
Pflegegrad 2: Geld, Leistungen und Voraussetzungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Pflegegrad 2 erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27–47,4 Punkte).
- Mit Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und zusätzliche Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro im Monat.
- Darüber hinaus besteht außerdem Anspruch auf Zuschüsse, wie z. B. für Wohnraumanpassungen oder Pflegehilfsmittel.
- Zum 1. Januar 2025 wurden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent erhöht.
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Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad 2: Definition
Mit Pflegegrad 2 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag erheblich eingeschränkt ist. Das bedeutet: Sie benötigen regelmäßig Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Das System der Pflegegrade ersetzt seit 2017 die bisherigen Pflegestufen. Während zuvor nur ein erhöhter Pflegeaufwand als pflegebedürftig galt, werden heute auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen systematisch berücksichtigt. Wer früher Pflegestufe 0 hatte, wurde automatisch in Pflegegrad 2 überführt.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Vorraussetzungen bei Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter Selbstständigkeit, etwa durch:
- körperliche Erkrankungen
- beginnende Demenz
- Mobilitätseinschränkungen
- altersbedingte Schwächen
Anhand des Neue Begutachtungsassessment (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 27 und unter 47,5 Punkten liegt, erhält Pflegegrad 2. Ab 12,5 Punkten gilt eine Person grundsätzlich als pflegebedürftig, darunter besteht kein Leistungsanspruch. Höhere Punktzahlen können zur Einstufung in Pflegegrad 3 oder höher führen.

Die Bewertung orientiert sich an sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen. Maßgeblich ist vor allem die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation:
- Mobilität: Wie selbständig bewegt sich der Begutachtete zuhause?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut findet sich der Betroffene im Alltag zurecht? Hat er eine zeitliche und örtliche Orientierung? Ist er in der Lage, Entscheidungen zu treffen?
- Verhalten und psychische Probleme: Schläft der Versicherte in der Nacht? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
- Selbständige Versorgung: Ist der Antragsteller dazu in der Lage, sich um die eigene Körperhygiene zu kümmern, sowie sich an- und auszukleiden? Ist es ihm möglich, sich mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen?
- Verhalten bei krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, Medikation, Arztbesuche und eventuell Katheter und Stoma zu bewältigen?
- Alltag und soziale Kontakte: Kann sich der Begutachtete selbst beschäftigen und seinen Tag strukturieren? Pflegt er soziale Kontakte?

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Wie beantrage ich Pflegegrad 2?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegekasse erhalten möchten, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen – telefonisch, schriftlich oder digital bei ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag der ersten Kontaktaufnahme.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflegegrad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
Leistungen bei Pflegegrad 2 - Welche Leistungen stehen Ihnen in 2025 zu?
Personen mit Pflegegrad 2 haben bei Pflege im häuslichen Umfeld Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Werden sie nicht in den eigenen vier Wänden gepflegt, können sie Leistungen der Pflegekasse für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim nutzen. Ihnen stehen außerdem zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu. Unterstützung bekommen sie auch für die Tages- und Nachtpflege, für die Wohnraumanpassung sowie Pflegehilfsmittel. Pflegebedürftige, die in betreuten Wohngemeinschaften leben können ggf. noch weitere Förderungen nutzen.
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Hinzu kommen bei Pflegegrad 2:
Leistung | Höhe der Leistung | Hinweise |
---|---|---|
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich | max. 28 Tage, erweiterbar auf 2.528 € bei Nichtnutzung von Kurzzeitpflege |
Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € jährlich | bis zu 56 Tage pro Jahr möglich, auch nach Klinikaufenthalten |
Pflegehilfsmittel | bis zu 42 €/Monat | z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € einmalig | z. B. Badumbau, Treppenlift |
Wohngruppenzuschlag | bis zu 224 €/Monat | bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften |
WG-Gründungszuschuss | bis zu 2.613 € einmalig | je Bewohner, bei Neugründung einer Wohngruppe |
Pflegeberatung und Pflegekurse | kostenlos | für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende |
Pflegegeld für Angehörige & Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Im Gegensatz zum Pflegegrad 1 haben Personen mit Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige oder Freunde einen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro pro Monat. Es besteht außerdem ein Anrecht auf Pflegesachleistungen über 796 Euro monatlich, wenn ein ambulanter Pflegedienst die alltägliche Unterstützung übernimmt.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit
- an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen,
- einen Alltagsbegleiter zu engagieren, der ihnen Gesellschaft leistet und bei kleineren Tätigkeiten zur Hand geht,
- eine Haushaltshilfe zu beauftragen.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind gewissermaßen austauschbare Leistungen: Benötigt ein Betroffener mit Pflegegrad 2 nach einem Klinikaufenthalt Kurzzeitpflege, erhält er von der Pflegekasse für bis zu 28 Tage im Jahr einen maximalen Zuschuss von 1.854 Euro. Nimmt er dann im selben Jahr keine Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst in Anspruch, bekommt er für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.539 Euro Zuschuss, dann sogar für maximal 56 Tage. Während der Kurzzeitpflege steht dem Betroffenen zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes zu.
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2
Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege entsprechen den ambulanten Sachleistungen und werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige geleistet wird. Pflegebedürftige bekommen dann als teilstationäre Pflegeleistung im Monat 721 Euro ausgezahlt.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Verhinderungspflege ist Ausfallpflege: Bei Pflegegrad 2 können Betroffene in jedem Jahr einen Zuschuss von 1.685 Euro für Verhinderungspflege mit höchstens 28 Tagen in Anspruch nehmen, wenn Angehörige wegen Krankheit oder bei Urlaub mit der Pflege aussetzen. Auch während der Verhinderungspflege erhalten Hilfsbedürftige die Hälfte ihres monatlichen Pflegegeldsatzes für bis zu sechs Wochen im Jahr – genauso wie bei der Kurzzeitpflege. Nehmen sie im selben Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch, können sie die Verhinderungspflege auf sechs Wochen ausdehnen, die dann mit bis zu 2.528 Euro bezuschusst wird.
Leistungen bei stationärer Pflege bei Pflegegrad 2
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen Stand 2019 im Schnitt zwischen 2.700 und 3.000 Euro im Monat. Dabei können die Kosten von Bundesland zu Bundesland stark variieren. Die Pflegekasse übernimmt bei Versicherten mit Pflegegrad 2 im Monat 805 Euro für die Unterbringung im Pflegeheim. Pflegebedürftige müssen neben variierenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung den pflegebedingten Eigenanteil selbst aufbringen. Dieser ist für alle Bewohner gleich, egal wie hoch ihr Pflegebedarf ist.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege bei Pflegegrad 2
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
-
Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Für barrierefreie Umbauten können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 einmalig 4.180 Euro erhalten - z. B. für einen Treppenlift oder den Badumbau.
-
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel (z.B. ein Hausnotruf) sowie auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die sie in Form des Afilio-Pflegepakets beziehen können.
Zudem besteht ein Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung, die von der Pflegekasse übernommen wird. Angehörige und ehrenamtlich Pflegende können außerdem an einem kostenlosen Pflegekurs teilnehmen.
-
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs: Betroffene in ambulant betreuten Wohngruppen oder sog. Senioren-WGs erhalten Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung, sofern bis zu vier Personen mit Pflegegrad 2 gemeinsam wohnen. Des Weiteren gibt es 4.180 Euro Einrichtungszuschuss pro Person und monatlich 224 Euro für eine Haushaltskraft. Zudem wird bei WG-Neugründung ein Gründungszuschuss von 2.613 Euro pro Person gewährt.
Fallbeispiel: Pflegegrad 2 in der Praxis
Frau Meier ist 79 Jahre alt und lebt allein. Aufgrund altersbedingter körperlicher Schwäche und beginnender Demenz fällt es ihr zunehmend schwer, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Sie benötigt regelmäßig Unterstützung bei der Körperpflege, beim Einkaufen, bei der Medikamenteneinnahme und der Haushaltsführung. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird ihr der Pflegegrad 2 zuerkannt.
Im Rahmen der häuslichen Pflege erhält Frau Meier monatlich 347 Euro Pflegegeld, weil ihre Tochter die Pflege übernimmt. Zusätzlich nutzt sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro für eine zertifizierte Haushaltshilfe. Sollte ihre Tochter vorübergehend verhindert sein, greift Frau Meier auf Verhinderungspflege zurück – hierfür stehen ihr bis zu 1.685 Euro jährlich zur Verfügung. Da sie weiterhin in ihrer Wohnung leben möchte, nutzt sie außerdem den Zuschuss zur Wohnraumanpassung in Höhe von 4.180 Euro, um ihr Badezimmer barrierefrei umbauen zu lassen.
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Unser Tipp: Mit Afilio können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad berechnen und im Anschluss den Antrag bequem online stellen. Die Experten von Afilio begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und stehen bei allen Fragen zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Angehörige erhalten Pflegegeld, Sozialversicherungsbeiträge, kostenfreie Pflegekurse und haben Anspruch auf Beratungseinsätze zur Entlastung.
Ja, über den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat lassen sich Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter finanzieren – etwa für Reinigung, Einkauf oder Begleitung.
Die Pflegestufen wurden 2017 vollständig durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 2 entspricht heute in etwa der früheren Pflegestufe 1 oder 0 – berücksichtigt aber zusätzlich auch kognitive Einschränkungen wie Demenz. Die Einstufung erfolgt heute nicht mehr nach Zeitaufwand, sondern anhand des Grads der Selbstständigkeit. Eine Antragstellung auf Pflegestufe ist seit 2017 nicht mehr möglich.
Pflegegrad 2 orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit, nicht am Pflegeaufwand.
Sie erhalten 347 € Pflegegeld monatlich, wenn Angehörige pflegen – oder 796 € für einen ambulanten Pflegedienst. Zusätzlich kommen Entlastungsleistungen, Zuschüsse zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie weitere Unterstützungen hinzu.
Mit der Umstellung auf die Pflegegrade steht nicht mehr der Zeitaufwand im Vordergrund, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Das bedeutet: Wie oft jemand duscht oder duschen darf, ist nicht mehr pauschal geregelt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wie stark die Selbstständigkeit im Bereich „Körperpflege“ eingeschränkt ist.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen 17.01.2022
- Diakonie: Pflegegrad 2 17.01.2022
- Sozialverband VdK: Pflegebegutachtung bei Erwachsenen 17.01.2022
- Verbraucherzentrale: Kosten im Pflegeheim 17.01.2022
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 21.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025