Häusliche Pflege: Betreuung in den eigenen vier Wänden

Afilio
Vom 17.09.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Häusliche Pflege bedeutet Betreuung durch Angehörige oder Ehrenamtliche, während ambulante Pflege von professionellen Diensten übernommen wird.
  • Ab Pflege­grad 2 gibt es finanzielle Leistungen der Pflege­versicherung für die häusliche Pflege.
  • Zuschüsse unterstützen bei der barrierefreien Anpassung der Wohnung.

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Gründe für die häusliche Pflege

Wird eine Person pflegebedürftig, kostet es sie häufig viel Überwindung, in ein geeignetes Pflege­heim umzuziehen. Oftmals möchte der Betroffene lieber weiter in den eigenen vier Wänden wohnen. Die häusliche Versorgung ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben und trotzdem optimal versorgt zu werden.

Wer sich dafür entscheidet, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, hilft ihm dabei, weiterhin einen Teil seiner Freiheit und Selbstbestimmung auszuleben. Nähe zu Familie, Freunden und Nachbarn ist ein weiterer Vorteil. Auch die Kosten können ein Grund sein: Sie sind deutlich niedriger als der finanzielle Aufwand für einen Platz im Seniorenheim.

Aufgaben der häuslichen Pflege

Das Aufgabenspektrum in der häuslichen Pflege ergibt sich aus dem Pflege­grad des Betroffenen. Grundsätzlich sind die Pflege­leistungen allerdings in sechs Bereiche aufzuteilen:

  • Körperbezogene Pflege­maßnahmen: Der Pflege­nde hilft etwa beim An- und Auskleiden, beim Waschen und Kämmen, der Nagelpflege und bei Toilettengängen.
  • Hilfe bei der Ernährung: Wenn nötig, muss der Pflege­nde nicht nur beim Kochen, sondern auch bei der Nahrungsaufnahme helfen. Hat der Betroffene eine Magensonde, muss sich der Pflege­nde ggf. auch um die künstliche Ernährung und die Reinigung der Sonde kümmern.
  • Hilfe im Haushalt: Putzen, einkaufen, Wäsche waschen – häufig brauchen pflegebedürftige Personen besonders im Haushalt Unterstützung.
  • Begleitung: Zur Versorgung gehört auch die Begleitung zu ärztlichen oder anderen Terminen.
  • Beschäftigung: Es gilt nicht nur, den Pflege­bedürftigen zu Hause zu pflegen, sondern ihm auch einen abwechslungsreichen Alltag zu ermöglichen. Angehörige sollten Pflege­bedürftigen z. B. Ausflüge und Treffen mit Freunden ermöglichen.
  • Medizinische Maßnahmen: Das kann die Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder das Anlegen medizinischer Hilfsmittel (z. B. Kompressionsstrümpfe) sein. Weiterführende medizinischen Maßnahmen, etwa die Wundversorgung oder die Verabreichung von Spritzen, sollte geschultes medizinisches Personal übernehmen.
Häusliche Pflege: Angehöriger hilft Pflegebedürftigem beim Schuhe zubinden.
Zur häuslichen Pflege gehört die Unterstützung im Haushalt oder die Hilfe beim An- und Auskleiden.

Häusliche Pflege durch Angehörige

Bis auf weiterführende medizinische Maßnahmen können Angehörige alle Pflege­aufgaben selbst übernehmen. Spezielle Kurse vermitteln Angehörigen, wie sie die Versorgung eines Verwandten bewerkstelligen. Die Kurse sind kostenlos und vermitteln alle Grundlagen der Pflege. Sie können sowohl online, in Kursräumen von Kirchen, Volkshochschulen, Pflege­kassen oder Sozialverbänden, als auch bei der pflegebedürftigen Person zu Hause stattfinden. Letzteres hat den Vorteil, dass der Kursleiter auf die reale Pflege­situation eingehen kann.

Gut zu wissen: Wenn Sie selbst fürchten einmal pflegebedürftig zu werden, ist es sinnvoll, schon jetzt eine Pflege­verfügung aufzusetzen. Das Dokument sollte alle Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Pflege enthalten.

Ergänzung der häuslichen Pflege: Ambulante Pflege

Gerade wenn die gepflegte Person regelmäßig medizinische Behandlungen benötigt, wird die Unterstützung durch einen ambulanten Pflege­dienst unabdingbar. Oftmals sind Pflege­dienste eine willkommene Unterstützung für Familien – besonders wenn der Pflege­bedürftige viel Aufmerksamkeit benötigt und Angehörige voll berufstätig sind. Zusätzlich kann ein Pflege­dienst zur Beratung hinzugezogen werden und Betroffenen Fragen zur Pflege beantworten. Auch wenn Angehörige Unterstützung bei Verhinderung oder bei der nächtlichen Versorgung des Pflege­bedürftigen benötigen, ist die Ergänzung durch einen ambulanten Pflege­dienst sinnvoll. Muss eine Person rund um die Uhr zu Hause betreut werden, kann eine 24-Stunden-Pflege die Lösung sein.

24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause

Pflege­bedürftigkeit kann ebenso plötzlich wie unerwartet entstehen, etwa durch einen Unfall oder Krankheit. Die 24-Stunden-Pflege macht es möglich, dann in den eigenen Wänden zu bleiben. Angesichts der hohen Stundenzahl und der dabei entstehenden Kosten kommen oft ausländische Pflege­kräfte zum Einsatz, die in vielen Fällen mit Pflege­bedürftigen gemeinsam im selben Haushalt leben. Die Pflege­kraft ist zwar immer in Reichweite, benötigt allerdings auch geregelte Arbeitszeiten und Erholungsphasen wie Arbeitnehmer in anderen Berufen.

Wer intensive und dauerhafte Pflege benötigt, kann auch mehrere Betreuungs- und Pflege­kräfte beschäftigen, die sich mit der Pflege abwechseln, oder ein kombiniertes Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Meist wird die Grundpflege von pflegenden Angehörigen oder sogenannten „polnischen Pflege­kräften“ geleistet, während die medizinische Behandlungs­pflege von einem Pflege­dienst übernommen wird.

Was steht pflegenden Angehörigen zu?

Grundsätzlich arbeiten Familienmitglieder und andere private Pflege­personen ehrenamtlich. Doch der Staat und die gesetzliche Pflege­versicherung sehen bestimmte Leistungen vor, damit pflegende Angehörige …

  • … ihre Aufgabe besser mit dem Beruf vereinbaren können
  • … finanziell unterstützt werden
  • … Entlastung vom Alltag zwischen Pflege, Beruf und Familie erfahren
  • … Sicherheit und Qualität der häuslichen Pflege gewährleisten können

Um die Pflege­leistungen und weitere Unterstützungsangebote in vollem Umfang nutzen zu können, sollte der erste Schritt im Pflege­fall immer sein, einen Pflege­grad zu beantragen. Denn erst, wenn dieser anerkannt wurde, erhält sie Leistungen der Pflege­kasse, die auch pflegenden Angehörigen zugutekommen.

Mehr dazu erfahren Sie hier: Pflege­grad beantragen: So einfach geht's

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Häusliche Pflege: Was zahlt die Kranken­kasse?

Verantwortlich für die Bezahlung von Pflege­leistungen sind die Pflege­kassen der Kranken­kassen. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte. Während gesetzlich Versicherte automatisch in die Pflege­versicherung einzahlen, müssen privat Versicherte eine zusätzliche Pflege­versicherung abschließen. Für die häusliche Pflege steht Pflege­bedürftigen mit dem Pflege­grad 2, Pflege­grad 3, Pflege­grad 4 und Pflege­grad 5 nach § 64a Sozialgesetzbuch XII das sogenannte Pflege­geld zu.

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflege­grad des Versicherten. Pflege­geld und Sachleistungen wurden Anfang 2024 erhöht. Sowie erneut Anfang 2025. Das Pflege­geld kann ein Betroffener in die finanzielle Unterstützung der pflegenden Angehörigen investieren. Muss der Wohnraum angepasst werden, können Betroffene nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI bei der Pflege­kasse finanzielle Unterstützung beantragen.

Im Einzelfall stehen Ihnen bis zu 4.180 Euro zu, die Sie für unterstützende Pflege­vorrichtungen, wie Treppen- oder Badewannenlifte, als auch Umbaumaßnahmen, wie z. B. dem Einbau einer ebenerdigen Dusche, einsetzen können.

Wichtig: Bei gemieteten Wohnungen oder Häusern ist es notwendig, die Zustimmung des Eigentümers für geplante Umbaumaßnahmen einzuholen.

Barrierefreies Zuhause

Während Pflege­kassen beim Wohnraum­zuschuss in der Regel maßnahmenbasiert im Einzelfall bewilligen, ist es bei größeren Projekten mithilfe von KfW-Mitteln in aller Regel notwendig, DIN-konforme Baupläne vorzulegen. Näheres dazu erfahren Betroffene und Angehörige in der Bauordnung ihres Bundeslands.

Hauswirt­schaftliche Versorgung

Hauswirt­schaftliche Versorgung ist eine Pflege­leistung, die von Pflege­bedürftigen mit anerkanntem Pflege­grad in Anspruch genommen werden kann. Sie ergänzt Leistungen der Grundpflege um den Bereich der Fürsorge für das häusliche Umfeld. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle notwendigen Tätigkeiten, die zur Pflege und zum Führen des Haushalts eines Pflege­bedürftigen erforderlich sind, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, sie selbst zu erledigen. Darunter fallen in der Regel normale Aufgaben des alltäglichen Lebens:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigung der Wohnung und der Kleidung
  • Ggf. Heizen

Die hauswirtschaftliche Versorgung kann von Angehörigen, Freunden oder Bekannten oder von einem professionellen Pflege­dienst übernommen werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Info:

Über 12 Milliarden Euro jährlich bleiben ungenutzt.

Viele Pflege­bedürftige rufen ihre Leistungen nicht vollständig ab – jedes Jahr verfallen dadurch mindestens 12 Milliarden Euro. Zwischen 62 und 93 Prozent der Ansprüche bleiben je nach Leistung ungenutzt. Prüfen Sie daher regelmäßig, welche Leistungen Ihnen zustehen, und sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht.

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Wie beantrage ich häusliche Pflege?

Die häusliche Pflege selbst muss nicht beantragt werden. Ab Pflege­grad 2 haben Pflege­bedürftige jedoch Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflege­versicherung. Um diese Zuschüsse für die häusliche Pflege zu erhalten, ist es notwendig, einen Pflege­grad zu beantragen.

Nach dem Antrag beauftragt die Kranken­kasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MDK), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Der Gutachter besucht die antragstellende Person zu Hause, beobachtet den Alltag und bewertet die Selbstständigkeit. Diese sogenannte MD-Begutachtung bildet die Grundlage, auf der die Pflege­kasse den Pflege­grad festlegt und das Ergebnis anschließend schriftlich mitteilt.

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Unterstützung bei häuslicher Pflege

Wer zu Hause pflegt oder gepflegt wird, hat Anspruch auf vielfältige Hilfen. Neben der Beratung durch die Pflege­kassen gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote, die pflegende Angehörige im Alltag entlasten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen und Möglichkeiten im Überblick.

Pflege­beratung und Ansprechpartner

Die Pflege­kassen sind gesetzlich verpflichtet, pflegebedürftigen Versicherten eine individuelle Beratung anzubieten. Unterstützung erhalten Betroffene und Angehörige außerdem in den Pflege­stützpunkten der Kranken­kassen.
Wo sich der nächste Pflege­stützpunkt befindet, lässt sich in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) nachschlagen.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflege kann sehr belastend sein – trotz Entlastungsangebote und finanzieller Leistungen. Oft fehlt Angehörigen die Zeit für Erholung, viele berichten von Erschöpfung oder sogar Burnout. Deshalb sind Unterstützungsangebote für Pflege­personen ebenso wichtig wie für Pflege­bedürftige. Dazu gehören:

  • Pflege­beratung: In Beratungszentren oder über Hotlines erhalten Angehörige Tipps zur Organisation der Pflege und zu Entlastungsleistungen.
  • Selbsthilfegruppen: In vielen Orten gibt es Gruppen, in denen pflegende Angehörige Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig unterstützen.
  • Therapieangebote: Gespräche bei Psychotherapeuten oder Psychiatern helfen, mit den Belastungen besser umzugehen und mögliche familiäre Konflikte zu bearbeiten.
  • Reha oder Kur: Der Hausarzt kann eine Reha oder Kur verordnen, um psychische wie auch körperliche Erschöpfungszustände zu behandeln und neue Kraft zu geben.
  • Kleine Auszeiten: Kurze Pausen vom Pflege­alltag, etwa durch Hilfe von Freunden oder ambulanten Diensten, geben neue Energie.
  • Urlaub und Pflege­hotels: Ein längerer Erholungsurlaub ist wichtig. Pflege­hotels ermöglichen auch gemeinsame Reisen, da sie barrierefrei sind und über einen eigenen Pflege­dienst verfügen.

Grundsätzlich sollten Angehörige bei Überlastung auch erwägen, bestimmte Aufgaben an einen ambulanten Pflege­dienst abzugeben.

Vorsorge: Pflege­nde Angehörige entlasten

Wer rechtzeitig vorsorgt, erleichtert Angehörigen viele Entscheidungen im Pflege­fall. Einerseits entstehen hohe Kosten, die die gesetzliche Pflege­zusatz­versicherung nicht vollständig abdeckt – daher ist finanzielle Vorsorge wichtig, z. B. durch eine Pflege­zusatz­versicherung. Andererseits spielt die rechtliche Vorsorge eine große Rolle: Damit gewährleistet ist, dass der Wille des Betroffenen umgesetzt wird, sind bestimmte Dokumente unverzichtbar:

Wer diese Vorsorge­dokumente noch nicht besitzt, sollte sie frühzeitig aufsetzen. Das entlastet Angehörige, die im Ernstfall sonst schwierige Entscheidungen treffen müssten, ohne den Willen des Betroffenen zu kennen.

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