
Urteil: Kein Schmerzensgeld für sinnlose Verlängerung des Lebens ohne Patientenverfügung
Der Sohn eines 2011 verstorbenen Patienten mit Demenz ist nach jahrelangem Verfahren mit einer Verfassungsbeschwerde nun endgültig gescheitert. Er hatte gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), ihm kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu zahlen, Einspruch erhoben. Nach dem Tod seines Vaters hatte er dessen Hausarzt auf mehr als 50.000 Euro Schadenersatz für Behandlungs- und Pflegekosten und 100.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er ist der Meinung, dass das Leiden seines Vaters durch jahrelange künstliche Ernährung sinnlos verlängert wurde. Der Mann litt unter schwerer Demenz und Schmerzen. Eine Patientenverfügung hatte er nicht erstellt.
Deshalb ist eine Patientenverfügung so wichtig
Wenn im Ernstfall keine aktuelle Patientenverfügung vorliegt, muss ein Bevollmächtigter oder ein vom Gericht bestellter Betreuer gemeinsam mit den behandelnden Ärzten über die anstehende Behandlung des Betroffenen entscheiden. Zwar sind Ärzte und gesetzliche Vertreter auch in diesem Fall an den Patientenwillen gebunden, jedoch können sie ohne eine schriftliche Verfügung des Betroffenen darüber lediglich mutmaßen. Im Zweifel bedeutet das, dass sie vom Überlebenswillen des Patienten ausgehen und alles medizinisch Mögliche getan wird, um sein Leben zu erhalten – auch, wenn das die vollkommene und anhaltende Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maschinen beinhaltet.
Jeder Volljährige benötigt eine Patientenverfügung - nicht nur um sich selbst zu schützen, sondern auch, um seine Angehörigen zu entlasten. Die meisten Patientenverfügungen sind rechtsgültig, denn dafür braucht es nicht viel. Wenn Sie volljährig und einwilligungsfähig sind, Ihre Behandlungswünsche schriftlich festhalten (ein computergeschriebener Ausdruck ist einwandfrei) und die Verfügung persönlich von Hand unterschreiben, ist Ihr Dokument rechtsgültig – ohne Anwalt oder Notar. Mit der Patientenverfügung von Afilio gehen Sie sicher, dass sowohl die rechtlichen, als auch die medizinischen Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung erfüllt sind.
Eine rechtsgültige Patientenverfügung ist noch lange nicht wirksam

Ihre Patientenverfügung ist wirksam, wenn Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Neben der Rechtsgültigkeit müssen deshalb drei weitere Kriterien erfüllt sein.
- Die Patientenverfügung muss Ihren aktuellen Willen widerspiegeln. Zwar ist eine Aktualisierung Ihrer Unterschrift rein rechtlich nicht erforderlich, aber sie hilft dabei, Ärzten und Angehörigen zu zeigen, dass sich Ihr Wille nicht geändert hat. Deshalb empfehlen wir: Alle zwei Jahre, spätestens aber bei Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes, z.B. durch eine Krebserkrankung, sollten Sie Ihre Verfügung oder mindestens die Unterschrift erneuern. Bei Afilio ist das jederzeit kostenlos möglich.
- Eine eindeutige Formulierung aus medizinischer Sicht ist unerlässlich, damit Ärzte im Notfall wissen, welche Behandlungen Sie wirklich ablehnen. Schreiben Sie z.B. “Ich möchte nicht an Schläuchen hängen” ist unklar, welche Schläuche in welchen Situationen gemeint sind. Schließen Sie auch eine Sauerstoffmaske für 30 Minuten aus
- Auch die beste Patientenverfügung ist nutzlos, wenn sie im Notfall nicht rechtzeitig verfügbar ist. Wichtige Entscheidungen sind dann bereits getroffen. Deshalb haben wir den digitalen Notfallabruf entwickelt: Ihre Patientenverfügung wird zusammen mit Informationen über den Aufbewahrungsort des Originals und, wenn vorhanden, Ihrer Vorsorgevollmacht digital hinterlegt. Sie erhalten eine Notfallkarte mit Abrufcode, über die Ärzte und Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.
In unserem Artikel „So ist Ihre Patientenverfügung im Notfall wirksam” erfahren Sie alle Details zum Notfallabruf und können Ihre Notfallkarte bestellen.