Warum Sie einen Pflege­grad oft früher erhalten, als Sie denken

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Viele Menschen unterschätzen, dass sie den Pflege­grad 1 auch dann erhalten können, wenn sie ihren Alltag noch weitgehend selbst bewältigen. Dadurch entgehen ihnen und den pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützungsleistungen.

In Deutschland werden mehr Menschen anfänglich in Pflege­grad 2 eingestuft, was darauf hindeutet, dass sie den Antrag erst spät gestellt haben und noch länger von den Vorteilen des Pflege­grades 1 hätten profitieren können.

Warum es sich lohnen kann, frühzeitig einen Pflege­grad zu beantragen und welche Voraussetzungen und Leistungen mit dem Pflege­grad 1 verbunden sind, erläutern wir im folgenden Artikel.

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Die Voraussetzungen für Pflege­grad 1

Ob jemand Anspruch auf einen Pflege­grad hat, entscheidet der Medizinische Dienst im Rahmen der sogenannten Pflege­bedürftigkeitsbegutachtung. Dabei wird geprüft, ob Einschränkungen der Mobilität, der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, der Selbstversorgung, des selbstständigen Umgangs mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie psychische Problemlagen und Verhaltensweisen vorliegen. Ausmaß und Schwere der Beeinträchtigung ergeben dann den Pflege­grad. Die Kriterien im Detail finden Sie in diesem Artikel. Für eine schnelle und bequeme eigene Ersteinschätzung empfehlen wir den kostenlosen Pflege­gradrechner von Afilio.

Für ein selbstbestimmtes Leben: Die Leistungen bei Pflege­grad 1

Die Leistungen bei Pflege­grad 1 sind überraschend umfangreich und vielfältig. Wir geben Ihnen einen ersten groben Überblick über die wichtigsten Punkte:

Darstellung: Leistungen bei Pflegegrad 1
Leistungen bei Pflege­grad 1 / eigene Darstellung
  • Pflege­beratung: Das Thema Pflege ist umfangreich und im Detail oft kompliziert. Deshalb haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflege­beratung, wenn Sie einen Pflege­grad haben oder beantragen wollen. Eine Liste mit Suchfunktion für Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

  • 125 € Entlastungs­betrag: Bereits ab Pflege­grad 1 erhalten Sie den Entlastungs­betrag für Pflege­bedürftige in häuslicher Pflege in Höhe von 125 € monatlich. Dieser Entlastungs­betrag ist zweckgebunden für die Betreuung und die Unterstützung im Alltag, wie zum Beispiel die Begleitung bei Einkäufen, Fahrten zum Arzt oder Hilfe beim Putzen und Waschen.

  • Barrierefrei und sicher wohnen: Im Alter kann schon eine kleine Stufe zur Stolperfalle werden. Deshalb haben Sie ab Pflege­grad 1 Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 € pro Einzelmaßnahme. Das können größere Investitionen sein, aber auch kleine Verbesserungen wie ein zweites Treppengeländer.

  • Hausnotruf, Rollator & Co – technische Pflege­hilfsmittel: Mit Pflege­grad 1 haben Sie bei Bedarf auch Anspruch auf technische Pflege­hilfsmittel. Diese werden oft kostenlos von den Kranken­kassen zur Verfügung gestellt. Wird etwas extra für Sie angeschafft, müssen Sie eine geringe Zuzahlung von 10 % leisten, maximal aber 25 €.

  • Unterstützung für pflegende Angehörige: Die Pflege eines Angehörigen kann eine große Belastung sein: körperlich, seelisch, zeitlich und auch finanziell. Um zumindest letzteres ein wenig abzufedern, können pflegende Angehörige von Pflege­bedürftigen des Pflege­grads 1 einen monatlichen Zuschuss von bis zu 174,37 € zur Kranken­versicherung und 33,45 € zur Pflege­versicherung beantragen.

    Können Angehörige wegen der Pflege ihrer gewohnten Erwerbstätigkeit nicht nachgehen, besteht ein Anspruch auf Pflege­unterstützungsgeld in Höhe von ca. 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr.

    Info: Das Pflege­unterstützungsgeld ist seit 1. Januar 2024 keine einmalige Leistung mehr, sondern stattdessen besteht ein Anspruch von bis zu 10 Tagen jährlich.

40 € monatlich für Verbrauchsmaterial (Afilio-Pflege­paket)

Desinfektionsmittel, Gummihandschuhe, Betteinlagen und mehr: Wer zu Hause gepflegt wird, hat bereits ab Pflege­grad 1 Anspruch auf Pflege­hilfsmittel im Wert von bis zu 40 € monatlich. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Pflege­kasse.

Beantragen Sie Ihr kostenloses Afilio-Pflege­paket bequem auf Afilio. Wählen Sie zwischen drei verschiedenen Paketen aus. Das Paket wird Ihnen direkt und kostenlos monatlich nach Hause geliefert.

Tipp: Sie haben noch keinen Pflege­grad? Bei Afilio können Sie in nur 5 Minuten den passenden Pflege­grad beantragen. Unsere Pflege­experten unterstützen Sie dabei.

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