
Ruhestand im Ausland: Was muss ich wissen?
Rente am Strand oder in den Bergen: Immer mehr Ruheständler zieht es in die Ferne. Dabei sind die steigenden Kosten in Deutschland nur einer der Gründe. Doch wer auswandert, sollte sich zuvor schlau machen. Gerade bei Themen wie Rente, Pflege oder einer Krankheit gibt es wichtige Regelungen, die Sie beachten sollten.
Als Rentner nach Panama?
Panama soll das beste Land für den Ruhestand sein. Es wurde 2025 frisch gekürt – von einem amerikanischen Magazin. Hier können Rentner richtig gut leben, auch mit weniger Geld. Portugal und Costa Rica liegen auf Platz 2 und 3. Aber sind diese Länder auch für deutsche Rentner attraktiv? Oder gilt das nur für Amerikaner?
Hierhin wandern die Deutschen aus
Tatsächlich zieht es die Deutschen laut Rentenatlas 2024 am häufigsten nach Österreich und in die Schweiz. Das hat Gründe, etwa die gemeinsame Sprache, die hohe Lebensqualität und die Nähe zur Heimat. Danach kommen erst Spanien, die USA und Frankreich. Wichtig für Auswanderer im Rentenalter: Wer innerhalb der EU oder in ein enges Partnerland der EU auswandert, hat viele Vorteile – nicht nur bei der Rentenzahlung.

Auswandern ohne Abzüge
Leben, wo andere Urlaub machen. Klingt verlockend. Doch was ist mit der Rente? Die Deutsche Rentenversicherung überweist derzeit nach eigenen Angaben Geld in über 150 Länder. Jede 15. Rentenzahlung geht ins Ausland. Das sollten Sie beachten, wenn Sie auswandern möchten:
Wenn Sie mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland verbringen, gilt das als „dauerhafter Aufenthalt“. Ziehen Sie dauerhaft in ein Land der EU oder in einen der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), bekommen Sie die volle Rente. Ihnen wird jährlich eine „Lebensbescheinigung“ zugeschickt, die Sie ausfüllen müssen, damit die Deutsche Rentenversicherung Ihnen weiterhin Geld auszahlt.
Vorsicht! Außerhalb der EU sollten Sie auf ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Heimatland achten. Sonst kann es zu Abzügen kommen. Und was ist mit der Riester-Rente? Leben Sie außerhalb der EU oder einem EFTA-Staat, müssen Sie die bis zum Zeitpunkt der Auswanderung erhaltenen Zulagen und Steuervorteile anteilig zurückzahlen.
Mehr Infos zur Rente im Ausland finden Sie hier.
Pflege im Ausland
Die meisten sind fit, wenn sie auswandern. Doch was ist, wenn der Partner Pflege braucht? Was ist, wenn Sie selbst auf Hilfe angewiesen sind und Kinder und Freunde nicht in der Nähe sind? An Pflegebedürftigkeit denken viele erst, wenn sie eintritt. In Deutschland können Sie viele Pflegeleistungen und -services beantragen. Gilt das auch im Ausland?
Vorsicht! Wer ins Ausland zieht, verliert seine Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung – aber nur teilweise. Denn hiervon gibt es Ausnahmen, etwa für das Pflegegeld, das bei Aufenthalt im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz gezahlt wird.
Wer hier Pflegegeld bekommen will, muss einen Antrag stellen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird im Ausland ebenfalls durch eine Begutachtung durchgeführt.
Weitere Infos zu Leistungen der Pflegekasse im Ausland finden Sie hier. Infos und Tipps zur Pflegeversicherung im Ausland bietet der Verein Deutsche im Ausland.
Was ist mit Steuern?
Beziehen Sie im Ausland eine deutsche Rente, müssen Sie in Deutschland eine Steuererklärung abgeben – beim Finanzamt Neubrandenburg (Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger im Ausland). Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit vielen anderen Ländern verhindert eine zweifache Besteuerung in beiden Ländern.
Vorsicht! Wenn Sie 90 Prozent Ihres Einkommens aus Deutschland beziehen, können Sie einen Antrag auf “unbeschränkte Steuerpflicht” stellen. Nur dann müssen Sie im Ausland Altersbezüge nicht vom ersten Euro an versteuern. Vergünstigungen wie Steuerfreibeträge und das Ehegattensplitting für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die von einer gemeinsamen Steuererklärung profitieren, werden dann berücksichtigt.
Lassen Sie sich also rechtzeitig zum Thema Steuern im Ausland beraten, wenn Sie Nachteile umgehen möchten.
Im Ausland krankenversichert
In den meisten Ländern ist die medizinische Versorgung ausreichend. Doch nicht überall gibt es ein soziales Gesundheitssystem auf deutschem Niveau. Und: Nur im EU-Ausland sind Sie über die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland versichert.
Vorsicht! Kosten werden im EU-Ausland nur übernommen, wenn es der im Land geltende Leistungskatalog vorsieht. Das Versorgungsniveau kann unterschiedlich sein. In einem Land außerhalb der EU verlieren Sie Ihre Ansprüche komplett.
Tipp: Wollen Sie Behandlungen nicht aus eigener Tasche bezahlen, brauchen Sie eine internationale Krankenversicherung. Leider kann es für Rentner wegen Altersbeschränkungen schwieriger werden, eine Versicherung zu finden.