
Ein Rest Ungewissheit: Die Rentenreform

Worum geht's?
Noch ist unklar, welche Übergangsfristen es geben wird. Wer bald in Rente gehen will, sollte sich davon nicht verunsichern lassen – aber genau aufpassen.
Karen Buckenauer hätte weniger Sorgen, wenn ihre 82-jährige Tante nicht wäre. „Die macht mir die Hölle heiß“, erzählt die Hamburgerin, die selbst gerade 64 geworden ist. Nächstes Jahr will sie vorzeitig in Rente, das sollte eigentlich klappen – über 35 Beitragsjahre hat sie beisammen. Mit ihrem Rentenberater hat sie alles besprochen: Noch bekommt die frühere Erzieherin Arbeitslosengeld, wenn das nächsten Sommer ausläuft, wechselt sie nahtlos in die Rente. Daran, so hofft sie, wird auch die anstehende Rentenreform nichts ändern. „Ganz sicher bin ich aber nicht“, sagt sie. „Es wird ja nirgends klar gesagt, was nun gilt.“
Sorge vor dem „Vakuum“
Falls bei ihren Plänen etwas dazwischenkomme, geriete sie „in eine Art Vakuum“. Kein Arbeitslosengeld, keine Rente. Mist wäre das. Und genau vor diesem Mist warnt sie die Tante mit dem Höllenfeuer. Bei ihr, so sagt die alte Dame zumindest, habe es ganz plötzliche Überraschungen bei der Rente gegeben. Buckenauers Freunde und Bekannte, von denen eigentlich alle schon in Rente seien, machten es auch nicht besser. „Wir haben alles durch“, zitiert sie ihre Freunde. „Wir sind safe.“ Dabei zieht sie die Nasenflügel hoch, wie sie es wahrscheinlich schon vor 50 Jahren getan hat, wenn die Klassenstreberin sagte: „Ich habe meine Französisch-Hausaufgaben seit gestern fertig.“
Im Jobcenter wartet niemand
Buckenauer sitzt mit einem Cappuccino unter Hamburgs Wolken, die von der Elbe rüberziehen ins feine Blankenese. Es stimmt schon, dass die Reformpläne der Koalition sie verunsichern. Aber Panik strahlt sie wirklich nicht aus. Jede Woche geht sie in einen Kurs für experimentelles Malen, den sie toll findet. Denn: „Man kann keine Fehler machen.“ Das sei gut für Körper und Geist und sollte eigentlich von der Krankenkasse bezahlt werden. Jedenfalls hat sie dort eine Frau kennengelernt, die im Jobcenter arbeitet. Die hat ihr deutlich gemacht, dass sie von niemandem mehr gedrängt werden wird, sich Arbeit zu suchen. „Im Jobcenter wollen sie Leute wie mich nicht sehen“, lacht sie. „64 Jahre, Erzieherin, danke schön“.
Kein Weg zurück
Dann erzählt sie ein wenig, wie es so zugegangen ist bei ihrer Arbeit. Schwierige Kinder, Lärm, Stress. Es klingt so, wie wenn Gewerkschafter von Dachdeckern sprechen, die es mit über 60 nicht mehr aufs Dach schaffen. Die Botschaft ist klar: Zurück in die Vergangenheit führt kein Weg. Es geht nur nach vorne in die Rente. Auch die Kinder der gelernten Schneiderin – ein Sohn, eine Tochter - gönnten ihr den Ruhestand. Sie habe es verdient.
Experten schreiben für Experten
Natürlich könnte Frau Buckenauer auf der Seite der Bundesregierung im Internet den 80-seitigen Bericht der Alterssicherungskommission herunterladen. Da steht, was die Koalition nun in Gesetze gießen will. Und tatsächlich empfehlen die Experten – neben vielen anderen Dingen -, das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte zügig von 63 auf 64 Jahre anzuheben und dann weiter zu erhöhen „parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze“. Dabei sollte aber alles „mit einem Vorlauf umgesetzt werden, der den rentennahen Jahrgängen ausreichend Planungssicherheit gibt“. Man könnte auch sagen: Frau Buckenauer ist ebenso safe wie ihre Freunde, die bereits Rente bekommen. Nichts wird sich für sie ändern.
Rentenberatung unter den Augen von Marx und Engels
Wirklich nicht? Der Weg zu Rentenberater Alfons Lukas führt an einen Ort, an dem Hamburg wunderschön ist und schrecklich zugleich. Unten im Park vor Lukas' Haustür zanken sich die Hunde von zwei Junkies, die kaum mitkriegen, was passiert. Eine betrunkene Frau schluchzt auf einer Parkbank, warum auch immer. Mit dem Aufzug geht es zu Lukas hinauf in den sechsten Stock, wo sein riesiges Wohnzimmerfenster den Blick freigibt auf Elbe und Elbphilharmonie, auf den Michel und die ganze Stadt.

Formulare als Herausforderung
„Es gibt große Sorgen“, sagt Lukas, der gerade eine Frau verabschiedet, der er bei ihrem Rentenantrag geholfen hat. An den Wänden stehen die Werke von Lenin und Marx und Engels im Regal, in den Schubladen liegen die Formulare der Deutschen Rentenversicherung. Die sind nicht ganz so dick wie die Schriften der alten Kommunisten, aber auch ziemlich unübersichtlich. „Gestern war eine Iranerin mit zwei Kindern hier“, erzählt er. „Ganz tolle Leute.“ Aber die Frau habe richtig Angst gehabt, beim Ausfüllen der Formulare zu versagen.
22 Seiten als Minimum
Lukas zieht aus der Schublade einen fingerdicken Papierstapel. „Das ist die Grundausstattung“, sagt er. „22 Seiten.“ Oft müsse aber viel mehr ausgefüllt werden; zum Beispiel für Erwerbsminderungsrenten. Er zeigt, worauf es alles ankommen kann. Da gibt es Spalten, in denen die Ursachen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor Jahrzehnten eingetragen werden müssen. „Die meisten Leute haben keine Ahnung mehr, was damals war“, sagt er. „Die empfinden das als Schikane.“ Dabei seien die Fragen durchaus begründet. Sein Job sei es, seinen Besuchern die Scheu zu nehmen, sich mit so drögen Themen zu befassen.
Überraschungen vermeiden
Immer wieder erlebe er, dass der Horror vor der Bürokratie die Leute dazu bringe, etwa die Renteninformationen gar nicht zu lesen. „Ich hatte eine Frau hier, die bekam 1350 Euro im Monat nach einem langen Arbeitsleben an der Kasse im Supermarkt“, sagt er. Die sei geschockt und überrascht gewesen, wie wenig ihr bleibt. Er rät jedem, sich früh zu kümmern, nachzufragen, wenn etwas unklar sei – und sich nicht abschrecken zu lassen von der Bürokratensprache. Auch was die kommende Rentenreform angeht, mahnt er zu ruhiger Wachsamkeit. „Viele meinen, die Rente mit 63 Jahren sei schon weg. Ich sage: Leute, es gibt ja noch gar keine Gesetze.“
Was Sie beachten sollten:
Die von der Bundesregierung geplante Rentenrefom wird Übergangsfristen vorsehen, damit für die Betroffenen Zeit bleibt, sich auf die Maßnahmen einzustellen. Wie lang diese Fristen sein werden, ist noch unklar. Gerade die Angehörigen rentennaher Jahrgänge sollten im Blick behalten, wie sich die Pläne konkret entwickeln und was das für sie bedeutet.
- Nach den Vorschlägen der Kommission soll die abschlagsfreie Frührente nach mindestens 45 Versicherungsjahren wegfallen. Wenn Sie schon auf ein langes Erwerbsleben zurückblicken, prüfen Sie anhand ihrer Rentenmitteilung, ob und wann Sie die 45 Jahre erreicht haben. Achten Sie darauf, welcher Termin für die Neuregelung festgesetzt wird – und ob Sie vielleicht doch noch einen Anspruch haben
- Wenn Sie nach 35 Versicherungsjahren vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen wollen, prüfen Sie, ob dies in Ihrem Fall noch mit 63 Jahren möglich sein wird. Das Mindestalter soll auf 64 Jahre angehoben werden und dann ebenso wie das reguläre Renteneintrittsalter weiter steigen. Auch hier steht die Entscheidung über die konkreten Termine und Fristen noch aus.
- Wer 1965 oder später geboren wurde, wird wohl erst nach seinem 67. Geburtstag regulär in Rente gehen können. Das bedeutet auch, dass bei einem früheren Ausscheiden aus dem Beruf die Abschläge steigen, wenn man in einem bestimmten Alter aus dem Beruf aussteigt. Sie werden etwa 0,3 Prozent der Rente für jeden Monat einbüßen, der zusätzlich zwischen Ihrem Eintrittsalter und der Regelaltersgrenze liegt. Wieviel ist das konkret? Wollen und können Sie das akzeptieren? Falls Sie diese Fragen jetzt schon klären, können Sie direkt reagieren, wenn die konkreten Eckdaten der Reform feststehen.
- Falls Sie sich für ein Modell zur Altersteilzeit interessieren, müssen Sie beachten, wann und mit welchen Übergangsfristen das Mindestalter – wie vorgesehen – von 55 auf 58 Jahre angehoben wird.
- Alle, die ein Blockmodell zur Altersteilzeit ins Auge gefasst haben, müssen sich beeilen. Bei diesem Modell arbeiten ältere Beschäftigte eine Zeit lang voll, bekommen aber weniger Lohn. Nach dieser aktiven Phase werden sie bei gleichem Lohn freigestellt bis zum Erreichen der Altersrente. Das Blockmodell soll komplett abgeschafft werden. Prüfen Sie daher, ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, es doch noch zu nutzen, bevor die Reform in Kraft tritt.
- Teil der Reform ist die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Achten Sie dazu auf Angebote Ihres Arbeitgebers.
- Für Beschäftigte, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, sollen neue Möglichkeiten zum Übergang in die Rente geschaffen werden. Noch ist unklar, wie diese Regelungen genau aussehen. Wenn Sie davon betroffen sein könnten, achten Sie auf Beschlüsse hierzu.
