
Pflegegrad 2: Leistungen, Geld & Voraussetzungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Pflegegrad 2 (von 5) gilt bei spürbaren Einschränkungen im Alltag – etwa bei der Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung.
- Es gibt monatlich finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige (347 Euro), die Betreuung durch einen Pflegedienst (796 Euro) oder stationäre Pflege (805 Euro). Zusätzlich stehen 131 Euro für Hilfe im Alltag bereit.
- Außerdem sind Zuschüsse möglich, z. B. für Pflegehilfen, einen Hausnotruf oder den barrierefreien Umbau der Wohnung.
- Wenn pflegende Angehörige mal krank oder im Urlaub sind, kann vorübergehend eine Ersatzpflege organisiert und bezahlt werden.
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Pflegegrad 2: Leistungstabelle 2025
Leistung | Höhe der Leistung |
---|---|
Pflegegeld | 347 € |
Pflegesachleistungen | 796 € |
Tages- und Nachtpflege | 721 € |
Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
Stationäre Pflege | 805 € monatlich |
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich |
Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € monatlich |
Hausnotrufsysteme | bis zu 25,50 € monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53 € monatlich |
Wohnraumanpassungen | bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224 € monatlich (bis zu 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung) |
Genaueres zu den einzelnen Leistungsansprüchen finden Sie im Abschnitt "Leistungen bei Pflegegrad 2".
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag erheblich eingeschränkt ist. Das bedeutet: Sie benötigen regelmäßig Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Das System der Pflegegrade ersetzt seit 2017 die bisherigen Pflegestufen. Während zuvor nur ein erhöhter Pflegeaufwand als pflegebedürftig galt, werden heute auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen systematisch berücksichtigt. Wer früher Pflegestufe 0 hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 2 überführt.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter Selbstständigkeit, etwa durch:
- körperliche Erkrankungen
- beginnende Demenz
- Mobilitätseinschränkungen
- altersbedingte Schwächen
Anhand des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 27 und unter 47,5 Punkten liegt, erhält Pflegegrad 2. Ab 12,5 Punkten gilt eine Person grundsätzlich als pflegebedürftig, darunter besteht kein Leistungsanspruch. Höhere Punktzahlen können zur Einstufung in Pflegegrad 3 oder höher führen.

Pflegebegutachtung: Die 6 Module
Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:
- Mobilität: Wie selbständig bewegt sich der Begutachtete zuhause?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut findet sich der Betroffene im Alltag zurecht? Hat er eine zeitliche und örtliche Orientierung? Ist er in der Lage, Entscheidungen zu treffen?
- Verhalten und psychische Probleme: Schläft der Versicherte in der Nacht? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
- Selbstversorgung: Ist der Antragsteller dazu in der Lage, sich um die eigene Körperhygiene zu kümmern, sowie sich an- und auszukleiden? Ist es ihm möglich, sich mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen?
- Verhalten bei krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, Medikation, Arztbesuche und eventuell Katheter und Stoma zu bewältigen?
- Alltag und soziale Kontakte: Kann sich der Begutachtete selbst beschäftigen und seinen Tag strukturieren? Pflegt er soziale Kontakte?

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Wie beantrage ich Pflegegrad 2?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegekasse erhalten möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen – telefonisch, schriftlich oder digital bei ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag der ersten Kontaktaufnahme.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflegegrad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
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Leistungen bei Pflegegrad 2
Personen mit Pflegegrad 2 haben bei Pflege im häuslichen Umfeld Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Werden sie nicht in den eigenen vier Wänden gepflegt, können sie Leistungen der Pflegekasse für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim nutzen. Ihnen stehen außerdem zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu. Unterstützung bekommen sie auch für die Tages- und Nachtpflege, für die Wohnraumanpassung sowie Pflegehilfsmittel. Pflegebedürftige, die in betreuten Wohngemeinschaften leben können ggf. noch weitere Förderungen nutzen.
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegegeld für Angehörige & Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Im Gegensatz zum Pflegegrad 1 haben Personen mit Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige oder Freunde einen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat. Es besteht außerdem ein Anrecht auf Pflegesachleistungen über 796 Euro monatlich, wenn ein ambulanter Pflegedienst die alltägliche Unterstützung übernimmt.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit
- an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen,
- einen Alltagsbegleiter zu engagieren, der ihnen Gesellschaft leistet,
- eine Haushaltshilfe zu beauftragen.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2
Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege entsprechen den ambulanten Sachleistungen und werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige geleistet wird. Pflegebedürftige bekommen dann als teilstationäre Pflegeleistung im Monat 721 Euro ausgezahlt.
Leistungen bei stationärer Pflege bei Pflegegrad 2
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz lagen 2019 im Schnitt zwischen 2.700 und 3.000 Euro monatlich, können aber je nach Bundesland stark variieren. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 monatlich 805 Euro für die Unterbringung im Pflegeheim. Pflegebedürftige müssen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und den pflegebedingten Eigenanteil selbst tragen. Letzterer ist für alle Bewohner gleich, unabhängig vom individuellen Pflegebedarf.
Hinzu kommen bei Pflegegrad 2:
Leistung | Höhe der Leistung | Hinweise |
---|---|---|
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich | max. 28 Tage, erweiterbar auf 2.528 € bei Nichtnutzung von Kurzzeitpflege |
Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | bis zu 56 Tage pro Jahr möglich, auch nach Klinikaufenthalten |
Pflegehilfsmittel | bis zu 42 €/Monat | z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € einmalig | z. B. Badumbau, Treppenlift |
Wohngruppenzuschlag | bis zu 224 €/Monat | bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften |
WG-Gründungszuschuss | bis zu 2.613 € einmalig | je Bewohner, bei Neugründung einer Wohngruppe |
Pflegeberatung und Pflegekurse | kostenlos | für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende |
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Verhinderungspflege ist Ausfallpflege: Bei Pflegegrad 2 können Betroffene jährlich einen Zuschuss von 1.685 Euro für bis zu 28 Tage Verhinderungspflege erhalten, wenn Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub mit der Pflege aussetzen. Während dieser Zeit wird weiterhin die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen gezahlt – wie auch bei der Kurzzeitpflege. Wird im selben Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt, lässt sich die Verhinderungspflege auf sechs Wochen ausdehnen und mit bis zu 2.528 Euro bezuschussen.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind gewissermaßen austauschbare Leistungen: Benötigt ein Betroffener mit Pflegegrad 2 nach einem Klinikaufenthalt Kurzzeitpflege, erhält er von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 1.854 Euro für maximal 28 Tage im Jahr. Wird im selben Jahr keine Verhinderungspflege genutzt, kann die Kurzzeitpflege auf 56 Tage verlängert und mit bis zu 3.539 Euro bezuschusst werden. Zusätzlich steht während der Kurzzeitpflege die Hälfte des Pflegegeldes zu.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
Zusätzliche Leistungen | Höhe / Anspruch |
---|---|
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 € pro Monat |
Medizinische Hilfsmittel | z.B. Hausnotrufsysteme |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 53 € pro Monat |
Wohraumanpassungen | bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen |
Wohngruppenzuschüsse | 224 € pro Monat (und bis zu. 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung) |
Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Für Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen.
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
Leben bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder sogenannten Senioren-WG, erhalten sie ebenfalls Zuschüsse zur Wohnraumanpassung. Zusätzlich stehen jedem Bewohner ein Einrichtungszuschuss von 4.180 Euro, ein monatlicher Zuschuss von 224 Euro für eine Haushaltskraft und ein einmaliger WG-Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro zu.
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel (z.B. ein Hausnotruf) sowie auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die sie in Form des Afilio-Pflegepakets beziehen können.
Zudem besteht ein Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung, die von der Pflegekasse übernommen wird. Angehörige und ehrenamtlich Pflegende können außerdem an einem kostenlosen Pflegekurs teilnehmen.
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Pflegegrad 2: Zeitaufwand Tabelle
Seit Einführung der Pflegegrade wird der Pflegebedarf anhand eines Punktesystems bewertet, nicht nach Zeitaufwand. Dennoch bietet folgende Tabelle Orientierung zu typischen Pflegeaufgaben:
Pflegeaktivität | Geschätzter Zeitaufwand pro Tag |
---|---|
Körperpflege | ca. 45 bis 60 Minuten |
Mobilitätshilfe | ca. 30 Minuten |
Ernährungshilfe | ca. 30 Minuten |
Haushaltsführung | ca. 60 bis 90 Minuten |
Hinweis: Die Zeitangaben dienen lediglich als Orientierung und können individuell abweichen.
Fallbeispiel: Pflegegrad 2 in der Praxis
Frau Meier ist 79 Jahre alt und lebt allein. Aufgrund altersbedingter körperlicher Schwäche und beginnender Demenz fällt es ihr zunehmend schwer, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Sie benötigt regelmäßig Unterstützung bei der Körperpflege, beim Einkaufen, bei der Medikamenteneinnahme und der Haushaltsführung. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird ihr der Pflegegrad 2 zuerkannt.
Im Rahmen der häuslichen Pflege erhält Frau Meier monatlich 347 Euro Pflegegeld, weil ihre Tochter die Pflege übernimmt. Zusätzlich nutzt sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro für eine zertifizierte Haushaltshilfe. Sollte ihre Tochter vorübergehend verhindert sein, greift Frau Meier auf Verhinderungspflege zurück – hierfür stehen ihr bis zu 1.685 Euro jährlich zur Verfügung. Da sie weiterhin in ihrer Wohnung leben möchte, nutzt sie außerdem den Zuschuss zur Wohnraumanpassung in Höhe von 4.180 Euro, um ihr Badezimmer barrierefrei umbauen zu lassen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Leistungen stehen pflegenden Angehörigen bei Pflegegrad 2 zu?
Angehörige erhalten Pflegegeld, Sozialversicherungsbeiträge, kostenfreie Pflegekurse und haben Anspruch auf Beratungseinsätze zur Entlastung.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?
Sie erhalten 347 € Pflegegeld monatlich, wenn Angehörige pflegen – oder 796 € für einen ambulanten Pflegedienst. Zusätzlich kommen Entlastungsleistungen, Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie weitere Unterstützungen hinzu.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 347 Euro monatlich, was einer Erhöhung um etwa 4,5 % gegenüber 2024 entspricht.
Wie viel Verhinderungspflege gibt es bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 stehen jährlich 1.685 Euro für bis zu 28 Tage Verhinderungspflege zur Verfügung – wenn Angehörige z. B. wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen. Zusätzlich wird während der Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Wird keine Kurzzeitpflege genutzt, kann der Betrag auf bis zu 2.528 Euro erhöht werden.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 gibt es keine feste Stundenanzahl für eine Haushaltshilfe. Menschen mit Pflegegrad 2 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.
Zusätzlich besteht Anspruch auf den sogenannten Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen (z. B. bei ambulanter Pflege) können ebenfalls für hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge lassen sich zudem ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt verwenden.
Werden die Hausnotrufkosten bei Pflegegrad 2 übernommen?
Ja, bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse 25,50 Euro monatlich für ein Hausnotrufsystem, wenn die oder der Pflegebedürftige allein lebt oder tagsüber häufig allein ist. Der Antrag läuft in der Regel direkt über den Anbieter.
Was darf man bei Pflegegrad 2 nicht mehr können?
Pflegegrad 2 erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene haben meist Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder der Haushaltsführung. Entscheidend ist nicht ein einzelnes Defizit, sondern die Summe an Einschränkungen, die im Begutachtungsverfahren mindestens 27 Punkte ergeben.
Wie viele Rentenpunkte gibt es bei Pflegegrad 2?
Pflegende Angehörige können bei häuslicher Pflege von Personen mit Pflegegrad 2 bis zu 0,6 Rentenpunkte pro Jahr erhalten. Voraussetzung ist, dass die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen erfolgt und keine Erwerbstätigkeit von über 30 Stunden pro Woche vorliegt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 2 und Pflegegrad 2?
Die Pflegestufen wurden 2017 vollständig durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 2 entspricht heute in etwa der früheren Pflegestufe 1 oder 0 – berücksichtigt aber zusätzlich auch kognitive Einschränkungen wie Demenz. Die Einstufung erfolgt heute nicht mehr nach Zeitaufwand, sondern anhand des Grads der Selbstständigkeit. Eine Antragstellung auf Pflegestufe ist seit 2017 nicht mehr möglich.
Pflegegrad 2 orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit, nicht am Pflegeaufwand.
Welche Krankheiten führen zu Pflegegrad 2?
Typische Krankheiten bei Pflegegrad 2 sind mittelschwere körperliche Einschränkungen (z.B. Arthrose), chronische Erkrankungen wie COPD oder Herzinsuffizienz, sowie beginnende Demenz oder Depressionen mit Auswirkungen auf den Alltag. Entscheidend ist, dass die Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt – nicht die Diagnose selbst.
Wie viele Stunden darf man mit Pflegegrad 2 arbeiten?
Mit Pflegegrad 2 dürfen Sie grundsätzlich so viele Stunden arbeiten, wie es Ihr Gesundheitszustand zulässt – es gibt keine gesetzliche Stundenbegrenzung. Einschränkungen gelten nur, wenn Sie zusätzlich pflegende*r Angehörige*r sind und Rentenversicherungsbeiträge über die Pflegekasse erhalten möchten: Dann darf Ihre Erwerbstätigkeit maximal 30 Stunden pro Woche betragen.
Was zahlt die Beihilfe bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse pauschal 805 Euro monatlich für stationäre Pflege. Die Beihilfe übernimmt darüber hinaus einen prozentualen Anteil der verbleibenden Kosten – also z. B. für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Wie viel genau gezahlt wird, hängt vom persönlichen Beihilfebemessungssatz ab (meist 50–70 %). So verringert sich der Eigenanteil deutlich.
Kann ich mit Pflegegrad 2 eine andere Person pflegen?
Ja. Auch mit Pflegegrad 2 dürfen Sie grundsätzlich eine andere Person pflegen – z. B. als Angehörige*r. Entscheidend ist, dass Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Der eigene Pflegegrad schließt eine Pflegetätigkeit nicht automatisch aus, kann aber je nach Einschränkung Einfluss auf die Belastbarkeit im Alltag haben.
Wie oft duschen bei Pflegegrad 2?
Mit der Umstellung auf die Pflegegrade steht nicht mehr der Zeitaufwand im Vordergrund, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Das bedeutet: Wie oft jemand duscht oder duschen darf, ist nicht mehr pauschal geregelt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wie stark die Selbstständigkeit im Bereich „Körperpflege“ eingeschränkt ist.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen 17.01.2022
- Diakonie: Pflegegrad 2 17.01.2022
- Sozialverband VdK: Pflegebegutachtung bei Erwachsenen 17.01.2022
- Verbraucherzentrale: Kosten im Pflegeheim 17.01.2022
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 21.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025
- Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente 28.07.2025
- Haushaltshilfe: Unterstützung für Senioren und Pflegebedürftige im Alltag 05.08.2025