#36: Gesetzliche Betreuung verhindern – Tipps vom Notar
Gesetzliche Betreuung verhindern – Tipps vom Notar
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Bild der „Entmündigung“ sitzt tief. Doch mein Gespräch mit Berufsbetreuer Harald Rohde zeigt: Nicht böser Wille, sondern ein kaputtes System macht Hilfe am Menschen fast unmöglich. Warum die gesetzliche Betreuung trotz engagierter Profis eine Notlösung bleiben muss, lesen Sie in meinem neuen Artikel. Damit Sie Ihre Selbstbestimmung wahren, haben wir gemeinsam mit Notar Dr. Lohmeyer einen kostenlosen Leitfaden zur Verhinderung der gesetzlichen Betreuung für Sie erstellt.
Wir laden Sie zudem herzlich zu unserem kostenlosen Webinar „Frag einen Notar" am 19.03.2026 ein, in dem Sie Dr. Lohmeyer persönlich Ihre Fragen stellen können.
Außerdem heute im Fokus:
Der Staat im Testament: Ist die Erbschaftsteuer gerecht?
Eigentlich müsste Harald Rohde mehr als 50 Smartphones auf seinem Schreibtisch liegen haben. Eines für jeden seiner Betreuten, damit er rechtssicher auf deren elektronische Patientenakten zugreifen kann. Nur eine Akte pro Gerät – so will es der Datenschutz. Doch statt eines Technik-Arsenals steht in Rohdes Göttinger Büro ein Feldbett, falls es mal später wird.
Wer an das Thema „gesetzliche Betreuung“ denkt, hat meist ein düsteres Bild vor Augen: den gefühlskalten Verwalter, der eine wehrlose alte Dame gegen ihren Willen ins Heim steckt, die Wohnung kündigt und sich am Tafelsilber bereichert. Doch Harald Rohde passt so gar nicht in dieses Bild.
„Die Arbeit, meine Kinder und Musik. Das sind die drei großen Themen in meinem Leben.“
Rohde ist Berufsbetreuer. Wenn er nicht gerade mit Banken um den Zugriff auf gesperrte Konten ringt, gibt er ehrenamtlich Konzerte in einer Psychiatrie, in der einige seiner Schützlinge leben. Sein größter Wunsch: „Die doppelte Anzahl an Stunden für jeden einzelnen Betreuten“ – denn „Nein“ sagen zu müssen, fällt ihm emotional schwer. Er ist kein eiskalter Abwickler, sondern ein Mann, der in einem überlasteten System arbeitet, das ihm pro betreuter Person nur drei Stunden pro Monat lässt.
So funktioniert die gesetzliche Betreuung
Das Verfahren beginnt meist dort, wo die Autonomie endet: im Krankenhaus oder Pflegeheim mit einer sogenannten „Anregung“. Jeder, der erkennt, dass eine Person Hilfe braucht, kann diesen Stein ins Rollen bringen. Bevor ein Richter jedoch einen Betreuer bestellt, muss er zwingend prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Denn das Gesetz ordnet in § 1820 BGB ausdrücklich an, dass ein privater Bevollmächtigter dem gesetzlichen Betreuer vorgeht.
Ohne Vollmacht setzt sich der bürokratische Apparat in Gang: Ein Arzt prüft, in welchem Umfang Hilfe notwendig ist. Ein Betreuer wird nur für die Bereiche bestellt, in denen wirklich Bedarf besteht.
Häufig wird die örtliche Betreuungsbehörde eingeschaltet. Sie spricht mit den Beteiligten und schlägt dem Gericht eine geeignete Person vor. Meist sind das ehrenamtliche Angehörige. Doch das Ehrenamt ist auf dem Rückzug, denn die staatlichen Auflagen und Berichtspflichten sind für Laien kaum noch zu bewältigen. In den Göttinger Werkstätten (einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung) etwa, so berichtet Rohde, hätten nach der letzten Gesetzesreform 80 % der Angehörigen die Betreuung abgegeben.
Helfen mit Hürden
Wenn die Familie wegfällt, springen die Berufsbetreuer ein. Viele der über 16.000 Berufsbetreuer in Deutschland sind ausgebildete Sozialarbeiter wie Harald Rohde. Doch ihr Engagement steht im Konflikt mit einer absurden Abrechnungslogik, denn der Staat zahlt eine fixe Pauschale pro Fall – völlig unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Diese Pauschale setzt falsche Anreize. Um bei einem angemessenen Stundenlohn wirtschaftlich arbeiten zu können, darf ein Betreuer rechnerisch nur etwa drei Stunden pro Monat für jeden Betreuten aufwenden. In dieser Zeit muss alles erledigt werden: Anträge, Besuche, Telefonate und die akribische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Gericht. Für die Arbeit mit den Menschen bleibt nicht viel Zeit und bei über 50 Personen, die ein Betreuer gleichzeitig betreut, ist es kaum möglich, den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Vor allem, da viele Fälle eine kaum vorstellbare Komplexität mit sich bringen.
„Im Prinzip könnte ich auch einen Monat dichtmachen und mich nur um eine Erbangelegenheit kümmern. Erbangelegenheiten sind das Schlimmste überhaupt.“
Rohde erzählt mir von einem aktuellen Fall: Ein Betreuter hat gemeinsam mit seiner Schwester geerbt. Die Schwester lebt in den USA. Sie hat geheiratet und einen anderen Nachnamen angenommen. Da auf ihren beglaubigten Papieren nicht der Geburtsname steht, stellt sich die Bank quer und Herr Rohde kommt seit einem Jahr nicht an die geerbten Konten – die mittlerweile in der Vollstreckung sind, weil die verstorbene Mutter ihrer privaten Krankenversicherung Geld schuldet. In einem anderen Erbfall wird er sogar von den Vermächtnisnehmern verklagt, da die Abwicklung des Erbes nicht voran geht. „Da fühlt man sich als Prügelknabe von allen“, sagt er.
Es ist ein bürokratischer Kleinkrieg, den der Staat mit drei Stunden pro Monat abgelten will. Die Lösung des Gesetzgebers für solche Schieflagen klingt zynisch:
„Da wird gesagt: ‚Na ja, dafür haben Sie ja auch den Herrn Schmidt, der schon seit zweieinhalb Jahren im Wachkoma liegt und nicht so viel Arbeit macht.‘ Das ist dann eine Mischkalkulation.“
Zwischen Bürokratie und der Entscheidung über Leben und Tod
Nur weil Herr Rohde seine Betreuten rechtlich vertreten darf, heißt das noch nicht, dass das in der Praxis auch funktioniert. Denn gerade beim Thema Datenschutz machen viele Banken Probleme. Der Betreuer hat nämlich keinen Zugang zu den E-Mails, dem Online-Banking und anderen digitalen Konten seiner Betreuten.
Das führt zu absurden Situationen. Um beispielsweise einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, muss der Betreuer die Kontoauszüge des Betreuten besorgen.
„Wenn ein Betreuter ein Konto bei der Sparkasse hat, dann gehe ich dahin mit dem Beschluss, lasse mich legitimieren und habe dann binnen kürzester Zeit einen Überblick. Wenn mein Betreuter ein Konto bei der Postbank hat, dann vergehen drei bis vier Monate. Vorher kriegen die das nicht geregelt.“
Rein digitale Anbieter, wie N26 oder PayPal, ermöglichen in der Regel keinen Zugang.
„Dann stehe ich da und sage: ‚Tut mir leid, wenn der mir die PayPal-Auszüge nicht gibt, kann ich keinen Sozialhilfeantrag stellen.‘“
Doch die schwierigsten Momente finden nicht am Schreibtisch statt, sondern auf der Intensivstation. Wenn keine Angehörigen da sind und keine Patientenverfügung vorliegt, muss Harald Rohde über Leben und Tod entscheiden. „Wenn das Krankenhaus anruft und fragt, ob wir die lebensverlängernden Maßnahmen beenden – das sind schon schwere Entscheidungen“, sagt er. Damit ist er dann auf sich allein gestellt.
Warum Sie die gesetzliche Betreuung verhindern sollten
Das Gespräch mit Herrn Rohde hat gezeigt: Man sollte die gesetzliche Betreuung wenn möglich verhindern. Er selbst hat zu diesem Zweck auch eine Vorsorgevollmacht.
Der Grund ist aber nicht, dass die Betreuer ihre Arbeit nicht gut machen. Vielmehr steht ihnen das System im Weg. Die Gerichte, die letztendlich jede wichtige Entscheidung überprüfen und genehmigen müssen, sind überlastet. Es gibt viel zu wenige Berufsbetreuer, und die immer komplexeren Auflagen machen den Job für ehrenamtliche Angehörige fast unmöglich. Deshalb lautet unser Fazit: Die gesetzliche Betreuung ist bei Weitem nicht so schlimm wie ihr Ruf – aber sie sollte eine Notlösung bleiben.
Leitfaden: Gesetzliche Betreuung verhindern
In Zusammenarbeit mit Notar & Rechtsanwalt Dr. Andreas Lohmeyer haben wir einen Leitfaden für Sie entwickelt, der Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie gesetzliche Betreuung verhindern können.
Lassen Sie Ihre Dokumente offiziell im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit Behörden und Gerichte im Ernstfall sehen, welche Regelungen Sie getroffen haben.
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Erben ist ungerecht und verstößt gegen das Leistungsprinzip. Es ist eine reine Geburtslotterie. Aber ist das ein gutes Argument für die Erbschaftsteuer?
Lottogewinne sind schließlich steuerfrei. Und auch sonst gibt es auf Glück keine Zusatzsteuer. Der Steuersatz auf Gewinne an der Börse ist immer gleich – egal, wie viel Glück im Spiel war. Man denke an einen Landwirt, dessen Ackerland durch eine politische Entscheidung plötzlich zu teurem Bauland umgewidmet wird. Sein Vermögen vervielfacht sich über Nacht, ohne dass er seine Arbeitsweise geändert oder eine besondere Leistung erbracht hätte. Dieser enorme Profit durch staatliche Planung wird als normaler Vermögenszuwachs akzeptiert, nicht als steuerwürdiges Unrecht gegenüber dem Rest der Bevölkerung.
Glück ist steuerfrei. Warum sollte es bei der Erbschaft anders sein? Das „Lotterie-Argument“ zieht aus meiner Sicht nicht – im Gegenteil, es schadet der Debatte.
Die Erbschaftssteuer, eine Vermögenssteuer für Erblasser
Man muss schon so ehrlich sein, dass es sich eigentlich um eine Vermögenssteuer handelt, die in der Regel die Erblasser (die häufig eine echte Lebensleistung erbracht haben) mehr beschäftigt als die Erben. Dass die Steuer technisch gesehen nicht von den Erblassern gezahlt wird und erst nach ihrem Tod anfällt, spielt psychologisch kaum eine Rolle: Es fühlt sich für sie so an, als hätten sie über das gesamte Leben ein Vermögen aufgebaut, von dem der Staat am Ende etwas wegnimmt. Man wird gezwungen, den Staat als zusätzlichen Erben in das Testament aufzunehmen.
Wenn wir das Ganze als Vermögenssteuer betrachten, die zum Ende des Lebens anfällt, können wir eine ehrlichere Debatte führen. Natürlich hat die Steuer den Zweck, Vermögen umzuverteilen. Dafür gibt es gute Argumente: Ein wohlhabender Unternehmer konnte sein ganzes Leben lang von den Rahmenbedingungen profitieren, die unser Land ihm geboten hat. Durch die Steuer trägt er am Ende seines Lebens dazu bei, die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter zu vergrößern. Das hat erst einmal nichts mit der Leistungsbereitschaft oder dem Lebenswandel seiner Erben zu tun.
Dem kann man natürlich entgegnen, dass der Staat dem Unternehmer eher im Weg stand, als ihm zu nutzen, er ohnehin schon zu viele Steuern erhebt und damit erst einmal anständig wirtschaften sollte, bevor er an das Privatvermögen seiner Bürger geht. Darüber kann man sachlich streiten - ohne eine rein emotionale Debatte über das persönliche Gerechtigkeitsempfinden zu führen.
Allzuviel zerreißt den Sack
Zurück zu den reichen Erben. Es ist schon ironisch, dass gerade sie von einer konsequenten Erbschaftsteuer ohne Schlupflöcher wahrscheinlich am meisten profitieren würden.
In den USA haben Bill und Melinda Gates zusammen mit Warren Buffett 2010 den „Giving Pledge“ für Superreiche ins Leben gerufen. Die Unterzeichner versprechen, nach ihrem Tod mindestens 50 % des eigenen Vermögens an gemeinnützige Zwecke zu spenden. Dahinter steckt nicht nur Philanthropie, sondern auch die Überzeugung, dass man den eigenen Kindern nur so viel hinterlassen sollte, dass sie alles tun können, aber nicht so viel, dass sie nichts tun müssen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, spendet Buffett sogar über 99 % seines Vermögens.
„After much observation of super-wealthy families, here’s my recommendation: Leave the children enough so that they can do anything but not enough that they can do nothing."
(„Nach langjähriger Beobachtung superreicher Familien lautet meine Empfehlung: Hinterlassen Sie Ihren Kindern genug, damit sie alles tun können, aber nicht so viel, dass sie nichts tun müssen.")
– Warren Buffett, 2021
Den „Giving Pledge“ hat in den USA bereits jeder siebte Milliardär unterzeichnet – Tendenz steigend. Wäre das nicht auch etwas für uns?
Wie bringen wir Deutsche Milliardäre zum Spenden?
In Deutschland gibt es rund 150 Milliardäre mit einem Gesamtvermögen von 692 Milliarden Dollar. Im letzten Jahr kamen 146 Milliarden Dollar hinzu. Wenn jeder siebte Milliardär mindestens die Hälfte seines Vermögens spendete, käme wahrscheinlich mehr zusammen, als derzeit über die gesamte Erbschaftsteuer eingenommen wird.
Wie müssten die Rahmenbedingungen aussehen, damit die Superreichen einen Großteil ihres Vermögens freiwillig abgeben? Es muss ja nicht gleich das Bundesverdienstkreuz sein, aber eine größere öffentliche Anerkennung dafür, dass jemand freiwillig Privatvermögen für den Vorteil anderer einsetzt, würde sicherlich einen Beitrag leisten. Weniger Neid und offene Feindlichkeit gegenüber Reichtum ebenfalls. Vielleicht können wir dann auf eine Erbschaftsteuer für „Normalsterbliche“ verzichten – denn zur Finanzierung des Staatshaushaltes leistet sie ohnehin keinen nennenswerten Beitrag.
Der Wahnsinn mit den Betriebsvermögen
Wenn Umverteilung am Ende nicht ohne Steuer funktioniert, dann muss sie zumindest alle gleich behandeln. Dass Betriebsvermögen häufig weitgehend steuerfrei bleibt und Milliardärsfamilien teilweise einen niedrigeren effektiven Steuersatz zahlen als die Mittelschicht, ist absurd. Der Vorschlag der SPD, die Steuerlast einfach über 20 Jahre zu strecken, führt jedoch in die falsche Richtung.
Betriebsvermögen gesondert zu betrachten, ist grundsätzlich sinnvoll. Gerade der deutsche Mittelstand besteht aus Familienunternehmen, die in der Regel verantwortungsvoll und langfristig orientiert arbeiten. Eine Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen würde dazu führen, dass mehr Erben ihre Unternehmen verkaufen – unter Umständen an ausländische Investoren oder rein finanzgetriebene Fonds mit völlig anderen Werten. Dann verlieren wir wichtige Arbeitsplätze und davon hat niemand etwas. Eine Streckung der Schuld auf 20 Jahre hätte einen ähnlichen Effekt: Schulden erzwingen kurzfristiges Denken. Um sie zu begleichen, muss Kapital aus dem Betrieb entnommen werden, das für Investitionen fehlt. Da zudem nie garantiert ist, dass ein Unternehmen 20 Jahre lang erfolgreich bleibt, würden viele Erben den Verkauf den privaten Schulden vorziehen.
Das darf aber nicht dazu führen, dass ein Erbe, der einen Geschäftsführer einstellt, sich in Südfrankreich die Sonne auf den Bauch scheinen lässt und sich von seiner jährlichen Dividende (auf die er lediglich ca. 27 % Kapitalertragsteuer zahlt) eine Oldtimer-Sammlung aufbaut, von der Erbschaftsteuer befreit ist.
Lösungsvorschlag: Kapitalerträge besteuern
Hier ist eine bessere Lösung: Die Steuer sollte nicht auf das Betriebsvermögen anfallen, sondern auf die daraus erzielten Kapitalerträge – beispielsweise über einen Zeitraum von 20 Jahren. Wer Gewinne konsequent in das Unternehmen reinvestiert, zahlt keine Erbschaftsteuer. Wer sich jedoch, wie unser Oldtimer-Sammler, hohe Dividenden auszahlt, muss einen deutlichen Aufschlag auf die Kapitalertragsteuer leisten.
Letztendlich ist eine Umverteilung von Vermögen sinnvoll, und der Tod des Erblassers ist dafür ein naheliegender Zeitpunkt. Wenn es dafür eine Steuer gibt, dann muss sie gerecht sein. Ob sie das in der aktuellen Form ist, wird das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres entscheiden. Ich habe meine Zweifel.
Kostenloses Webinar: Frag einen Notar
Schenken oder Vererben – was spart mehr Steuern?
(Wie) kann ich eine einmal erteilte Vollmacht bei Streit wieder entziehen?
Was darf der Arzt im Ernstfall, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Oft steht man mit solchen Fragen ratlos da, es fehlt die nötige Expertise. Notar & Rechtsanwalt Dr. Andreas Lohmeyer beantwortet Ihre Fragen live in unserem Webinar „Frag einen Notar" am 19.03. um 18:00 Uhr.
Melden Sie sich jetzt an und reichen Sie Ihre Fragen ein.
Als meine Mutter vor zwei Jahren eines Morgens aus dem Bett aufstand, war plötzlich alles anders. Kaum aufgestanden, stürzte sie und fing sich in letzter Sekunde am Schrank ab.
„Alles dreht sich,” sagte sie zu meinem Vater. Sie war damals 68 Jahre alt. Es vergingen Stunden, doch der Schwindel verschwand nicht. Nie zuvor hatte sie so etwas erlebt. Sie konnte nicht stehen oder gehen. An Fahrrad- oder Autofahren war gar nicht zu denken. Was ist das? Und vor allem: Was, wenn das so bleibt? Diese Fragen trieben unsere ganze Familie sofort um.
Noch am gleichen Tag fuhr mein Vater meine Mutter zum Hausarzt. Wir vermuteten das Schlimmste: Stimmt etwas nicht mit Mamas Gehirn? Ein Hirntumor? Ein Infarkt vielleicht?
Doch die ärztliche Diagnose ließ uns aufatmen: „Lagerschwindel. Ganz typisch, dass es so plötzlich auftritt. Es hat irgendwas mit der Ablagerung von Kristallen in meinem Innenohr zutun,” berichtete meine Mutter uns, „Ich soll Gymnastik-Übungen machen, um die Kristalle wieder in die richtige Bahn zu bringen. Dann sollte es sich in ein paar Tagen legen.”
Und das tat es auch. Mit ein paar einfachen Bewegungsübungen und ganz ohne Medikamente war der Spuk schon zwei Tage später wieder vorbei. Meine Mutter hat seitdem zum Glück nie wieder diese Art von Schwindel erlebt.
Leser fragen, Afilio antwortet
Frage von einem anonymen Afilio-Nutzer:
„Könnten Sie bitte das Thema 'Schwindel im Alter und Gangunsicherheit' thematisieren?”
Es trifft jeden Dritten – doch die Gründe sind meist harmlos
Meine Mutter ist mit ihren Beschwerden bei Weitem nicht allein: Laut der Deutschen Hirnstiftung hat schätzungsweise rund jeder dritte Erwachsene in Deutschland schon einmal moderaten bis starken Schwindel erlebt. Menschen über 70 sind dabei etwa dreimal so häufig betroffen. Erhebungen deuten zudem darauf hin, dass Frauen stärker betroffen sind als Männer.
Viele Betroffene nehmen das einfach so hin und machen sich große Sorgen, dass etwas sehr Schlimmes dahinterstecken könnte – was aus meiner Sicht völlig verständlich ist, wenn der eigene Körper einem schlagartig nicht mehr gehorcht.
Eines ist sicher: Schwindel sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Oft stecken jedoch ganz harmlose Gründe dahinter. Wenn Sie die Ursache des Schwindels verstehen, finden Sie häufig einfache Mittel zur Linderung oder lernen, worauf Sie achten müssen. Damit holen Sie sich ein großes Stück Sicherheit und Lebensqualität zurück in Ihren Alltag.
Unser Gleichgewicht: Eine komplizierte Teamleistung
Unser Gleichgewicht ist eine Meisterleistung des Körpers. Damit wir sicher stehen und gehen können, arbeiten drei Systeme eng zusammen: unsere Augen, das Gleichgewichtsorgan im Innenohr und die Sinneszellen in den Muskeln und Gelenken, die dem Gehirn melden, wo wir uns gerade befinden.
Mit den Jahren verändern sich diese Systeme ganz natürlich. Die Augen werden schwächer, und die Nerven brauchen einen Moment länger für ihre Antwort. Unser Gehirn muss ordentlich schuften, um das alles auszugleichen. Wenn dann noch eine neue Gleitsichtbrille oder ein Medikament dazu kommt, gerät das System schon mal aus dem Takt. Fachleute nennen das „Multisensorischen Schwindel“ – was eigentlich nur heißt: Es sind viele kleine Baustellen, die zusammen für das Schwindelgefühl sorgen.
Karussell oder Boot? Schwindel ≠ Schwindel
Schwindel ist nicht gleich Schwindel. Ihrem Arzt hilft es sehr, wenn Sie ihm genau sagen können, wie es sich anfühlt:
Dreht sich alles wie im Karussell? Dann liegt die Ursache oft direkt im Innenohr.
Fühlt es sich eher wie ein Schwanken an oder wie ein kurzes „Absacken“ im Kopf, wie in einem Fahrstuhl? Das liegt oft am Kreislauf oder daran, wie der Körper die Bewegungen steuert.
Besonders im Alter tritt häufig der sogenannte Lagerungsschwindel auf, wie auch bei meiner Mutter. Dabei lösen sich im Innenohr winzige Kalkkristalle und lagern sich an Stellen ab, wo sie nicht hingehören. Das sorgt für kurze, heftige Attacken bei schnellen Bewegungen, etwa wenn man sich im Bett umdreht.
Die gute Nachricht: Dieser Schwindel lässt sich erstaunlich einfach durch ein paar gezielte Bewegungsübungen lindern. Der Gang zum Arzt lohnt sich hier wirklich – das kann ich persönlich bezeugen!
Fünf Tipps für mehr Sturzsicherheit im Alltag
Aus Angst vor einem Sturz bewegt man sich oft weniger – doch genau das verschlimmert die Symptome. Denn unser Kopf und unsere Muskeln brauchen das Training, um das Gleichgewicht fit zu halten.
Sie erleben öfter mal Schwindel? Dann machen Sie so Ihr Zuhause und Ihren Alltag sicher:
Licht an: Sorgen Sie für helle Lampen, besonders nachts auf dem Weg zum Bad. Wer sieht, wo er hintritt, stolpert seltener.
Stolperfallen raus: Lose Läufer oder rutschige Teppiche sollten Sie aussortieren oder gut festkleben.
Zeit lassen: Stehen Sie morgens langsam auf. Bleiben Sie erst einen Moment auf der Bettkante sitzen, damit der Blutdruck hinterherkommt.
Genug trinken: Wassermangel ist einer der häufigsten Gründe für Schwindel. Stellen Sie sich am besten morgens schon eine Flasche bereit und achten Sie darauf, über den Tag verteilt genügend zu trinken.
In Bewegung bleiben: Ein kleiner Spaziergang um den Block ist das beste Training. Es gibt auch Kurse zur Sturzprophylaxe, die Ihre Beine kräftigen und nebenbei sogar Spaß machen können.
Wann der Arztbesuch wichtig ist
Gehen Sie bei Schwindel lieber einmal zu viel zum Arzt als einmal zu wenig, besonders wenn er ganz neu auftritt. Der Arzt kann prüfen, ob vielleicht nur Ihre Medikamente neu eingestellt werden müssen. Manchmal hilft auch eine gezielte Physiotherapie. Moderne Schwindelzentren können heute zudem sehr präzise feststellen, woher die Beschwerden rühren.
Aber Achtung: Wenn zum Schwindel plötzlich Sprachstörungen, Lähmungen, heftige Kopfschmerzen oder ein Ohrensausen hinzukommen, bitte auf keinen Fall abwarten! In diesem Fall sollten Sie sich sofort in eine Notaufnahme bringen lassen oder die 112 anrufen, um sicherzugehen.
Wie Sie Betroffenen helfen können
Sie sind nicht selbst betroffen, aber kennen eine Person, die öfter Schwindelattacken erlebt? Auch als Angehöriger können Sie viel tun.
Reden Sie darüber und machen Sie Mut. Ein gemeinsamer Spaziergang oder Kräftigungsübungen geben Sicherheit und nehmen die Angst vor der nächsten Attacke. Meiner Mutter hat es besonders geholfen, ihre Symptome schnell ärztlich abklären zu lassen. Dafür war es sehr wichtig, dass mein Vater sie beruhigt und zum Arzt gefahren hat.
Schwindel ist kein Schicksal, mit dem man sich abfinden muss. Mit ein bisschen Geduld und der richtigen Behandlung steht man meist bald wieder fest mit beiden Beinen im Leben.
Wenn Sie sich weiter über die medizinischen Hintergründe und Behandlungsmöglichkeiten informieren möchten, finden Sie vertiefende und unabhängige Informationen auf den Seiten der Uniklinik Freiburg oder im Deutschen Schwindel- und Gleichgewichtszentrum (DSGZ) am LMU Klinikum München.
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