2024 Oktober

vom 30.10.2024
Entscheiden wo die Pflege stattfinden soll & wichtige Impfungen ab 60
Daheim oder im Heim? Wo die Pflege stattfinden soll
Ihr Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
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Liebe Leserinnen, liebe Leser

die Frage, welche Art der Pflege die richtige ist und wo sie stattfinden sollte, stellt für viele eine schwierige Entscheidung dar. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflege­formen es gibt und wie Sie gemeinsam entscheiden können, welcher Ort – ob zu Hause oder in einer Einrichtung – am besten zu Ihrer Situation passt.

Zudem informieren wir Sie über wichtige Impfungen ab 60: Welche Sie in diesem Lebensabschnitt unbedingt in Betracht ziehen sollten und warum diese einen wesentlichen Beitrag zu Ihrer Gesundheit leisten.

Ich hoffe, dass Ihnen der Ratgeber gefällt.

Mit freundlichen Grüßen

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Meist sind es die Eltern, die im Alter pflegebedürftig werden. Dann stellt sich die Frage: Wo ist die beste Betreuung möglich – zuhause oder in einer Pflege­einrichtung? Erfahren Sie, welche Arten der Pflege es gibt und wie Sie gemeinsam entscheiden, welches der passende Ort ist.

Ambulante oder stationäre Pflege?

Grundsätzlich kann Betreuung und Versorgung im eigenen Zuhause oder stationär in einer Pflege­einrichtung stattfinden. Neben Pflege­heimen zählen dazu auch betreutes Wohnen oder Wohngruppen. Die Entscheidung, wo eine Person gepflegt wird, sollte sorgfältig mit allen Beteiligten getroffen werden. Es gilt Wünsche, Möglichkeiten und auch finanzielle Aspekte abzuwägen – denn ein Heimplatz ist mit hohen Kosten verbunden.

  • Ambulante Pflege dient häufig dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen oder zu entlasten. Sie ist in der Regel kostengünstiger als stationäre Pflege. Sie kann verschiedene Leistungen umfassen und ermöglicht es Pflege­bedürftigen, weiterhin zuhause zu wohnen.
  • Stationäre Pflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person in einer spezialisierten Einrichtung ganzheitlich betreut und versorgt wird – entweder 24 Stunden oder auch nur tagsüber oder nachts. Für einen Heimplatz wird ein monatlicher Eigenanteil fällig: Dieser liegt aktuell im Bundesdurchschnitt bei 2.871 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Für viele sind die monatlichen Kosten schlicht unerschwinglich, weshalb diese Möglichkeit oft gar nicht erst in Betracht kommt.
  • Eine neue Wohn- und Versorgungsform für Menschen mit Pflege­bedarf ist die Pflege-Wohngemeinschaft. Es gibt verschiedene Anbieter, aber auch selbst organisierte WGs. Die Gesamtkosten sind mit denen eines Pflege­heims vergleichbar.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel “Daheim oder im Heim: Wo die Pflege stattfinden soll”.

Welche Pflege ist die passende?

Die Entscheidung, wo die Pflege stattfinden kann und soll, sollte sorgfältig überlegt werden.

Schritt 1: Sprechen Sie mit der pflegebedürftigen Person über ihre Wünsche.

Schritt 2: Schätzen Sie Ihre eigenen Fähigkeiten und Ressourcen realistisch ein.

Hier sind einige wichtige Aspekte, die bei der Entscheidung eine Rolle spielen:

Pflege­grad

Wie pflegebedürftig ist die Person? Der Pflege­grad, der von der Pflege­kasse festgestellt wird, gibt Aufschluss über den Umfang der benötigten Unterstützung. (-> Jetzt Pflege­grad berechnen)

Medizinischer Bedarf

Ist eine spezielle Versorgung zu berücksichtigen? Eine spezialisierte medizinische Versorgung kann möglicherweise nur in einem Pflege­heim oder einer speziellen Einrichtung erfolgen.

Wünsche der pflegebedürftigen Person

Sofern möglich, sollte die pflegebedürftige Person in die Entscheidung eingebunden werden. Respektieren Sie ihre Vorstellungen über den zukünftigen Wohnort und die Art der Pflege.

Barrierefreies Zuhause

Ist die eigene Wohnsituation geeignet? Kommt ein ambulanter Pflege­dienst oder pflegen Angehörige, muss die Wohnung oder das Haus möglicherweise angepasst werden.

Ressourcen der pflegenden Angehörigen

Wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt, ist es wichtig, deren Belastung und die Bereitschaft, diese Verantwortung langfristig zu tragen, zu berücksichtigen.

Finanzielle und rechtliche Aspekte

Was ist bezahlbar? Prüfen Sie, welche Leistungen durch die Pflege­versicherung abgedeckt werden und welche zusätzlichen Kosten entstehen könnten.

Stellen Sie auch sicher, dass rechtliche Dokumente wie
Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung vorhanden sind, um Entscheidungen im Interesse der pflegebedürftigen Person treffen zu können.

Soziale Kontakte

Die Möglichkeit, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten oder neue zu knüpfen, ist für das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person entscheidend.

Langfristig denken

Beachten Sie auch die langfristige Perspektive, etwa wie sich die Pflege­bedürftigkeit entwickeln könnte und ob die gewählte Pflege­form dann noch angemessen ist.

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Testament erstellen

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Liegen auch bei Ihnen Impfungen zum Teil lange zurück? Manche sollten aufgefrischt werden, andere werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts erst ab dem 60. Lebensjahr empfohlen.

Warum? Das Immunsystem wird mit zunehmendem Alter anfälliger und Infektionen werden daher häufiger, verlaufen schwerer und dauern länger. Bei chronischen Erkrankungen steigt zudem das Risiko. Wir haben 6 wichtige Impfungen im Check:

Uns ist bewusst, dass das Thema Impfen umstritten sein kann und es auch Studien gibt, die etwa keine Auffrischungsimpfungen für Tetanus und Diphterie als nötig ansehen. Dennoch möchten wir Sie auf die Möglichkeiten hinweisen, damit Sie individuell entscheiden können.

1. Auffrischung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) – alle 10 Jahre

Warum? Ältere Menschen haben oft ein erhöhtes Risiko für Stürze und Verletzungen, sei es im Garten, bei der Hausarbeit oder im Alltag. Selbst kleine Schnitt- oder Schürfwunden können zu einer Infektion mit den Tetanus-Bakterien führen. Eine Auffrischungsimpfung ist einfach und schützt vor einer lebensbedrohlichen Erkrankung.

Übrigens: In Deutschland treten aufgrund der hohen Impfraten weniger als 15 Tetanusfälle pro Jahr auf – meist bei älteren Erwachsenen.

2. Auffrischung gegen Diphtherie – alle 10 Jahre

Warum? Der Impfschutz gegen Diphtherie hält nicht ein Leben lang. Die Erkrankung kann eine schwere Infektion des Rachens und der Atemwege verursachen und zu Atemnot, Herzschäden und Lähmungen führen. Insbesondere wer viel auf Reisen ist oder Kontakt mit Reisenden hat, sollte geimpft sein.

Übrigens: Die Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie wird meist in Kombination mit Tetanus und Keuchhusten angeboten.

3. Pneumokokken – alle 6 Jahre

Warum? Für Lungenentzündungen sind in vielen Fällen Pneumokokken verantwortlich. Die Bakterien können aber auch eine Blut­vergiftung oder Hirnhautentzündung auslösen. Im schlimmsten Fall verläuft die Pneumokokken-Infektion tödlich. Auch kann sie eine Grunderkrankung, z. B. der Atemwege oder des Herz-Kreislauf-Systems, verschlimmern. Insgesamt sind 45,9 Prozent der über 60 Jahre alten Personen in Deutschland gegen Pneumokokken geimpft.

Übrigens: 2023 registrierte das Robert Koch-Institut deutschlandweit 7.147 Pneumokokken-Infektionen. Der Wert kletterte damit auf einen absoluten Höchstwert der letzten Jahrzehnte.

4. Gürtelrose (Herpes Zoster) – 2 Impfungen

Warum? Das Risiko, Gürtelrose zu entwickeln, steigt erheblich ab dem 50. Lebensjahr und nimmt mit jedem weiteren Lebensjahr zu. Nach einer Windpockeninfektion bleibt das Virus in den Nervenzellen des Körpers inaktiv. Im Alter kann das Immunsystem schwächer werden, wodurch das Virus reaktiviert wird.

Typische Symptome der Gürtelrose sind starke Schmerzen, Hautausschläge und Nervenschäden. Eine Postherpetische Neuralgie (PHN), kann Monate oder sogar Jahre nach dem Abklingen des Ausschlags anhalten und das Leben erheblich beeinträchtigen. Anhaltende Nervenschmerzen treten bei 10 bis 18 Prozent der Menschen mit Gürtelrose auf.

Die Impfung mit einem Totimpfstoff ist für Menschen ab 50 zugelassen und wird zweimal im Abstand von mindestens zwei und maximal sechs Monaten geimpft. Trotz der Empfehlung liegt die Impfquote lediglich bei knapp 8 Prozent in der Altersgruppe der über 60-Jährigen.

Übrigens: Seit 2019 ist die Impfung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Kranken­kassen.

5. Grippe (Influenza) – jährlich im Herbst

Warum? Eine echte Virusgrippe ist keine einfache Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung – gerade für Ältere. Sie kann etwa das Risiko für einen Herzinfarkt deutlich steigern. In Deutschland ist meist im Januar und Februar mit einer Grippewelle zu rechnen. Mehr als 40 Prozent der über 60 jährigen haben sich im vergangenen Winter gegen die Virusgrippe impfen lassen.

Für Menschen ab 60 gibt es spezielle Hochdosis-Impfstoffe, die besser wirksam sind und seit 2021 eingesetzt werden. Bis zu 9 von 100 Personen zeigen nach der Grippeimpfung Reaktionen wie bei einer Erkältung (Quelle: impfen-info.de).

Übrigens: Die beste Impfzeit ist ab Oktober bis Mitte Dezember. Denn Ihr Immunsystem braucht bis zu zwei Wochen, um einen Immunschutz aufzubauen.

6. Covid-19 – jährlich im Herbst

Warum? Auch wenn nach Angaben des RKI die Anzahl der schwer verlaufenden Atemwegsinfektionen weiterhin niedrig bleibt – das Virus ist noch da. Die STIKO empfiehlt die Basisimmunität sowie jährliche Auffrischungsimpfungen im Herbst für Menschen ab 60, bei Vorerkrankungen und für Bewohner von Pflege­einrichtungen bzw. pflegende Personen. Deutschlandweit haben über 62 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Auffrischung erhalten.

Übrigens: Ob Ihr Impfschutz noch ausreicht, können Sie ganz einfach mit dem Corona-Impfcheck herausfinden. Oder lassen Sie sich durch Ihren Arzt beraten.

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