
Der Staat im Testament: Ist die Erbschaftsteuer gerecht?

Erben ist ungerecht und verstößt gegen das Leistungsprinzip. Es ist eine reine Geburtslotterie. Aber ist das ein gutes Argument für die Erbschaftsteuer?
Lottogewinne sind schließlich steuerfrei. Und auch sonst gibt es auf Glück keine Zusatzsteuer. Der Steuersatz auf Gewinne an der Börse ist immer gleich – egal, wie viel Glück im Spiel war. Man denke an einen Landwirt, dessen Ackerland durch eine politische Entscheidung plötzlich zu teurem Bauland umgewidmet wird. Sein Vermögen vervielfacht sich über Nacht, ohne dass er seine Arbeitsweise geändert oder eine besondere Leistung erbracht hätte. Dieser enorme Profit durch staatliche Planung wird als normaler Vermögenszuwachs akzeptiert, nicht als steuerwürdiges Unrecht gegenüber dem Rest der Bevölkerung.
Glück ist steuerfrei. Warum sollte es bei der Erbschaft anders sein? Das „Lotterie-Argument“ zieht aus meiner Sicht nicht – im Gegenteil, es schadet der Debatte.
Die Erbschaftssteuer, eine Vermögenssteuer für Erblasser
Man muss schon so ehrlich sein, dass es sich eigentlich um eine Vermögenssteuer handelt, die in der Regel die Erblasser (die häufig eine echte Lebensleistung erbracht haben) mehr beschäftigt als die Erben. Dass die Steuer technisch gesehen nicht von den Erblassern gezahlt wird und erst nach ihrem Tod anfällt, spielt psychologisch kaum eine Rolle: Es fühlt sich für sie so an, als hätten sie über das gesamte Leben ein Vermögen aufgebaut, von dem der Staat am Ende etwas wegnimmt. Man wird gezwungen, den Staat als zusätzlichen Erben in das Testament aufzunehmen.
Wenn wir das Ganze als Vermögenssteuer betrachten, die zum Ende des Lebens anfällt, können wir eine ehrlichere Debatte führen. Natürlich hat die Steuer den Zweck, Vermögen umzuverteilen. Dafür gibt es gute Argumente: Ein wohlhabender Unternehmer konnte sein ganzes Leben lang von den Rahmenbedingungen profitieren, die unser Land ihm geboten hat. Durch die Steuer trägt er am Ende seines Lebens dazu bei, die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter zu vergrößern. Das hat erst einmal nichts mit der Leistungsbereitschaft oder dem Lebenswandel seiner Erben zu tun.
Dem kann man natürlich entgegnen, dass der Staat dem Unternehmer eher im Weg stand, als ihm zu nutzen, er ohnehin schon zu viele Steuern erhebt und damit erst einmal anständig wirtschaften sollte, bevor er an das Privatvermögen seiner Bürger geht. Darüber kann man sachlich streiten - ohne eine rein emotionale Debatte über das persönliche Gerechtigkeitsempfinden zu führen.
Allzuviel zerreißt den Sack
Zurück zu den reichen Erben. Es ist schon ironisch, dass gerade sie von einer konsequenten Erbschaftsteuer ohne Schlupflöcher wahrscheinlich am meisten profitieren würden.
In den USA haben Bill und Melinda Gates zusammen mit Warren Buffett 2010 den „Giving Pledge“ für Superreiche ins Leben gerufen. Die Unterzeichner versprechen, nach ihrem Tod mindestens 50 % des eigenen Vermögens an gemeinnützige Zwecke zu spenden. Dahinter steckt nicht nur Philanthropie, sondern auch die Überzeugung, dass man den eigenen Kindern nur so viel hinterlassen sollte, dass sie alles tun können, aber nicht so viel, dass sie nichts tun müssen. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, spendet Buffett sogar über 99 % seines Vermögens.
„After much observation of super-wealthy families, here’s my recommendation: Leave the children enough so that they can do anything but not enough that they can do nothing."
(„Nach langjähriger Beobachtung superreicher Familien lautet meine Empfehlung: Hinterlassen Sie Ihren Kindern genug, damit sie alles tun können, aber nicht so viel, dass sie nichts tun müssen.")
– Warren Buffett, 2021
Den „Giving Pledge“ hat in den USA bereits jeder siebte Milliardär unterzeichnet – Tendenz steigend. Wäre das nicht auch etwas für uns?
Wie bringen wir Deutsche Milliardäre zum Spenden?
In Deutschland gibt es rund 150 Milliardäre mit einem Gesamtvermögen von 692 Milliarden Dollar. Im letzten Jahr kamen 146 Milliarden Dollar hinzu. Wenn jeder siebte Milliardär mindestens die Hälfte seines Vermögens spendete, käme wahrscheinlich mehr zusammen, als derzeit über die gesamte Erbschaftsteuer eingenommen wird.
Wie müssten die Rahmenbedingungen aussehen, damit die Superreichen einen Großteil ihres Vermögens freiwillig abgeben? Es muss ja nicht gleich das Bundesverdienstkreuz sein, aber eine größere öffentliche Anerkennung dafür, dass jemand freiwillig Privatvermögen für den Vorteil anderer einsetzt, würde sicherlich einen Beitrag leisten. Weniger Neid und offene Feindlichkeit gegenüber Reichtum ebenfalls. Vielleicht können wir dann auf eine Erbschaftsteuer für „Normalsterbliche“ verzichten – denn zur Finanzierung des Staatshaushaltes leistet sie ohnehin keinen nennenswerten Beitrag.
Der Wahnsinn mit den Betriebsvermögen
Wenn Umverteilung am Ende nicht ohne Steuer funktioniert, dann muss sie zumindest alle gleich behandeln. Dass Betriebsvermögen häufig weitgehend steuerfrei bleibt und Milliardärsfamilien teilweise einen niedrigeren effektiven Steuersatz zahlen als die Mittelschicht, ist absurd. Der Vorschlag der SPD, die Steuerlast einfach über 20 Jahre zu strecken, führt jedoch in die falsche Richtung.
Betriebsvermögen gesondert zu betrachten, ist grundsätzlich sinnvoll. Gerade der deutsche Mittelstand besteht aus Familienunternehmen, die in der Regel verantwortungsvoll und langfristig orientiert arbeiten. Eine Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen würde dazu führen, dass mehr Erben ihre Unternehmen verkaufen – unter Umständen an ausländische Investoren oder rein finanzgetriebene Fonds mit völlig anderen Werten. Dann verlieren wir wichtige Arbeitsplätze und davon hat niemand etwas. Eine Streckung der Schuld auf 20 Jahre hätte einen ähnlichen Effekt: Schulden erzwingen kurzfristiges Denken. Um sie zu begleichen, muss Kapital aus dem Betrieb entnommen werden, das für Investitionen fehlt. Da zudem nie garantiert ist, dass ein Unternehmen 20 Jahre lang erfolgreich bleibt, würden viele Erben den Verkauf den privaten Schulden vorziehen.
Das darf aber nicht dazu führen, dass ein Erbe, der einen Geschäftsführer einstellt, sich in Südfrankreich die Sonne auf den Bauch scheinen lässt und sich von seiner jährlichen Dividende (auf die er lediglich ca. 27 % Kapitalertragsteuer zahlt) eine Oldtimer-Sammlung aufbaut, von der Erbschaftsteuer befreit ist.
Lösungsvorschlag: Kapitalerträge besteuern
Hier ist eine bessere Lösung: Die Steuer sollte nicht auf das Betriebsvermögen anfallen, sondern auf die daraus erzielten Kapitalerträge – beispielsweise über einen Zeitraum von 20 Jahren. Wer Gewinne konsequent in das Unternehmen reinvestiert, zahlt keine Erbschaftsteuer. Wer sich jedoch, wie unser Oldtimer-Sammler, hohe Dividenden auszahlt, muss einen deutlichen Aufschlag auf die Kapitalertragsteuer leisten.
Letztendlich ist eine Umverteilung von Vermögen sinnvoll, und der Tod des Erblassers ist dafür ein naheliegender Zeitpunkt. Wenn es dafür eine Steuer gibt, dann muss sie gerecht sein. Ob sie das in der aktuellen Form ist, wird das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres entscheiden. Ich habe meine Zweifel.