Steuervorteile im Alter kennen und nutzen

Afilio
Vom 12.08.2026

Steuern gehören wahrscheinlich zu den Dingen, mit denen man sich im wohlverdienten Ruhestand nicht unbedingt auseinandersetzen will. Aber weil das Einkommen mit dem Renteneintritt meist sinkt, kann es sich lohnen, sich damit auseinanderzusetzen. Schließlich gibt es auch im Alter zahlreiche Möglichkeiten, Geld vom Fiskus zurück zu bekommen. Wie haben hier für Sie das Wichtigste zusammengetragen. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine qualifizierte Steuerberatung ist. Der Einzelfall ist meist sehr kompliziert und pauschale Aussagen sind meist nicht möglich. Wir wollen Ihnen lediglich aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt und Sie anregen zu prüfen, ob etwas davon für Sie in Frage kommen könnte.

Steuern in der Rente

Im Prinzip sind auch Personen, die ausschließlich eine Altersrente beziehen, steuerpflichtig. Aber: Auch für Rentenbezieher gilt der steuerfreie Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) und zusätzlich gilt der sogenannte Rentenfreibetrag. Das bedeutet, dass die meisten Rentner nicht einkommensteuerpflichtig sind und deshalb gar keine Steuererklärung abgeben müssen. Ob das für Sie zutrifft, können Sie bequem und schnell mit dem Steuerrechner der Stiftung Warentest ausrechnen.

(Bei Afilio möchten wir unser Angebot stetig erweitern. Wenn Sie Interesse daran hätten, dass wir Sie bei Ihrer Rentensteuererklärung unterstützen, würden wir uns freuen, wenn Sie hier unsere Umfrage ausfüllen)

Übrigens: Auch wer bisher davon ausgehen konnte, nicht steuerpflichtig zu sein, zum Beispiel durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kann unbemerkt in die Steuerpflicht rutschen. Gründe dafür können eine Rentenerhöhung sein, der Tod des Partners oder zusätzliche Renten aus privater Vorsorge. Es macht also Sinn, die eigene Steuerpflicht jedes Jahr zu prüfen.

Gesundheits­bedingte Mehraufwände geltend machen

Krankheits- und behinderungsbedingte Aufwendungen wie Behandlungs- oder Heilmittelkosten, die man selbst tragen musste, können zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden.

Ein einfacherer Weg, diese Aufwendungen steuerlich geltend zu machen, kann die Nutzung der Pauschbeträge für Behinderte und Pflege­nde sein: Viele alters- und krankheitsbedingte Einschränkungen werden als Behinderung anerkannt. Ab einem Grad der Behinderung von 20 beträgt dieser Pauschbetrag jährlich 384 Euro. Bei einem Grad von 100 können 2.840 Euro geltend gemacht werden. Ab einem Grad von 70 können zusätzlich bis zu einem gewissen Betrag Fahrtkosten von der Steuer abgesetzt werden.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann die Pauschbeträge für Pflege­nde nutzen: Ab einem Pflege­grad von 2 der zu pflegenden Person beträgt dieser 600 Euro und ab Pflege­grad 4 pro Jahr 1.800 Euro. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, krankheits- und behinderungsbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen: Wie viel man geltend machen kann, hängt neben dem Verwendungszweck auch von Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ab.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker geltend machen

Im Alter benötigt man nicht selten Unterstützung, um den Alltag zu bewältigen, sei es in Form eines Pflege­dienstes oder einer Person, die die Wohnung sauber hält oder andere Arbeiten im Haushalt übernimmt. Alle Kosten dafür, die Sie selbst tragen, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich bis zu einer Gesamthöhe von 20.000 € pro Jahr zu 20 Prozent berücksichtigbar. Mehr Details und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Die eingeschränkte Mobilität im Alter zwingt oft zu größeren und kleineren Umbauten, damit das eigene Zuhause sicher und nutzbar bleibt: Stufen müssen durch Rampen ersetzt, Handläufe installiert, Stolperfallen beseitigt und eventuell ein Treppenlift installiert werden. Die Pflege­kassen übernehmen zwar viele Kosten davon. Gerade bei größeren Umbauten müssen Sie aber oft einen Teil selbst tragen. Und das können Sie steuerlich geltend machen: Handwerkerkosten, zum Beispiel für pflege­bedürftigkeitsbedingte Umbauten, soweit sie nicht von der Pflege­kasse übernommen wurden, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Alternativ lassen sich Arbeitskosten für Handwerker in der selbst bewohnten Wohnung oder Haus samt Grundstück auch direkt steuerlich geltend machen. Allerdings nur zu 20 Prozent und nur für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen.

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Unser Tipp

Die Steuer ist und bleibt ein komplexes Thema, in dem man sich als Laie kaum auskennt. Damit Sie alle steuerlichen Möglichkeiten nutzen können und keine bösen Überraschungen erleben, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu engagieren. Als Einführung ins Thema empfehlen wir Ihnen auch das Buch „Steuererklärung 2025/2026 - Rentner, Pensionäre“ der Stiftung Warentest.

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