Pflege­gradrechner: Pflege­grad kostenlos online berechnen

Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht
Afilio
Vom 16.09.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt fünf Pflege­grade (früher Pflege­stufen). Diese zeigen, wie viel Unterstützung eine Person im Alltag braucht.
  • Welchen Pflege­grad Sie erhalten, entscheidet der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen einer Pflege­begutachtung.
  • Grundlage ist ein Fragenkatalog mit Punktesystem, das den Grad der Selbstständigkeit bewertet.
  • Der kostenlose Pflege­gradrechner von Afilio führt Sie durch alle Fragen und nutzt dasselbe Punktesystem zur Auswertung.

Pflege­grad kostenlos berechnen

Berechnen Sie Ihren Pflege­grad und sehen Sie sofort, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Warum lohnt sich ein Pflege­grad?

Mit einem Pflege­grad erhalten pflegebedürftige Personen Zugang zu finanzieller Unterstützung durch die Pflege­kasse – etwa für häusliche Hilfe, Pflege­leistungen oder die Versorgung im Heim. Es gibt fünf Pflege­grade: Je höher der Pflege­grad, desto umfangreicher die Leistungen. So können bei Pflege­grad 5 über 25.000 Euro pro Jahr für stationäre Pflege bewilligt werden.

Am häufigsten wird Pflege­grad 2 vergeben. Das zeigt, dass viele Pflege­bedürftige den Antrag zu spät stellen, obwohl sie in einigen Fällen schon länger Anspruch auf Pflege­grad 1 gehabt hätten. Deshalb ist es ratsam, den eigenen Anspruch frühzeitig zu prüfen und den Pflege­grad rechtzeitig zu beantragen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Warum Sie einen Pflege­grad oft früher erhalten, als Sie denken“.

Pflege­grad kostenlos berechnen

Prüfen Sie in wenigen Schritten, welcher Pflege­grad für Sie infrage kommt und welche Unterstützung möglich ist.

Wie wird der Pflege­grad festgelegt?

Sie können den Pflege­grad bei Ihrer Pflege­kasse beantragen. Es ist nicht verpflichtend, den Pflege­grad vorher zu berechnen. Im Antrag selbst müssen Sie keinen Pflege­grad angeben, da die Einstufung nach der Begutachtung durch die Pflege­kasse erfolgt. Dennoch ist es hilfreich, den Pflege­grad im Vorfeld zu berechnen: So können Sie das Ergebnis besser einordnen und vermeiden unnötige Anträge, wenn in Ihrer Situation kein Pflege­grad in Frage kommt.

Pflege­grad nach Punkten berechnen

Nach der Antragstellung vereinbart der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) einen Termin für die Begutachtung. Dabei geht der Gutachter einen Fragenkatalog mit Ihnen durch und vergibt Punkte. Je mehr Punkte erreicht werden, desto höher ist der Pflege­grad.

Punkteverteilung nach Pflegegrad
Punkteverteilung bei Pflege­grad 1 bis 5

Der Pflege­gradrechner von Afilio bildet den Fragekatalog exakt ab. Er zeigt, wie viele Punkte Sie mit Ihren Antworten erreichen und welcher Pflege­grad daraus folgt. Gibt der Gutachter später dieselben Angaben ein, erhalten Sie die gleiche Punktzahl und damit denselben Pflege­grad. Außerdem erfahren Sie direkt, welche Leistungen Ihnen mit dem berechneten Pflege­grad zustehen.

Pflegegradrechner
Der Pflege­gradrechner führt Sie durch den Fragenkatalog des Gutachters

Pflege­grad kostenlos berechnen

Testen Sie Ihren Anspruch: Welcher Pflege­grad passt zu Ihrer Situation?

Bewertungsmodule bei der Begutachtung

Die Gutachter orientieren sich an sechs Modulen, die verschiedene Lebensbereiche abdecken:

  1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete zu Hause?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut findet sich der Betroffene im Alltag zurecht? Hat er eine zeitliche und örtliche Orientierung? Ist er in der Lage, Entscheidungen zu treffen?
  3. Psychische Erkrankungen und Problemlagen: Schläft die Person in der Nacht? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
  4. Selbstversorgung: Kann die Person Körperpflege, An- und Ausziehen sowie Essen und Trinken selbstständig bewältigen?
  5. Umgang mit medizinischen Anforderungen: Inwieweit ist der Antragsteller in der Lage, Medikation, Arztbesuche und eventuell Katheter und Stoma zu bewältigen?
  6. Alltagsgestaltung: Kann sich der Begutachtete selbst beschäftigen und seinen Tag strukturieren? Pflegt er soziale Kontakte?
NBA: Gewichtung der Punkte zur Feststellung der Selbständigkeit
Nicht alle Bereiche werden gleich gewichtet. Maßgeblich für die Einstufung ist in erster Linie die Fähigkeit zur Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit der eigenen Situation.

Pflege­grad kostenlos berechnen

Prüfen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf einen Pflege­grad und finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Ihnen zusteht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Pflege­grad?

Ein Pflege­grad zeigt, wie stark eine Person im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Er dient als Grundlage dafür, welche Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflege­versicherung gewährt werden. Seit 2017 gibt es fünf Pflege­grade, die das Maß der Pflege­bedürftigkeit von leichten Einschränkungen bis zu schwerster Pflege­bedürftigkeit abbilden.

Wie lauten die fünf Pflege­grade?

Pflege­grad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflege­grad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflege­grad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflege­grad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflege­grad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie kann ich einen Pflege­grad beantragen?

Alle Informationen zur Beantragung eines Pflege­grades finden Sie in unserem Artikel „Pflege­grad beantragen: einfach & kostenlos zum Antrag“.

Warum sollte ich einen Pflege­grad beantragen?

Ein Pflege­grad ist die Voraussetzung, um Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflege­versicherung zu erhalten. Wer durch Krankheit, Alter oder einen Unfall dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt, bekommt damit finanzielle und organisatorische Unterstützung – sowohl für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflege­dienst als auch für die Versorgung in einem Pflege­heim.

Wann wird ein Pflege­grad anerkannt?

Ein Pflege­grad wird anerkannt, wenn ein Betroffener nachweislich nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbständig zu bewältigen. Je größer der Unterstützungsbedarf, desto höher die Pflege­bedürftigkeit.

Kann mein zugewiesener Pflege­grad vom Ergebnis des Rechners abweichen?

Ja, das ist möglich. Der Gutachter bewertet Ihre Situation bei der Begutachtung individuell. Wenn er bestimmte Antworten im Fragenkatalog anders einschätzt, kann die Punktzahl, und damit auch der Pflege­grad, abweichen. Sind Sie der Meinung, dass Ihr Pflege­grad falsch festgelegt wurde, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflege­kasse einlegen.

Kann ich den Rechner auch nutzen, wenn ich bereits einen Pflege­grad habe?

Ja, der Rechner eignet sich auch zur Einschätzung, ob eine Höherstufung sinnvoll ist. Ergibt Ihre Eingabe, dass ein höherer Pflege­grad in Frage kommt, können Sie im Anschluss direkt die Erhöhung beantragen.

Was sind Pflege­stufen?

Die Pflege­stufen 1 bis 3 legten bis 2017 fest, welche Leistungen der Pflege­kasse pflegebedürftigen Menschen zustehen. Sie beurteilten nur körperliche Beeinträch­tigungen, nicht jedoch generelle Einschränkungen der alltäglichen Selbständigkeit, z. B. bei Demenz. Später wurde die Pflege­stufe 0 ergänzt, um auch Betroffene mit psychischen und kognitiven Erkrankungen zu versorgen.

Seit Anfang 2017 gelten die neuen Pflege­grade 1 bis 5.

Wer entscheidet über den passenden Pflege­grad?

Über den Pflege­grad entscheidet die Pflege­kasse auf Grundlage eines Gutachtens. Dafür wird seit 2017 das Neue Begutachtungs­assessment (NBA) genutzt: Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei Privatversicherten) prüfen, wie selbstständig die antragstellende Person ist. Aus den Ergebnissen entsteht eine Punktzahl (12,5 bis 100 Punkte), die zur Einstufung in den passenden Pflege­grad führt.

Wie viel Pflege­geld erhalten Pflege­bedürftige?

Mit der neuen Pflege­reform erhalten Pflege­bedürftige am 1. Januar 2024 5 % mehr Pflege­geld. Auch die Pflege­sachleistungen ab Pflege­grad 2 werden um 5 % angehoben.

Aktuelle Pflege­geldbeträge

  • Pflege­grad 1: kein Pflege­geld (nur Entlastungs­betrag von 131 €)
  • Pflege­grad 2: 347 € pro Monat
  • Pflege­grad 3: 599 € pro Monat
  • Pflege­grad 4: 800 € pro Monat
  • Pflege­grad 5: 990 € pro Monat
Was ist die Grundpflege?

Grundpflege bezeichnet die tägliche Basisversorgung von pflegebedürftigen Menschen. Dazu zählen Körperpflege, Ernährung und Mobilität – also Hilfe beim Waschen, Essen oder Bewegen. Die Unterstützung kann sowohl durch Angehörige als auch durch Pflege­kräfte erfolgen.

Was ist die „kleine Grundpflege"?

Die „kleine Grundpflege“ umfasst die Unterstützung bei einzelnen Basisaufgaben des Alltags, etwa Hilfe beim Waschen, An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Sie wird benötigt, wenn der Pflege­aufwand geringer ist und nur bestimmte Verrichtungen unterstützt werden müssen.

Wie kann ich den Pflege­grad für ein Kind berechnen?

Bei Kindern wird der Pflege­bedarf mit dem eines gesunden, gleichaltrigen Kindes verglichen. Wichtige Kriterien sind nicht nur körperliche Hilfe, sondern auch Anleitung und Beaufsichtigung. Für Kleinkinder gelten Sonderregelungen, da altersgerechte Einschränkungen nicht als Pflege­bedürftigkeit zählen. Ein Rechner bietet erste Orientierung, die endgültige Einstufung erfolgt aber immer nach einer kinder­spezifischen Begutachtung durch die Pflege­kasse.

Wie kann ich den Pflege­grad bei Demenz berechnen?

Bei Demenz wird neben der körperlichen Selbstständigkeit auch die geistige und psychische Einschränkung berücksichtigt. Dazu zählen zum Beispiel Orientierung, Gedächtnis oder Alltagsbewältigung. Ein Pflege­gradrechner erfasst diese Bereiche und gibt eine erste Einschätzung, welcher Pflege­grad in Frage kommt. Die endgültige Einstufung nimmt die Pflege­kasse nach der Begutachtung vor.

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