Kuren für pflegende Angehörige: Raus aus dem Hamsterrad

Carina Frey
Vom 05.11.2026

Viele pflegende Angehörige haben das Gefühl, dass ihre Hilfe nicht ausreicht. Und sie noch mehr tun müssten. Das kann auf Dauer krank machen. Um dem vorzubeugen, gibt es Kuren für pflegende Angehörige.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflege­nde Angehörige haben Anspruch auf eine dreiwöchige stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme.
  • Voraussetzung: mindestens sechs Monate Pflege einer Person mit Pflege­grad und gesundheitliche Beschwerden durch die Pflege.
  • Die Ärztin oder der Arzt verordnet die Kur, die Kranken­kasse genehmigt sie und organisiert die Versorgung der pflegebedürftigen Person.
  • Lehnt die Kasse ab, bleibt ein Monat Zeit für einen Widerspruch.

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Machen, machen, machen und doch nie fertig werden. Dieses Gefühl verfolgt Saskia Rehm ständig. Nachts liegt sie wach und denkt: „Ich muss für Mama Suppe vorkochen, ich muss den Arzt anrufen.“ Saskia Rehm, die eigentlich anders heißt, pflegt ihre demenzkranke Mutter. Sie merkt: Ich stehe nur noch unter Strom.

Pflege­nde Angehörige wie Saskia Rehm sind die Hamster der Nation. Sie laufen und laufen, bis sie irgendwann nicht mehr können. Acht von zehn pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, die meisten von ihnen durch Angehörige oder andere nahestehende Personen. Wie hoch die Belastung der Angehörigen ist, dokumentiert zum Beispiel der Pflege­monitor des Wissenschaftlichen Instituts der AOK: Die Befragten gaben an, im Mittel 31 Stunden pro Woche zu pflegen. Jede vierte Hauptpflegeperson sagte, die Situation sei „eigentlich gar nicht mehr“ oder „nur unter Schwierigkeiten“ zu bewältigen. Diese Belastung hat gesundheitliche Folgen: Pflege­nde leiden häufiger unter Rückenschmerzen und Schlaf­störungen, Gelenkbeschwerden und Depressionen als Menschen, die nicht in Pflege­verantwortung stehen.

Das Ziel der Kuren: Krankheiten vorbeugen

Um daran etwas zu ändern, haben pflegende Angehörige seit dem Jahr 2012 Anspruch auf eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung. Die Kur oder Reha soll verhindern, dass sie krank werden oder sich eine bestehende Krankheit verschlimmert. Allerdings sind die Angebote für pflegende Angehörige immer noch zu wenig bekannt. Im Jahr 2024 nahmen beim Müttergenesungswerk, einem der größten Anbieter, lediglich 416 pflegende Angehörige eine Reha- oder Vorsorge­maßnahme in Anspruch. Zum Vergleich: Im gleichen Jahr nutzten 50.000 Frauen eine Mutter-(Kind)-Kur und 3.400 Männer eine Vater-(Kind)-Kur – auch, weil es leichter ist, dort einen Platz zu bekommen.

Die Kur oder Reha dauert drei Wochen. Auf dem Programm stehen Therapien, Sport, Entspannung und Stressbewältigung. In Gruppen- und Einzelgesprächen wird die Pflege­situation in den Blick genommen. Viele pflegende Angehörige berichten von Stress und Überforderung, starker Erschöpfung, fehlender Zeit für sich selbst bis hin zur Selbstaufgabe. Gemeinsam mit den Therapeutinnen und Therapeuten besprechen sie, was Kraft raubt und sich ändern lässt.

Saskia Rehm braucht ein paar Tage, bis sie bei der Kur zur Ruhe kommt. „Wenn man im Hamsterrad steckt, nimmt man das hin. Hier habe ich zum ersten Mal meine Situation reflektiert.“

Gesundheitliche Probleme als Folge der Pflege

Die Kur oder Reha muss von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben und von der Kranken­kasse genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege­person seit mindestens sechs Monaten einen Menschen mit Pflege­grad pflegt. Außerdem müssen die gesundheitlichen Probleme aus den Belastungen der Pflege resultieren. Plötzliche Weinanfälle, das Gefühl „Ich kann nicht mehr!“, häufige Rücken- und Kopfschmerzen: Das alles sind Alarmzeichen, dass der Körper im Notfallprogramm läuft und dringend eine Auszeit braucht. So schwer es fällt, eigene Schwäche zuzugeben: Es ist wichtig, dass der Arzt oder die Ärztin von solchen Beschwerden erfährt.

Die Ärztinnen und Ärzte müssen in der Verordnung darlegen, dass die Beschwerden Folge der Pflege sind und welche Ziele mit der Vorsorge- oder Reha-Maßnahme erreicht werden sollen. Das Attest wird zusammen mit einem Antrag bei der Kasse eingereicht. Dabei holt man sich am besten Hilfe bei einer Kurberatungsstelle oder bei einer Klinik, die Kuren für pflegende Angehörige anbietet.

Die Kranken­kasse prüft den Antrag und schickt in der Regel innerhalb eines Monats den Bescheid. Lehnt sie den Antrag ab, hat man einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Bewilligt die Kranken­kasse die Kur oder Reha, stellt sie eine Liste möglicher Kliniken bereit. Laut Müttergenesungswerk kann die Wartezeit auf einen freien Platz allerdings bis zu einem Jahr betragen.

Zur Kur besser allein

Die Kranken­kasse muss sich auch um die Versorgung der pflegebedürftigen Person kümmern und zum Beispiel einen Platz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung organisieren. Einzelne Kurkliniken bieten an, pflegebedürftige Angehörige mit aufzunehmen. Das Müttergenesungswerk rät davon aber eher ab. Den Fokus einmal ganz auf sich selbst richten zu können, sei wichtig, um langfristig von der Kur profitieren zu können, so eine Sprecherin.

Viele Pflege­nde verlassen für die Kur oder Reha das erste Mal die Pflege­situation. Und sehen plötzlich: Es geht. Das macht Mut, andere Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Frage „Wie lässt sich die Pflege künftig so gestalten, dass sie mich weniger belastet“ ist ein zentrales Thema während der Auszeit.

Forschende der Hochschule Bielefeld befragten 265 pflegende Angehörige, die eine Reha- oder Vorsorge­maßnahme besucht hatten. Die Mehrheit äußerte sich positiv über den Aufenthalt. Die Zeit habe ihnen gutgetan, sie fühlten sich gestärkt und würden wieder mit mehr Lebensfreude durch den Alltag gehen. Vor allem aber hätten sie gelernt, sich mehr um sich selbst zu kümmern und bewusst Pausen zu nehmen.

„Ich hatte immer ein schlechtes Gewissen und das Gefühl, mehr tun zu müssen“, sagt Saskia Rehm. „Während der Kur habe ich gemerkt: Diese Aufopferung bringt nichts. Ich muss mich um mich selbst kümmern, sonst kann ich nicht auf Dauer pflegen.“

Dieser Artikel von Carina Frey ist zuerst bei RiffReporter erschienen.

Lesetipp: Wer sich während der Kur um Ihre Angehörigen kümmert und welche Leistungen die Pflege­kasse dafür zahlt, lesen Sie in unserem Ratgeber Urlaub für pflegende Angehörige.

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Carina Frey

Carina Frey ist freie Journalistin und Buchautorin. Sie schreibt seit mehr als 15 Jahren zu Themen rund um Alter, Vorsorge und Pflege. Dieser Beitrag stammt vom Journalismusportal RiffReporter. Auf riffreporter.de berichten rund 100 unabhängige Journalist*innen über wichtige Themen unserer Zeit.

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