Pflege­grad Höherstufung beantragen: Antrag, Gründe & Tipps

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Afilio
Vom 25.09.2025

Werden Pflege­bedürftige mit einem zu niedrigen Pflege­grad eingestuft, reicht die Unterstützung im Alltag oft nicht aus. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Höherstufung des Pflege­grades zu beantragen. Der Antrag sorgt dafür, dass mehr Leistungen der Pflege­versicherung gewährt werden – sei es als Pflege­geld, Pflege­sachleistungen oder Zuschüsse für Entlastungsangebote.

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Antrag auf Höherstufung Pflege­grad

Der Antrag auf Höherstufung läuft grundsätzlich gleich ab wie ein Erstantrag auf Pflege­grad. Sie wenden sich an Ihre Pflege­kasse, die den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung beauftragt. Auf Basis dieses Gutachtens wird dann entschieden, ob und in welchem Umfang eine Höherstufung erfolgt.

Mit Afilio können Sie den Antrag ganz einfach online stellen – kostenlos, rechtssicher und in wenigen Minuten erledigt. Der gesamte Prozess wird Schritt für Schritt erklärt, sodass Sie nichts vergessen.

Wenn Sie sich zunächst allgemein über den Ablauf informieren möchten, lesen Sie auch unseren Ratgeber "Pflege­grad beantragen: einfach & kostenlos zum Antrag".

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Gründe für eine Höherstufung des Pflege­grades

Eine Höherstufung kommt immer dann infrage, wenn sich die Selbstständigkeit oder der Gesundheits­zustand spürbar verschlechtert hat und der bisherige Pflege­grad nicht mehr ausreicht. Typische Gründe sind:

  • Verschlechterung des Gesundheits­zustands: etwa durch chronische Erkrankungen, nach Kranken­hausaufenthalten, Operationen oder akuten Ereignissen wie Schlaganfällen.
  • Steigende Einschränkungen im Alltag: wenn grundlegende Tätigkeiten wie Ankleiden, Waschen, Essen oder die Fortbewegung zunehmend ohne Hilfe nicht mehr möglich sind.
  • Zunehmende kognitive Einschränkungen: Demenz oder andere geistige Erkrankungen führen oft dazu, dass Angehörige viel mehr Betreuungsaufwand leisten müssen.
  • Mehr Pflege­aufwand für Angehörige: steigt der zeitliche Einsatz deutlich – etwa durch nächtliche Betreuung oder dauernde Beaufsichtigung – ist das ein klarer Grund für eine Höherstufung.

In allen Fällen gilt: Je besser dokumentiert wird, wie sich der Pflege­bedarf verändert hat, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Höherstufung. Empfehlenswert ist ein Pflege­tagebuch, in dem der tägliche Aufwand detailliert festgehalten wird. Auch ein Blick in das alte Gutachten kann nützlich sein: Wird deutlich, dass sich die dort beschriebenen Fähigkeiten weiter verschlechtert haben, stärkt das den Antrag zusätzlich.

Pflege­grad Höherstufung rückwirkend – ist das möglich?

Eine rückwirkende Höherstufung ist grundsätzlich nur eingeschränkt möglich. Normalerweise gilt: Der höhere Pflege­grad wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde. Leistungen für die Zeit davor verfallen – selbst wenn die Pflege­bedürftigkeit schon länger bestand.

In Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Anerkennung erfolgen, wenn sich der frühere erhöhte Pflege­bedarf zweifelsfrei nachweisen lässt. Das ist zum Beispiel möglich durch:

  • Ärztliche Atteste oder Kranken­hausberichte, die eine Verschlechterung dokumentieren,
  • Pflege­tagebücher oder Gutachten, die klar belegen, dass bereits vorher ein höherer Pflege­aufwand bestand.

Tipp:

Stellen Sie den Antrag auf Höherstufung so früh wie möglich. Je länger Sie warten, desto größer ist das Risiko, dass Ihnen zustehende Leistungen verloren gehen.

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Höherstufung Pflege­grad nach Aktenlage

In manchen Fällen entscheidet die Pflege­kasse über eine Höherstufung nach Aktenlage. Das bedeutet: Es findet keine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF statt. Stattdessen wird der Pflege­grad ausschließlich auf Grundlage bereits vorhandener Unterlagen festgelegt.

Typische Beispiele:

  • nach längeren Kranken­hausaufenthalten oder Operationen,
  • bei klaren medizinischen Diagnosen, die einen höheren Pflege­bedarf belegen,
  • wenn die gesundheitliche Verschlechterung eindeutig und umfassend dokumentiert ist.

Entscheidung nach Aktenlage hat den Vorteil, dass sie oft schneller getroffen wird, da kein Hausbesuch erforderlich ist. Nachteilig ist jedoch, dass die individuelle Einschätzung durch einen Gutachter fehlt, sodass im Zweifel ein niedrigerer Pflege­grad anerkannt werden kann.

Tipps für die Begutachtung bei Höherstufung

Ob eine Höherstufung bewilligt wird, entscheidet in den meisten Fällen die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF bei Privatversicherten. Eine gute Vorbereitung erhöht die Chancen erheblich, dass der tatsächliche Pflege­bedarf anerkannt wird.

1. Pflege­tagebuch führen

Führen Sie eine Woche lang ein Pflege­tagebuch und notieren Sie genau, welche Hilfen im Alltag notwendig sind – zum Beispiel beim Aufstehen, Ankleiden, Essen oder in der Nacht. Je detaillierter Sie dokumentieren, desto besser lässt sich der tatsächliche Pflege­aufwand nachweisen.

2. Ärztliche Unterlagen sammeln

Bringen Sie alle relevanten Atteste, Kranken­hausberichte und Medikationspläne zur Begutachtung bereit. Diese Unterlagen dokumentieren die gesundheitliche Situation und stützen den Antrag.

3. Alltag realistisch zeigen

Viele Betroffene neigen dazu, im Gutachtertermin ihre Einschränkungen herunterzuspielen. Wichtig ist, die tatsächlichen Schwierigkeiten offen zu zeigen. Auch kleine Handgriffe, die nicht mehr ohne Hilfe möglich sind, sollten deutlich gemacht werden.

4. Angehörige einbeziehen

Pflege­nde Angehörige können den Alltag und den Pflege­aufwand aus ihrer Perspektive schildern. Oft fallen ihnen Details auf, die Betroffene selbst nicht erwähnen.

5. Auf belastende Situationen hinweisen

Erläutern Sie, wenn bestimmte Tätigkeiten regelmäßig nicht alleine gelingen oder wenn zusätzliche Unterstützung – etwa nachts – erforderlich ist. Auch zeitliche Belastungen für Angehörige sollten benannt werden.

Tipp:

Bleiben Sie während der Begutachtung ehrlich und konsequent bei der Darstellung des Pflege­bedarfs. Ziel ist nicht, einen möglichst hohen Pflege­grad „zu erreichen“, sondern dass der tatsächliche Bedarf realistisch anerkannt wird.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann kann man eine Höherstufung des Pflege­grades beantragen?

Eine Höherstufung können Sie jederzeit beantragen, wenn sich der Gesundheits­zustand verschlechtert hat oder der aktuelle Pflege­grad nicht mehr dem tatsächlichen Pflege­aufwand entspricht. Typische Gründe sind körperliche Einschränkungen, Demenz oder ein deutlich höherer Betreuungsbedarf.

Wie lange dauert die Höherstufung des Pflege­grades?

Nach Antragstellung dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, bis der Medizinische Dienst (MD) oder MEDICPROOF die Begutachtung durchgeführt hat und die Pflege­kasse über die Höherstufung entscheidet. In Einzelfällen, zum Beispiel bei Entscheidungen nach Aktenlage, kann es schneller gehen.

Wie oft kann man eine Höherstufung des Pflege­grades beantragen?

Grundsätzlich gibt es keine feste Obergrenze, wie oft Sie eine Höherstufung beantragen dürfen. In der Praxis ist eine erneute Antragstellung aber in der Regel nur alle 6 Monate sinnvoll, da die Pflege­kasse andernfalls kaum eine Veränderung anerkennen wird. Nur wenn sich der Gesundheits­zustand außergewöhnlich schnell verschlechtert, kann auch früher ein neuer Antrag gestellt werden. Wichtig ist immer, die Veränderung durch ärztliche Unterlagen oder ein Pflege­tagebuch zu belegen.

Was kann ich tun, wenn die Höherstufung meines Pflege­grades abgelehnt wurde?

Wird die Höherstufung abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ergänzen Sie den Antrag mit weiteren Nachweisen, etwa ärztlichen Attesten oder einer detaillierten Dokumentation des Pflege­alltags. In vielen Fällen führt ein gut begründeter Widerspruch doch noch zu einer erfolgreichen Höherstufung.

Kann man eine Höherstufung auch ohne neue Begutachtung beantragen?

Ja, in bestimmten Fällen entscheidet die Pflege­kasse nach Aktenlage. Das heißt, die vorhandenen ärztlichen Unterlagen und Berichte reichen aus, ohne dass ein Gutachter erneut zu Ihnen nach Hause kommt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Höherstufung?

Hilfreich sind ein aktuelles Pflege­tagebuch, ärztliche Atteste, Kranken­hausberichte und Medikamentenpläne. Je genauer Sie den Pflege­aufwand dokumentieren, desto höher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Höherstufung

Ab wann gilt die Höherstufung, wenn sie bewilligt wird?

In der Regel gilt die Höherstufung ab dem Monat der Antragstellung. Daher lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich einzureichen.

Kann man die Höherstufung online beantragen?

Ja, Sie können die Höherstufung direkt online beantragen, zum Beispiel über Afilio. Das spart Zeit und Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.

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