Häusliche Pflege: Betreuung in den eigenen vier Wänden


- Bei der häuslichen Pflege handelt es sich um die Betreuung einer pflegebedürftigen Person in der eigenen Wohnung.
- Als häusliche Pflege wird in der Regel die Versorgung durch Angehörige bezeichnet. Werden professionelle Pflegedienste beauftragt, ist die Rede von ambulanter Pflege.
Gründe für die häusliche Pflege
Wird eine Person pflegebedürftig, kostet es sie häufig viel Überwindung in ein geeignetes Pflegeheim umzuziehen. Oftmals möchte der Betroffene lieber weiter in den eigenen vier Wänden wohnen. Die häusliche Versorgung ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben und trotzdem optimal versorgt zu werden. Wer sich dafür entscheidet, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen, trägt damit auch dazu bei, dass die gepflegte Person weiterhin einen großen Teil ihrer Freiheit und Selbstbestimmung ausleben kann. Die Nähe zur Familie, Freunden und Nachbarn ist ein weiterer Vorteil. Auch die Kosten können ein Grund sein. Sie sind deutlich niedriger als der finanzielle Aufwand für einen Platz im Seniorenheim.
Aufgaben der häuslichen Pflege
Das Aufgabenspektrum in der häuslichen Pflege ergibt sich aus dem Pflegegrad des Betroffenen. Grundsätzlich sind die Pflegeleistungen allerdings in sechs Bereiche aufzuteilen.
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Der Pflegende z. B. hilft beim An- und Auskleiden, beim Waschen und Kämmen, der Nagelpflege und bei Toilettengängen.
- Hilfe bei der Ernährung: Wenn nötig, muss der Pflegende nicht nur beim Kochen, sondern auch bei der Nahrungsaufnahme helfen. Hat der Betroffene eine Magensonde, muss sich der Pflegende ggf. auch um die künstliche Ernährung und die Reinigung der Sonde kümmern.
- Hilfe im Haushalt: Putzen, einkaufen, Wäsche waschen – häufig brauchen pflegebedürftige Personen besonders im Haushalt Unterstützung.
- Begleitung: Zur Versorgung gehört auch die Begleitung zu ärztlichen oder anderen Terminen.
- Beschäftigung: Es gilt nicht nur, den Pflegebedürftigen zu Hause zu pflegen, sondern ihm auch einen abwechslungsreichen Alltag zu ermöglichen. Angehörige sollten Pflegebedürftigen z. B. Ausflüge und Treffen mit Freunden ermöglichen.
- Medizinische Maßnahmen: Das kann die Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten oder das Anlegen medizinischer Hilfsmittel (z. B. Kompressionsstrümpfe) sein. Weiterführende medizinischen Maßnahmen, wie die Wundversorgung oder die Verabreichung von Spritzen, sollte geschultes medizinisches Personal übernehmen.

Häusliche Pflege durch Angehörige
Bis auf weiterführende medizinische Maßnahmen können Angehörige alle Pflegeaufgaben selbst übernehmen. Spezielle Kurse vermitteln Angehörigen, wie sie die Versorgung eines Verwandten bewerkstelligen. Die Kurse sind kostenlos und vermitteln alle Grundlagen der Pflege. Sie können sowohl online, in Kursräumen von Kirchen, Volkshochschulen, Pflegekassen oder Sozialverbänden, als auch bei der pflegebedürftigen Person zu Hause stattfinden. Letzteres hat den Vorteil, dass der Kursleiter auf die reale Pflegesituation eingehen kann.
Gut zu wissen: Wenn Sie selbst fürchten einmal pflegebedürftig zu werden, ist es sinnvoll, schon jetzt eine Pflegeverfügung aufzusetzen. Das Dokument sollte alle Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Pflege enthalten.
Ergänzung der häuslichen Pflege: Ambulante Pflege
Gerade wenn die gepflegte Person regelmäßig medizinische Behandlungen benötigt, wird die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst unabdingbar. Oftmals sind Pflegedienste eine willkommene Unterstützung für Familien – besonders wenn der Pflegebedürftige viel Aufmerksamkeit benötigt und Angehörige voll berufstätig sind. Zusätzlich kann ein Pflegedienst zur Beratung hinzugezogen werden und Betroffenen Fragen zur Pflege beantworten. Auch wenn Angehörige Unterstützung bei Verhinderung oder bei der nächtlichen Versorgung des Pflegebedürftigen benötigen, ist die Ergänzung durch einen ambulanten Pflegedienst sinnvoll. Muss eine Person rund um die Uhr zu Hause betreut werden, kann eine 24-Stunden-Pflege die Lösung sein.
Häusliche Pflege: Was zahlt die Krankenkasse?
Verantwortlich für die Bezahlung von Pflegeleistungen sind die Pflegekassen der Krankenkassen. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte. Während gesetzlich Versicherte automatisch in die Pflegeversicherung einzahlen, müssen privat Versicherte eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen. Für die häusliche Pflege steht Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 nach § 64a Sozialgesetzbuch XII das sogenannte Pflegegeld, zu. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad des Versicherten und liegt derzeit zwischen 316 Euro und 901 Euro monatlich (Stand April 2020). Das Pflegegeld kann ein Betroffener in die finanzielle Unterstützung der pflegenden Angehörigen investieren. Muss der Wohnraum angepasst werden, können Betroffene nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI bei der Pflegekasse finanzielle Unterstützung beantragen. Im Einzelfall stehen ihnen bis zu 4000 Euro zu, die sie für unterstützende Pflegevorrichtungen, wie Treppen- oder Badewannenlifte, als auch Umbaumaßnahmen, wie z. B. dem Einbau einer ebenerdigen Dusche, einsetzen können.
Sie möchten wissen, was alles zu tun ist, wenn eine angehörige Person plötzlich pflegebedürftig wird? In unserem Artikel Checkliste Pflege: So organisieren Sie die Pflege für Angehörige erfahren Sie alles zum Thema.

Wie beantrage ich die häusliche Pflege?
Die häusliche Pflege selbst muss nicht beantragt werden. Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen jedoch finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung zu, die sie beantragen sollten, um Zuschüsse zur häuslichen Pflege zu erhalten. Um die entsprechende finanziellen Leistungen für häusliche Pflege in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene einen Pflegegrad beantragen. Die Krankenkasse beauftragt dann einen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), bei gesetzlich Versicherten, oder von MEDICPROOF, bei privat Versicherten. Der Gutachter besucht den Antragsteller in seiner Wohnung und beobachtet ihn in seinem Alltag. Ziel der MDK Begutachtung bzw. der Begutachtung durch MEDICPROOF ist es, das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Im Anschluss entsteht ein Gutachten, das der Pflegekasse als Grundlage für die Vergabe des Pflegegrades dient. Der Pflegebedürftige bekommt dann eine Mitteilung über den zuerkannten Pflegegrad (früher Pflegestufen). Meist wird auch das zugrundliegende Gutachten mitgesendet.
Hilfe und Ansprechpartner für die häusliche Pflege
Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, für pflegebedürftige Versicherte eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Hilfe bekommen Betroffene und pflegende Angehörige auch in den Pflegestützpunkten der Krankenkassen. Wo sich der nächste Pflegestützpunkt befindet, ist in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) aufgeführt.