Pflege­grad 4: Leistungen, Geld & Voraussetzungen 2025

Afilio
Vom 14.08.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflege­grad 4 (von 5) erhalten Menschen, die im Alltag stark eingeschränkt sind und täglich umfassende Hilfe brauchen – z. B. beim Waschen, Essen, Gehen oder bei medizinischer Versorgung.
  • Monatlich gibt es Geld für Pflege durch Angehörige (800 Euro) oder professionelle Hilfe (1.859 Euro) – zusätzlich sind Hilfen für Haushalt, Betreuung und Umbauten möglich.
  • Ab Pflege­grad 4 gibt es mit 1.855 Euro deutlich mehr finanzielle Unterstützung für einen Platz im Pflege­heim, sodass der Eigenanteil geringer ausfällt.

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Pflege­grad 4: Leistungstabelle 2025

Leistung

Höhe der Leistung

Pflege­geld

800 €

Pflege­sachleistungen

1.859 €

Tages- und Nachtpflege

1.685 €

Entlastungs­betrag

131 € monatlich

Stationäre Pflege

1.855 € monatlich

Verhinderungs­pflege

bis zu 1.685 € jährlich, erweiterbar auf 2.528 €

Kurzzeitpflege

bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 €

Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 42 € monatlich

Hausnotrufsysteme

bis zu 25,50 € monatlich

Digitale Pflege­anwendungen

bis zu 53 € monatlich

Wohnraum­anpassungen

bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen

Wohngruppenzuschüsse

224 € monatlich (bis zu 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung)

Genaueres zu den einzelnen Leistungsansprüchen finden Sie im Abschnitt "Leistungen bei Pflege­grad 4".

Was bedeutet Pflege­grad 4?

Mit Pflege­grad 4 werden Personen eingestuft, deren Selbstständigkeit im Alltag schwerst beeinträchtigt ist. Das bedeutet: Sie benötigen täglich intensive Unterstützung, etwa bei der Körperpflege, der Mobilität, der Ernährung oder beim Umgang mit Krankheiten und Therapien.

Seit 2017 ersetzt das System der Pflege­grade die früheren Pflege­stufen. Wer vor der Umstellung bereits Pflege­stufe 3 oder Pflege­stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, wurde automatisch in den Pflege­grad 4 überführt. Umgangssprachlich ist auch von "Pflege­stufe 4" die Rede, obwohl diese offiziell nicht existiert.

Eine Übersicht über alle Pflege­grade finden Sie hier.

Voraussetzungen für Pflege­grad 4

Pflege­grad 4 erhalten Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, etwa durch:

  • fortgeschrittene körperliche oder neurologische Erkrankungen
  • Demenz oder andere kognitive Einschränkungen
  • vollständige oder weitgehende Bettlägerigkeit
  • ausgeprägte altersbedingte Schwächen mit dauerhaftem Hilfebedarf

Anhand des Neuen Begutachtungs­assessments (NBA) wird bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Dabei wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 vergeben. Wer zwischen 70 und unter 90 Punkten liegt, erhält Pflege­grad 4. Noch höhere Punktzahlen führen zur Einstufung in Pflege­grad 5.

NBA: Pflegegrad 4 und Punkte
Punktsystem zur Zuordnung. Auch im Pflege­grad 4 gilt: Je mehr Punkte einem Betroffenen zugeordnet werden, desto höher der zuerkannte Pflege­grad.

Pflege­begutachtung: Die 6 Module

Die Bewertung erfolgt in sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl einfließen. Besonders relevant sind dabei die Selbstversorgung, der Umgang mit gesundheitlichen Belastungen und die kognitiven Fähigkeiten.

  1. Mobilität: Wie selbständig kann sich der Begutachtete noch in seinem gewohnten Umfeld bewegen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist der Antragsteller zeitlich und räumlich richtig orientiert? Kann er Entscheidungen treffen und sich seinem eigenen Bedarf entsprechend mitteilen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Beeinträch­tigungen: Leidet der Antragsteller zeitweise oder dauerhaft unter Ängsten oder depressiven Verstimmungen? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
  4. Selbstversorgung: Kann sich der Versicherte waschen? Ist er in der Lage, sich selbst an- und auszukleiden?
  5. Umgang mit krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen: In welchem Umfang benötigt der Betroffene Hilfe im Zusammenhang mit Krankheit und Behandlung, zum Beispiel bei Einnahme von Medikamenten?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Ist der Betroffene in der Lage, seinen eigenen Tagesablauf zu planen? Unterhält er wiederkehrend soziale Kontakte?
NBA: Gewichtung der Punkte zur Feststellung der Selbständigkeit
Nicht alle Bereiche werden auf die gleiche Weise gewichtet. Maßgeblich für die Einstufung ist in erster Linie die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen Situation.

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Wie beantrage ich Pflege­grad 4?

Pflege­bedürftige, die Leistungen der Pflege­kasse erhalten möchten, sei es durch einen Erstantrag oder eine Höherstufung, können jederzeit einen formlosen Antrag stellen. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder digital bei der zuständigen Pflege­kasse oder Pflege­versicherung eingereicht werden. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag der ersten Kontaktaufnahme.

Im Anschluss beauftragt die Pflege­kasse einen Gutachter: Bei gesetzlich Versicherten ist dies der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause. Dabei prüft der Gutachter, ob eine Pflege­bedürftigkeit vorliegt und wie viel Unterstützung im Alltag erforderlich ist.

Die Pflege­versicherung muss innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ein Beratungsgespräch anbieten. Erst nach erfolgter Begutachtung wird der Pflege­grad offiziell festgestellt und Leistungen bewilligt.

Wie Sie einen Pflege­grad beantragen und sich optimal auf die MD-Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie ebenfalls bei uns.

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Leistungen bei Pflege­grad 4

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 4 haben Anspruch auf umfassende Unterstützung – sowohl bei der Pflege zu Hause als auch bei einer Unterbringung im Pflege­heim. Je nachdem, ob Angehörige helfen oder ein ambulanter Dienst zum Einsatz kommt, gibt es verschiedene Arten von Hilfe. Darüber hinaus stehen Entlastungsangebote für den Alltag zur Verfügung – zum Beispiel für Betreuung, Haushalt oder Begleitung. Auch für Situationen, in denen die gewohnte Pflege zeitweise nicht möglich ist, gibt es passende Leistungen. Zuschüsse gibt es außerdem für die Nutzung von Tages- oder Nachtpflege, für Anpassungen in der Wohnung sowie für die Versorgung mit Pflege­hilfsmitteln. Wer in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt, kann ebenfalls zusätzliche Unterstützung beantragen.

Leistungs-Vergleich der Pflege­grade:

Pflege­grad 1

Pflege­grad 2

Pflege­grad 3

Pflege­grad 4

Pflege­grad 5

Pflege­geld

0 €

347 €

599 €

800 €

990 €

Pflege­sachleistungen

0 €

796 €

1.497 €

1.859 €

2.299 €

Tagespflege und Nachtpflege

0 €

721 €

1.357 €

1.685 €

2.085 €

Entlastungs­betrag

131 €

131 €

131 €

131 €

131 €

Stationäre Pflege

131 €

805 €

1.319 €

1.855 €

2.096 €

Pflege­geld und Pflege­sachleistungen bei Pflege­grad 4

Versicherte mit Pflege­grad 4 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflege­geld in Höhe von 800 Euro pro Monat. Es besteht außerdem ein Anrecht auf Pflege­sachleistungen bis zu einer Höhe von 1.859 Euro monatlich, wenn ein Pflege­dienst die alltägliche Unterstützung leistet.

Entlastungs­betrag bei Pflege­grad 4

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 4 erhalten monatlich 131 Euro zur Entlastung im Alltag. Dieser Betrag soll helfen, den Alltag angenehmer zu gestalten und gleichzeitig pflegenden Angehörigen kleine Auszeiten von ihrer Betreuung ermöglichen. Der Entlastungs­betrag kann genutzt werden für:

  • die Teilnahme an betreuten Gruppen, die geistige und körperliche Aktivität fördern,
  • die Inanspruchnahme eines Alltagsbegleiters sowie einer Einkaufshilfe
  • die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei alltäglichen Aufgaben

Haushaltshilfe bei Pflege­grad 4

Auch mit Pflege­grad 4 können Betroffene eine Haushaltshilfe über den Entlastungs­betrag finanzieren. Die Unterstützung ist vor allem bei körperlich belastenden Aufgaben im Alltag hilfreich – z. B. beim Putzen, Einkaufen oder Wäsche waschen.

Wichtig:

Die Haushaltshilfe muss von der Pflege­kasse anerkannt sein. Meist bedeutet das, dass sie bei einem anerkannten Dienstleister angestellt ist oder eine entsprechende Qualifikation mitbringt. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Pflege­kasse oder per Kostenerstattung nach Antrag.

Tages- und Nachtpflege bei Pflege­grad 4

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 4 haben Anspruch auf Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.685 Euro monatlich. Diese teilstationäre Leistung kann zusätzlich zum Pflege­geld oder zu Pflege­sachleistungen genutzt werden.

Leistungen bei Pflege­grad 4 im Pflege­heim

Ein Platz in einem Pflege­heim kostet in Deutschland durchschnittlich 2.700 bis 3.000 Euro. Um Angehörige und Pflege­bedürftige finanziell zu entlasten, übernimmt die Pflege­versicherung bei Pflege­grad 4 im Monat 1.855 Euro, den Rest müssen Pflege­bedürftige selbst tragen. Dazu zählen der pflegebedingte Eigenanteil und Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Hinzu kommen bei Pflege­grad 4:

Leistung

Höhe der Leistung

Hinweise

Verhinderungs­pflege

bis zu 1.685 € jährlich, erweiterbar auf 2.528 €

Max. 28 Tage/Jahr, verlängerbar auf bis zu 6 Wochen bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

bis zu 1.854 € jährlich, erweiterbar auf 3.539 €

Bis zu 56 Tage/Jahr möglich - z. B. nach Klinikaufenthalten

Pflege­hilfsmittel

bis zu 42 €/Monat

Für z. B. Handschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel

Technische Hilfsmittel

Kostenübernahme je nach Bedarf

Z. B. Hausnotrufsysteme, Pflege­betten etc.

Wohnraum­anpassung

bis zu 4.180 € einmalig

Z. B. Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreier Badumbau

Wohngruppenzuschlag

bis zu 224 €/Monat

Für ambulant betreute Pflege-WGs

WG-Gründungs­zuschuss

bis zu 2.613 € einmalig

Je Mitbewohner bei Neugründung einer Pflege-WG

Pflege­beratung & Pflege­kurse

kostenlos

Für Angehörige & ehrenamtlich Pflege­nde

Digitale Pflege­anwendungen (DiPA)

bis zu 53 €/Monat

Für anerkannte Pflege-Apps zur Unterstützung im Alltag

Verhinderungs­pflege bei Pflege­grad 4

Sind pflegende Angehörige oder Freunde wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, können Mittel von bis zu 1.685 Euro für maximal vier Wochen im Jahr genutzt werden. Nehmen Pflege­bedürftige im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch, ist eine Verlängerung der Verhinderungs­pflege auf bis zu sechs Wochen mit einem Zuschuss von 2.528 Euro möglich. Auch während der Verhinderungs­pflege erhalten Versicherte die Hälfte des Pflege­geldes.

Kurzzeitpflege bei Pflege­grad 4

Wird nach einem Kranken­hausaufenthalt eine professionelle Kurzzeitpflege in einem Pflege­heim nötig, zahlen Pflege­kassen bis zu 1.854 Euro für einen Aufenthalt von höchstens 28 Tagen. Wird im selben Jahr keine Verhinderungs­pflege genutzt, kann der Zuschuss auf 3.539 Euro für bis zu acht Wochen erhöht werden. Während der Kurzzeitpflege haben Versicherte zusätzlich Anspruch auf die Hälfte des Pflege­geldes.

Zusätzliche Leistungen bei häuslicher Pflege

Im Zusammenhang mit häuslicher Pflege stehen Ihnen einige zusätzliche Leistungen zu:

Zusätzliche Leistungen

Höhe / Anspruch

Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch

bis zu 42 € pro Monat

Medizinische Hilfsmittel

z.B. Hausnotrufsysteme

Digitale Pflege­anwendungen

bis zu 53 € pro Monat

Wohraumanpassungen

bis zu 4.180 € maßnahmenbezogen

Wohngruppenzuschüsse

224 € pro Monat (und bis zu. 4.180 € Einrichtung + 2.613 € WG-Gründung)

Zuschuss zur Wohnraum­anpassung

Für Umbauten, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, können maßnahmenbezogen bis zu 4.180 Euro in Anspruch genommen werden. Dazu gehört beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau des Badezimmers. Bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf ist es möglich, den Zuschuss erneut zu beantragen.

Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs

Leben bis zu vier Versicherte mit Pflege­grad gemeinsam in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder sogenannten Senioren-WG, erhalten sie ebenfalls Zuschüsse zur Wohnraum­anpassung. Zusätzlich stehen jedem Bewohner ein Einrichtungs­zuschuss von 4.180 Euro, ein monatlicher Zuschuss von 224 Euro für eine Haushaltskraft und ein einmaliger WG-Gründungs­zuschuss in Höhe von 2.613 Euro zu.

Pflege­hilfsmittel und medizinische Hilfsmittel

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 4 haben Anspruch auf Zuschüsse für Pflege­hilfsmittel und medizinische Hilfsmittel (z.B. ein Hausnotruf) sowie auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die sie in Form des Afilio-Pflege­pakets beziehen können.

Darüber hinaus be­zuschusst die Kasse auch technische Hilfsmittel, z. B. einen Hausnotruf. Eine Übersicht über weitere Pflege­sachleistungen und Pflege­hilfsmittel bietet das Hilfsmittel­verzeichnis des Bundes der Gesetzlichen Kranken­versicherungen.

Kostenloser Hausnotruf

Erhalten Sie über Afilio einen Hausnotruf bei einem geprüften Partner – inklusive unverbindlicher Beratung zu passenden Modellen. Mit einem Pflege­grad werden die Kosten komplett übernommen.

Pflege­pauschbetrag für Angehörige bei Pflege­grad 4

Pflege­nde Angehörige, die keine Leistungen für die Pflege erhalten, können den jährlichen Pflege­pauschbetrag steuerlich geltend machen, wenn sie Betroffene mit Pflege­grad 4 oder Pflege­grad 5 unentgeltlich betreuen.

Mehr zum Pflege­pauschbetrag erfahren Sie hier.

Pflege­grad 4: Zeitaufwand Tabelle

Seit Einführung der Pflege­grade wird der Pflege­bedarf anhand eines Punktesystems bewertet, nicht nach Zeitaufwand. Dennoch bietet folgende Tabelle Orientierung zu typischen Pflege­aufgaben:

Pflege­aktivität

Geschätzter Zeitaufwand pro Tag

Körperpflege

ca. 2 bis 3 Stunden

Mobilitätshilfe

ca. 2 Stunden

Ernährungshilfe

ca. 1,5 Stunden

Haushaltsführung

ca. 2 Stunden

Hinweis: Die Zeitangaben dienen lediglich als Orientierung und können individuell abweichen.

Fallbeispiel: Pflege­grad 4 in der Praxis

Herr Meier, 79 Jahre, lebt allein in seiner Mietwohnung. Nach einem Oberschenkel­hals­bruch ist er dauerhaft in seiner Mobilität stark eingeschränkt. Er kann sich nur noch mit einem Rollator fortbewegen und benötigt Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen. Zusätzlich leidet er unter beginnender Demenz, was zu Orientierungsschwierigkeiten und Vergesslichkeit im Alltag führt.

Zur Körperpflege und beim Ankleiden ist Herr Meier auf tägliche Unterstützung angewiesen. Seine Tochter kommt regelmäßig vorbei, übernimmt Einkäufe und hilft bei der Haushaltsführung. Die Grundpflege wird morgens und abends von einem ambulanten Pflege­dienst übernommen. Für Arzttermine nutzt Herr Meier einen Fahrdienst, der über den Entlastungs­betrag abgerechnet wird. Da er sich im Bad nicht mehr sicher fühlt, hat er einen Antrag auf den Umbau zu einer barrierefreien Dusche gestellt.

In der Pflege­begutachtung erreicht Herr Meier 78 Punkte und wird in Pflege­grad 4 eingestuft. Aufgrund seiner dauerhaft erheblichen Einschränkungen hat er Anspruch auf folgende Leistungen:

  • 880 Euro Pflege­geld für die Unterstützung durch seine Tochter
  • 1.859 Euro Pflege­sachleistungen für die ambulante Pflege
  • 131 Euro Entlastungs­betrag für Haushaltshilfe und Betreuung
  • 42 Euro Pflege­hilfsmittelpauschale (z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe)
  • Zuschuss zur Wohnraum­anpassung für den Badumbau

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Unser Tipp:

Mit Afilio können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad berechnen und im Anschluss den Antrag bequem online stellen. Die Experten von Afilio begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und stehen bei allen Fragen zur Seite.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann erhält man Pflege­grad 4?

Pflege­grad 4 wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit im Alltag schwerst beeinträchtigt ist und täglich umfassende Hilfe nötig ist – zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Mobilität oder der Ernährung. Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Für Pflege­grad 4 müssen 70 bis unter 90 Punkte erreicht werden.

Wie viel Geld gibt es bei Pflege­grad 4 in 2025?

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 4 erhalten monatlich 800 Euro, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen übernommen wird. Wird ein ambulanter Pflege­dienst beauftragt, stehen stattdessen bis zu 1.859 Euro für Pflege­sachleistungen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es den Entlastungs­betrag von 131 Euro im Monat sowie Zuschüsse für Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.

Wie viel Geld gab es bei Pflege­grad 4 in 2024?

Im Jahr 2024 betrug das Pflege­geld 764 € und die Pflege­sachleistungen lagen bei 1.778 €. Seit Januar 2025 gelten die neuen Beträge von 800 € (Pflege­geld) und 1.859 € (Sachleistungen).

Wie viel Pflege­geld gibt es bei Pflege­grad 4?

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 4, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten monatlich 800 Euro Pflege­geld (Stand 2025). Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflege­dienst übernommen, können stattdessen Pflege­sachleistungen beansprucht werden – eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Pflege­grad 4 und Pflege­stufe 4?

Seit 2017 wurden die Pflege­stufen durch Pflege­grade ersetzt. Die frühere Pflege­stufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entspricht heute etwa Pflege­grad 4. Eine „Pflege­stufe 4“ gab es offiziell nicht, wird aber umgangssprachlich oft so bezeichnet.

Welche Einschränkungen gibt es bei Pflege­grad 4?

Pflege­grad 4 wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit im Alltag schwerst beeinträchtigt ist. Betroffene sind in vielen Lebensbereichen auf tägliche, umfassende Unterstützung angewiesen. Typische Einschränkungen betreffen:

  • Körperpflege: z. B. Waschen, Ankleiden oder Toilettengang nur mit Hilfe möglich.
  • Mobilität: Schwierigkeiten beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen, oft nur mit Hilfsmitteln oder Unterstützung.
  • Ernährung: Mahlzeiten können nicht selbstständig zubereitet oder eingenommen werden.
  • Alltagsorganisation: Schwierigkeiten bei der Alltagsplanung, Terminwahrnehmung oder Medikamenteneinnahme
  • Kognitive Fähigkeiten: Häufig zusätzliche Beeinträch­tigungen wie Gedächtnisprobleme, Orientierungsschwierigkeiten oder eingeschränktes Urteilsvermögen (z. B. bei Demenz).
Was darf man bei Pflege­grad 4 nicht mehr können?

Menschen mit Pflege­grad 4 sind im Alltag stark eingeschränkt und können viele grundlegende Tätigkeiten nicht mehr selbstständig ausführen. Dazu zählen meist Körperpflege, Ankleiden, eigenständige Fortbewegung, Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten sowie die Organisation des Tagesablaufs. Oft kommen noch kognitive Probleme wie Gedächtnisverlust oder Orientierungsschwierigkeiten hinzu, etwa bei Demenz.

Wie oft kommt der Pflege­dienst bei Pflege­grad?

Bei Pflege­grad 4 kommt der Pflege­dienst in der Regel täglich, oft auch mehrmals am Tag – zum Beispiel morgens für die Körperpflege und abends zum Zubettgehen. Die genaue Häufigkeit hängt vom individuellen Bedarf und der Absprache mit der Pflege­kasse ab.

Kann man mit Pflege­grad 4 alleine leben?

Mit Pflege­grad 4 ist die Selbstständigkeit im Alltag stark eingeschränkt, sodass Betroffene in der Regel auf tägliche Unterstützung angewiesen sind – etwa bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder der Organisation des Tagesablaufs. Allein leben ist zwar nicht ausgeschlossen, erfordert aber ein gut organisiertes Unterstützungsnetzwerk, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflege­dienst, Hilfsmittel im Haushalt oder regelmäßige Besuche von Angehörigen. Ohne diese Hilfe ist ein eigenständiges Leben meist nicht möglich.

Wann bekommt man Pflege­grad 4 bei Demenz?

Pflege­grad 4 wird bei Demenz vergeben, wenn die Selbstständigkeit im Alltag schwerst beeinträchtigt ist. Das bedeutet, Betroffene benötigen täglich umfassende Unterstützung – zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder der Alltagsorganisation. Neben den kognitiven Einschränkungen müssen meist auch körperliche Beeinträch­tigungen vorliegen, die zusammen zu einer hohen Gesamtpunktzahl bei der Pflege­begutachtung führen.

Wie viele Stunden Pflege umfasst Pflege­grad 4 im Alltag?

Die genaue Zeit variiert je nach Einzelfall. Als Orientierung gelten bei Pflege­grad 4 meist 4 bis 7 Stunden Pflege pro Tag, verteilt auf Grundpflege, Mobilität und Betreuung.

Wie lange gibt es Kurzzeitpflege bei Pflege­grad 4?

Mit Pflege­grad 4 haben Betroffene Anspruch auf bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr. Wenn im selben Jahr keine Verhinderungs­pflege genutzt wird, kann dieser Zeitraum auf maximal acht Wochen verlängert werden. In dieser Zeit übernimmt die Pflege­kasse einen festgelegten Zuschuss zu den Kosten, und Betroffene erhalten weiterhin die Hälfte ihres Pflege­geldes.

Wie viel Verhinderungs­pflege gibt es bei Pflege­grad 4?

Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 4 haben Anspruch auf bis zu 1.685 Euro jährlich für maximal 28 Tage Verhinderungs­pflege – etwa wenn pflegende Angehörige krank sind oder Urlaub machen. Wird im selben Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt, kann der Anspruch auf 2.528 Euro und bis zu sechs Wochen verlängert werden.

Seit Juli 2025 gibt es zudem ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann (max. 56 Tage).

Wie hoch ist die Kombinationsleistung bei Pflege­grad 4?

Die Kombinationsleistung bei Pflege­grad 4 ergibt sich aus einer anteiligen Auszahlung von Pflege­geld und Pflege­sachleistungen, wenn sich die Pflege zwischen Angehörigen und einem ambulanten Pflege­dienst aufteilt. Die genaue Höhe hängt vom Verhältnis der erbrachten Leistungen ab: Je mehr der Pflege­dienst übernimmt, desto geringer fällt das Pflege­geld aus – und umgekehrt. Die Pflege­kasse berechnet den Betrag individuell auf Grundlage der tatsächlich genutzten Sachleistungen.

Wie viele Rentenpunkte gibt es bei Pflege­grad 4?

Pflege­nde Angehörige können bei der Pflege eines Familienmitglieds mit Pflege­grad 4 bis zu 2,05 Rentenpunkte pro Jahr erhalten – vorausgesetzt, die Pflege erfolgt mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und die pflegende Person ist nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig.

Gibt es einen Pflege­grad-Rechner für Pflege­grad 4?

Ja, mit dem kostenlosen Pflege­grad-Rechner von Afilio können Sie schnell und unverbindlich einschätzen, ob der Pflege­grad 4 infrage kommt. Die endgültige Entscheidung trifft die Pflege­kasse nach der Begutachtung.

Welche Heimkosten fallen bei Pflege­grad 4 an?

Auch bei Pflege­grad 4 übernimmt die Pflege­kasse nur den pflegebedingten Anteil der Heimkosten (1.855 Euro monatlich). Angehörige müssen – direkt oder über das Vermögen der pflegebedürftigen Person – die restlichen Posten finanzieren, darunter Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und eventuelle Zusatzleistungen wie Einzelzimmer oder besondere Freizeitangebote. Diese Eigenanteile können, je nach Heim und Region, mehrere tausend Euro pro Monat betragen.

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