
Pflegegrad 4: Leistungen, Geld und Voraussetzungen 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Pflegegrad 4 ist der vierte und zweithöchste Grad im Einordnungssystem der Pflegekassen zur Bestimmung von Pflegebedürftigkeit.
- Pflegebedürftige, die in der Begutachtung zwischen 70 und 90 Punkten erreichen, erhalten Pflegeleistungen nach Pflegegrad 4.
- Mit Pflegegrad 4 haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Unterstützung.
- Zum 1. Januar 2025 wurden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent erhöht.
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Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad 4: Definition
Mit Pflegegrad 4 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag schwerst beeinträchtigt ist. Das bedeutet: Sie benötigen täglich intensive Unterstützung, etwa bei der Körperpflege, der Mobilität, der Ernährung oder beim Umgang mit Krankheiten und Therapien.
Seit 2017 ersetzt das System der Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Wer vor der Umstellung bereits Pflegestufe 3 oder Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, wurde automatisch in den Pflegegrad 4 überführt. Umgangssprachlich ist auch von "Pflegestufe 4" die Rede, obwohl diese offiziell nicht existiert.
Eine Übersicht über alle Pflegegrade finden Sie hier.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 erhalten Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, etwa durch:
- fortgeschrittene körperliche oder neurologische Erkrankungen
- Demenz oder andere kognitive Einschränkungen
- vollständige oder weitgehende Bettlägerigkeit
- ausgeprägte altersbedingte Schwächen mit dauerhaftem Hilfebedarf
Anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 70 und unter 90 Punkten liegt, erhält Pflegegrad 4. Noch höhere Punktzahlen führen zur Einstufung in Pflegegrad 5.

Die Bewertung erfolgt in sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl einfließen. Besonders relevant sind dabei die Selbstversorgung, der Umgang mit gesundheitlichen Belastungen und die kognitiven Fähigkeiten.
- Mobilität: Wie selbständig kann sich der Begutachtete noch in seinem gewohnten Umfeld bewegen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist der Antragsteller zeitlich und räumlich richtig orientiert? Kann er Entscheidungen treffen und sich seinem eigenen Bedarf entsprechend mitteilen?
- Verhaltensweisen und psychische Beeinträchtigungen: Leidet der Antragsteller zeitweise oder dauerhaft unter Ängsten oder depressiven Verstimmungen? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
- Selbstversorgung: Kann sich der Versicherte waschen? Ist er in der Lage, sich selbst an- und auszukleiden?
- Umgang mit krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen: In welchem Umfang benötigt der Betroffene Hilfe im Zusammenhang mit Krankheit und Behandlung, zum Beispiel bei Einnahme von Medikamenten?
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Ist der Betroffene in der Lage, seinen eigenen Tagesablauf zu planen? Unterhält er wiederkehrend soziale Kontakte?
Liegt das Ergebnis zwischen 70 und unter 90 Punkten, wird Pflegegrad 4 vergeben.

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Wie beantrage ich Pflegegrad 4?
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegekasse erhalten möchten, sei es durch einen Erstantrag oder eine Höherstufung, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder digital bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegeversicherung eingereicht werden. Maßgeblich für den Leistungsbeginn ist das Datum der ersten Kontaktaufnahme – rückwirkend ab diesem Tag können Leistungen gewährt werden.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflegegrad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
Leistungen bei Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es 2025?
Wer Leistungen nach Pflegegrad 4 in Anspruch nehmen kann, kann Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld von pflegenden Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Aber auch Leistungen zur stationären Pflege im Pflegeheim stehen Betroffenen dieser Kategorie zu. Darüber hinaus sind zusätzlich Mittel für Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen, außerdem Gelder für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege für alle Fälle, in denen die regulär zuhause geleistete Pflege temporär nicht umsetzbar ist. Neben der Unterstützung für Tages- und Nachtpflege, ist außerdem Hilfe zur Wohnraumanpassung genauso möglich wie der Pauschbetrag für Pflegehilfsmittel. Außerdem können Betroffene ggf. Fördermittel für Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, die in betreuten Wohngemeinschaften leben.
Leistungs-Vergleich der Pflegegrade:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Tagespflege und Nachtpflege | 0 € | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
Stationäre Pflege | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Hinzu kommen bei Pflegegrad 4:
Leistung | Höhe der Leistung | Hinweise |
---|---|---|
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 € jährlich, erweiterbar auf 2.528 € | Max. 28 Tage/Jahr, verlängerbar auf bis zu 8 Wochen bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 € | Bis zu 56 Tage/Jahr möglich - z. B. nach Klinikaufenthalten |
Pflegehilfsmittel | bis zu 42 €/Monat | Für z. B. Handschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € einmalig | Z. B. Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreier Badumbau |
Wohngruppenzuschlag | bis zu 224 €/Monat | Für ambulant betreute Pflege-WGs |
WG-Gründungszuschuss | bis zu 2.613 € einmalig | Je Mitbewohner bei Neugründung einer Pflege-WG |
Pflegeberatung & Pflegekurse | kostenlos | Für Angehörige & ehrenamtlich Pflegende |
Technische Hilfsmittel | Kostenübernahme je nach Bedarf | Z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten etc. |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 €/Monat | Für anerkannte Pflege-Apps zur Unterstützung im Alltag |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4
Versicherte mit Pflegegrad 4 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 800 Euro pro Monat. Es besteht außerdem ein Anrecht auf Pflegesachleistungen bis zu einer Höhe von 1.859 Euro monatlich, wenn ein Pflegedienst die alltägliche Unterstützung leistet.
Monatlicher Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4
Um Pflegebedürftigen den Alltag so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass pflegende Angehörige kurzzeitige Auszeiten von ihrer anspruchsvollen Pflegetätigkeit nehmen können, haben Versicherte mit Pflegegrad 4 Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Der Betrag ist gedacht für:
- die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für Hilfsbedürftige, die geistige und körperliche Aktivität fördern soll,
- die Beschäftigung eines Alltagsbegleiters oder einer Einkaufshilfe sowie
- die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, die beim Putzen der Wohnräume hilft.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4
Besonders nach einem Krankenhausaufenthalt kann es notwendig sein, Kurzzeitpflege durch professionelle Pflegekräfte einzusetzen. Die Pflegekasse bezuschusst Kurzzeitpflege für eine Dauer von bis zu 28 Tagen im Jahr mit maximal 1.854 Euro. Allerdings können Pflegebedürftige, die Zeit der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen erhöhen und dann bis zu 3.539 Euro in Anspruch nehmen, falls im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege genutzt wird. Zusätzlich erhalten Menschen mit Pflegegrad 4 während der Kurzzeitpflege noch die Hälfte ihres Pflegegeldes.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4
Wenn Angehörige oder Bekannte, die die Pflege im Normalfall übernehmen, krank werden oder Erholungsurlaub benötigen, können Betroffene Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen. Dafür erhalten Versicherte bis zu 1.658 Euro für maximal 4 Wochen im Jahr. Die Verhinderungspflege können sie auf bis zu sechs Wochen verlängern, wenn sie im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt in diesem Fall höchstens 2.528 Euro. Auch neben der Verhinderungspflege erhalten Versicherte noch die Hälfte ihres Pflegegeldes.
Zuschüsse für die Tagespflege und Nachtpflege
Zusätzlich zum Pflegegeld wird eine Tagespflege oder Nachtpflege monatlich mit 1.685 Euro von der Pflegekasse bezuschusst.
Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel
Die Pflegekassen bezuschussen den Kauf zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel mit einem monatlichen Betrag von 42 Euro. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen z. B. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel. Dafür können Sie das Afilio-Pflegepaket nutzen, welches Sie sich individuell zusammenstellen können. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse und die Abwicklung übernehmen wir. Sie bekommen das Pflegepaket einmal pro Monat bis an die Haustür geliefert.
Darüber hinaus bezuschusst die Kasse auch technische Hilfsmittel, z. B. ein Hausnotruf. Eine Übersicht über weitere Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel bietet das Hilfsmittelverzeichnis des Bundes der Gesetzlichen Krankenversicherungen.
Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege
Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung: Betroffene können bis zu 4.180 Euro für jede Umbaumaßnahme zur Barrierefreiheit in Anspruch nehmen. Dazu gehört der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers.
- Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs: Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen oder sog. Senioren-WGs erhalten Pflegeleistungen zur Wohnraumanpassung, wenn bis zu vier Versicherte mit Pflegegrad in einer Wohneinheit leben. Allen vier Bewohnern steht außerdem ein einmaliger Einrichtungszuschuss von 4.180 Euro zu. Sie bekommen auch einen monatlichen Zuschuss für eine Haushaltskraft in Höhe von jeweils 224 Euro. Zudem erhalten sie einen einmaligen WG-Gründungszuschuss in Höhe von 2.613 Euro pro Person.
Pflegepauschbetrag für Angehörige bei Pflegegrad 4
Pflegende Angehörige, die keine Leistungen für die Pflege erhalten, können den jährlichen Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen, wenn sie Betroffene mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 unentgeltlich betreuen.
Mehr zum Pflegepauschbetrag erfahren Sie hier.
Leistungen bei stationärer Pflege
Ein Platz in einem Pflegeheim kostet in Deutschland durchschnittlich 2.700 bis 3.000 Euro. Um Angehörige und Pflegebedürftige finanziell zu entlasten, übernimmt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 im Monat 1.855 Euro, den Rest müssen Pflegebedürftige selbst tragen. Dazu zählen der pflegebedingte Eigenanteil und Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Pflegegrad 4 Fallbeispiel
Herr Meier, 79 Jahre, lebt allein in seiner Mietwohnung. Nach einem Oberschenkelhalsbruch ist er dauerhaft in seiner Mobilität stark eingeschränkt. Er kann sich nur noch mit einem Rollator fortbewegen und benötigt Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen. Zusätzlich leidet er unter beginnender Demenz, was zu Orientierungsschwierigkeiten und Vergesslichkeit im Alltag führt.
Zur Körperpflege und beim Ankleiden ist Herr Meier auf tägliche Unterstützung angewiesen. Seine Tochter kommt regelmäßig vorbei, übernimmt Einkäufe und hilft bei der Haushaltsführung. Die Grundpflege wird morgens und abends von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Für Arzttermine nutzt Herr Meier einen Fahrdienst, der über den Entlastungsbetrag abgerechnet wird. Da er sich im Bad nicht mehr sicher fühlt, hat er einen Antrag auf den Umbau zu einer barrierefreien Dusche gestellt.
In der Pflegebegutachtung erreicht Herr Meier 78 Punkte und wird in Pflegegrad 4 eingestuft. Aufgrund seiner dauerhaft erheblichen Einschränkungen hat er Anspruch auf folgende Leistungen:
- Pflegegeld für die Unterstützung durch seine Tochter
- Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege
- 131 € Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung
- 42 € Pflegehilfsmittelpauschale (z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe)
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung für den Badumbau
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Unser Tipp: Mit Afilio können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad berechnen und im Anschluss den Antrag bequem online stellen. Die Experten von Afilio begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und stehen bei allen Fragen zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Seit 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die frühere Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entspricht heute etwa Pflegegrad 4. Eine „Pflegestufe 4“ gab es offiziell nicht, wird aber umgangssprachlich oft so bezeichnet.
Die genaue Zeit variiert je nach Einzelfall. Als Orientierung gelten bei Pflegegrad 4 meist 4 bis 7 Stunden Pflege pro Tag, verteilt auf Grundpflege, Mobilität und Betreuung.
Ja, mit dem kostenlosen Pflegegrad-Rechner von Afilio können Sie schnell und unverbindlich einschätzen, ob der Pflegegrad 4 infrage kommt. Die endgültige Entscheidung trifft die Pflegekasse nach der Begutachtung.
Im Jahr 2024 betrug das Pflegegeld 764 € und die Pflegesachleistungen lagen bei 1.778 €. Seit Januar 2025 gelten die neuen Beträge von 800 € (Pflegegeld) und 1.859 € (Sachleistungen).
Die Pflegekasse übernimmt 1.855 € monatlich. Hinzu kommen jedoch Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die je nach Einrichtung stark variieren. Im Durchschnitt liegt der zu zahlende Eigenanteil bei rund 2.000 €.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegegrade 17.01.2022
- Arbeiter-Samariter-Bund: Leistungen der Pflegeversicherung 17.01.2022
- Deutsches Medizinrechenzentrum 17.01.2022
- Die Techniker: Welche Pflegeleistungen erhalte ich mit Pflegegrad 4? 17.01.2022
- Sozialverband VdK: Hilfen bei Pflegegrad 4 und 5 17.01.2022
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 21.11.2023
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen 2025: Alle Änderungen im Überblick 10.01.2025