Pflege­grad 2: Leistungen, Geld & Voraussetzungen 2025

Afilio
Vom 14.08.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflege­grad 2 (von 5) gilt bei spürbaren Einschränkungen im Alltag – etwa bei der Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung.
  • Es gibt monatlich finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige (347 Euro), die Betreuung durch einen Pflege­dienst (796 Euro) oder stationäre Pflege (805 Euro). Zusätzlich stehen 131 Euro für Hilfe im Alltag bereit.
  • Außerdem sind Zuschüsse möglich, z. B. für Pflege­hilfen, einen Hausnotruf oder den barrierefreien Umbau der Wohnung.
  • Wenn pflegende Angehörige mal krank oder im Urlaub sind, kann vorübergehend eine Ersatzpflege organisiert und bezahlt werden.

Jetzt Pflege­grad kostenlos beantragen

  • In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
  • Funktioniert für alle Kranken­kassen
  • Schnell und einfach Pflege­leistungen erhalten

Pflege­grad 2: Leistungstabelle 2025

Leistung

Höhe der Leistung

Pflege­geld

347 €

Pflege­sachleistungen

796 €

Tages- und Nachtpflege

721 €

Entlastungs­betrag

131 € monatlich

Stationäre Pflege

805 € monatlich

Verhinderungs­pflege

bis zu 1.685 € jährlich

Kurzzeitpflege

bis zu 3.539 € jährlich

Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 42 € monatlich

Hausnotrufsysteme

bis zu 25,50 € monatlich

Digitale Pflege­anwendungen

bis zu 53 € monatlich

Wohnraum­anpassungen

bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen

Wohngruppenzuschüsse

224 € monatlich (bis zu 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung)

Genaueres zu den einzelnen Leistungsansprüchen finden Sie im Abschnitt "Leistungen bei Pflege­grad 2".

Was bedeutet Pflege­grad 2?

Mit Pflege­grad 2 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag erheblich eingeschränkt ist. Das bedeutet: Sie benötigen regelmäßig Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Das System der Pflege­grade ersetzt seit 2017 die bisherigen Pflege­stufen. Während zuvor nur ein erhöhter Pflege­aufwand als pflegebedürftig galt, werden heute auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen systematisch berücksichtigt. Wer früher Pflege­stufe 0 hatte, wurde automatisch in Pflege­grad 2 überführt.

Eine Übersicht über alle Pflege­grade finden Sie hier.

Voraussetzungen für Pflege­grad 2

Pflege­grad 2 erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter Selbstständigkeit, etwa durch:

  • körperliche Erkrankungen
  • beginnende Demenz
  • Mobilitätseinschränkungen
  • altersbedingte Schwächen

Anhand des Neuen Begutachtungs­assessment (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 27 und unter 47,5 Punkten liegt, erhält Pflege­grad 2. Ab 12,5 Punkten gilt eine Person grundsätzlich als pflegebedürftig, darunter besteht kein Leistungsanspruch. Höhere Punktzahlen können zur Einstufung in Pflege­grad 3 oder höher führen.

Pflegegrad 2 Punkte Neues Begutachtungsassessment
Neues Begutachtungs­assessment: Punkteverteilung bei Pflege­grad 2

Pflege­begutachtung: Die 6 Module

Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:

  1. Mobilität: Wie selbständig bewegt sich der Begutachtete zuhause?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut findet sich der Betroffene im Alltag zurecht? Hat er eine zeitliche und örtliche Orientierung? Ist er in der Lage, Entscheidungen zu treffen?
  3. Verhalten und psychische Probleme: Schläft der Versicherte in der Nacht? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
  4. Selbstversorgung: Ist der Antragsteller dazu in der Lage, sich um die eigene Körperhygiene zu kümmern, sowie sich an- und auszukleiden? Ist es ihm möglich, sich mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen?
  5. Verhalten bei krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, Medikation, Arztbesuche und eventuell Katheter und Stoma zu bewältigen?
  6. Alltag und soziale Kontakte: Kann sich der Begutachtete selbst beschäftigen und seinen Tag strukturieren? Pflegt er soziale Kontakte?
NBA: Gewichtung der Punkte zur Feststellung der Selbständigkeit
Nicht alle Bereiche werden gleich gewichtet. Maßgeblich für die Einstufung ist in erster Linie die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen Situation.

Pflege­grad kostenlos berechnen

Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht.

Wie beantrage ich Pflege­grad 2?

Pflege­bedürftige, die Leistungen der Pflege­kasse erhalten möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen – telefonisch, schriftlich oder digital bei ihrer Pflege­kasse bzw. Pflege­versicherung. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag der ersten Kontaktaufnahme.

Im Anschluss beauftragt die Pflege­kasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflege­bedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.

Die Pflege­versicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflege­grad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.

Wie Sie einen Pflege­grad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.

Jetzt Pflege­grad kostenlos beantragen

  • In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
  • Funktioniert für alle Kranken­kassen
  • Schnell und einfach Pflege­leistungen erhalten

Leistungen bei Pflege­grad 2

Personen mit Pflege­grad 2 haben bei Pflege im häuslichen Umfeld Anspruch auf Pflege­geld oder Pflege­sachleistungen. Werden sie nicht in den eigenen vier Wänden gepflegt, können sie Leistungen der Pflege­kasse für die stationäre Pflege in einem Pflege­heim nutzen. Ihnen stehen außerdem zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungs­pflege zu. Unterstützung bekommen sie auch für die Tages- und Nachtpflege, für die Wohnraum­anpassung sowie Pflege­hilfsmittel. Pflege­bedürftige, die in betreuten Wohngemeinschaften leben können ggf. noch weitere Förderungen nutzen.

Leistungs-Vergleich der Pflege­grade:

Pflege­grad 1

Pflege­grad 2

Pflege­grad 3

Pflege­grad 4

Pflege­grad 5

Pflege­geld

0 €

347 €

599 €

800 €

990 €

Pflege­sachleistungen

0 €

796 €

1.497 €

1.859 €

2.299 €

Tagespflege und Nachtpflege

0 €

721 €

1.357 €

1.685 €

2.085 €

Entlastungs­betrag

131 €

131 €

131 €

131 €

131 €

Stationäre Pflege

131 €

805 €

1.319 €

1.855 €

2.096 €

Pflege­geld für Angehörige & Pflege­sachleistungen bei Pflege­grad 2

Im Gegensatz zum Pflege­grad 1 haben Personen mit Pflege­grad 2 bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige oder Freunde einen Anspruch auf Pflege­geld in Höhe von 347 Euro pro Monat. Es besteht außerdem ein Anrecht auf Pflege­sachleistungen über 796 Euro monatlich, wenn ein ambulanter Pflege­dienst die alltägliche Unterstützung übernimmt.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflege­grad 2

Versicherte mit Pflege­grad 2 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungs­betrag in Höhe von 131 Euro. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit

  • an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen,
  • einen Alltagsbegleiter zu engagieren, der ihnen Gesellschaft leistet,
  • eine Haushaltshilfe zu beauftragen.

Tages- und Nachtpflege bei Pflege­grad 2

Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege entsprechen den ambulanten Sachleistungen und werden zusätzlich zum Pflege­geld gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige geleistet wird. Pflege­bedürftige bekommen dann als teilstationäre Pflege­leistung im Monat 721 Euro ausgezahlt.

Leistungen bei stationärer Pflege bei Pflege­grad 2

Die Kosten für einen Pflege­heimplatz lagen 2019 im Schnitt zwischen 2.700 und 3.000 Euro monatlich, können aber je nach Bundesland stark variieren. Die Pflege­kasse übernimmt bei Pflege­grad 2 monatlich 805 Euro für die Unterbringung im Pflege­heim. Pflege­bedürftige müssen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und den pflegebedingten Eigenanteil selbst tragen. Letzterer ist für alle Bewohner gleich, unabhängig vom individuellen Pflege­bedarf.

Hinzu kommen bei Pflege­grad 2:

Leistung

Höhe der Leistung

Hinweise

Verhinderungs­pflege

bis zu 1.685 € jährlich

max. 28 Tage, erweiterbar auf 2.528 € bei Nichtnutzung von Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

bis zu 3.539 € jährlich

bis zu 56 Tage pro Jahr möglich, auch nach Klinikaufenthalten

Pflege­hilfsmittel

bis zu 42 €/Monat

z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel

Wohnraum­anpassung

bis zu 4.180 € einmalig

z. B. Badumbau, Treppenlift

Wohngruppenzuschlag

bis zu 224 €/Monat

bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften

WG-Gründungs­zuschuss

bis zu 2.613 € einmalig

je Bewohner, bei Neugründung einer Wohngruppe

Pflege­beratung und Pflege­kurse

kostenlos

für Angehörige und ehrenamtlich Pflege­nde

Verhinderungs­pflege bei Pflege­grad 2

Verhinderungs­pflege ist Ausfallpflege: Bei Pflege­grad 2 können Betroffene jährlich einen Zuschuss von 1.685 Euro für bis zu 28 Tage Verhinderungs­pflege erhalten, wenn Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub mit der Pflege aussetzen. Während dieser Zeit wird weiterhin die Hälfte des monatlichen Pflege­geldes für bis zu sechs Wochen gezahlt – wie auch bei der Kurzzeitpflege. Wird im selben Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt, lässt sich die Verhinderungs­pflege auf sechs Wochen ausdehnen und mit bis zu 2.528 Euro be­zuschussen.

Kurzzeitpflege bei Pflege­grad 2

Kurzzeitpflege und Verhinderungs­pflege sind gewissermaßen austauschbare Leistungen: Benötigt ein Betroffener mit Pflege­grad 2 nach einem Klinikaufenthalt Kurzzeitpflege, erhält er von der Pflege­kasse einen Zuschuss von bis zu 1.854 Euro für maximal 28 Tage im Jahr. Wird im selben Jahr keine Verhinderungs­pflege genutzt, kann die Kurzzeitpflege auf 56 Tage verlängert und mit bis zu 3.539 Euro be­zuschusst werden. Zusätzlich steht während der Kurzzeitpflege die Hälfte des Pflege­geldes zu.

Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege

Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:

Zusätzliche Leistungen

Höhe / Anspruch

Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 42 € pro Monat

Medizinische Hilfsmittel

z.B. Hausnotrufsysteme

Digitale Pflege­anwendungen

bis zu 53 € pro Monat

Wohraumanpassungen

bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen

Wohngruppenzuschüsse

224 € pro Monat (und bis zu. 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung)

Zuschuss zur Wohnraum­anpassung

Für Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen.

Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs

Leben bis zu vier Versicherte mit Pflege­grad gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder sogenannten Senioren-WG, erhalten sie ebenfalls Zuschüsse zur Wohnraum­anpassung. Zusätzlich stehen jedem Bewohner ein Einrichtungs­zuschuss von 4.180 Euro, ein monatlicher Zuschuss von 224 Euro für eine Haushaltskraft und ein einmaliger WG-Gründungs­zuschuss in Höhe von 2.613 Euro zu.

Medizinische Hilfsmittel und Pflege­hilfsmittel

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 2 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflege­hilfsmittel und medizinische Hilfsmittel (z.B. ein Hausnotruf) sowie auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die sie in Form des Afilio-Pflege­pakets beziehen können.

Zudem besteht ein Anspruch auf regelmäßige Pflege­beratung, die von der Pflege­kasse übernommen wird. Angehörige und ehrenamtlich Pflege­nde können außerdem an einem kostenlosen Pflege­kurs teilnehmen.

Pflege­hilfsmittel sichern

Mit dem Afilio-Pflege­paket erhalten Sie jeden Monat passende Pflege­hilfsmittel im Wert von bis zu 42 € kostenlos und bequem nach Hause. Einfach Paket auswählen oder individuell zusammenstellen.

Pflege­grad 2: Zeitaufwand Tabelle

Seit Einführung der Pflege­grade wird der Pflege­bedarf anhand eines Punktesystems bewertet, nicht nach Zeitaufwand. Dennoch bietet folgende Tabelle Orientierung zu typischen Pflege­aufgaben:

Pflege­aktivität

Geschätzter Zeitaufwand pro Tag

Körperpflege

ca. 45 bis 60 Minuten

Mobilitätshilfe

ca. 30 Minuten

Ernährungshilfe

ca. 30 Minuten

Haushaltsführung

ca. 60 bis 90 Minuten

Hinweis: Die Zeitangaben dienen lediglich als Orientierung und können individuell abweichen.

Fallbeispiel: Pflege­grad 2 in der Praxis

Frau Meier ist 79 Jahre alt und lebt allein. Aufgrund altersbedingter körperlicher Schwäche und beginnender Demenz fällt es ihr zunehmend schwer, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Sie benötigt regelmäßig Unterstützung bei der Körperpflege, beim Einkaufen, bei der Medikamenteneinnahme und der Haushaltsführung. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird ihr der Pflege­grad 2 zuerkannt.

Im Rahmen der häuslichen Pflege erhält Frau Meier monatlich 347 Euro Pflege­geld, weil ihre Tochter die Pflege übernimmt. Zusätzlich nutzt sie den Entlastungs­betrag von 131 Euro für eine zertifizierte Haushaltshilfe. Sollte ihre Tochter vorübergehend verhindert sein, greift Frau Meier auf Verhinderungs­pflege zurück – hierfür stehen ihr bis zu 1.685 Euro jährlich zur Verfügung. Da sie weiterhin in ihrer Wohnung leben möchte, nutzt sie außerdem den Zuschuss zur Wohnraum­anpassung in Höhe von 4.180 Euro, um ihr Badezimmer barrierefrei umbauen zu lassen.

Jetzt Pflege­grad kostenlos beantragen

  • In 5 Minuten bis zum fertigen Antrag
  • Funktioniert für alle Kranken­kassen
  • Schnell und einfach Pflege­leistungen erhalten

Unser Tipp:

Mit Afilio können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad berechnen und im Anschluss den Antrag bequem online stellen. Die Experten von Afilio begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und stehen bei allen Fragen zur Seite.

<< Zurück zu Pflege­grad 1

Weiter zu Pflege­grad 3 >>

Zur Übersicht mit allen Pflege­graden >>

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Leistungen stehen pflegenden Angehörigen bei Pflege­grad 2 zu?

Angehörige erhalten Pflege­geld, Sozial­versicherungsbeiträge, kostenfreie Pflege­kurse und haben Anspruch auf Beratungseinsätze zur Entlastung.

Wie viel Geld gibt es bei Pflege­grad 2?

Sie erhalten 347 € Pflege­geld monatlich, wenn Angehörige pflegen – oder 796 € für einen ambulanten Pflege­dienst. Zusätzlich kommen Entlastungsleistungen, Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungs­pflege sowie weitere Unterstützungen hinzu.

Wie hoch ist das Pflege­geld bei Pflege­grad 2?

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Pflege­geld bei Pflege­grad 2 347 Euro monatlich, was einer Erhöhung um etwa 4,5 % gegenüber 2024 entspricht.

Wie viel Verhinderungs­pflege gibt es bei Pflege­grad 2?

Bei Pflege­grad 2 stehen jährlich 1.685 Euro für bis zu 28 Tage Verhinderungs­pflege zur Verfügung – wenn Angehörige z. B. wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen. Zusätzlich wird während der Verhinderungs­pflege die Hälfte des Pflege­geldes weitergezahlt. Wird keine Kurzzeitpflege genutzt, kann der Betrag auf bis zu 2.528 Euro erhöht werden.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflege­grad 2?

Bei Pflege­grad 2 gibt es keine feste Stundenanzahl für eine Haushaltshilfe. Menschen mit Pflege­grad 2 können den monatlichen Entlastungs­betrag von 131 Euro nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.

Zusätzlich besteht Anspruch auf den sogenannten Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der ungenutzten Pflege­sachleistungen (z. B. bei ambulanter Pflege) können ebenfalls für hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge lassen sich zudem ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt verwenden.

Werden die Hausnotrufkosten bei Pflege­grad 2 übernommen?

Ja, bei Pflege­grad 2 übernimmt die Pflege­kasse 25,50 Euro monatlich für ein Hausnotrufsystem, wenn die oder der Pflege­bedürftige allein lebt oder tagsüber häufig allein ist. Der Antrag läuft in der Regel direkt über den Anbieter.

Was darf man bei Pflege­grad 2 nicht mehr können?

Pflege­grad 2 erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene haben meist Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder der Haushaltsführung. Entscheidend ist nicht ein einzelnes Defizit, sondern die Summe an Einschränkungen, die im Begutachtungsverfahren mindestens 27 Punkte ergeben.

Wie viele Rentenpunkte gibt es bei Pflege­grad 2?

Pflege­nde Angehörige können bei häuslicher Pflege von Personen mit Pflege­grad 2 bis zu 0,6 Rentenpunkte pro Jahr erhalten. Voraussetzung ist, dass die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen erfolgt und keine Erwerbstätigkeit von über 30 Stunden pro Woche vorliegt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflege­stufe 2 und Pflege­grad 2?

Die Pflege­stufen wurden 2017 vollständig durch die Pflege­grade ersetzt. Pflege­grad 2 entspricht heute in etwa der früheren Pflege­stufe 1 oder 0 – berücksichtigt aber zusätzlich auch kognitive Einschränkungen wie Demenz. Die Einstufung erfolgt heute nicht mehr nach Zeitaufwand, sondern anhand des Grads der Selbstständigkeit. Eine Antragstellung auf Pflege­stufe ist seit 2017 nicht mehr möglich.

Pflege­grad 2 orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit, nicht am Pflege­aufwand.

Welche Krankheiten führen zu Pflege­grad 2?

Typische Krankheiten bei Pflege­grad 2 sind mittelschwere körperliche Einschränkungen (z.B. Arthrose), chronische Erkrankungen wie COPD oder Herzinsuffizienz, sowie beginnende Demenz oder Depressionen mit Auswirkungen auf den Alltag. Entscheidend ist, dass die Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt – nicht die Diagnose selbst.

Wie viele Stunden darf man mit Pflege­grad 2 arbeiten?

Mit Pflege­grad 2 dürfen Sie grundsätzlich so viele Stunden arbeiten, wie es Ihr Gesundheits­zustand zulässt – es gibt keine gesetzliche Stundenbegrenzung. Einschränkungen gelten nur, wenn Sie zusätzlich pflegende*r Angehörige*r sind und Renten­versicherungsbeiträge über die Pflege­kasse erhalten möchten: Dann darf Ihre Erwerbstätigkeit maximal 30 Stunden pro Woche betragen.

Was zahlt die Beihilfe bei Pflege­grad 2?

Bei Pflege­grad 2 zahlt die Pflege­kasse pauschal 805 Euro monatlich für stationäre Pflege. Die Beihilfe übernimmt darüber hinaus einen prozentualen Anteil der verbleibenden Kosten – also z. B. für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Wie viel genau gezahlt wird, hängt vom persönlichen Beihilfebemessungssatz ab (meist 50–70 %). So verringert sich der Eigenanteil deutlich.

Kann ich mit Pflege­grad 2 eine andere Person pflegen?

Ja. Auch mit Pflege­grad 2 dürfen Sie grundsätzlich eine andere Person pflegen – z. B. als Angehörige*r. Entscheidend ist, dass Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Der eigene Pflege­grad schließt eine Pflege­tätigkeit nicht automatisch aus, kann aber je nach Einschränkung Einfluss auf die Belastbarkeit im Alltag haben.

Wie oft duschen bei Pflege­grad 2?

Mit der Umstellung auf die Pflege­grade steht nicht mehr der Zeitaufwand im Vordergrund, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Das bedeutet: Wie oft jemand duscht oder duschen darf, ist nicht mehr pauschal geregelt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wie stark die Selbstständigkeit im Bereich „Körperpflege“ eingeschränkt ist.

Teilen Sie den Artikel