziert oder verliehen. Die Pflegehilfsmittel fallen in unterschiedliche Produktgruppen, dazu zählt auch der Pflegehilfsmittelkatalog mit den Produktgruppen 50 bis 54. Im einzelnen listen die Produktgruppen 50 bis 54 die folgenden Hilfsmittel auf:
- PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
- PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
- PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
- PG 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
- PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Während die Produktgruppen 50, 52 und 53 technische Hilfsmittel auflisten, die Sie leihen können, wie etwa Pflegebetten oder Rollstühle, richten sich die Produktgruppen 51 und 54 an den unmittelbaren Bedarf des Pflegebedürftigen oder Pflegers. Bei Ihnen handelt es sich um Hygieneprodukte und Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch. Diese Hilfsmittel finden Sie auch in der Pflegebox.