Häusliche Pflege: Betreuung in den eigenen vier Wänden

von Franziska Saß
25.02.2021 (aktualisiert: 25.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bei der häuslichen Pflege handelt es sich um die Betreuung einer pflegebedürftigen Person in der eigenen Wohnung.
  • Als häusliche Pflege wird in der Regel die Versorgung durch Angehörige bezeichnet. Werden professionelle Pflege­dienste beauftragt, ist die Rede von ambulanter Pflege.

Gründe für die häusliche Pflege

Wird eine Person pflegebedürftig, kostet es sie häufig viel Überwindung in ein geeignetes Pflege­heim umzuziehen. Oftmals möchte der Betroffene lieber weiter in den eigenen vier Wänden wohnen. Die häusliche Versorgung ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben und trotzdem optimal versorgt zu werden. Wer sich dafür entscheidet, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, trägt damit auch dazu bei, dass die gepflegte Person weiterhin einen großen Teil ihrer Freiheit und Selbstbestimmung ausleben kann. Die Nähe zur Familie, Freunden und Nachbarn ist ein weiterer Vorteil. Auch die Kosten können ein Grund sein. Sie sind deutlich niedriger als der finanzielle Aufwand für einen Platz im Seniorenheim.

Aufgaben der häuslichen Pflege

Das Aufgabenspektrum in der häuslichen Pflege ergibt sich aus dem Pflege­grad des Betroffenen. Grundsätzlich sind die Pflege­leistungen allerdings in sechs Bereiche aufzuteilen.

  • Körperbezogene Pflege­maßnahmen: Der Pflege­nde z. B. hilft beim An- und Auskleiden, beim Waschen und Kämmen, der Nagelpflege und bei Toilettengängen.
  • Hilfe bei der Ernährung: Wenn nötig, muss der Pflege­nde nicht nur beim Kochen, sondern auch bei der Nahrungsaufnahme helfen. Hat der Betroffene eine Magensonde, muss sich der Pflege­nde ggf. auch um die künstliche Ernährung und die Reinigung der Sonde kümmern.
  • Hilfe im Haushalt: Putzen, einkaufen, Wäsche waschen – häufig brauchen pflegebedürftige Personen besonders im Haushalt Unterstützung.
  • Begleitung: Zur Versorgung gehört auch die Begleitung zu ärztlichen oder anderen Terminen.
  • Beschäftigung: Es gilt nicht nur, den Pflege­bedürftigen zu Hause zu pflegen, sondern ihm auch einen abwechslungsreichen Alltag zu ermöglichen. Angehörige sollten Pflege­bedürftigen z. B. Ausflüge und Treffen mit Freunden ermöglichen.
  • Medizinische Maßnahmen: Das kann die Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder das Anlegen medizinischer Hilfsmittel (z. B. Kompressionsstrümpfe) sein. Weiterführende medizinischen Maßnahmen, wie die Wundversorgung oder die Verabreichung von Spritzen, sollte geschultes medizinisches Personal übernehmen.
Häusliche Pflege: Angehöriger hilft Pflegebedürftigem beim Schuhe zubinden.
Zur häuslichen Pflege gehört die Unterstützung im Haushalt aber auch die Hilfe beim An- und Auskleiden.

Häusliche Pflege durch Angehörige

Bis auf weiterführende medizinische Maßnahmen können Angehörige alle Pflege­aufgaben selbst übernehmen. Spezielle Kurse vermitteln Angehörigen, wie sie die Versorgung eines Verwandten bewerkstelligen. Die Kurse sind kostenlos und vermitteln alle Grundlagen der Pflege. Sie können sowohl online, in Kursräumen von Kirchen, Volkshochschulen, Pflege­kassen oder Sozialverbänden, als auch bei der pflegebedürftigen Person zu Hause stattfinden. Letzteres hat den Vorteil, dass der Kursleiter auf die reale Pflege­situation eingehen kann.

Gut zu wissen: Wenn Sie selbst fürchten einmal pflegebedürftig zu werden, ist es sinnvoll, schon jetzt eine Pflege­verfügung aufzusetzen. Das Dokument sollte alle Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Pflege enthalten.

Ergänzung der häuslichen Pflege: Ambulante Pflege

Gerade wenn die gepflegte Person regelmäßig medizinische Behandlungen benötigt, wird die Unterstützung durch einen ambulanten Pflege­dienst unabdingbar. Oftmals sind Pflege­dienste eine willkommene Unterstützung für Familien – besonders wenn der Pflege­bedürftige viel Aufmerksamkeit benötigt und Angehörige voll berufstätig sind. Zusätzlich kann ein Pflege­dienst zur Beratung hinzugezogen werden und Betroffenen Fragen zur Pflege beantworten. Auch wenn Angehörige Unterstützung bei Verhinderung oder bei der nächtlichen Versorgung des Pflege­bedürftigen benötigen, ist die Ergänzung durch einen ambulanten Pflege­dienst sinnvoll. Muss eine Person rund um die Uhr zu Hause betreut werden, kann eine 24-Stunden-Pflege die Lösung sein.

Häusliche Pflege: Was zahlt die Kranken­kasse?

Verantwortlich für die Bezahlung von Pflege­leistungen sind die Pflege­kassen der Kranken­kassen. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte. Während gesetzlich Versicherte automatisch in die Pflege­versicherung einzahlen, müssen privat Versicherte eine zusätzliche Pflege­versicherung abschließen. Für die häusliche Pflege steht Pflege­bedürftigen mit dem Pflege­grad 2, Pflege­grad 3, Pflege­grad 4 und Pflege­grad 5 nach § 64a Sozialgesetzbuch XII das sogenannte Pflege­geld, zu. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflege­grad des Versicherten und liegt derzeit zwischen 316 Euro und 901 Euro monatlich (Stand April 2020). Das Pflege­geld kann ein Betroffener in die finanzielle Unterstützung der pflegenden Angehörigen investieren. Muss der Wohnraum angepasst werden, können Betroffene nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI bei der Pflege­kasse finanzielle Unterstützung beantragen. Im Einzelfall stehen ihnen bis zu 4000 Euro zu, die sie für unterstützende Pflege­vorrichtungen, wie Treppen- oder Badewannenlifte, als auch Umbaumaßnahmen, wie z. B. dem Einbau einer ebenerdigen Dusche, einsetzen können.

Was tun, wenn jemand pflegebedürftig wird?
Unsere Checkliste hilft

Sie möchten wissen, was alles zu tun ist, wenn eine angehörige Person plötzlich pflegebedürftig wird? In unserem Artikel Checkliste Pflege: So organisieren Sie die Pflege für Angehörige erfahren Sie alles zum Thema.

Person füllt einen Antrag auf einen Pflegegrad für die häusliche Pflege aus.
Um finanzielle Unterstützung der Pflege­kasse für die häusliche Pflege zu bekommen, müssen Betroffene einen Pflege­grad beantragen.

Wie beantrage ich die häusliche Pflege?

Die häusliche Pflege selbst muss nicht beantragt werden. Ab Pflege­grad 2 stehen Pflege­bedürftigen jedoch finanzielle Leistungen der Pflege­versicherung zu, die sie beantragen sollten, um Zuschüsse zur häuslichen Pflege zu erhalten. Um die entsprechende finanziellen Leistungen für häusliche Pflege in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene einen Pflege­grad beantragen. Die Kranken­kasse beauftragt dann einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Kranken­kassen (MDK), bei gesetzlich Versicherten, oder von MEDICPROOF, bei privat Versicherten. Der Gutachter besucht den Antragsteller in seiner Wohnung und beobachtet ihn in seinem Alltag. Ziel der MDK Begutachtung bzw. der Begutachtung durch MEDICPROOF ist es, das Ausmaß der Pflege­bedürftigkeit festzustellen. Im Anschluss entsteht ein Gutachten, das der Pflege­kasse als Grundlage für die Vergabe des Pflege­grades dient. Der Pflege­bedürftige bekommt dann eine Mitteilung über den zuerkannten Pflege­grad (früher Pflege­stufen). Meist wird auch das zugrundliegende Gutachten mitgesendet.

Hilfe und Ansprechpartner für die häusliche Pflege

Die Pflege­kassen sind gesetzlich verpflichtet, für pflegebedürftige Versicherte eine individuelle Pflege­beratung anzubieten. Hilfe bekommen Betroffene und pflegende Angehörige auch in den Pflege­stützpunkten der Kranken­kassen. Wo sich der nächste Pflege­stützpunkt befindet, ist in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) aufgeführt.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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