
Fahrverbot wegen Krankheit
Viele sind auf ihr Auto angewiesen. Aber wer nicht mehr oder nur bedingt fahrtauglich ist, gefährdet sich selbst und andere. Medikamente, Bewegungseinschränkungen oder vermindertes Reaktionsvermögen können die körperliche und geistige Fitness beeinträchtigen. Doch bei welchen Krankheiten kann der Führerschein entzogen werden?
Um ein Fahrzeug führen zu dürfen, muss man die nötigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§2 Abs. 4 StVG). Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn die Person ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist (§3 StVG). Ist die Person nur bedingt fähig, kann die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen und Auflagen erteilt werden.
Wichtig zu wissen:* Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob er fahrtauglich ist. Wer fahruntüchtig ist und trotzdem Auto fährt, begeht eine strafbare Handlung. Das gilt nicht nur für Alkoholgenuss, sondern auch für Krankheit und Medikamenteneinnahme.*
Lappen weg: Das sind medizinische Gründe
Bei einer Liste von Erkrankungen kann der Führerschein im Einzelfall entzogen werden, muss es aber nicht – abhängig von der Schwere und dem individuellen Befund der Erkrankung.
- Mangelndes Sehvermögen: z. B. bei stark eingeschränktem Gesichtsfeld
- Herz- und Gefäßerkrankungen: z. B. Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung
- Diabetes: z. B. bei der Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen
- Parkinson: z. B. bei schweren Fällen
- Epilepsie: z. B. wenn das Risiko von Anfällen groß ist und diese im letzten Jahr auftraten
- Hirnschlag: z. B. bei starken Lähmungen
- Psychische Störungen: z. B. bei Manien und schweren Depressionen
- Demenz: z. B. bei schwerer Altersdemenz
- Nierenerkrankungen: z. B. bei messbarer Tagesschläfrigkeit
Hier finden Sie eine Übersicht der Erkrankungen im Detail.
Das sollten Sie wissen
- Bei manchen Erkrankungen wird die Fahrerlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Führerscheininhaber sind nicht verpflichtet, ihre Krankheit zu melden.
- Manche Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen – auch frei verkäufliche. Verschreibt der Arzt Ihnen ein solches Medikament, ist er verpflichtet, Sie aufzuklären.
- Generell gilt: Nach Untersuchungen oder Eingriffen unter Narkose oder Beruhigungsmitteln dürfen Sie 24 Stunden lang nicht Auto fahren.
- Werden Sie jedoch von der Polizei kontrolliert und es wird eine Fahruntauglichkeit nachgewiesen, droht der Führerscheinentzug.
- Entsteht ein Schaden, obwohl Sie durch Krankheit oder Medikamente fahruntüchtig sind, kommt die Kfz-Versicherung nicht dafür auf.
Fahrverbot aussprechen
Auch wenn der Arzt eine Fahruntauglichkeit feststellen kann, ist er nicht befähigt, ein amtliches Fahrverbot auszusprechen. Das kann nur ein Gericht oder die zuständige Behörde. Aufgrund der Schweigepflicht hat er zudem keine Meldepflicht und kann sie nur in Ausnahmefällen verletzen.
Der Arzt ist jedoch verpflichtet, seinen Patienten über eine Fahruntauglichkeit aufzuklären. Hat er dies getan, muss im Schadensfall der Patient die versicherungsrechtlichen Konsequenzen tragen. Spricht der Arzt die Warnung nicht aus, kann er gegebenenfalls haftbar gemacht werden.
Wichtig auch:* Ebenso können aufsichtspflichtige Angehörige oder Betreuer haftbar gemacht werden!*
EU plant Fahrtauglichkeitstest
Die Europäische Union hat vorgeschlagen, die Fahrtauglichkeit von Autofahrern über 70 Jahren alle fünf Jahre überprüfen zu lassen. Denn der Führerschein auf Lebenszeit ist umstritten. Dabei sind Senioren ab 65 nur für 14,5 Prozent der Unfälle verantwortlich. Erst die Gruppe der über 75-Jährigen verursacht so viele Unfälle wie Fahranfänger mit 20.
Viele EU-Länder haben bereits den Gesundheitscheck für Autofahrer – in Spanien bereits ab dem 45. Lebensjahr.