Urteil: Kein Schmerzensgeld für sinnlose Verlängerung des Lebens ohne Patienten­verfügung

Afilio
Vom 12.08.2026

Der Sohn eines 2011 verstorbenen Patienten mit Demenz ist nach jahrelangem Verfahren mit einer Verfassungsbeschwerde nun endgültig gescheitert. Er hatte gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), ihm kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu zahlen, Einspruch erhoben. Nach dem Tod seines Vaters hatte er dessen Hausarzt auf mehr als 50.000 Euro Schadenersatz für Behandlungs- und Pflege­kosten und 100.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er ist der Meinung, dass das Leiden seines Vaters durch jahrelange künstliche Ernährung sinnlos verlängert wurde. Der Mann litt unter schwerer Demenz und Schmerzen. Eine Patienten­verfügung hatte er nicht erstellt.

Deshalb ist eine Patienten­verfügung so wichtig

Wenn im Ernstfall keine aktuelle Patienten­verfügung vorliegt, muss ein Bevollmächtigter oder ein vom Gericht bestellter Betreuer gemeinsam mit den behandelnden Ärzten über die anstehende Behandlung des Betroffenen entscheiden. Zwar sind Ärzte und gesetzliche Vertreter auch in diesem Fall an den Patientenwillen gebunden, jedoch können sie ohne eine schriftliche Verfügung des Betroffenen darüber lediglich mutmaßen. Im Zweifel bedeutet das, dass sie vom Überlebenswillen des Patienten ausgehen und alles medizinisch Mögliche getan wird, um sein Leben zu erhalten – auch, wenn das die vollkommene und anhaltende Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maschinen beinhaltet.

Jeder Volljährige benötigt eine Patienten­verfügung - nicht nur um sich selbst zu schützen, sondern auch, um seine Angehörigen zu entlasten. Die meisten Patienten­verfügungen sind rechtsgültig, denn dafür braucht es nicht viel. Wenn Sie volljährig und einwilligungsfähig sind, Ihre Behandlungs­wünsche schriftlich festhalten (ein computergeschriebener Ausdruck ist einwandfrei) und die Verfügung persönlich von Hand unterschreiben, ist Ihr Dokument rechtsgültig – ohne Anwalt oder Notar. Mit der Patienten­verfügung von Afilio gehen Sie sicher, dass sowohl die rechtlichen, als auch die medizinischen Anforderungen an eine wirksame Patienten­verfügung erfüllt sind.

Eine rechtsgültige Patienten­verfügung ist noch lange nicht wirksam

Infografik zur Notfallkarte von Afilio
Mit der Notfallkarte ist Ihre Verfügung immer einsatzbereit

Ihre Patienten­verfügung ist wirksam, wenn Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Neben der Rechtsgültigkeit müssen deshalb drei weitere Kriterien erfüllt sein.

  1. Die Patienten­verfügung muss Ihren aktuellen Willen widerspiegeln. Zwar ist eine Aktualisierung Ihrer Unterschrift rein rechtlich nicht erforderlich, aber sie hilft dabei, Ärzten und Angehörigen zu zeigen, dass sich Ihr Wille nicht geändert hat. Deshalb empfehlen wir: Alle zwei Jahre, spätestens aber bei Veränderungen Ihres Gesundheits­zustandes, z.B. durch eine Krebserkrankung, sollten Sie Ihre Verfügung oder mindestens die Unterschrift erneuern. Bei Afilio ist das jederzeit kostenlos möglich.
  2. Eine eindeutige Formulierung aus medizinischer Sicht ist unerlässlich, damit Ärzte im Notfall wissen, welche Behandlungen Sie wirklich ablehnen. Schreiben Sie z.B. “Ich möchte nicht an Schläuchen hängen” ist unklar, welche Schläuche in welchen Situationen gemeint sind. Schließen Sie auch eine Sauerstoffmaske für 30 Minuten aus
  3. Auch die beste Patienten­verfügung ist nutzlos, wenn sie im Notfall nicht rechtzeitig verfügbar ist. Wichtige Entscheidungen sind dann bereits getroffen. Deshalb haben wir den digitalen Notfallabruf entwickelt: Ihre Patienten­verfügung wird zusammen mit Informationen über den Aufbewahrungsort des Originals und, wenn vorhanden, Ihrer Vorsorge­vollmacht digital hinterlegt. Sie erhalten eine Notfallkarte mit Abrufcode, über die Ärzte und Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.

In unserem Artikel „So ist Ihre Patienten­verfügung im Notfall wirksam” erfahren Sie alle Details zum Notfallabruf und können Ihre Notfallkarte bestellen.

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