Bekomme ich beim Hausarzt eine Patientenverfügung?


- Sie können eine Patientenverfügung beim Hausarzt erstellen. Vorgeschrieben ist das aber nicht – das Dokument ist mit Ihrer eigenen Unterschrift gültig.
- Eine ärztliche Beratung ist beim Erstellen des Dokuments sinnvoll, da es für Laien nahezu unmöglich ist, die eigenen Wünsche in medizinisch eindeutige Handlungsanweisungen zu übersetzen.
- Die Beratung zur Patientenverfügung und ggf. weitere Leistungen, die Sie mit Ihrem Hausarzt vereinbaren, wie z. B. Untersuchungen und die Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit, müssen Sie in der Regel selbst bezahlen.
Laut der Zeitschrift für Allgemeinmedizin steigt in Hausarztpraxen die Nachfrage nach Beratungsgesprächen zur Patientenverfügung. Das ist eine positive Entwicklung, denn leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen das Dokument ohne das notwendige Hintergrundwissen erstellen. Im schlimmsten Fall ist es dann im Ernstfall nicht gültig, wie es z. B. bei Formularen zum Ankreuzen oder Mustern oft der Fall ist. Das hat in der Vergangenheit sogar zu weitreichenden Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Patientenverfügung geführt, laut denen das Vorsorgedokument seine Bindungswirkung nur entfaltet, wenn es hinreichend präzise formuliert ist. Wir erklären, wie Ihr Hausarzt Ihnen beim Erstellen einer wirksamen Patientenverfügung helfen kann.
Muss ich meine Patientenverfügung vom Arzt unterschreiben lassen?
Laut § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch, dem Gesetz zur Patientenverfügung, müssen Sie weder einen Arzt noch einen Notar oder Anwalt aufsuchen, um eine gültige Patientenverfügung zu erstellen. Das Dokument gilt mit Ihrer eigenen Unterschrift. Doch insbesondere der Hausarzt kann entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall genau so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen.
Vor allem drei Gründe sprechen dafür, sich das Dokument vom Hausarzt unterschreiben zu lassen:
- Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit: Der Arzt kann Ihnen durch seine Unterschrift bestätigen, dass Sie einwilligungsfähig waren, als Sie die Patientenverfügung verfasst haben. So kommen im Ernstfall keine Zweifel daran auf, dass Ihre Verfügung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Beratung zu medizinischen Fragen: Ihr Arzt kann Ihnen erklären, in welchen Situationen eine die Verfügung typischerweise zum Einsatz kommt und welche Handlungsanweisungen für Mediziner dann wichtig sind. Weil Themen wie lebenserhaltende Maßnahmen, Wiederbelebung, Palliativpflege und Organspende für Laien schwer zu durchschauen sind, trägt die ärztliche Beratung wesentlich zu einer informierten Entscheidungsfindung bei. Ihr Hausarzt kennt zudem Ihre Krankengeschichte – so kann er Ihnen helfen, z. B. bei Krebs eine Patientenverfügung zu verfassen, die genau auf Ihre Behandlungssituation zugeschnitten ist oder das Thema Organspende nach Ihren Wünschen abzudecken.
- Dokumentation der Beratung: Mit einer vom Hausarzt unterschriebenen Patientenverfügung bekräftigen Sie, dass Sie hinter den festgehaltenen Entscheidungen stehen und über deren Konsequenzen aufgeklärt Bescheid wissen. Erweckt das Dokument hingegen den Anschein, dass Sie sich der Tragweite Ihrer Entscheidungen nicht bewusst waren, müssen die behandelnden Mediziner in der Regel zusammen mit einem Bevollmächtigten bzw. einem vom Gericht bestellten Betreuer entscheiden, was zu tun ist. Das ist oft bei Ankreuzformularen der Fall.
Nutzen Sie also wenn möglich die Gelegenheit, sich von einem Arzt Ihres Vertrauens ausführlich beraten zu lassen, dokumentieren Sie dies in Ihrer Patientenverfügung und lassen Sie sich zuletzt die Einwilligungsfähigkeit durch die ärztliche Unterschrift bestätigen. So kommt im Ernstfall im Krankenhaus keine Unsicherheit darüber auf, ob Sie zu dem Zeitpunkt des Verfassens auch einwilligungsfähig waren.
Was kostet eine Patientenverfügung vom Arzt?
Das Erstellen einer Patientenverfügung beim Hausarzt ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine sogenannte individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL. Sie zahlen die Rechnung also im Normalfall selbst. Je nachdem, was Sie mit Ihrem Arzt vereinbaren, führt er mit Ihnen z. B. Beratungsgespräche, führt symptombezogene oder psychiatrische Untersuchungen durch und hilft Ihnen beim Aufsetzen des schriftlichen Dokuments. Die einzelnen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In unserem Ratgeber zu den Kosten der Patientenverfügung erfahren Sie, wie viel Geld Sie für welche Leistung einkalkulieren müssen.
Wichtig: Sparen Sie beim Erstellen dieses wichtigen Vorsorgedokuments nicht am falschen Ende. Auf eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung bzw. eine juristische Beratung können Sie eher verzichten als auf medizinisch eindeutige Formulierungen. Der Hausarzt ist darum in jedem Fall ein geeigneter Ansprechpartner.
Die Patientenverfügung von Afilio haben wir in Zusammenarbeit mit Ärzten und Juristen entwickelt. Erstellen Sie Ihre rechtssichere Patientenverfügung mit wenigen Klicks und lassen Sie sie anschließend vom Arzt Ihres Vertrauens unterschreiben.
Häufig gestellte Fragen
Sie können die Patientenverfügung ganz einfach mit Hilfe einer Vorlage oder eines digitalen Anbieters erstellen. Mit Ihrer Unterschrift wird sie automatisch gültig. Sinnvoll ist es, sie anschließend noch einmal von einem Arzt unterschreiben zu lassen. Er bestätigt damit, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig waren.
Sie können Ihre Patientenverfügung selbst schreiben. Davon ist allerdings abzuraten, denn verschiedene BGH-Urteile geben vor, dass die Verfügung rechtssicher sein muss. Wer ohne Hilfe eine eigenes Dokument aufsetzt, läuft Gefahr, dass dieses im Zweifel eben nicht rechtsgültig und damit unwirksam ist. Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung lieber mit Afilio – garantiert rechtssicher, einfach und umfassend.