
Pflegereform: Die wichtigsten Antworten aus dem Afilio-Webinar

Im Afilio-Webinar zur Lage der Pflege war Jens Henseleit zu Gast, zertifizierter Pflegesachverständiger mit über 25 Jahren Erfahrung in der stationären und ambulanten Pflege. Heute erstellt er Pflegegutachten für Gerichte, Kostenträger und Behörden – also für die Fälle, in denen um einen Pflegegrad gestritten wird. Im Gespräch ging es darum, warum das System unter Druck steht und was die geplante Reform bedeutet.
Die Sorge der Zuschauer: Wird uns etwas weggenommen?
107 Fragen wurden vorab eingereicht, und sie hatten einen gemeinsamen Nenner: die Angst, dass Leistungen wegfallen. Zwei Beispiele: „Ich habe Pflegegrad 1. Muss ich mir Sorgen machen, dass er gestrichen wird?“ Und: „Ich habe ein abbezahltes Haus und Angst, dass meine Frau es verliert, wenn ich ins Heim muss.“
Zum Stand der Reform: Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, die Punktschwellen anzuheben – Pflegegrad 1 erst ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Beschlossen ist das nicht (Stand: August 2026). Maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung, und für bereits anerkannte Pflegegrade ist eine Bestandsschutzregelung vorgesehen.
Wo die Pflege heute steht
Henseleits Einschätzung ist deutlich: Es sieht nicht gut aus. In den letzten 25 Jahren sei die Struktur, auf der die Pflege aufbaut, dramatisch schlechter geworden. Das Kernproblem beschreibt er als Kombination aus zu vielen Leistungsempfängern und zu großen Lücken im System.
Wichtig ist ihm dabei die Einordnung: Es gibt nicht die eine Ursache. Neben dem demografischen Wandel spielt eine Rolle, dass die Beiträge an die Löhne gekoppelt sind – geht es der Wirtschaft schlechter, füllen sich die Töpfe nicht in dem Maß, wie es nötig wäre. Und je mehr Menschen ihre Ansprüche tatsächlich kennen und abrufen, desto schneller sind die Mittel aufgebraucht. Genau diese Vielzahl an Faktoren macht eine Reform so schwierig.
Von zwei auf fast sechs Millionen Pflegebedürftige
Die Zahl der Pflegebedürftigen lag im Dezember 1999 bei 2,02 Millionen, Ende 2023 waren es 5,69 Millionen. Das liegt nach Henseleits Darstellung nicht allein am Alter der Bevölkerung, sondern auch an der Reform von 2017: Damals wurden die Anspruchsvoraussetzungen herabgesetzt, der Zugang ins System wurde deutlich einfacher.
Was die aktuelle Reform versucht, ist aus seiner Sicht genau die Rücknahme dieses Schritts: Die Kriterien sollen wieder auf das Niveau zurückgeschraubt werden, das vor 2017 galt – weil zu viele Menschen im System sind.
Das Gießkannenprinzip
Sein zentraler Kritikpunkt: Wer einen Pflegegrad hat, hat denselben Anspruch auf dieselben Leistungen wie alle anderen mit diesem Pflegegrad. Es wird nicht individuell geprüft, was die einzelne Person tatsächlich braucht und was nicht. Dadurch versande im System viel Geld. Hinzu komme Zweckentfremdung von Mitteln aus der Pflegeversicherung – sowohl durch Betroffene als auch auf Unternehmensseite.
Warum viele Leistungen ungenutzt bleiben
Die Pflegeversicherung funktioniert anders als die Krankenversicherung, wo eine Arztrechnung direkt abgerechnet wird. Sie ähnelt eher dem Elterngeld oder dem Arbeitslosengeld: Ein Teil der Leistungen wird monatlich ausgezahlt oder erstattet, ein großer Teil muss aber zusätzlich beantragt werden – und wird eben nicht automatisch überwiesen.
Genau hier liegt für Henseleit ein Missverhältnis, das ihn seit Jahren beschäftigt: Eine Pflegestudie des Sozialverbands VdK wies 2022 aus, dass Leistungen im Wert von etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr nicht in Anspruch genommen werden – errechnet von Wissenschaftlern der Hochschule Osnabrück. Gleichzeitig meldet das Gesundheitsministerium Milliardenlücken für die kommenden Jahre; für 2027 rechnet der Bund mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Auf seine Anfragen, wo das bereitgestellte Geld geblieben ist, habe er keine Antwort erhalten. Seine Erklärung: Es handelt sich um Buchgeld, also um Mittel, die auf dem Papier zur Verfügung stehen, aber nicht tatsächlich vorhanden sind – und die durchschlagen, sobald sie abgerufen werden.
Tipp aus dem Webinar: nach Bedarf statt nach Gießkanne
Gefragt, wie ein besseres System aussehen könnte, nennt Henseleit einen einzigen Hebel: Schluss mit dem Gießkannenprinzip. Leistungen sollten nach Bedarf verteilt werden – wer eine Versorgung braucht, soll alles bekommen, was er braucht, und wer etwas nicht braucht, bekommt es auch nicht. In der aktuellen Reform findet er diesen Gedanken nach eigener Aussage so gut wie nicht wieder.