2022 Dezember

vom 31.12.2022
Neues Notvertretungsrecht 2023 & Wie Sie mit der Familie über Vorsorge sprechen können
So sichern Sie sich und Ihre Familie richtig ab
Der Afilio-Ratgeber zu Vorsorge, Vermögen und Nachlass
Copyright: Drazen Zigic, Shutterstock

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ich hoffe, Sie hatten schöne Weihnachtstage und konnten Zeit mit Ihren Liebsten verbringen. Falls Sie dabei auch an die Themen Vorsorge und Nachlass gedacht haben, kommt diese Ausgabe des Ratgebers genau richtig.

Wir erklären, was es mit dem Notvertretungsrecht für Ehegatten ab 2023 auf sich hat, warum Sie trotzdem eine Vorsorge­vollmacht benötigen und wie Sie am besten mit Ihrer Familie über Vorsorge sprechen können.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Jahr 2023.

Ihr Till Oltmanns

Themen
Das neue Notvertretungsrecht und warum Sie trotzdem eine Vollmacht benötigen
Tipps & Vorteile für Afilio-Nutzer: So können wir Ihnen helfen
Urteil: Kein Schmerzensgeld für sinnlose Verlängerung des Lebens ohne Patienten­verfügung
Mit der Familie über Vorsorge sprechen

Das neue Notvertretungsrecht und warum Sie trotzdem eine Vollmacht benötigen

Durch Unfälle, das Alter oder durch eine schwere Krankheit kann es dazu kommen, dass Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Haben Sie keine Vorsorge­vollmacht, wird im Ernstfall ein Betreuer vom Betreuungs­gericht bestellt, der Ihre Angelegenheiten regelt und über die weitere medizinische Behandlung entscheidet. Bei dieser Person kann es sich um einen nahen Angehörigen, aber auch um einen fremden Berufsbetreuer handeln. Für viele Menschen ist es eine unangenehme Vorstellung, dass eine ihnen unbekannte Person über weitreichende medizinische Eingriffe und ihre privaten sowie finanziellen Angelegenheiten entscheiden soll.

Notvertretungsrecht für Ehepaare

Ohne Vollmacht durften nicht einmal Ehepartner im Notfall Entscheidungen füreinander treffen. Denn eine gegenseitige gesetzliche Vertretung der Ehegatten gab es bisher in Deutschland nicht. Doch das ändert sich mit dem am 01.01.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Nun sieht das BGB ein gesetzliches Vertretungsrecht der Ehegatten für Notfälle vor. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner haben im Ernstfall folgende Rechte:

  • Sie dürfen in Untersuchungen, ärztliche Behandlungen sowie Heil­behandlungen einwilligen.
  • Sie haben ein Recht darauf, ärztliche Untersuchungen sowie Eingriffe abzulehnen.
  • Sie können ärztliche Aufklärungen entgegennehmen.
  • Sie dürfen Behandlungs­verträge, Kranken­hausverträge oder Verträge zu einer Pflege- und Rehabilitationseinrichtung abschließen und durchsetzen.
  • Sie entscheiden über freiheitsentziehende Maßnahmen sowie Unterbringung. Die Dauer ist hierbei auf sechs Wochen begrenzt.
  • Sie dürfen Ansprüche geltend machen, die aus Anlass der Erkrankung entstanden sind (Bsp. Schmerzensgeld).
  • Sie sind von der Schweigepflicht entbunden und erhalten somit Informationen von den behandelnden Ärzten und Therapeuten.

Das neue Vertretungsrecht gilt jedoch nicht immer. Zum Beispiel gilt es dann nicht, wenn Sie als Ehepaar getrennt leben oder dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass Sie es ablehnen.

Vorsorge­vollmacht weiterhin wichtig

Wenn Sie keine rechtliche Vertretung durch Ihren Ehepartner wünschen, sollten Sie jetzt unbedingt handeln und eine Vorsorge­vollmacht erstellen, um einer anderen Vertrauensperson diese Rechte zu erteilen. Grundsätzlich können Widersprüche gegen das gesetzliche Notvertretungsrecht aber auch direkt in das Vorsorge­register eingetragen werden.

Das neue Ehegattenvertretungsrecht gilt nur für Ehepaare, nicht für sonstige Verwandte oder Angehörige. Für jeden, der nicht verheiratet ist, ändert das neue Gesetz also nichts an der Tatsache, dass eine Vorsorge­vollmacht essentiell ist. Doch auch für Ehepaare bleibt sie weiterhin wichtig, zumal die Vertretungsmacht für Ehepartner nur für die Gesundheits­sorge und für maximal sechs Monate gilt, da es sich hierbei lediglich um ein “Not”-Vertretungsrecht handelt. Eine Vorsorge­vollmacht hingegen ist zeitlich nicht begrenzt und kann jederzeit geändert werden. Zusätzlich kann hier auch die Vermögenssorge eingeschlossen werden.

Dementsprechend besteht die Notwendigkeit einer Vorsorge­vollmacht unverändert. Das neue Recht hebt den Vorrang der privaten selbstbestimmten Vorsorge durch eine differenzierte Vorsorge­vollmacht sogar nochmals hervor. Bei Afilio können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht ganz einfach erstellen (hier geht es zum Formular). Sie enthält auch bereits alle wichtigen Änderungen und referenzierten Paragraphen, die mit dem neuen Gesetz verbunden sind.

Vorsorge­vollmacht erstellen

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Wie gehen Ärzte im Notfall mit meiner Patienten­verfügung um? Wie stelle ich sicher, dass meine Wünsche auch wirklich berücksichtigt werden? Und wieso ist eine Vorsorge­vollmacht dafür so wichtig?

Im Januar erwartet die Afilio-Nutzer ein kostenloses Live-Webinar mit Chefarzt Dr. Tim Kleffner und Notar Dr. Andreas Lohmeyer, in welchem sie die spannendsten Fragen rund um das Thema "Vorsorge­vollmacht & Patienten­verfügung in der Praxis" beantworten.

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Tipps & Vorteile für Afilio-Nutzer

So können wir Ihnen weiterhelfen


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Bestellen Sie jetzt Ihre Notfallkarte und gehen Sie sicher, dass Ihre wichtigen Dokumente und Informationen im Notfall direkt zur Verfügung stehen. Über einen Abrufcode können Ärzte und Angehörige im Notfall direkt auf die hinterlegten Informationen zugreifen.

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Urteil: Kein Schmerzensgeld für sinnlose Verlängerung des Lebens ohne Patienten­verfügung

Der Sohn eines 2011 verstorbenen Patienten mit Demenz ist nach jahrelangem Verfahren mit einer Verfassungsbeschwerde nun endgültig gescheitert. Er hatte gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), ihm kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu zahlen, Einspruch erhoben. Nach dem Tod seines Vaters hatte er dessen Hausarzt auf mehr als 50.000 Euro Schadenersatz für Behandlungs- und Pflege­kosten und 100.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er ist der Meinung, dass das Leiden seines Vaters durch jahrelange künstliche Ernährung sinnlos verlängert wurde. Der Mann litt unter schwerer Demenz und Schmerzen. Eine Patienten­verfügung hatte er nicht erstellt.

Deshalb ist eine Patienten­verfügung so wichtig

Wenn im Ernstfall keine aktuelle Patienten­verfügung vorliegt, muss ein Bevollmächtigter oder ein vom Gericht bestellter Betreuer gemeinsam mit den behandelnden Ärzten über die anstehende Behandlung des Betroffenen entscheiden. Zwar sind Ärzte und gesetzliche Vertreter auch in diesem Fall an den Patientenwillen gebunden, jedoch können sie ohne eine schriftliche Verfügung des Betroffenen darüber lediglich mutmaßen. Im Zweifel bedeutet das, dass sie vom Überlebenswillen des Patienten ausgehen und alles medizinisch Mögliche getan wird, um sein Leben zu erhalten – auch, wenn das die vollkommene und anhaltende Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maschinen beinhaltet.

Jeder Volljährige benötigt eine Patienten­verfügung - nicht nur um sich selbst zu schützen, sondern auch, um seine Angehörigen zu entlasten. Die meisten Patienten­verfügungen sind rechtsgültig, denn dafür braucht es nicht viel. Wenn Sie volljährig und einwilligungsfähig sind, Ihre Behandlungs­wünsche schriftlich festhalten (ein computergeschriebener Ausdruck ist einwandfrei) und die Verfügung persönlich von Hand unterschreiben, ist Ihr Dokument rechtsgültig – ohne Anwalt oder Notar. Mit der Patienten­verfügung von Afilio gehen Sie sicher, dass sowohl die rechtlichen, als auch die medizinischen Anforderungen an eine wirksame Patienten­verfügung erfüllt sind.

Eine rechtsgültige Patienten­verfügung ist noch lange nicht wirksam

Mit der Notfallkarte ist Ihre Verfügung immer einsatzbereit

Ihre Patienten­verfügung ist wirksam, wenn Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Neben der Rechtsgültigkeit müssen deshalb drei weitere Kriterien erfüllt sein.

  1. Die Patienten­verfügung muss Ihren aktuellen Willen widerspiegeln. Zwar ist eine Aktualisierung Ihrer Unterschrift rein rechtlich nicht erforderlich, aber sie hilft dabei, Ärzten und Angehörigen zu zeigen, dass sich Ihr Wille nicht geändert hat. Deshalb empfehlen wir: Alle zwei Jahre, spätestens aber bei Veränderungen Ihres Gesundheits­zustandes, z.B. durch eine Krebserkrankung, sollten Sie Ihre Verfügung oder mindestens die Unterschrift erneuern. Bei Afilio ist das jederzeit kostenlos möglich.
  2. Eine eindeutige Formulierung aus medizinischer Sicht ist unerlässlich, damit Ärzte im Notfall wissen, welche Behandlungen Sie wirklich ablehnen. Schreiben Sie z.B. "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" ist unklar, welche Schläuche in welchen Situationen gemeint sind. Schließen Sie auch eine Sauerstoffmaske für 30 Minuten aus
  3. Auch die beste Patienten­verfügung ist nutzlos, wenn sie im Notfall nicht rechtzeitig verfügbar ist. Wichtige Entscheidungen sind dann bereits getroffen. Deshalb haben wir den digitalen Notfallabruf entwickelt: Ihre Patienten­verfügung wird zusammen mit Informationen über den Aufbewahrungsort des Originals und, wenn vorhanden, Ihrer Vorsorge­vollmacht digital hinterlegt. Sie erhalten eine Notfallkarte mit Abrufcode, über die Ärzte und Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.

In unserem Artikel „So ist Ihre Patienten­verfügung im Notfall wirksam” erfahren Sie alle Details zum Notfallabruf und können Ihre Notfallkarte bestellen.

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Mit der Familie über Vorsorge sprechen

Wie spreche ich in der Familie das Thema Nachlass an? Wie bringe ich meinen Eltern bei, dass sie nicht mehr Autofahren sollten? Und wie bespreche ich mit ihnen das Thema Pflege?

Sich dazu aufzuraffen, Vorsorge­regelungen zu treffen, ist meist gar nicht so leicht. Was jedoch oft noch viel mehr Überwindung kostet, ist es, mit der Familie über diese Themen zu sprechen. Insbesondere Gespräche über den Tod und medizinische Notfälle fallen vielen schwer. Deshalb werden Themen, wie das Testament, die Patienten­verfügung oder Vorsorge­vollmacht, häufig aufgeschoben. Doch auch beim Älterwerden der eigenen Eltern bereiten die damit verbundenen Gespräche über notwendige Vorsorge­maßnahmen oft Probleme. Oft fällt es schwer, mit ihnen auf einer Augenhöhe zu reden, vor allem, wenn diese jegliche Hilfe verweigern und auch nicht über diese Themen sprechen möchten. Verständlicherweise - denn das Gespräch über nachlassende Fähigkeiten und über Defizite ist einfach kein positiv besetztes. Häufig liegt das Problem jedoch nicht nur darin, dass Familien diesen Gesprächen aus dem Weg gehen, sondern auch, dass sie nicht wissen, wie sie diese am besten angehen sollen. Dafür möchten wir Ihnen einige Hilfestellungen geben.

Je früher, desto besser

Wie bei jedem Aspekt der Vorsorge gilt auch hier: je früher, desto besser. Sprechen Sie wichtige Themen wie Pflege- & Bestattungs­wünsche, Verfügungen & Vollmachten, Testamente und deren Aufbewahrungsorte möglichst bald an - nicht erst, wenn Sie in der akuten Situation stecken und Emotionen ein objektives Beurteilen erschweren. Zudem sollten Sie nicht davon ausgehen, dass mit einem einzigen Gespräch alles geklärt ist. Insbesondere im Fall des Älterwerdens der eigenen Eltern benötigt es oft viel Zeit, dass diese sich in der neuen Lebenssituation zurechtfinden und akzeptieren, dass sie auf Hilfe angewiesen sind. Hierfür hilft es, die Gesprächsthemen in kleine Häppchen zu verpacken - so Sozialpädagogin Birgit Lambers in ihrem Buch “Wenn die Eltern plötzlich alt sind”. Das benötigt oft sehr viel Geduld. Wenn es um solche größeren Probleme geht, eignen sich Thematiken wie Vollmachten und die Patienten­verfügung als Aufhänger. So können Sie zum Beispiel mit der Frage starten, wer künftig die Steuererklärung übernimmt oder wer welche medizinischen Entscheidungen treffen darf.

Ein gut geplantes Gespräch ist essenziell

Bevor Sie ein Gespräch über ein solch schwieriges Thema starten, benötigt es einiges an Vorbereitung. Klären und formulieren Sie vorab Ihre eigenen Bedürfnisse. Definieren Sie ein Ziel für das Gespräch, zum Beispiel “Ich möchte, dass meine Angehörigen wissen, was im Ernstfall zu tun ist”. Nehmen Sie sich genug Zeit und berücksichtigen Sie, bei welchen Themen Konfliktpotenzial bestehen könnte. Benennen Sie im Gespräch klar und verständlich Ihre Wünsche. Nennen Sie gegebenenfalls Beispiele, die Ihrem Gesprächspartner helfen, Sie zu verstehen. Versuchen Sie sich auch in die andere Person hineinzuversetzen und ihre Seite kennenzulernen. Wichtig ist es, nach einem solchen Gespräch ein gemeinsames Fazit zu ziehen und zu besprechen, was als Nächstes passieren soll - egal, ob es die Erstellung eines Vorsorge­dokuments oder die Vereinbarung eines weiteren Gespräches ist.

Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche weitere Aspekte, die es zu beachten gibt, wenn es darum geht, schwierige Themen mit seinen Liebsten zu besprechen. Wir haben einen Gesprächsleitfaden erstellt, in dem wir auf diese Punkte genauer eingehen und Ihnen eine Checkliste mit Themen bereitstellen, über die Sie auf jeden Fall sprechen sollten. Denken Sie immer daran: Sie sind nicht alleine. Mit der Familie über Vorsorge zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer. Unser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen.

Zum Gesprächstleitfaden

Das Afilio-Team bedankt sich für ein erfolgreiches Jahr 2022

Bereits über 3 Millionen Familien in Deutschland haben ihre Vorsorge mit Afilio geregelt. Dafür möchten wir Danke sagen. Auch dieses Jahr konnten wir gemeinsam viele Menschen bei ihren Vorsorge­regelungen unterstützen:

Wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr und freuen uns, Ihnen auch weiterhin in jeder Lebenslage zur Seite stehen zu können!

Ihr Afilio-Team

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