So (ver)erbt Deutschland & Was bringt Schwarz-Rot für Rente und Pflege?
So (ver)erbt Deutschland
Ihr Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
eine neue Studie zeigt: In Deutschland wird immer mehr vererbt – doch die wenigsten haben ein Testament. Wir werfen einen Blick auf die aktuellen Zahlen und zeigen, wie Sie rechtzeitig vorsorgen können.
Außerdem: Seit dem 9. April liegt der Koalitionsvertrag vor. CDU, CSU und SPD haben darin unter anderem auch ihre Pläne für Rente und Pflege vorgestellt – wir fassen zusammen, was das für Sie bedeutet und wo noch viele Fragen offen bleiben.
Wenn in Deutschland geerbt wird, geht es längst nicht mehr nur um Omas Kaffeeservice. Eine neue Studie der Quirin Privatbank zeigt: Fast jeder Dritte hat bereits 100.000 Euro oder mehr geerbt – Tendenz steigend. Gleichzeitig plant ein ebenso großer Teil der Bevölkerung, mehr als eine Viertelmillion Euro zu vererben. Große Erbschaften werden immer häufiger – und doch kümmern sich die meisten Deutschen nicht darum, was sie wem hinterlassen.
Mehr Geld, mehr Konflikte
Laut Statistischem Bundesamt wurden 2023 über 121 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt – ein neuer Rekord. Der dürfte erneut gebrochen werden, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 50er- und 60-er Jahre ihr Vermögen weitergeben. Experten schätzen zudem, dass die tatsächlich vererbte Summe um ein Vielfaches höher ist, da Vermögen nicht systematisch erfasst wird. Bis 2027 könnten laut des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung jährlich 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt werden.
Was die Befragten geerbt haben
Der Anstieg hoher Erbschaften geht einher mit wachsender Spannung: Jeder Zweite kennt einen Fall, in dem eine Erbschaft zum Zerwürfnis geführt hat. Besonders heikel wird es, wenn kein Testament vorliegt. Die Folge: gesetzliche Erbfolge, ungeklärte Ansprüche und Streitpotenzial, das ganze Familien auseinanderreißen kann.
71 Prozent haben kein Testament
Gerade weil in Deutschland so viel vererbt wird wie nie zuvor, überrascht es umso mehr, dass sich die Mehrheit noch nicht mit dem eigenen Nachlass beschäftigt hat. Laut Studie haben 71 % kein Testament – und damit auch keine Kontrolle darüber, wie ihr Vermögen im Todesfall verteilt wird. Ein Viertel der Befragten hat darüber noch nicht einmal nachgedacht. Die häufigsten Gründe? „Ich habe nichts zu vererben“, „Ich bin noch zu jung“ oder schlicht „Ich habe keine Zeit gehabt“.
Hinzu kommt: Nur knapp die Hälfte der Bevölkerung kennt überhaupt die gesetzliche Erbfolge – also die Regeln, die greifen, wenn kein Testament existiert. Wer erbt wie viel? Haben Stiefkinder Anspruch? Und was ist mit unverheirateten Partnern?
Unser Tipp: Mit dem kostenlosen Erbquoten-Rechner von Afilio erhalten Sie einen Überblick, wie in Ihrem Fall die gesetzliche Erbfolge ohne Testament aussieht und welche Pflichtteile es gibt.
Jeder braucht ein Testament
Ein Testament ist nicht nur für Vermögende wichtig. Jeder hinterlässt etwas – selbst wenn es nur persönliche Gegenstände, ein Bankguthaben oder Alltagswerte sind. Wer kein Testament verfasst, überlässt die Verteilung dem Gesetz – und das entspricht selten dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden.
Ohne klare Regelung entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, in der mehrere Personen gemeinsam über alles entscheiden müssen. Das birgt Konfliktpotenzial und emotionalen Stress – selbst bei kleinen Summen. Mit einem Testament handeln Sie selbstbestimmt und entlasten Ihre Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit.
Testament ohne Kopfschmerzen
Viele schieben die Erstellung eines Testament auch deswegen vor sich her, weil sie denken, es sei kompliziert und teuer. Das muss es nicht sein! In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt & Notar Dr. Andreas Lohmeyer hat Afilio eine Möglichkeit entwickelt, wie Sie ohne Kenntnisse im Erbrecht auf kürzestem Weg zu einem rechtssicheren Testament kommen:
Beantworten Sie im Frage-Antwort-Verfahren alle Fragen, die für die Erstellung eines Testaments wichtig sind.
In einfachen Erbsituationen können Sie mit den richtigen Textbausteinen Ihr Testament selbst erstellen.
In komplexeren Fällen erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie zum Notar gehen.
Pflegegrad kostenlos beantragen: Schnell und für alle Krankenkassen
Mit einem Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige und Angehörige bis zu 25.000 Euro im Jahr. Bei Afilio können Sie Ihren Pflegegrad in unter 5 Minuten ganz einfach online beantragen oder einen Antrag auf eine Höherstufung stellen.
Mit der Nachlass-Checkliste haben Sie die wichtigsten Schritte im Blick. Profitieren Sie zusätzlich von hilfreichen Tipps und Vorlagen für eine optimale Nachlassregelung.
Lassen Sie Ihre Dokumente offiziell im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit Behörden und Gerichte im Ernstfall sehen, welche Regelungen Sie getroffen haben.
Friedrich Merz kündigte vor der Wahl umfassende Reformen an. Seit dem 9. April ist klar, was davon tatsächlich umgesetzt werden soll: CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Wir haben uns angeschaut, was das für Rente und Pflege bedeutet – und wie Experten die Pläne bewerten.
Viel bleibt, ein bisschen kommt dazu
Der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bleibt auch unter der neuen Regierung bestehen. Außerdem soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesetzlich gesichert werden. Die Renten würden damit weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben. Ergänzend plant die Koalition, die Lücke im System ein wenig zu schließen: Künftig sollen auch Selbstständige, die keinem Versorgungswerk angehören, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Wer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten möchte, soll künftig stärker profitieren. Mit der sogenannten „Aktivrente“ bleibt ein Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Auch die sogenannte Mütterrente wird ausgeweitet: Künftig sollen für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – drei Rentenpunkte angerechnet werden (bisher waren es 2,5). Das entspricht rund 19 Euro mehr Rente pro Kind und Monat und soll aus Steuermitteln finanziert werden.
Ab 2026 ist zudem ein neues Modell zur frühzeitigen Altersvorsorge geplant. Für jedes schulpflichtige Kind will der Staat monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorge-Depot einzahlen – steuerfrei und geschützt vor staatlichem Zugriff. Das Konto kann später privat weiter bespart werden.
Eine tickende Zeitbombe
Der Ökonom und Renten-Experte Axel Börsch-Supan zeigt sich in einem Gespräch mit dem Tagesspiegel enttäuscht von den rentenpolitischen Vorhaben der neuen Koalition. Besonders kritisch sieht er das garantierte Rentenniveau. Die damit verbundenen Zusatzkosten von rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2030 seien zwar noch tragbar - problematisch werde jedoch der Ausblick. Für das Jahr 2040 rechnet er mit zusätzlichen Ausgaben von 45 Milliarden Euro allein durch die Garantie, dazu kämen weitere 55 Milliarden Euro, die ohnehin durch den demografischen Wandel anfallen.
“Diese Zeitbombe zu entschärfen, wäre jetzt der richtige Moment gewesen”, sagt Börsch-Supan. Doch stattdessen werde eine überfällige Reform erneut vertagt.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Lösung, die Rentengarantie mit Steuergeldern zu finanzieren, stößt auch bei Joachim Ragnitz vom ifo-Institut auf Kritik. Er nennt das Vorgehen “Augenwischerei”, denn am Ende zahle – ob über Steuern oder Beiträge – dieselbe Generation, die ohnehin finanziell unter Druck stehe.
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Große Pflegereform? Große Fragezeichen.
Im Koalitionsvertrag kündigt Schwarz-Rot eine „große Pflegereform“ an – doch was genau geplant ist, bleibt bislang offen. Konkrete Maßnahmen sucht man vergeblich. Stattdessen soll eine Bund-Länder-Kommission Vorschläge erarbeiten, unter anderem zur Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige selbst für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zahlen müssen, zur Förderung privater Vorsorge (zum Beispiel durch sogenannte Karenzzeiten) und zur besseren Unterstützung pflegender Angehöriger.
Kurzfristig will die Koalition einige kleinere Maßnahmen auf den Weg bringen. So soll mit der „Advanced Practice Nurse“ ein neues Berufsbild etabliert werden, das Pflegefachkräfte mit erweiterten Kompetenzen stärker in die Versorgung einbindet – ähnlich wie in skandinavischen Ländern. Ein Pflegeassistenzgesetz soll den Einstieg in pflegerische Berufe erleichtern und neue Wege in der Ausbildung schaffen. Zudem sollen sogenannte Mini-Versorgungsverträge rechtlich abgesichert werden, um die ambulante Pflege flexibler und unbürokratischer zu gestalten. Die großen strukturellen Fragen – wie die Finanzierung der Pflege in einer alternden Gesellschaft – bleiben jedoch unbeantwortet.
“Das ist zu wenig”
Entsprechend harsch fällt die Kritik aus. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) nennt die Pläne enttäuschend. Weder werde auf die prekäre wirtschaftliche Lage vieler Einrichtungen eingegangen, noch auf die zunehmenden Wartelisten für Pflegeplätze. Auch ein klares Signal zur Absicherung der Pflegeheime fehle völlig.
„Es fehlt ein klares Konzept für die Zukunft der stationären Pflege. Die angekündigte Reform ist bislang nur eine Ankündigung”, sagt AGVP-Hauptgeschäftsführerin Isabell Halletz.
Auch der AOK-Bundesverband kritisiert die mangelnde Substanz. Zwar seien viele der Ziele sinnvoll, aber die Finanzierung sei unklar. Echte Entlastungen für Beitragszahlende oder Pflegebedürftige seien nicht zu erkennen.
Große Pläne, viele offene Baustellen
Der Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot verspricht Stabilität – zumindest auf dem Papier. Renten sollen sicher bleiben, Pflege besser werden. Doch viele Maßnahmen wirken wie politische Kompromisse, nicht wie langfristige Lösungen. Die größten Herausforderungen – Finanzierung, demografischer Wandel, Fachkräftemangel – werden vertagt oder in Kommissionen ausgelagert.
Was die Regierung daraus macht, wird sich zeigen – verdient hat sie zunächst die Chance, es zu beweisen.
Mit April 2025 wurde die Früherkennung von Darmkrebs einheitlich und damit einfacher: Frauen und Männer können nun ab 50 die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. Bisher hatten Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf die Darmspiegelung. Auch das Intervall für den Stuhltest wird vereinheitlicht. Das bedeutet:
Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Koloskopie im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Alle Informationen zu Darmkrebs, etwa welche Symptome auftreten können, welche Risikofaktoren Darmkrebs begünstigen und wie Sie Darmkrebs vorbeugen können, finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit.
Schnell-Check Darmkrebs
Die Felix Burda Stiftung stellt einen Online-Test zur Verfügung, bei dem Sie erfahren, ob Sie ein erhöhtes Risiko haben und in welchem Alter Sie zur Vorsorge gehen sollten.
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