Erbschaft: Die wichtigsten Fakten

von Afilio
25.02.2021 (aktualisiert: 25.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • In Deutschland besteht bei Erbschaften Vonselbsterwerb – Erben treten automatisch das Erbe an, dabei gilt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge.
  • Auch testamentarische Regelungen können Fallstricke für die Erben enthalten. Um ein Erbe ausschlagen zu können, gilt ein sechswöchiges Zeitfenster

Erbe um jeden Preis – so könnte die Gesetzeslage im deutschen Erbrecht beschrieben werden. Denn: Das deutsche Erbrecht sieht einen sog. Vonselbsterwerb von Erbschaften vor: Tritt der Erbfall ein, werden Erbberechtigte entweder nach gesetzlicher Erbfolge oder qua Testament bzw. Erbvertrag mit dem Tod des Erblassers unmittelbar zu Erben. Aus rechtlicher Sicht ist es dabei zunächst unerheblich, ob potenzielle Erben bereits im Voraus informiert waren oder das Erbe überhaupt annehmen möchten. Nichtmal Kenntnis vom Todesfall selbst ist entscheidend – eine Erbschaft entsteht automatisch.

Doch nicht jede Erbschaft ist ein Hauptgewinn. Welche Fallstricke zu bedenken sind, um den eigenen Nachlass zu regeln und wann Erben eine Erbschaft besser ausschlagen sollten, klären wir in diesem Artikel.

Die gesetzliche Erbfolge: Erbschaft von Rechts wegen

Mit dem Tod eines Angehörigen beginnt oft genug das große Rätselraten: Wer bekommt was? Hat der Verstorbene, der sog. Erblasser weder Erbvertrag noch Testament aufgesetzt, regelt die gesetzliche Erbfolge den Erbanteil der nächsten Angehörigen. Dazu teilt das Erbrecht Verwandte in Erben erster, zweiter und dritter Ordnung ein. Zu den Verwandten erster Ordnung gehören Kinder und Enkelkinder (§ 1924 BGB), Verwandte zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers (§ 1925 BGB). Der dritten Ordnung gehören Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins an (§ 1926 BGB).

Testament: Eröffnung und Wirkung

Zur Nachlass­regelung gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, vom Einzeltestament über das Ehegattentestament / Berliner Testament bis hin zum Erbvertrag. Für jede Konstellation gibt es gute Gründe, aber auch Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Erfahren Sie dazu mehr in unseren Ratgeberartikeln. An dieser Stelle erklären wir, wie bei Vorliegen eines Testaments verfahren wird.

Hat der Verstorbene, der sog. Erblasser, ein Testament aufgesetzt, wird es vom zuständigen Nachlass­gericht eröffnet, Nachlass­gericht ist das vor Ort zuständige Amtsgericht. Liegen mehrere handschriftliche Testamente vor, ist immer dasjenige Dokument maßgeblich, das das neueste Datum trägt. Die Testamentseröffnung selbst erfolgt dann zu einem vom Gericht bekannt gegebenen Termin, zu dem sämtliche Erben eingeladen werden. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, der Einladung auch nachzukommen - Testament und Eröffnungsurkunde gehen allen benannten Erben in Kopie zu, das Original kann auch nach dem Eröffnungstermin im Original bei Gericht eingesehen werden. Schlägt ein Erbe die Erbschaft nicht aus, gilt sie sechs Wochen nach Testamentseröffnung automatisch als angenommen - oder durch Beantragung eines Erbscheins.

Erbschaft: Kleines Haus und viel Bargeld
Oft erträumt, aber nicht immer Teil einer Erbschaft: Immobilien und Vermögenswerte

Was gehört zum Nachlass?

Erben treten nicht nur das positive Vermögen eines Erblassers an. Da Erben gleichzeitig in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten, geht auch das negative Vermögen, das ein Erblasser hinterlassen hat, also Schulden und Verbindlichkeiten gleichermaßen an die Erben über.

Zum positiven Vermögen gehören:

  • Immobilien,
  • Bankkonten, Wertpapierdepots und Inhalte aus Safes,
  • Gegenstände aus dem Hausrat,
  • Pkws sowie
  • Lebens­versicherungen und vertragliche Rücktrittsrechte.

Negatives Vermögen:

  • Schulden
  • Vertragliche Zahlungsverpflichtungen
Erbe und Vorausvermächtnis
So können Sie Erben einen Vorteil verschaffen

Wer einem oder mehreren seiner Erben einen Vorteil gegenüber anderen Erben verschaffen möchte, kann dies z. B. über das Vorausvermächtnis tun. Dieses wird nicht auf den Erbteil angerechnet und ist damit eine Möglichkeit, Erben wirtschaftlich besser zu stellen. In unserem Beitrag zum Thema erfahren Sie mehr über das Vorausvermächtnis.

Wann sollte man eine Erbschaft ausschlagen?

Wenn Angehörige unüberschaubare Schulden erben, kann es sinnvoll sein, ein Erbe auszuschlagen. Denn: Ein Erbe bekommt mit dem Antritt eines Erbes nicht nur Rechte übertragen, sondern übernimmt auch sämtliche aufgelaufenen vertraglichen Pflichten. Ein überschuldeter Nachlass kann auch das Vermögen des Erben mindern.

Bei der Ausschlagung des Erbes gilt das Gleiche wie bei dessen Annahme: Es wird auf das gesamte Erbvermögen verzichtet, Rosinenpickerei ist leider ausgeschlossen - es ist nicht möglich, einzelne Wertgegenstände anzunehmen und Verbindlichkeiten auszuschlagen. Vorsicht ist geboten - nehmen Sie einzelne Erbgegenstände in Besitz, kann das Nachlass­gericht diesen Schritt als Annahme der Gesamterbschaft werten. Übrigens: Stellen Sie einen Erbscheinsantrag, beispielsweise um Bankgeschäfte des Verstorbenen zu regeln, gilt mit dem Antrag die Erbschaft als angenommen.

Erben haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Die Ausschlagung muss förmlich gegenüber dem am Nachlass­gericht zuständigen Rechtspfleger erklärt oder notariell beurkundet werden. Versäumt ein Erbe die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen. Nur in Ausnahmefällen ist es dann noch möglich, die Erbschaft anzufechten. Ist das Erbe ausgeschlagen, tritt der nächste gesetzliche Erbe in die gesetzliche Erbfolge ein. Übrigens bewahrt das Ausschlagen des Erbes Hinterbliebene nur in den seltensten Fällen vor den Kosten für die Beerdigung eines verstorbenen Angehörigen.

Was ist eine Erben­gemeinschaft?

Die Erben­gemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam das Erbe eines Verstorbenen antreten. Die Erben­gemeinschaft entsteht entweder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder auf Grundlage eines Testaments oder einer anderen Verfügung von Todes wegen. Bei der Erben­gemeinschaft wird gemeinhin von den Miterben gesprochen - im Gegensatz zum Alleinerben, falls keine Erben­gemeinschaft entsteht. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Erben die Erbschaft antreten wollen. Erst wenn Erben der Gemeinschaft das Erbe ausschlagen, scheiden sie aus der Erben­gemeinschaft aus.

Was ist ein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine rechtlich bindende Mindestbeteiligung am Erbe bezeichnet, die auch im Fall der Enterbung ausgezahlt werden muss. Sie steht als verbindlicher Erbteil den nächsten Angehörigen eines Erblassers zu und soll verhindern, dass die eigenen Kinder oder Ehepartner vollständig enterbt werden können, sofern keine zwingenden Gründe dafür vorliegen. Machen Erben nach gesetzlicher Erbfolge ihren Anspruch auf ein Pflichtteil geltend, stellt er eine Erben­gemeinschaft oft vor große Herausforderungen. Typisch sind Konstellationen, in denen ein überlebender Elternteil die gemeinsam genutzte Immobilie, also das gemeinsame Haus verkaufen muss, um Pflichtteils­ansprüche bedienen zu können und die Erben auszuzahlen.

Wozu benötige ich einen Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis zur Erbschaft. Sobald Erben einen Erbschein beantragen, gilt die Erbschaft als angenommen. Der Erbschein gibt Auskunft darüber, wer rechtmäßiger Erbe ist, wie groß der Anteil eines Erben an der Erbmasse ist und welche weiteren rechtlichen Anordnungen vorliegen, etwa zur Regelung einer Nacherbschaft oder zur Testaments­vollstreckung. Dabei gibt es mehrere Formen des Erbscheins, etwa als Nachweis für Alleinerben, als gemeinschaftlicher Erbschein für eine Erben­gemeinschaft oder auch als Teilerbschein für jeden Miterben.

Erbschaftssteuer: Muss jede Erbschaft versteuert werden?

Wer ein Erbe antritt muss Erbschaftssteuer entrichten – egal, ob es sich um die Erbschaft einer Immobilie handelt, den Familienschmuck oder Großvaters Wertpapierdepot. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich dabei nach dem Wert des Erbes sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser. Erleichterung verschafft der gesetzliche Freibetrag, der steuerfrei bleibt. Ehegatten und Lebenspartner werden dabei in Steuerklasse 1 eingeordnet und haben Anspruch auf einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 500.000€. Geregelt wird die Erbschaftssteuer im Erbschaftssteuergesetz (ErbStG).

Erbschaft in der Ehe: Zugewinn bleibt unberührt

Erbschaften lassen die Zugewinn­gemeinschaft einer Ehe unberührt. Das bedeutet auch, dass im Falle einer Scheidung der Nachlass vollständig beim Erben verbleibt. Denn der Zugewinnausgleich am Ende einer Ehe wird nur auf den Vermögenszuwachs angewendet, der im Laufe einer Ehe erwirtschaftet worden ist. Eine Erbschaft hingegen ist kein solcher erwirtschafteter Vermögenszuwachs. Das Erbe wird am Ende also so behandelt, als hätte es von Vornherein zum Anfangsvermögen des Erben gehört.

Quellen

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