
Triage-Regelung gekippt: Verfassungswidrig
Eine überfüllte Notaufnahme, zu wenig Intensivbetten und schwer kranke Menschen, die dringend Hilfe brauchen. Diese Situation möchte man sich ungern vorstellen.
Während der Corona-Pandemie erließ der Bund eine gesetzliche Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), konkret den Paragrafen §5c.
Das Ziel: verbindlich festzulegen, wie Priosierungen bei überfüllten Intensivstationen funktionieren sollen. Kriterien wie „kurzfristige Überlebenschance“ sollten bestimmen, wer zuerst behandelt wird.
Für viele Menschen war die Vorstellung, dass Alter oder Vorerkrankungen theoretisch Einfluss auf die Behandlungschancen haben könnten, beängstigend. Diese Regelung wurde nun gekippt:
Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar
Am 04. November 2025 erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Triage-Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig.
Warum? Zwei wesentliche Gründe:
- Der Bund besitzt laut Gericht nicht die Gesetzgebungskompetenz für eine solch tiefgreifende Regelung. Sie hatte nicht direkt etwas mit der Bekämpfung einer Krankheit zu tun, sondern mit der Verteilung medizinischer Ressourcen. Und genau dafür, so das Gericht, ist der Bund nicht zuständig.
- Die Regelung schränkte die ärztliche Berufsausübungs- und Therapiefreiheit ein. Ärzte sollen frei entscheiden dürfen, ob und wie sie behandeln. Ihre Einschätzung soll nicht durch gesetzliche Vorgaben ersetzt werden.
Damit hat das Gericht klargestellt: Der Bund darf nicht zentral vorschreiben, wie Ärzte bei Krisen entscheiden.
Was bedeutet das im Ernstfall?
Es gibt aktuell keine bundesweit verbindlichen Kriterien mehr, die im Voraus festlegen, wer bei knappen Kapazitäten bevorzugt behandelt wird. Die Verantwortung liegt nun wieder vollständig bei den behandelnden Teams. Ob und wie es künftig landesweite oder klinikinterne Regelungen gibt, bleibt offen.
Allerdings gilt: Kliniken müssen auch weiterhin Prioritäten setzen, wenn Ressourcen knapp sind. Das Urteil verhindert keine schwierigen Entscheidungen – es verändert nur, wer sie trifft und wie sie begründet werden.
Die Aufhebung der Triage-Regelung schafft jedoch eine eindeutige Rechtslage für alle Betroffenen. Zudem sichert sie, dass medizinische Entscheidungen dort getroffen werden, wo die Expertise liegt: unmittelbar bei den behandelnden Teams.